Gemeinde. Eine neue Benennung erhielt der Weg von der Talferbrücke bis zur Koflerschen Seifenfabrik mit der Benennung „Talfergasse', von dort bis Gerst burg „Maretschergasse', der Dorfweg vom Palais Sarnthein bis Schloß RunkelsteiN „Runkelsteinerstraße', der Dorfweg von der Bindergasse hinauf bis zum Streiterhof „Heinrichsstraße', vom Rohrerhof durch St. Johann bis Oswald „Sb. Johanngasse', vom Menz (Zollhaus) bis Kardann „Brennerstraße', vom Rieder (Metzgerhaus) bis Hotel Viktoria „Bahnhof
straße', Stationsgebäude Hotel Victoria „Bahnhofplatz' und von der Vilpmner Bierquelle gegen die Eisackbrücke „Marktstraße'. Die. übrigen zur Gemeinde Zwölfmal- greien gehörigen Viertel, wie St. Peter, St. Magda- lena, St. Justina, Laitach, Eisack, Kampeu, Bozner- boden, Virgl-Haslach und Oberau erhalten nur die neue Hausnummerirung. Fleimsthalbahtt. Mit Erlaß des hohen k. k. Handelsministeriums vom 20. Juli d. Js. Nr. 36228 wurde nunmehr der Stadtgemeinde Bozen, der General- Gemeinde Fleims
aus Deutschland werden die Hofjagden in Obersteiermark gehalten werden. Kaiserin Elisabeth verließ am 24. Juli die Wendel, wo sie seit Sonntag in Spreters Hotel „Mendelhos' weilte, und begab sich über Bozen und Innsbruck nach Jschl. Ihren Aufenthalt auf der Mendel, 5er vom schönsten Wetter begünstigt war, benützte die hohe Frau zu Ausflügen in der Umgebung. Ans dem Kandesansschusse. Die Gemeinde Lana erhielt die nachträgliche Genehmigung für die Aufnahme von Darlehen in der Gejammthöhe von 24.197
: „Die k. k. Post- und Telegraphen- Direction für Tirol und Voralberg findet sich veranlaßt vom I.August 1894 ab die Zulassung von männlichen und weiblichen Bewerbern zur Post- und Telegraphen- Praxis behufs Erlangung von Manipulationsdiurnisten- und Expeditoren-Stellen, dann von Telegraphistinnen', Telephonistinnen- und Expeditorinnen-Stellen zu sistiren, und wird daher alle darauf abzielenden Gesuche ab weisen. Von dieser Verfügung werden nicht berührt: 1. Jene Candidaten und Caudidatinnen^ welche bls
1. August entweder die Telegraphen- oder PostPrüfung bereits mit Erfolg abgelegt haben, und die andere Prüfung erst nachtragen wollen; 2. welche derzeit schon bei einem k. k. Post- und Telegraphen-Amte in Post- und Telegraphen-Praxis stehen; 3. Familienmitglieder von Postmeistern und Postexpedienten, welche zum Haus stande derselben gehören und den Post-, beziehungsweise Telegraphendienst lediglich zur Unterstützung des be treffenden Postinhabers, aber auch nur als Expeditoren bei dem Amte