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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 18.06.1942
Umfang: 4
und bzw. 1.970.22S. kiàgàs à llàlligr-iìMslg Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Dekret des Unterstaatssekretariats für Nüstungswesen, mit welchem verfügt wird, daß ab 16. Juni alle ganz oder teil weise aus Kupfer hergestellten Destillier- Kolben und -Apparate, die seit dem 1. Jänner 1940 nicht mehr im Gebrauch stehen, blockiert sind und zur Verfügung obgenannten Unterstaatssekretariats ge halten werden müssen. Von der Blockie rung ausgenommen sind die Destillier- Apparate

-Mno. Elisabeth von Ungarn Romaklno: Stan Laurei, Oliver Hardy Lucekino: Die Piraten der malaiischen Inseln Dantekino: Wenn eine Frau will Durch das in der „Gazzetta Ufficiale' von 9. ds. veröffentlichte Gesetz über die Aufhebung der bisherigen landwirtschaft lichen Vereinigungen und Sektoren sowie Einführung neuer landwirtschaftlicher Genossenschaften sind auch bei den Wein« osrteilungsdienststellen grundlegende Ver änderungen eingetreten. Bereits am 30. Mai wurde beim Reichs-Weinhändler- oerband

bei Produzenten Aen Provinz, ^.reises bringt das Rund- «uerWgs zur Kenntnis,' daß ie Weinpreise bis 15. November unver ändert bleiben und auch von den Klein- verschleißern, die direkt bei den Produ zenten einkaufen, strengstens zu beobach ten sind. Die vom Ländwirtschaftsmini- sterium unter dem Datum vom 15. Ok tober und 21. November 1941 für jede Weinkategörie festgesetzten Höchstpreise, verlautbart in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 245 vom 17. Oktober und Nr. 231 vom 28. November ^vorigen Jahres

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 09.08.1936
Umfang: 8
ausgezahlt worden ist. Es ergibt sich nun die Frage: Haben jene, die am 1. Jänner oder.danach einberufen worden sind, das Recht der Behandlung. 'Nach^eà 6^es^s«he»tiià«>»!<diei.St»stalkulygàbis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Dekretes vom 7. August (IS Tage nach der Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale, die am 23. März erfolgt ist) oder haben sie Anspruch auf die Jndennität laut Artikel 4 des tgl. Gesetzes-? ekrètes? Mit Artikel 18 weroey die allgemeinen und Ein zelübereinkommen, die yon

wenn ein solcher Verkauf nicht einmal mit dem yom Kaufmanne fönst betriebenen Handel zu tun hat. Sie werden also Ihre Forderung nicht nur mi5 den Handelsbüchern, sondern auch mit Mam H«Mèn.Mfley,.MN w.eyn die Mà fluten aus einem einzigen Geschäft den Betrag.yyn, Lire 20l>l) übersteigt. Ziehung der Obligationen der Surverwaltung von Bolzano Die „Gazzetta Ufficiale' n?rässentlicht: Montag. 8. Juni 19I6-XIV sind am SW der Kurverwaltung von Bolzano im Beilein des No tars Dr. Francesco Lon-ii Obliqatwnen für die Erbauung

, 385, 212, 338. 218. 273. Benzinpreisreduzierungen für Alugsahrlen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzdekret, mit welchem die den Auto- und Mo torradfahrern gewährten Vergünstigungen hin sichtlich des Benzinpreises (Ges. D. v. 9. Mai 1933, Nr. 732 und v. 28. September 1935 Nr. 1712) auch auf die Ausländer und die im Ausland wohnenden Italiener, die mit eigenem Flugzeug nach Italien kommen, ausgedehnt wird, und zwar im gleichen Ausmaß und auf den Benzinkonsum

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