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Der Burggräfler
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Seite 5 von 10
Datum: 06.09.1916
Umfang: 10
, der nicht wüßte, daß die kulturelle Renai- sance des Rumänentums gerade von jenen Gebieten ausging, in welchen das rumänische Element angeblich unter drückt und verfolgt wird. Die rumäni schen Staatsmänner täten besser, sich um das Schicksal ihrer eigenen Landbevöl- eOTgwwwer tarnt n werbsteuer: erste und zweite Klasse 100 Prozent; brüte und vierte Klasse 60 Prozent. Für die nicht in Klassen Eingrreihten, wenn sie unter 300 Kronen Steuer zahlen, 60 Prozent, wenn ihre Steuer den Betrag von 300 Kronen

von 100 Prozent. Einkommensteuer: Die Ein kommen bis zu 3000 K sind frei. Der Zuschlag beträgt bei über 3000115 % der ordentlichen Steuer und steigt stufenweise um je 5 % bis zu 70 % bei Ein kommen von über 64.000 K bis einschl. 76.000 K. Bet den folgenden Stufen steigt er um je 10 %, so daß er bet Einkommen von 140.000—200.000 K 100% erreicht. Bet den Einkommensstufen darüber jrträgt er 120% der ordentlichen Steuer. Er wird auch zum Aufschläge für minderbelastete Haus halte bemessen

. Tantiämenabgaben:einZuschlagvon 100%. Keine Zahlungsaufträge. Die Kciegszuschläge sind, wenn die Bemessung der ordentlichen Steuer schon erfolgt ist, ohne Zahlungsauftrag und spezielle Einforderung einzuzahlen. Sie gelten schon für das ganze Jahr 1916! Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer für das Jahr 1916 ist am 1. Dezember 1916 fällig. Der Abzug des Kriegs zuschlages auf Einkommen aus Dienstbezügen für 1916 ist vom Dienstgeber in sechs Monatsraten vom 1. Oktober 1916 an vorzunehmen. Steuer auf Zündhölzchen und -kerzen

. Mit einer anderen § 14-Berordnung wird eine' Steuer auf Zündmittel eingeführk, nämlich: Zünd hölzchen, zu denen auch Zündspänchen, Zünd stäbchen aus Strohhalmen, Pappe, Torf oder Ge spinstfasern und dergleichen gehören, und Zünd kerzen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen unterliegen einer Verbrauchssteuer (Zündmittelsteuer). Diese beträgt: a) für geschwefelte Zündhölzchen 2 Heller für jede Packung mit nicht mehr als 90 Stück Inhalt; für Packungen mit größerem Inhalt je 2 Heller für je 90 Stück oder Teilmengen hie

der möglichen Zündungen veranschlagen. — Die Ersatzmittel: 1. Taschen »erzeuge im Einzelgewicht von nicht mehr als Gramm 50 Heller, 2. schwerere Taschenfeuer- üge 1 Krone, 3. Tisch- und Wandfeuerzeuge 3 onen für jedes Stück. Die am 18. September (von diesem Tage an lt die Steuer) im freien Verkehr vorhandenen orräte von Zündhölzchen und Feuerzeugen müssen achbesteuert werden. Nur wenn die Steuer cht mehr als 10 Kronen ergeben würde, unter eibt die Nachbesteuerung. Vom 1. bis 18. Sep mber dürfen Feuerzeuge

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 8
Datum: 10.06.1908
Umfang: 8
in Verhandlung, es wäre also für die Abgeordneten Pflicht gewesen, im Saale zu sein. Die angebliche Konfusion hat nicht bei der ersten Abstimmung geherrscht, sondern erst bei der zweiten wegen Fest stellung des Stimmenverhältnisses, weil niemand glauben wollte, daß ein wichtiger bauernfreundlichrr Antrag auch nur hätte durchsallen können. Die Ent schließungen auf der gestrigen Versammlung wurden einstimmig gefaßt, auch Dr. v. Euggenberg wagte hier nicht, den Antrag gegen Erhöhung der Steuer

(Reblaussrage) vor und erteilt ersterem das Wort. Pfarrer Schrott bemerkte, am 28. April habe es im Landtage geheißen, weder Regierung noch Parlament plane die Branntweinsteuererhöhung, es sei noch keine Gefahr, ain 28. Mai hieß es in Bozen, die Steuer komme, die Abwehr sei umsonst, die Weinbauern hätten gar kein Recht, die Be freiung zu fordern usw. Wir wollen aber unsere Pflicht tun und wehren so viel als möglich, wir haben schon an der Reblaus genug, die neue Steuer erhöhung ist unerträglich

. Die Erhöhung ist eine große, 50 K für den Hektoliter Alkohol oder 25 K für den 50grädigen Trinkbranntwein. Die Steuer ist jetzt schon 80 K hoch für den Hektoliter Alkohol. Sie beträgt für Oesterreich 109 Mill. K, für Deutsch- südtirol K 500.000 und jetzt soll sie von 90 au ? 140 K erhöht werden. Der Schaden ist ein großer, es entgeht den Bauern der ohnehin kleine Gewinn, die kleinen bäuerlichen Brennereien gehen ein, weil sich das Brennen nicht mehr rentiert und der Tresterbranntwein so teuer

wird, daß ihn niemand kaust, den Profit haben die großen Spiritusfabriken und Fuselmacher, die viel schneller, mit technischen Vorteilen und viel billiger arbeiten, diese bekommen allen Branntweinhandel in die Hände. Wenn durch die Steuer auch der Spiritus etwas teurer wird, der kalte Fusel wird nicht teurer, sondern nur schlechter (also billiger) hergestellt und die Schnaps- pest steigt. Hört das Brennen auf, dann kann die Trester nicht mehr als Viehfutter benützt werden, weiters drückt die Nichtverwertung

der Trester die Maischepreise bleibend. Der Preisrückgang um nur 1 K würde schon für Deutfchsüdtirol einen Aus fall von 500.000 K bedeuten. Diese Steuer können die Weinbauern nicht ertragen. Sie haben schon gelitten genug unter Schimmel, Weinzollklausel, nun steht die Reblaus vor der Tür und erfordert voll ständig neue Kultur, die für Deutschtirol 28 bis 30 Mill. Kronen kostet, die Produktionskosten sind gestiegen usw. Da hat der Bauer Ursache, sich zu wehren, aber auch der Konsument, da für's Geld

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 8
Datum: 09.05.1903
Umfang: 8
, wenn ein' christlich sein wollender Abgeordneter den katho lischen Abgeordneten vorwirft, „sie hätten Geld bekommen und Adelststel und Orden, und seien dafür vor dem goldenen Kalbe auf deni Bauche gelegen.' Das sieht doch wirklich der Verhetzung gleich. Der Abgeordnete Schrafsl hat' auf der Ver sammlung in Brixen gesagt, „unsere Grundsteuer sei die. höchste auf der Welt', daß aber die Grund steuer gerade durch die Bemühungen der-Konserva tiven von Tirol von 1,083.000 auf 687.000 fl, also um rund 400.000

fl., das ist um mehr als ein Drittel, gesunken ist, davon sagt Herr Schraffl wohlweislich nichts, denn sonst könnte man die Konservativen im Lande nicht mehr als Volksverräter hinstellen, die . vor dem goldenen Kalbe auf dem Bauche liegen.' In der angeführten Rede sagt Schraffl von der Hausklassensteuer: „Bevor die Christlichsozialen in Tirol aufgetreten sind, wurde die Hausklassen steuer--eingeführt. Unsere Abgeordneten, welche die Steuer für ungerecht halten mußten, Habens auch-dafür gestimmt.- Damals

ist es nicht Brauch' gewesen, daß die Abgeordneten zu den Bauern ge gangen sind, sonst hätten sie vielleicht gehört, was sie züü einer so ungerechten Steuer sagen.' Was' den-' letzten Passus betrifft, so zeigt er, daß Herr Schraffl erst seit kurzer Zeit politisch tätig ist, sonst hätte er. sich zum Beispiel erinnern müssen, daß' der Abgeordnete Dr. v. Graf in dieser Angelegenheit' eine sehr zahlreich besuchte Versammlung in Toblach' gehalten-hat, bei welcher--der damalige Landtags abgeordnete Rainer, der Vater

des gegenwärtigen »Abgeordneten 3iainer,-so mannhaft für» Graf gkgen. die Liberalen eingetreten ist. Nachdem Dr. ,v. Graf die-Gründe für und. gegen die neue Steuer aus. emandergesetzt hatte, überließen die versammelten- Bauern das Urteil dem Abgeordneten und sagten,! er sollL stimmen, wie er es für besser halte. - Dieser Vörwurf, daß die, konservativen Abge .ordneten, dem Lande,Tirol die Gebäudesteuer gebracht haben, wurde von allen christlichsozialen Zeitungen - und Parteischriften und Abgeordneten

» dieser Versuch scheiterte jedoch. Erst durch das Steuer patent vom 23. Februar 1820 wurde die Ge bäudesteuer und zwar die Hauszins- und Haus klassensteuer für alle österreichischen Länder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg eingeführt. In Tirol wurde sie deshalb nicht eingeführt, weil das Land in den französischen Kriegsjahren für Kaiser und Reich ganz enorme finanzielle Opfer gebracht hatte. Jedoch erhielt das Land Tirol kein Privileg auf Befreiung von der Gebäudesteuer. Die Hauszinssteuer erhielten

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 03.03.1888
Umfang: 12
ist dies aber alles anders geworden. Die Straßen sind verödet, die Häuser stehen leer, und „in den öden Fensterhöhlen wohnt das Grauen.' Diese Häuser nach außen fast Palästen gleich, sie bringen dem gegenwättigen Besitzer heute keinen Ertrag, keinen Bottheil mehr. Eine viel höhere Steuer noch als heute hätte der damalige Besitzer leicht ertragen, während der heutige dabei zugrunde geht. Abgesehen davon, daß er davon keine Rente hat, hat er Auslagen für deren Er haltung. wenn er sie nicht selbst demvliren will und dabei stehen

, wie ich gesagt habe. diese Häuser, wenn nicht vollständig, so doch zum größeren Theile leer und da stoßen wir nun auf einen der wundesten Punkte unseres gegenwärtigen Gesetzes. Während bei der Hauszinssteuer eine leerstehende Wohnung mit Recht keine Steuer bezahlt, muß hier der arme Besitzer für ein solches Haus vielleicht mit 20 Ubikationen, für ein Haus, das vielleicht Jahre lang leer steht, doch die HauSklaffensteuer bezahlen, und zwar die vielmehr beträgt, als die Hauszinssteuer, wenn daS Haus

in der Landeshauptstadt stünde. Das ist ungerecht und diese Steuer widerspricht vollständig dem ganzen Wesen und Charakter der Gebäudesteuer. Andere Häuser dieser Kategorien sind nicht vollständig leer, sie sind zum Theil vermiethet, zum Theil vom Eigenthümer bewohnt. Wenn man hier § 1 des Gesetzes vom Jahre 1882 anschaut, möchte man meinen, daß der betreffende Hausbesitzer, wenn er einen Theil der Wohnbestandtheile seines Hauses ver miethet hat und den andern Theil selbst bewohnt, im Sinne des § 1 des Gesetzes

nicht für einen Theil HauSzinS-, für den anderen HauSklaffensteuer zu zahlen, du mußt für alle 20 Wohnbestandtheile die HauSklaffensteuer zahlen und so zahlt er in un serem Beispiele anstatt 35 — 75 fl. Ich kann es nicht unterlaffen durch praktische Beispiele darzulegen, daß das, was ich gesagt habe, rich tig ist, daß diese Steuer mit ihren fiskalischen Tendenzen nicht nur den Reinertrag, sondern auch den ganzen Rohertrag vollständig absorbirt. Ich führe hier nun einige Daten vor, die ich entnommen

habe einem Aufsätze, der in den „Tiroler Stimmen' in Innsbruck erschienen ist. Diese Daten beruhen aber auf amtlichen Aus- weisen. In Schwaz haben Sie ein Haus Nr. 158, dieses Haus hat 26 Wohnbestandtheile, es wird vom Eigenthümer theilweise bewohnt und 14 Lokale werden als Schlafzimmer für Fremde benützt, sie werfen einen Zins ab, der laut Zah- lungsbogen Nr.- 109 pro 1886 100 fl. betrug, die Steuer betrug aber 62 fl. nach HauSklaffen- tarif B. Im Jahre 1893 aber, wenn das Ueber- gangsstadium

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 16
Datum: 28.06.1902
Umfang: 16
December 1903 er löschen sollen, von den Absichten de» ungarischen Ministerium» gänzlich unabhängig geworden. Die mechanische Verlängerung der Verträge um ein weitere« Jahr durch Nrchtkündigung ist sitzt gegen den Wunsch der österreichische» Regierung au»- geschloss-ll Die gibt den christ lichsocialen Bräriern noch immer Anlass zu den possierlichsten Bocksspringen. Die christliche socialen Abgeordneten haben für die Steuer gestimmt, weil — die Regierung es wollte. Der Gesetzentwurf enthielt ober viele

Ungerechtigkeiten. Die gewöhnlichen Leute — das „Volk' — müsse» den Fahrpreis und dazu die Fahrkartcnsteuer zahlen, während die Herren, welche das Privilegium haben, mir einer Freikarte, also umsonst oder wenigstens um den halben Preis ihre Fahrten zu machen, ge wöhnlich noch dazu in I. oder II. Classe, auch von der Steuer befreit sein, also doppelte Bevor zugung vor dem gemeinen Volke genießen sollten. Wcnn's für den gemeinen Mann, für den Bauer, für den Arbeiter, den Gewcrbemann keine Steuer erleichterung

geben soll, warum sollen jene Herren nicht wenigstens die Steuer mitzählen helfen, die umsonst und dazu noch bequemer und nobler fahren? Deswegen hat Abg. Schrott (Centrum) den An trag stellen lassen und durchgesetzt, dass auch die Freikarten eine kleine Fahrstcuer in Form einer Stcmpclgcbür entrichten. Das war einfach gcrccht. Die christlichsocialen Herren, die sonst gegen alle Vorrechte wettern, haben diese gerechte Vcrthci- lung der Steuer nicht zulassen wollen und erheben jetzt furchtbares

Geschrei gegen den Abg. Schrott. Sie beweisen durch ihren jetzigen Lärm nur, dass sie nicht für das Volk, das in III. Classe fährt, sondern für die Herren, die umsonst die II oder I. Classe benützen, (ein Großtheil darunter sind be kanntlich Juden) einstehen. Die Freikarten sind im Vergleich zu den andern Karten schon trotz der Steuer noch billig genug. Ja, „Tiroler Volk, so schauen deine Abgeordneten aus, die dich vertreten sollen' — die Conservativen wollten, dass nicht bloß der Handwerker

, der Arbeiter, der Bauer Steuer zahlen, sondern auch jene Bessergestellten, die mit Freikarten fahren; die Christlichsocialen — diese „eine'wahre (?) Volks (!) Partei' —wollen die Fahrkartcnsteuer nur auf's gewöhnliche Volk gewälzt wissen. . gag«ir Bez«rhL»ri«s. Mindestens originell ist eine Prefsfehde zwischen zwei ungarischen s Der Burggräfler liberalen Organen, dem „Pesti Hirlap' und der „Magyar Szo'. Da» letztere Blatt macht dem „Hirlap' schwere Vorwürfe, weil er eine Jndi»- crrtion schwerster Art

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 12
Datum: 17.10.1888
Umfang: 12
, 15. Okt. (Zur Branntweinsrage). ES ist eine be kannte Thatsache, daß seit der Veröffentlichung der Gesetze und Verordnungen üb.r die Brannt weinsteuer unter den Bauern eine äußerst unge- müthliche und gcreiz'e Stimmung herrscht. Kein Wunder! Denn als Heuer im Reichsrathe zu Wien die SpirituSsteuer mit 35 fl. per Hektoliter beschloffen wurde, waren wir mit derselben ganz einverstanden, weil wir in unserer Einfalt mein ten, diese Steuer treffe nur den Spiritus, und wir malte» uns schon die gu'en Folgen

für den Verkauf von echten Wein und Branntwein gar schön'aus. Doch o weh! Jetzt stellt es sich her aus, daß wir für ii '.sern Branntwein 17'/, fl. zahlen sollen. Wer wird bei einer solchen Ent täuschung nicht ein wenig unwillig werden, zumal wenn eine zweite sich zur ersten gesellt. Denn, als unser Landtag im April des vorige» Jahres ein Landesgesetz beschloß, um der Branntweinpest Ein halt zu thun und auf den Verbrauch von Brannt wein 2 fl. 50 kr. und von Spiritus 5 fl Steuer gelegt

werden sollte, waren wir mit unseren Landes - vätcrn einverstanden, wenigstens nicht über sie ungehalten, weil der § 1 ausdrücklich besagt, daß diese Steuer nicht die Produktion — die Bräunt • weinbrenver — sondern die Konsumenten, die Ver- schleißer und Trinker treffe. Nun erschienen aber jüngst„Durchführungsverordnungen',welche zwar nicht vom Landtage, sondern von der Re gierung im Einverständnis mit dem Landes- ausschnsse versaßt sind, aber doch ausge- führt werden sollen. Diese Durchführungsverord nungen habe», um eS gelinde

, welcher nicht die Steuer, aber doch die Plackereien ent fernt. Der Vorschlag ist dieser: der Bauer, der Branntwein brennen will, geht wie bisher zur k. k. Finanz und meldet an, daß er zur bestimmten Zeit z. B. 12 Stunden lang brennt. DieStaats- finanz hat die b etreffenden Brennkeffel be reits fürsorglich abgemessen und darnach berechnet, daß in 12 Stunden z. B. 10 Liter gebrennt werden, wofür sodann die StaatSsteuer per 10 X 17'/, — 1 fl. 75 kr. an die k. k. Finanz zu entrich ten ist mit Ausnahme des FreibrenuenS

. Mit dein von der k. k. Finan; gesertigten Schein be waffnet begibt sich der Bauer zur löblichen Lan- desfinauz. meldet dort das Gleiche an und be zahlt die Steuer für die 10 Liter mit 10 X 2'/, — 25 fr. d. i. gerade der siebente Theil von der StaatSsteuer und die ganze Sache ist abgethan. Wird Braulitivein verkauft, io wird dem Käufer be scheiniget, daß die Steuer bereits bezahlt ist und damit der Verkäufer nicht zu viel Schaden leide, muß er halt den Branntwein um höhere Preise verkaufen oder die Steuer ixtra vernehmen

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 18
Datum: 16.03.1895
Umfang: 18
würde. Wir wissen recht wohl, daß trotz alledem die Landwirthschast die doppelte Besteuerung tragen wird, denn die Person aleinkommensteuer ist und bleibt zweifellos eine Doppelbesteuerung. WaS nun speziell die Personaleinkommen steuer betrifft, so verzeihen Sie, wenn ich ganz offen bekenne, daß ich noch im Jahre 1877, im alten Hause, ein Gegner derselben war, und daß ich auch heute noch die großen Bedenken der Personaleinkommensteuer durchaus nicht ge ring schätze. Wir wissen ja, daß die Personal

noch an die ständische Organisation der Gesellschaft sich an lehnenden Klassensteuer durch die blos nach Geld einheiten des Einkommens veranlagte Einkommen steuer, wie mit der wachsenden Verdrängung der Natural- durch die Geldwirthschaft, so auch mit der Demokratisirung der modernen Gesellschaft einer- und der damit Hand in Hand gehenden Vorherrschaft des Kapitalismus anderseits, wel cher nur die eine Ausgleichung des Geldbeutels kennt, entwickelungsgeschichtlich betrachtet, enge zusammenhängt; immerhin

eine charakteristische Erscheinung Steuerreform die Besteuerung des mobilen Kapitals erzielen will, dürfen wir nichts davon ausgehen, daß die Steuerkommissionen diese Kreise mit Glacehandschuhe anrühren, sondern diese Kreise müssen ernstlich der Besteuerung unterzogen werden. (Sehr richtig!) Ich habe insbesondere den Vorwürfen, welche erhoben worden sind, daß wir eine kapitalistische Steuergesetzgebung machen, die Bemerkung ent gegenzusetzen, daß man eine Steuer, welche eine progresiive ist, doch wirklich

» kommensteuer, daß ich von dem; wird sich gleichzeitig auch ein österreichisches Standpunkte ausgehe, daß man heute mit der sünfprozentigen Steuer beginnen soll, mit dem Aus diesen Worten sehen wir, daß es Män-; Gedanken, in nächster Zeit, bei der ersten Ge ner gibt, welche trotz aller Anerkennung für die j legenheit, bei der ersten Krise, die Steuer zu er- Geschwader begeben, bestehend aus den Torpe- dorammschiffen „Kaiser Franz Josef', „Kaiserin Elisabeth' und „Kaiserin Maria Theresia'. Graf Zichy

würde, hier den Leuten vorzu-; der Rede wurden mit brausender Zustimmung Herren, wenn wir das wüßten, wie man das . machen, es handle sich um einen geringen I ausgenommen. Die Rednergabe des Grafen und mobile Kapital voll und ganz fassen kann, seien Steuerfuß, aber den Hintergedanken hätte, diedie Worte der Wahrheit entwaffneten selbst die Sie überzeugt, wir hätten diesen Paragraphen Steuer in nächster Zeit zu erhöhen, so wäre Regierungspartei, und anstatt der befürch- in die Steuerreform hineingenommen

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 8
Datum: 05.08.1908
Umfang: 8
hatte. Die Steuerreform vom sozialen Stand punkt. (Die Rieseneinkommen.) Unter den Begründungen, die der Forderung einer kräftigen Progression der Einkommensteuer gegeben worden sind, spielt die etwas sentimental angelegte sogenannte „Opfertheorie' eine große Rolle. Nach dieser Lehre soll die Steuer für jeden, der sie zahlt, ein gleiches persönliches Opfer darstellen, d. h. für den einen nicht empfindlicher sein als für den anderen. Das klingt sehr wohlwollend und objektiv, ist aber bei der enormen Verschiedenheit

der tatsächlichen Ver hältnisse die reine Utopie. Wie müßte die Steuer dei einem Einkommen von 2000 und von 100.000 Kronen bemessen werden, um den gleichen finanziellen Druck auf die Budgets dieser beiden Sicueiträger auszuüben, die in ihrer Lebensführung wie die Bewohner getrennter Welten einander gegenüdcr- flehen I Solche Budgets können einfach nicht ver glichen werden, und das Problem des gleichen Steuerdrucks ist daher in dieser Allgemeinheit unlösbar. Auf die subjektiven Wirkungen der gleichen Steuer darf

der Einkommensträger ist die Zunahme des von diesen Personen bezogenen Einkommens gewesen, und zwar hat — charakteristisch genug — das Einkommen in der Gruppe über 200.000 K eine bei weitem größere Steigerung erfahren. Es stieg von 123 auf 156 2 Millionen Kronen, also um 27°/ 0 , während in der Gruppe von 100.000 bis 200.000 K das versteuerte Einkommen nur von 69 4 auf 78 9 Millionen Kronen anwuchs, was erst einer Quote von 13°/g gleichkommt. Die Durchschnilts- summe des Einkommens, welche auf jeden Steuer träger

dieser beiden Gruppen entfiel, hat dagegen keine oder nur eine geringe Veränderung durchgemacht. 2n der Gruppe unter 200 000 K hatte jeder einzelne 1904 wie 1898 rund 134.000 K Einkommen, in der Gruppe über 200.000 stieg das Durchschnitts einkommen nur von 482 000 auf 609.000 K, d. h. nur um 5°/«. Man sieht, daß die Hochkonjunktur der letzten Jahre in diesen Ziffern noch nicht zum Ausdrucke gelangt ist. Und nun die Steuer? Es bedarf keines Beweises, daß eine Steuer von 4 bis 5%, wie sie für die in Rede

gegen eine energische Progression in den höheren Einkommens klassen geltend gemacht wird. Eine Verdoppelung des Steuersatzes in der Gruppe der hohen Einkommen ist einfach eine sozialpolitische Notwendigkeit, da diese Einkommen sich nicht durch Sparen, sondern auto matisch vermehren: eine Konsumtion ist nur im Falle von Geisteskrankheit möglich. Jedenfalls ist evident, daß eine schärfere Heranziehung allein der beiden Gruppen der Riesrneinkommen zur Personal- steuer heute einen Mehrertrag von mindestens

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 4
Datum: 29.03.1923
Umfang: 4
Wohnende ihn von -« Angst befreiten. Während dieser Zett standen die i ^urschen etwa 50 Schritte entfernt, scheinbar sehr ver gnügt und entfernten sich erst, als die „Hilfe' nahte. hung und Belastung der Wembautteibenden» denen bas alte Absatzgebiet im Norden verschlossen und Sie vor Konkurrenz schützende Zollgrenze im Süden ge nommen ist Die Weine der alten Provinzen mit 12—17 Gr .»l Alkohol vertragen bie 20 Lire Steuer Ledernen d - cht .. als unsere mit 8—12 Graden, dazu kommen

und von 20 cr. pro 100 Lire bei Be trägen über 1000 Lire. Bezüglich der Warenumsatz« jedoch sind auch die oberwähnten Verpackungskosten und Nebengebühren unb bie Behälter ber Umsatz gebühr unterworfen, cnisgenommen die Umsätze von der Umsatzgebühr nicht unterliegenben Waren, in welchen Fällen der ganze Betrag der Rechnung der vorstehend im Absätze 1 erwähnten Srempelgebühr im alten Ausmaße (Maximum 50 ct.) unterliegt. — 3. Gebührenentrichtung mittels Bankgiro. Die Steuer- ämker können die Inhaber von Kaufhäusern

wir ergänzend nach, daß der Präsident der landw. Zentralstelle. Herr Aug. Hartmann, aus führte, daß die Versammlung den Zweck habe, die Weinproduzenten und Weinverkäufer über das Gesetz und über ihr Verhalten bei seiner Durchführung aus- zutlären. Der Zenttalstelle sei vom Finanzamt« in Trient möglichstes Entgegenkommen zugesichert worden. Die Steuer sah man bereits seit Januar kommen, er wartete sie aber erst für 1924 für die 1923-Crnte, zur Ueberraschung kam sie jetzt schon. Die Versammlung der Trienttner

Weininteressenten am 19. d. in Trient an der auch Bertterer von Südttrol reilnahmen (da runter der Obmann Ehr. Frank ber Weinhändler- genossenschaft), formulierte ihre Forderungen zum Schutze unserer Weinintereffen und entsanbte damit eine Abordnung, darunter Senator Conci, Abgeordn. Degasperi, H. Enörizzi und von Südtirol Ehr. Frank zur Regierung nach Rom. An eine Abwendung ber Steuer ist nicht zu denken, aber Abänderungen mit Rücksicht auf unsere Verhältnisse oder einen Aufschub ber Durchführung

bis zur nächsten Ernte wollen wir verlangen und namentlich günstigere Bestimmungen im Hanbelsverttag mit Oesterreich. — Der Obmann ber Wirtsgenoffenschast. Herr M. Landtmann, betonte ebenfalls bie Ueberrumpelung mit ber Steuer; es gelte besonders bie Gefahr ber Doppelbesteuerung abzuwenden. Weinbauinspektor K o f l e r besprach die Punkte der Trienter Entschließung und die Besttmmungen des Weinkonsumsteuergesetzes sehr eingehend und erteilte Aufklärnng auf viele Anftagen. Abg. Reut« Ricolussi überbrachte

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 16
Datum: 16.04.1904
Umfang: 16
wissenswert, daß das preußische Gesetz das steuerfreie Existenzminimum mit 900 Kronen bestimmt, währen? Oesterreich erst die Einkommen über 1200 Kronen der Steuer unterzieht. Der Mittelstand mag sich bei denen bedanken, die das geliebte preußische Muster auf Oesterreich angewendet Wissen wollen. Die Zahl der der Personaleinkommen steuer unterworfenen Personen beträgt (ohne An gehörige) in Oesterreich 0 87 Millionen, in Preußen 3 65 Millionen. Mit einem Einkommen über 3600 Kronen wurden in Oesterreich

152.800 Personen, d. i. 0 58 % der Gcsamtbevölkerung, eingeschätzt, in Preußen 436.000, d. i. 1 28 % der Gcsamt bevölkerung mit einem Einkommen über 3000 Mark. Und während das Gesamteinkommen der Zensiten in Oesterreich auf 3225 Millionen Kronen veran lagt wurde, beträgt das Einkommen der steuer pflichtigen Bewohner der preußischen „Sandwüsten und Sumpfgegenden' 10150 Millionen Kronen. Das veranlagte Einkommen ist dahcr in Preußen mehr als dreimal so groß als in Oester reich und dementsprechend

ist auch der Ertrag der Steuer dort etwas mehr als dreimal größer als der in Oesterreich. Erwägt man nun, daß > in Preußen, wie erwähnt, das steuerfreie Exi- stenzminimnm weit niedriger ist als bei uns, mit hin ein viel weiterer Kreis der Bevölkerung zur Steuerlcistung herangezogen wird, so ergibt sich, daß in Oesterreich die größeren Einkommen be reits mehr belastet sind als in Preußen Nicht durch ein übermäßiges Anziehen der Steuer schraube wird das Einkommen des Staates erhöhi, denn die Quellen werden bald

» leicht erklärlich. Ein Abschiedsabend z« Ehren des scheidenden Herrn Lezirkshauptmänues und deffen Frau Gemahlin vereinte die Beamten der k. k. Bezirkshauptmauu- schnst, des !. k. Bezirksgerichtes, des- k. k. Steuer amtes, der Sparkasse, dann die Gemeindevertretung von Schlanders, sowie die Beamten aus Glurus im Gasthause „zur Post', wobei intbesondereHoch» würden Dekan Schöaafioger den Gefühlen der An wesenden und der gesamten Bevölkerung beredten Ausdruck verlieh. Dem Bezirke Lieuz

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Seite 6 von 14
Datum: 12.02.1898
Umfang: 14
oder an sünfprozentiger Steuer vom Reinerträge zeitlich zinssteuerfreier Häuser be;w. Abänderungen der bveitS vollzogenen Bemessung der bezeichneten Steuern in Ansehung der Jahre bis einschließlich 1897 nicht vorgenommen werden. § 2 . Ist wegen einer vor den 1. Jänner 1898 be- ganger en Zinsverheimlichung vor oder nach Uebcr- reichung des ersten, durch das Gesetz vom 25 Okt. 1896 G.-G.-Bl. Nr. 220 vorgeschriebenen Be- kcnntniffrS oder der ersten durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Erklärung bereits eine Anzeige

erstattet oder eine Untersuchung eingeleitet worden, so hat eine Strafverfolgung, unbeschadet der in solchen Fällen behufs Demcffung der NachtragS- steuer durchzuführenden Untersuchung, nicht ein zutreten, sofirn jene erste Erklärung oder fineS erste Bekenntnis dcS einer Zinsverhrimlichung -Verdächtigen eine wahrheitsgemäße Angabe des BruttomiethzinseS enthält oder letzteren mindestens entnehmen läßt. Zur Feststellung dieser Um stände- kann die Steuerbetzöide nötbigenfalls das im § 258 dcs GesrtzeS

, daß die Gerichte und die Herren Advokaten selbst am Besten zu beurtheilen wissen werden, ob sich die Beibehaltung deS neuen ZujtellungS- moduS empfiehlt. Di* Fvift jtt« €ittfc*iitdttit$ feetf Bekeirirtiriff* zrr* 4P*«fetu*f*iit« lotnittenficttev unfe iicutcnftcuct: wird zufolge Erlasses des hohen k. k. Finanz« Ministeriums vom 12. Jänner 1898, Zl. 1635, bis 15. Fcbruar 1898 verlängert. Nachdem bisher nur eine geringe Anzahl solcher Bekennt- niffe anher gelangt ist, weiden die Steuer- pflichtigcn zugleich

BezirtShauptmannschast erläßt folgende Kundmachung: Auf Grund des Gefitzrs vom 9. März 1870 R. G. Bl. 23 weiden hiemit die SteuereinzahlungStermine zur genauen Dar- nachachtung bekannt gegeben, a) Die Grund steuer ist in 4 Raten fällig und zwar: am 2. Februar (Lichtmeßziel), am 24. April (Georgi- zicl', am 25. Juli (JakobizicI). am 30. November (Andräiziel). d) Die allgemeine Erwerbssteuer ist für je ein Vierteljahr im Voraus am 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jedes Jahr zu entrichten, ebenso die Erwerbssteuer

in der Gemcindekanzlei und bezüglich derPersonaleinkommenSsteuer, Rrntenstcuerundder i Erwerbssteuer von den zur öffentlichen RechnungS- j legung verpflichteten Unternehmungen, dann der HauSzinssteuer und der 5 % Abgabe beim k. k. Steueramte einzuzahlen. Wird die Steuer schul- digkeit nach Ablauf von 14 Tagen nicht einge zahlt, so tritt die Verpflichtung der VerzugS- zinseneotrichlung ein und nach weiteren 14Tagcn wird der Rückstand mittelst dcs ZwangSstrafver- fahrenS cii gebracht. Diejenigen Parteien

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 10
Datum: 20.12.1924
Umfang: 10
das statistische Bild von der Steüerleistung der Handels- und Gewerbetreiben den im Pustertale. Man mutz, um das wirkliche Bild zu erhalten und nicht bloß das statistische, ein wenig weitcrgehen und die Verteilung der Steuer ein wenig untersuchen und man wird auf Dinge stoßen, die allerdings nicht so harmlos aussehen, wie vielleicht die statistische Zusammenstellung. Die Erhöhung der Richezza mobile, die in letzter Zeit überall vorgenommen wurden, ziehen die Auf merksamkeit der Bevölkerung auf ein Gebiet, wel

ches schon lange etwas näher und eingehender zu behandeln gewesen wäre. Erst jetzt, als selbst un sere ruhige und sonst immer zahlende Bevölkerung sieht, daß der Staat seine Ansprüche wirklich über das Maß hinaus erstreckt, kommt man zur Einsicht, daß Steuerzahlen ja im allgemeinen eine Pflicht sei, der sich niemand entziehen könne, daß aber das Ver hältnis zwischen Verdienst und Steuer doch auch et was sei, was man irgendwie in Einklang bringen müsse. Man braucht ja nur einige Fälle herauszu

greifen, um zu sehen, daß diese Erhöhungen oft ge radezu unverständlich sind. Ein gewöhnlicher Dorfkrämer, der sonst durch Jahrzehnte hindurch ein Einkommen gehabt und auch einbekannt von einigen Tausend Kronen und Lire, soll nun auf einmal ein Einkommen von 28.000 Lire im Jahr haben. Warum nun auf ein mal? Oder ein Kaufmann in einem Provinzstädt chen soll 15.000 Lire Steuer zahlen. Oder trotz der schlechten Saison hat man besonders die Wirte her genommen. Hundert und mehr Prozent Erhöhun gen

sind durchaus nichts seltenes. Warum? Man muß sich da vor Augen führen, daß eine Herabsetzung der Steuer vorgesehen ist. Es ist wohl dabei daran gedacht worden, diese Herabsetzung der Steuer dadurch wett zu machen, daß man das fa- iierte Einkommen so hoch hinaufschraubt, daß nicht nur die zwei Prozent herausschauen, um welche man die Steuer erniedrigen will, sondern auch noch mehr. Ob dies gerade eine gerechte und wirtschaft lich gedachte Steuerpolitik ist, wollen wir vorder-' Hand dahingestellt sein lasten

. Man muß des ferne ren bedenken, daß diese Fatierungcn auf vier Jahre gellen. In diesen Krisenzeiten auf vier Jahre voraus zusehen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es wird ja jedenfalls in diesen vier Jahren vielleicht mehr als eine Revision setzen, denn wenn man schon auf mehrere Jahre Steuer fatiert, so soll auch der Staat ein Einsehen haben und nicht nur auf Grund eines Jahres allein die Grundlage nehmen, sondern eben auf Grund eines Durchschnittes einer ganzen Reihe von Jahren, wobei alle Dinge

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 12
Datum: 29.03.1890
Umfang: 12
: Palmsonntag. Johann City A. M Quirln M- Montag, 3l. März: t Benjamin M- Balbina I. Dienstag, l. April: + Hugo B. Mittwoch, 2. April: t Franz v. Paula Bk. Märkte: 3l. März: Montan KV., Wenns K8- l. April: LeifecS Holzm. 2. April: Kufstein Ä., Lienz KB dieser Steuergattung den drastischen Beleg, daß jede alte Steuer — sei ihre EiuhebnngSform auch unzweckmäßig — weit weniger lästig em pfunden wird, als eine neu eingeführte oder reformirte Steuer, selbst wenn sie oen„striktesten Grundsätzen der Gerechtigkeit

entspricht. Als ein weiteres Moment ist aber auch der Zeitpunkt der Einführung anzusehen. Ich bitte, sich gegenwärtig zu hallen, daß Tirot zur Zeit der Einführung dieser Steuer nicht nur von den allerorts henschenden Krisen heimgesucht war. sondern daß es auch mit ganz furchtbaren Elementarschäden zn kämpfen hakte, und vaß die diesbezüglichen Schäden, welche in den Jahren 1882, 1885, 1888 una 1889 über Tirol hereingebrochen sind. nicht nur einige, sondern viele Millionen betrugen. Es gehörte gewiß

in vielen Gegenden kein kleiner Grad von Energie und Anhänglichkeit an die väterliche Scholle dazu, wenn die Bauern sich trotzdem entschlossen, an die Urbarmachung des verwüsteten Gebietes zn schreiten, denn bald irgendwo könnten sie die Früchte ihres Fleißes sicherer genießen als im Heimatlande. Die hauptsächliche Ursache, warum die Steuer bei unS so drückend ist, ist aber wohl der Umstand, daß die Bauart unserer Wohnhäuser wesentlich verschieden >st gegenüber der in anderen Provinzen üblichen, nämlich

. konkrete Beispiele dasür zu erbringen, daß Objekte dieser Art mit einer Steuer vort 20, 30, 40, ja selbst von 50 Prozent des BruttozinseS getroffen werden, ich will mich infolge dessen bei diesem Gegenstände nicht iveiter aushalten und nur daraus beschränken, einen einzigen Fall zur Kenntnis des hohen Hauses zu bringen. Das der brixnerischen Mensa ge hörige Schloß Turneck. gewöhnlich Nothholz genannt, war in den Jahren 1876 bis 1886 an die tirolische Landschaft um einen Betrag von 500 Gulden vermiethet

. Es war daselbst die landwirthschaftliche Schule untergebracht. Hiesür betrüge die HauSzinssteuer 52 fl. 50 kr. Nach dem letzten Alinsa des tz 5 wird indeß nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung findet nach der Anzahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, beträgt die hiefür zu ent richtende Steuer 340 Gulden. Das ist mehr als das Sechsfache voir dem, was nach dem Zinserträge zu bezahlen wäre. Sie werden mir zugeben, daß eine solche Steuer, insbesondere

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 06.06.1891
Umfang: 12
Ministeriums die 16l»ige Kouponsteuer auf die Staatssteuer gelegt, so kann man jetzt wohl nicht eine 16^-ige und auch nicht eine 10A>ige, wohl aber eine ganz mäßige! Steuer auf die steuerfreien Koupons der: Pfandbriefe und sonstigen Papiere legen,! die sich dieses Privilegiums erfreuen. Auf! diese Weise wird man am Ende den ganzen , Apparat der allgemeinen, progressiven Ein- J kommensteuer, die ja, da sie nur eine j supplementäre Steuer sein soll, neben der die übrigen fortbestehen, nicht hoch

bemesien werden kann, entbehren können. Endlich aber gibt es noch gewisie kleine Einnahmen, die sich dem Staate, beziehungsweise aber den Gemeinden und Kronländern erschließen lassen und die, wenn auch ihr Ertrag ein nicht bedeutender sein, doch dadurch Vor theilhaft wirken, daß sie den so sehr durch die Konkurrenz bedrängten Kleingewerb- treibenden ihr Mitwerben mit den großen Unternehmungen und den Schaaren der Hausirer erleichtern. Wir halten es näm lich für durchaus angezeigt, daß die Steuer

bemessung für die Filia'en von Geschäften, insbesondere also auch für die der großen Schuhverschleiße, wie diejenigen der Möd- linger Fabrik, der Kleiderhandlungen u. f. w., separat vorgenommen werden, so daß nicht die ganze Unternehmung als ein zige Steuerträgerin behandelt, sondern jede Filiale für sich zur Steuer herangezogen wird, und demgemäß an dem Orte ihres Sitzes auch die Landes- und Gemeindeum lagen zu entrichten hat. Und wir glauben weiter, daß die Heranziehung der Hausirer zur Leistung

. Die Voraussetzungen, worauf der seinerzeit erhobene Katastralreinerttag beruhe, seien heute nicht mehr richtig. Die Verhältnisse hätten sich heute zu Ungunsten der Landwirthschaft total geändert. Der Grund und Boden werfe gegenwärtig lange nicht mehr den Betrag ab, den der Bauer vor 15 Jahren aus feinem Besitze und dem Erlös der Produkte desselben gezogen. Die Grundsteuer sei daher im Verhältnis zu hoch; dies gelte aber in Tirol in er höhtem Maße von der Steuer, die der Bauer von den Waldungen und Alpen zu zahlen

dann die Nothwendigkeit, mit der progressiven Einkommensteuer auch Sorge zu tragen, daß an Stelle der be stehenden Zuschlagswirthschaft der Gemeinde zur Deckung ihrer Auslagen und Bedürf nisse eine direkte Steuer ganz oder theil- weise überlassen werde. Uebrigens werde diese Frage näher zu besprechen sein, so bald die Gesetze über diese Steuerreform vorliegen. Deutschland. Die vom deutschen Volke herbeigesehnte Herabsetzung der Getreide- zölle wird — wie kurz gemeldet — von der deutschen Reichsregierung

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 10
Datum: 01.04.1925
Umfang: 10
und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Beratung und Vertretung zur Verfügung stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinseu sowohl dem Gläubi ger als auch dem Schuldner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 26 Prozent vorgeschrieben und eingehoben wurde. Der Herr Steuerinspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagte aus ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Rück ersatz

der Steuer für das Jahr 1925 zu, fiir das Jahr 1924 werde aber ein solcher nur dann ge währt, wenn nachgewiesen wird, daß Schuldner und Gläubiger erst zu spät, das heißt, nach Ablauf der Rekursfrist von der Doppelbesteuerung Kenntnis erhalten haben. In jedem Fall also soll der Schuld ner sofort ein einfaches Gesuch uni Steuerabschrei bung wegen Doppelbesteuerung an die Steuer- agentie Bruncck für die Jahre 1924 und 1925 rich ten. Nicht wenige Fälle kamen auch zur Verhand lung

, in welchen den Steuerpflichtigen, insbeson dere Kirchen und Gemeinschaften für die als Ab zugspost einbekannteu Passiv-Kapitalszinsen eine Slmer vorgeschrieben wurde. Solche Steuerträger müssen auf 2 Lirc-Stempelpapier bis spätestens 15« Slpril 1925 einen Rekurs beim Steueragenten in Bruneck wegen ungesetzlicher Besteueruilg (intassa- bilita) einbringen. Leider konnte in nianchen sehr berücksichtigungs- würdigcn Fällen eine Herabsetzung der vorgeschrie- denen Steuer nicht erzielt werden, und zwar meist ans dem Gruirde

Verhandlung mit dein Steuer, inspektor Cardelli nicht ohne Erfolg für die Be steuerung deS Pustertales und ist der Weg nun vor bereitet, daß zwischen Steuerpflichtigen und Steuer- behörde eine beide Interessen wahrende Aussprache ftatifinden kann. Die direkten Zrachttarise mit Oesterreich. Die heule eingelangte „Gazz. Nss.' Nr. 71 »er- ösfcnüicht das zwischen Italien und Oesterreich ab geschlossene Uebereinkommen betreffend direkte Frachttarife, das am 1. April in Kraft tritt. Es handelt

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 16
Datum: 24.10.1906
Umfang: 16
der Kurvorstehung vom 17. ds. wurde nach längerer Debatte beschlossen, bas Nachschleppen der Kleider, das freie Ausspucken auf Promenaden usw. zu ver bieten und im Vereine mit der Marktgemeinde vorstehung eine den modernen Anforderungen ent sprechende Polizeiordnung herauszugeben. Eine große Debatte entspann sich über die Einhebung der Kurbeitragssteucr, worüber die Bozener Ge schäftswelt nicht gut zu sprechen war. Früher zeichn ten die Bozener Kaufleute freiwillig Beiträge, jetzt wurde ihnen die Steuer

aufgezwungen, weil auch Bozen vom Kurwescn Nutzen ziehe. Es kam sogar zu Pfändungen, weil man die Steuer nicht freiwillig zahlen wollte. Die Behörde hat entschieden, daß die Kurvorstehung berechtigt ist, die Steuer einzuheben. Nach langem Für und Wider gelangte der Antrag Dr. Koellenspergcr zur Annahme: die Kurvorstehung soll die weiteren Entscheidungen der oberen Behörden vertrauensvoll abwarten und auch für die laufende Saison die Kurbeiträge in der im vergangenen Jahre geübten Art vorschrciben

. Dr. Koellenspergcr betonte, daß man auch Rück sicht auf die Grieser Kurbeitragspslichtigen nehmen müsse, die sich energisch verwahren würden, wenn die Bozner Geschäftswelt, die ja einen großen Nutzen vom Kurwesen ziehe, nur freiwillig Bei träge zu zeichnen brauche, ihnen aber die Steuer vorgeschricbcn würde. Vorderhand wird also mkch den Voznern die Steuer vorgeschrieben. — Erieser Kurliste Nr. 4 weist einen Zuwachs von 97 Par teien mit 152 Personen und einen Gesamtstand von 466 Parteien mit 790 Personen

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 12
Datum: 19.03.1895
Umfang: 12
den kleinen Steuer-! trägem gewisse kleine materielle Bortheile zu wenden und auf der anderen Seite ihnen das Wahlrecht nehmen würden. Ein solches Schacher geschäft muß von vorneherein ausgeschlossen sein. j (Sehr richtig!) | Ich muß wieder etwas weiter gehen. Es ist: also kein Zweifel, daß darüber die Meinungen so ziemlich einig sind, daß betreffs der Nachlässe an Grund- und Gebäudesteuer die Borschreibung für das Wahlrecht gelten wird. Es wird bei der Grund- und Gebäudesteuer auch künftig die volle

Steuer vorgeschrieben und die Nachlässe separat abgezogen werden. Diese Borschreibung erfolgt ohnedies, weil die Zuschläge von der vollen Steuer ohne Abzug der Nachlasse erfol- ^ gen werden. > Für die Zensiten oder Wähler dürfte es also ' keine Schwierigkeit haben, dieselben einfach in ihrem Wahlrechte nach ihrer - bisherigen Bor- schreibung zu belassen. Was die Pächter betrifft, so glaube ich, daß der Fall hier sich ebenfalls größtentheils decken wird mit dem. was ich be reits gesagt

, nach der ganzen Veranlagung und Tendenz der Erwerbsteuerlasten und der Auftheilung der Nachläffe ist nicht an zunehmen, daß diese 28 Prozent gleich vertheilt werden, sondern im Gegentheile: Der ganze Tenor und die ganze Tendenz des Gesetzes geht darauf hinaus, daß von den 28 Prozent die Reicheren, die Wohlhabenderen weniger als 28 Prozent, die unteren, leistungSschwächeren Steuer träger mehr als 28 Prozent erhalten. Also für die niedrigste Klaffe, die heutigen eigentlichen Der Burggräfier Fünfguldenmänner

dürfte es wohl in die 40 bis 50 Prozent gehen. Ich glaube, daß ich mich j sehr beschränke, wenn ich die Bemerkung mache, j daß für die Erwerbsteuerträger die Jahresschul digkeit so zu bemessen ist, daß als für die Wahlberechtigung geltende landesfürstliche direkte Steuer ihre wirkliche Borschreibung plus einem 35prozentigen Zuschlage zu gelten habe. (Schluß siehe Beilage.) Inland. ! Kismarckfeier in Tirol. Dem Wiener „Vaterland' wird unterm 13. d. M. aus JnnS- \ brück geschrieben: „Daß unsere

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Seite 1 von 8
Datum: 06.01.1909
Umfang: 8
mutz.Der Einflutzeiner solchensähilichen Mehrbelastung auf die Lände-sinanzeu bzw. auf die Landcsumlagen ist zu einleuchtend, als datz nicht den Abgeordneten allerhand „Finanziäte' beispcingen mutzten mit Aufklärungen, wie sie zu neuen Grllgusllen kommen könnten. In den „Innsbi ucker Nachrichten' taucht die Habicher'jche Ansichtskarten, und sogar eine Tabak steuer auf. über die man sich den Äopj nicht zu zer brechen braucht, weil sie die Negierung nie zu geben wird. Unter den anderen zur Ausbringung

der Lehrerge- haltsausbesserungen in Vorschlag gebrachten Bes cue- rungsprojekten figuriert die Besteuerung der elektrischen 6-lühlampen wie auch ein Vor schlag, den Netto-Nutzen der Eleklrizitäts- werke zu besteuern. Bezüglich der Glühlampen sind wir der An sicht, datz hochgegrifsen der Jahresverbrauch der selben in Tirol an die 000 000 Stück reichen mag, welche ungefähr rund 350 000 K kosten werden. Nun ist es doch immerhin erwägenswert, ob, wenn man überhaupt an eine derartige Steuer denkt

durch zu teueren Lampen oder durch min derwertiges Licht infolge zu langen Bcnützens berei s schwarz gewordener Lampen schädigen. Heutzutage ist in anbetracht der KakVlle in der elektrischen Lampenfabcikation dieses Produkt überhaupt min derwertiger gegen früher geworden. Wenn man da auch durch Besteuerung den Preis der Lampen in die Höhe treibt, dann ist gerade der kleine Gewerbsmann, — der Kleinhändler und der Bauer am Lande am härtesten von dieser Steuer geliosfen. Denn gerade diese Leute ent- schlietzen

sich am schwersten zu einem Lampenaus tausch. Im übligen würde sich diese Besteuerung auch ganz namhaft bei den giotzen Fiemdenelab- lissements sühlbar machen, welche durch den Anspruch des Publikums und die Konkurrenz viel auf gute Beleuchtung Hallen müssen und deren Einzelne durch diese Steuer Hunderte von Kronen jährlich zu zu setzen gezwungen wären. Wie sich autzecdem die Lampenindustrie zu der geplanten Steuer sich ver hallen und ob sie selbe gutmütig schlucken würde oder irgendwie ein Sanklionshindernis

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Der Burggräfler
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Seite 9 von 12
Datum: 29.03.1890
Umfang: 12
keine» Heller Gewinn ab; im Grgeittheil'. Die Steuer also, die man auf das Bauern haus legt, kann nicht vom Hausertrag, der nicht existirt, sondern muß vom GutSertrag, vom Einkommen, das die Landwirlhschaft ab wirft, bestritteu werden. Die Steuer für dasselbe Gebäude, welches aber mit dem Besitze einer weniger einträgli chen Wirthschaft verbunden ist, belastet den Be sitzer empfindlicher. Die Steuer wirkt dadurch häufig progressiv aber in verkehrter Richtung, nämlich nach un ten. In Anerkennung

der KavitalSwerth, respektive die Steuer für ländliche Wohnungen — denn der Berech. nung des KapitalswcrihcS wurde der lOOfache Steuersatz zugrunde gelegt — im Vergleiche zum Grundwerth, respektive zum Grundsteuerprozent der betreffenden Provinz nicht unbedeurciid zurück bleibt, stellt sich in Tirol bei der Berglcichung der bezüglichen Prozent,inthrile der Werth der hausklassensteuerpflichtigkn Gebäude »m daS 2'/»fache höher. Das Wohngebäude des im Garten Oester reichs, au den lachenden Flure» der Donau

es doch ist, den historischen Eigenarten der Königreiche und Länder Rechnung zu tragen — dem Lande Tirol eine weitere Erleichterung zu gewähren gewillt ist. Konsrgnent aber scheint eS mir nicht z» sein, wenn man unter Hoch Haltung des aulonomen Prinzipes die Hand dazu bietet, die Steuer gesetzgebung mehr oder weniger zenrralistisch zu gestalten. Den» auch eine zentralistische Steuergesetz gebung, welche aus die Unterschiede der Länder keine oder keine gebührende Rücksicht nimmt, muß, um mit Bluntschli zu rede», ungerecht

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Seite 2 von 6
Datum: 07.05.1921
Umfang: 6
L. 24.784, Armeuversorguug L. 40.071, Schuldeudleust L. 122,190, Subventloueu L. 3.160, Hunde steuer L. 448, Mletziürabgabe L. 300/ Gen rludmmlageu L. 1200. Gesamtsumme der Ecforderuisse L. '584.824.--' Dem gegenüber stehen Einnahme«: Verwaltungsdienst L. 2.233, Miet- und Pechizinse L. 104 248, Straßeuetnhaltuög L. 2.933, Savitätsweseu L. 43.671, Ziuseu von Akctvkavitalie» 2 . 6.876, Hundesteuer L. 2.000, MIetztuSabgabe L. 32.000. Summe der Etuuahmen: 193961. Erfordernis laut Zusammenstellung L. 584.884

. Bedeckung laut Zusammen» trlluvg L. 193.951. Abgang L 390.863. Dieser Abgang muß durch Gemeindeumlogeu elugebracht werdeu und da werden folgende Steuervorschläge gemacht, a) Zuschläge zu bin dürften Steuer«: Grundsteuer 360% 40.809, Hrusklasscustkuer 80% L. 341, HauSztuSsteuer 80% L. 84.065, Ideelle HauszinSsteorr 80% L. 18.228, allg. Erwerbsteurr 250% L. 12.097, besoudere Erwerb«, struer 350% L. 1:382, Hausteesteurr 260%, Etnkommru» steurr von jedem Einkommen 30% L. 25386, Reutenstruer 200% L. 6.928

, Tochter des' verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. Max Putz, durch Prälat Mousiguor PIrhofrr getraut. (Todesfälle.) Am 5. d. starb httr die 20jähr. Anna Bernabe, Kontoristin.— In Obermais starb Frl. Luise Tegler, 81 Jahre alt; in Untermais Haus besitzer Anton Kröß, 90 Jahre alt. (B e a m r e n e u t h e v u u g e u.) Die beiden Steuer» amtövorsteher P re her tu Bozen und Förster tu Bruurck wurden von ihren Posten eulfrrvt. Prryer wmde nach Ent hebung von seinem sklbstSadlgeu Posten dem Steuereeftrale Bozen

Zugeständnisse h Wtt sind mü den Erhöhungen genau so weit ge- oer Mantelnote zum Friedensverttag ihrer wäh-ren Bedeu- \ gangen wie Meran (nur m der Grundsteuer um 40 Pro- Deutung zu entkleiden. Es handelt sich hier um die Rolle,! zent hinter Meran), haben aber die Deckung ttötzdem Die Den Grenzregulierungskommissionen und dem Völker-)noch nicht gefunden. Zwei neue in Aussicht genommene -Tv 1 c 5?^giüigen Feststellung der Grenzen zu-; Steuer:! benötigten erst die Genehmigung des Schatzmini- fallt. Diese Nolle

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Seite 2 von 4
Datum: 22.03.1923
Umfang: 4
ist eine vor allem die landwirtschaftlichen Institute interessierende An gelegenheit, Wenn auch nicht die Blüte der Dorkriegs- fahre, so soll doch die Existenzuröglichkeit für unsere Ge riete «reicht werden. Der Weinhandel und Weinbau ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und da müsten alle Anstrengungen, und zwar mit vereinten Kräften gemacht werden. H. Gnürizzi Romano spricht besonders über die Lage des Wein h a n d e 1 § und verlangt in einem Antrag, daß die Regierung die Durchführung der neuen Steuer verschiebe, bis die jetzige

Weinkrise gelöst und der Verkauf der Lager gesichert ist. Die Steuer möge, wie in den allen Provinzen, zu Beginn der Weinkam pagne kommen, wo Bauern und Händler am besten ihr Nachkommen könnten. Wellers verlangte er den stärk sten Schutz gegen die unlautere Konkurrenz mll verwäs serten Wernen, ferner die Rücksichtnahme auf den Wein- zoll beim^Abschluß von Handelsverträgen. Hierauf sprachen Senator Dr. E o n c i und Abg Dr. Degasperi. Letzterer erllärte, daß die Abgeord neten bereit find, sowohl

die Forderung betreffend die Verschiebung dieser Steuer bis zur neuen Ernte als auch die Forderung betreffend den Schutz unserer Weinaus fuhr — in der Weise, wie es in Frankreich für Elsaß- Lochringen geschah, so daß für diese Gebiete die Einfuhr tadle alten Absatzgebiete zollfrei auf einige Jahre zu gestatten ist — zu vertreten. H Endrizzi besprach darauf die Forderungen deS ital. Reichs-Weinhändlerverbandes zum üal.-österr. Handelsvertrag. Diese Forderungen gehen auf unsere Kosten und find

transporte aus dem Trenttno in die Hauptzentren des Konsums. In der daranschiießend'n Wechselrede traten alle Redner einmütig für diese Vorschläge ein. Der Abg. Grand! schlug auch vor, daß man von der Regierung verlangen solle, diese möge die W e i n st e u e r n a ch A l - koholgradcn ab gestuft durchführen, wie es auch die Bergweinbauern Piemonts schon verlangen. DaS fei der einzige gerechte Besteuerungsweg. Schließlich wurde folgende Tagesordnung an genommen : 1. Die Anwendung der neuen Steuer

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