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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 04.08.1931
Umfang: 8
: Innsbrucker Buchdruckerei und Verlagsanstalt. — Für die Redaktion verantwortlich: Josef Menzel. - Sämtliche in Innsbruck. Mentlgaffe 12 Nr. 176 Innsbruck. Dienstag sen 4. August 1931, 39. Jahrgang. Lefterreich im Käfig seiner UnMiinMeit! Haag. 3. August. Vor dem internationalen Gerichts hof setzte heute vormittags der Agent Oesterreichs Pro fessor Kaufmann seine Replik fort. Professor Kaufmann be faßte sich zunächst mit der Behauptung, daß durch die Zoll union die politische Union begünstigt

würde, was von dem tschechoslowakischen Vertreter damit begründet werde, daß Deutschland und Oesterreich dieselbe Sprache und dieselbe Rasse hätten, während der italienische Vertreter eine Gefahr darin sehe, daß die beiden Staaten Republiken seien, so daß das Fehlen von Dynastien eine Vereinigung leichter mache. Diese Umstände jedoch, sagte Professor Kaufmann, seien auch ahne Zollunion vorhanden und stünden mit dieser überhaupt in keinem Zusammenhang. Die Zollunion sei im Gegenteil eine Form, bei der Staaten, deren wirtschaftliche

der Unabhängigkeit unauflösbar ver knüpft. Durch dieses Prinzip werde die Unabhängigkeit ge währt und gesichert. Man müsse auch, führte Professor Kaufmann weiter aus, einen grundlegenden Unterschied zwischen Zollunion und Zollanschluß machen. Bei der letzten Form, die die Ein beziehung eines Staates in das Zollgebiet eines anderen vorstelle, sei es möglich, daß ein kleiner Staat seine Unab hängigkeit verliere. So z. B. hätte das Projekt, das im Jahre 1922 zwischen Italien und Oesterreich besprochen worden sei

entspreche das österreichisch-deutsche Zoll projekt dem Typus einer Zollunion, bei der die juristische Persönlichkeit und Kapazität der beiden Partner unversehrt bleiben, ja durch die Errichtung einer schiedsgerichtlichen Instanz noch besonders gesichert werden. In der Nachmittagssitzung des ständigen internatio nalen Gerichtshofes beendete der österreichische Agent Pro fessor Kaufmann seine Replik. Er bemerkte in Beantwortung | der kürzlich gestellten Frage des Richters Anzilotti. daß Oesterreich

in der Völkerbundratssitzung vom 8. Dezember 1925 besonders eingeladen wurde, mit den Nachfolgestaaten der alten Monarchie Handelsabkommen zu schließen, die so eng als möglich seien. Diese Einladung habe somit offen kundig ein Präserenzialregime und eine Zollunion ins Auge gefaßt. Da aber diese Regelung mit der Meistbegünstigungs klausel nicht vereinbar sei, sei die Zollunion das einzige Re gime, das damit vereinbar sei. Prof. Kaufmann fuhr fort: Die Bedeutung, die eine Zollunion für das Wirtschaftsleben Deutschlands und Oester reichs

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