ist auch artenmäßig ccnstatiert. Dem begegnet die Anklage damit, dass sie nachzuweisen bestrebt ist, dass Ca stellini einen für seine Verhältnisse übermäßigen Auf wand in Jmst gemacht habe. Ueberdies wird Ca stellini beschuldigt, einen vom Meinhändler Johann Gueter in Jmst an die Firma Genaro, Kreuzenberg in Eichholz bei Neumarkt, am 20. August d.Js. auf gegebenen Geldbrief mit dem Inhalte von 2000 fl. unterschlagen zu haben. Das Factum ist folgendes. Am obgenannten Tage wurde der erwähnte Geldbrief in Jmst
von Castellini übernommen, beamtehandelt und bis zum nächsten Tage 4 Uhr früh im Amtslocale liegen gelassen, um welche Stunde derselbe vom Expe ditor Fritz Johann, der dort sein Schlafgemach hatte, dem Conducteur Ampferer mit den andern Poststücken, separat in einen Postbeutel verpackt, übergeben wurde. Dieser Postbeutel, der dem Conducteur nicht nach Vor schrift gerollt übergeben worden war, machte nun im vorschriftsmäßigen Wege seine Reise über Innsbruck nach Neumarkt, und als er im dortigen Postamts
, was sie aus der Art der Rollung des Beutels und der Stelle, wo der Schnitt sich befindet, ableiten. Die eingehendsten Erhebungen, die bei allen UebergabSpostämtern, welche der Beutel auf seiner Reise von Jmst nach Neumarkt gepflogen wurden, gaben in der That auch nicht einen Anhalts punkt, der zur Annahme berechtigen könnte, dass die Spolierung des Postbeutels auf dem Wege von Jmst bis Neumarkt hätte bewerkstelligt werden können. In folge dessen lenkte sich der Verdacht auf Castellini in Jmst
des Geldbriefes von 2000 fl., dass es gerade nicht unmöglich sei, dass die Spolierung des FahrpostbeutelS auch auf der Ambulanze von Jmst nach Neumarkt vorgekommen sein könne, auch sei nicht ganz ausge schlossen, dass Castellini in der fraglichen Nacht vor 11 Uhr, also bevor Fritz nach Hause kam, das Amtslocale mit dem Schlüssel, den er ebenso wie Fritz immer bei sich trug, geöffnet und die verbrecherische Manipulation vorgenommen habe. Bezüglich der ein zelnen Unterschlagungen aus den diversen Cassen sucht