64 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1937/24_11_1937/AZ_1937_11_24_5_object_1869858.png
Seite 5 von 6
Datum: 24.11.1937
Umfang: 6
Nr. 1, eine vorberei tende Versammlung für die Aufstellung des Stun denplanes für die Fortbildungskurse im Bau gewerbe abgehalten wird. Altersgrenze für die Ablegnng der Prüfungen in Mittelschulen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, welches die Altersgrenzen für die Able gung der Prüfungen an den Mittelschulen festsetzt. » » Vorbereitung auf die Kesselwärter-Prüfung. Die Interessierten werden aufmerksam gemacht, daß die Lektionön für die Vorbereitung aus die Kesselwärter-Prüfungen am Montag

des städti schen Bauamtes. Die Arbeiten, deren Fertigstel lung zirka zwei Wochen in Anspruch nehmen wird, werden von der Unternehmung Borona ausgeführt. VesottdereZWeisungensürKriegSSeschähigle Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, wonach die Kriegsinvaliden und Kriegs beschädigten, die bedürftig sind und nicht beschäf tigt werden können, neben den gewöhnlichen Be zügen eine besondere Fürsorgezuweisung erhalten, die jährlich 960 Lire ausmacht, wenn sie eine Pen sion oder Zuweisungen

Clpriani zugegen, welcher die Schulen Prüfungssession für professionelle Befähigung. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht eine Ver ordnung des Ministers für Nationale Erziehung, wonach im Monate Februar die Session für die Staatsprüfungen für die professionelle Befähi gung abgehalten werden, und zwar für Aerzte. Cheiniker, Pharmazeuten, Ingenieure, Architekten, Agronomen, Veterinäre, Forstsachverständige und die Berufe in Wirtschafts- und Handelsmaterien, sowie für die der statistischen Disziplinen

1
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1935/08_08_1935/AZ_1935_08_08_5_object_1862585.png
Seite 5 von 6
Datum: 08.08.1935
Umfang: 6
stark entwickelt, daß ein« Neuregelung des Konzessionswesens notwendig geworden ist Durch das Gesetz vom 2V. Juni 1SSS, veröffent' licht in der „Gazzetta Ufficiale' vom 27. Juli 1V3S, Nr. 174, werden nun neue Bestimmungen getrof sen, deren wichtigste nachstehend bekanntgegeben werden. , ^ Zunächst wird bestimmt, daß sämtliche Waren transportdienste, welche mit Kraftwagen, ein schließlich? Anhänger, für Rechnung Dritter und gegen Entgelt durchgeführt werden, einer Konzes sion

durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

, für welche die vorliegenden Bestimmungen gelten, werden in einem eigenen, vom Kriegsministerium im Einpernehmen mit 'den übrigen interessierten Ministerien zu genehmigenden Verzeichnis ange geben. s Art. 4. Die Durchführungsverordnung zu vor liegendem Gesetz wird Mit Dekret des Kriegsmini- 'teriüms im Einoernehmen mit den übrigen Mini- terien erlassen. Das.vorliegende. Gesetz tritt mit einer Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' n Kraft. Aivchltches Billgaitg nach Là». Am 6. August wurde der Bittgang um Erflehung

2