der Einzelnen anheimgestellt.' Für die Zulassung zum Wettbewerb hat jeder Be werber der Kommission innerhalb bes Jänners 1V23 eine genaue Beschreibung seiner Tätigkeit zu Gunsten der Ämd, der Fischerei, und des Wogelfanges vorzule gen. Diesem Memoriale müssen bie Bestätigung des Direttore Didattico beigefügt werden. Die Lehrer können für kleine Prämien auch Schü ler vorschlagen, welche mit Taten oder Betspielen be wiesen haben, baß sie aus diesem Unterricht die ent sprechenden Früchte gezogen haben. Steuer
der toten Hand. Mit 1. Jänner 1927 tritt In den neuen Provinzen das kgl. Dekret vom 30. Dezember 1023, Nr. 3271, in Kraft, welches obaemmnte Steuer betrifft, mit der die Gemeinden, Wohltätigkeitsinstitute, Religionshäuser, Versor<?ungshäuser, Kirchenaufsichtsbehörden, Kirchen fonds, Brüderschaften, religiöse Vereinigungen und Institute seder Konfession und im allgemeinen alle moralischen Körperschaften juridischen Charakters, die das Privilegium^ unanfechtbarer Dauer haben, be rstet
. Um aber die Seuche zu lokali sieren und verschwinden zu machen, ist die Mitarbeit und der gute Wille von selten der interessierten Vieh besitzer notwendig. Ermäßigung der Aulosleuer. Infolge Verfügung des Ministeriums mit Datum des 25. Septembers teilt die Flnanzlntendanz der Gemeinden mit, daß jene Autobesitzer, die die Steuer noch innerhalb dieses Monats erlegen, eine Ermäßigung von acht Zwölf tem genießen. l Schriftleltung! Via Noma 2, Tel 4M 'l'osts, 255 I I Sprechstunden täglich von 3 bis 4 Uhr nachm