der toten Hand. Mit 1. Jänner 1927 tritt In den neuen Provinzen das kgl. Dekret vom 30. Dezember 1023, Nr. 3271, in Kraft, welches obaemmnte Steuer betrifft, mit der die Gemeinden, Wohltätigkeitsinstitute, Religionshäuser, Versor<?ungshäuser, Kirchenaufsichtsbehörden, Kirchen fonds, Brüderschaften, religiöse Vereinigungen und Institute seder Konfession und im allgemeinen alle moralischen Körperschaften juridischen Charakters, die das Privilegium^ unanfechtbarer Dauer haben, be rstet
in den Bezirken Borgo, Bressanone, Bol zano, Lana, Merano, Ortbkei und Folgeria verboten. Zu Beginn des Frühjahres war unsere Provinz fast völlig seuchenfrei. Wie wir schon bereits sagten, wurde die Seuche von den benachbarten Provinzen und von den Almen Tirol» eingeschleppt. Die auf den Almen von Vizze, Fundres und Valli» auftre- tende Maul- und Klauenseuche ist -sicher letzteren Ur sprunfls. Die von selten der -Gemeindebehörden und i>er Pritfektur getroffen«» Maßnahmen, geben sicher tue besten Garantien