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Der Burggräfler
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Seite 4 von 8
Datum: 09.02.1889
Umfang: 8
SchlandcrS. 31. Jan. (Eine „Berichtigung.') Die Korrespon denz a i« Schlanders vom 26. Jänner ist mit „unsere Sparkasse' überschrieben. Diese Ueberschrift ist wohl etwas verfrüht, denn noch ist die Spar- käste Schlanders ein Gemeindeinstitut, für welches die Gemeinde Schlanders statutenmäßig haftet, des sen Leitung ihr, resp. dem von ihr gewählten Spar» kasteauSschuste, nicht aber den Einlegern zusteht, welche überhaupt als Gesammtheit bekanntlich keine zu Recht bestehende Körperschaft bilden

eine den Thatsachen nicht ent sprechende. Die fettgedruckte Begründung der Kaffi- rung, der Wahl des Sparkaffeausschustes durch die beiden unteren Instanzen wird serners als eine vernichtende Kritik desselben bezeichnet. Allein eben diese Entscheidungen der unteren Instanzen wurden von der obersten, allein maßgebenden Instanz, dem hohen k. k. Ministerium des Innern, kasiirl und zwar aus dem Grunde, weil weder nach den Sta tuten der Gemcindesparkasie Schlanders, noch im Sinne des allgemeinen SpartasiercgulativS

Bauer weiß, daß die gerichtsübliche Aufkündungsfrist bereits ver strichen ist. Unrichtig und, nachdem auch dem schlech testen Juristen eine solche Unkenntnis nicht zuge- muthet werden kann, augenscheinlich auf Täuschung berechnet ist auch die Behauptung, daß die Einle gerschaft am 1. Mai rechtlich in der Lage sein würde, die Angelegenheiten der Gemeindesparkaffe Schlanders selbstständig in die Hand zu nehmen. Man würde es, falls eine Honorirung der Masten- kündigung. nicht gelingen

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