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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 20.12.1933
Umfang: 6
1930, der ersten, zweiten, dritten und vierten Trimesters 1931 und des ersten und zwei ten Trimesters 1932; 4. eine Aufstellung des Spediteurs mit Angabe des Zeitpunktes der Aufgabe, die Nummer der Einfuhrdeklarationen, die Anzahl der Kolli und deren Gewicht. Der Aufstellung ist der Zollschein oder in Er mangelung desselben der Frachtschein des Spedi teurs beizulegen. Me Nor« fir die KWlemntWuer Das Finanzministerium hat an die Steueräm- ler, welche die Veranlagung der Komplementär steuer

Ertrages, da mit die Anwendung der Steuer immer nach den opportunen Variationen bemessen wird entweder oöher oder niedriger von dem was das effektive steuerbore Einkommen ausmacht. Die Anwendung dieser Grundsätze ist jedoch sshr,>ìh<s!kel^!,Dnn,^fie, auch der^gerHMen Verteil lung der 'Neuerläjten entsprechen,' 'jo besteht im merhin die Gefahr daß in der Anwendung Fehler begangen werden, wenn keine präzisen Grundla gen. auf die man sich beziehen kann, bestehen. Das öom Finanzministerium

an die Steuerämter erlas sene Rundschreiben, erklärt vor allem den Zweck der Reform, nämlich die Ungleichheiten .in der Komplementärsteuerbemessung zu vermeiden auf Grund des Besteuerungssystems auf realer Grundlage w'm Einkommensteuer auf Grund- und Gebäudesteuer, das ist, eine Steuer die nach dem festen Beitrag hinsichtlich der Komplementärsteuer bemessen ist, die eine Steuer mit progressiver Grundlage darstellt. » Diese vom Finanzministerium erlassenen Nor men komme» gerade zur rechten Zeit, wann

vorgenommen wurde, zu nehmen. Aon dieser Norm machen die Immobilien,! Grund, Gebäude, Einkommen Ausnahmen welche in diesem Jahre mit Inkrafttreten des kommenden Jahres abgeändert werden. Und dies im Falle, wenn sich das Gesuch um Herabsetzung sich auf die Veranlagung von 1930 oder 1331 bezieht mit In krafttreten im Jahre 1931 und wenn das Steuer amt nicht die deduktive Feststellung eines höheren Einkommens feststellen kann. Eine andere wichtige Frage, welche vorgelegt worden war interessiert

, Gesellschaften und Pri vaten Arbeitsgeber verpslichtet sind, die sür die Angestellten bezahlten Steuern diesen abzuziehen. Falls das nicht geschehen sollte, wird die Steuer noch einmal direkt vom Arbeitsnehmer einkassiert, während die arbeitsgebende Firma einen Zuschlag in der Hohe von 50 Prozent der nicht abgezogenen Steuer zu zahlen haben wird. Die VestiNMWN jiir die Bezahlung der Automobilsleuer Die Provinz-Zweigstelle Bolzano des R. A. C. I. ersucht uns um Bervssentlichung solgender Mit teilung

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 22.08.1940
Umfang: 4
und betreffen den Steuerabgabenbeträge enthalten sein muß. ist nur einmal im Jahre, und zwar im Lause des Monats Jänner zugleich mit der Meldung betreffend die Ricch. Mobile-Steuer der Angestellten vorzule gen. Hingegen genügt es. bei den einzel nen Einzahlungen der Lohnabgabe (zu den oben bezeichneten Terminen) dem Re° aisteramt ein Verzeichnis in doppelter Anfertigung vorzulegen oder einzusenden, welche nur den Namen und Sitz der Fir ma. sowie den Gesamtbetrag der dieser Lohnabgabe unterworfenen

hat, daß die Mindestbeträge der provisorischen Steuer, die für neueröffnete Betriebe oder die noch nicht hinsichtlich der N. M. festgesetzt wer den können auch sür Betriebe gelten, die nicht in die Verzeichnisse der genannten Steuer eingetragen sind, wenn das Er trägnis nicht das versteuerbare Minimum ausmacht. Der Mindestabonneinentsbetrag von 200 Lire, der im diesbezüglichen Abkom men für die letzte Betriebskategorie vor gesehen ist, verbleibt wie folgt festgesetzt: Lire KV für Betriebsinhaber in Gemein

, die der Einnahmesteuer durch Abonnement un terworfen sind, die Steuer, die im vor hinein anstatt nach Zwölftel, wie es m,t Ministerialdekret vom 28. Jänner 19Ä bestimmt wurde, bezahlt wurde, dies :'e> den kommenden Raten in Rechnung ge zogen wird, was auf Ansuchen der efsierten von den betreffenden Reg'sier- ämtern geschieht. Für Restaurants, die. da sie an Gast höfen angeschlossen und, die neue Steuer mit Marken zu entrichten Huben, hat das Ministerium verfügt, daß die Rückzah lung des bezahlten Betrages

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Volksbote
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Seite 20 von 20
Datum: 03.08.1939
Umfang: 20
tage dann läutete'um 4 Uhr in der Früh die Ave-Elocke und um 5 Uhr wieder, aber diesmal nicht mehr als Ave-Elocke, sondern als Schnee- F. G. in ©. Wenn Sie dis Anmeldung gemacht hatten, können Sie gegen die Strafe, und wenn die Jmmobilien-Anleihe und die Steuer der Anmeldung nicht entspricht, mich gegen die Vorschreibung - selbst rekurieren. Die Jmmovllien-Anleibe bat derjenige zu zeichneni de« am 5. Oktober 1916 Eigentümer war; - regelrecht schneite die Jmmovilien-Steutt zahlt der seweiliqe Eigen

schleunigst auf. sodaß gegen 12 Uhr der ganze Talboden wieder schneefrei war. Auf diese Weise war es möglich, daß nachmittags um halb zwei Uh: nach .der Vesper die festliche Prozession mit .den vier heili gen Evangelien gehalten werden konnte. Die alten Leute sagten zwar, daß sie es noch nie ge- denken, daß an dem Tage die Prozession ein mal verregnet worden wäre, aber gestern in der Früh hatte man jede Hoffnung verloren Aber tiimer, also bis zum Verkaufe haben Sie die Steuer zu tragen. (v.) Berlagger

und anderer Nieren- Störungen. Dia Fostcr-PUlen für die Nieren sind unersetzlich bei der Heilung von Blasen entzündung, Sand nnd Gries, schlechter • Nieren tfitigkeii Überall L 7.-% 1» Italtea her-gestellt UOsao. M2S7. 20. IX. S5/XIII. die Perle Schuhcrimes Kleiner Anzeiver Bolzano / Morano / Drellanono BivUmo/Brunito Stellengeluche 20 Leut.. Realitäten 48 Cent, jonstige Anzeigen 88 Cent. — Mindestberech nung 10 Worte. — Steuer 3V Tent. pro mal, wenn Adresse in der Anzeige nicht enthalten Lire 1 Zuschlag

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