Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
, Vilanders, Deutschnofg?i, Steineck und Welschnofen^ Vols, Castelrutt, Wolkenstein und Gußdaun erstreckt. Die letzten nannte Gerichtergruppe bildete mit dem Stadt- und Landgerichte Sterzing und den puslerthàlìschen Gerichten Bodeneck und Taufers das Viertel am Eisack (Brandis Landesh. 445), Heutzutage machen die frühem Bezirke: Bodeneck, das Stadt- und Landgericht Sterling, Hofgericht Neuslift und die ehemals zum Fürstenthum Brixen gehörigen Gerichte>. Sarns, Pfeffersberg, (Hofgericht) Brixen, Salem
, aber diese Lehensabhängigkeit gerieth immer mehr in Vergessenheit und die einzige Ausnahme hinderte nicht die Entstehung des Viertels an der Etsch, die wir also in das 15. Jarhundert verlegen müssen. In dieselbe Zeit fällt die Ausbildung des Viertels am Eisack. Das Gebiet desselben lag in älterer Zeit, mit Ausnahme von Taufers, ganz in dem Gau Noiithal, der ja von der Melach und dem Ziller im Norden bis über Bozen und bis zum Gargazoner oder Aschlerbache, vielleicht sogar bis zur Passer und Etsch im Süden reichte
zu einem neuen Bezirk verschmolzen waren, brauchte es doch ein paar hundert Jahre. Das schliessliche Ergebniss war, dass die Bischöfe von Brixen nur die obgenannten Gerichte noch behaupteten, die Gerichte und Schlösser Taufers, Rodeneck, Gufidaun, Trostburg, Prössels, Aichach