) vom Gebote der Abstinenz zu dispensieren, wenn rechtmäßige Gründe dafür vor liegen. — Die gleiche Vollmacht wie den Seelsorgern wird hie mit auch jenem Priester des Ortes erteilt, den der betreffende Seelsorger noch bestimmen zu müssen glaubt. — Zugleich wird bemerkt, daß diejenigen, welche mit Grund zweifeln, ob sie zum Abbrüche verpflichtet sind, sich diesbezüglich mit dem Seelsorger oder Beichtvater (in oder auch außer der Beicht) beraten müssen II. Außer der Fastenzeit sind noch eigentliche Fasttage
, das du von mir forderst, dein Vermächtnis soll mir heilig sein. Warum bebe ich aber zurück, den Schleier zu lüften, der mir den Grund deines Leidens enthüllt? Kann ich denn nicht aus mich nehmen, was du vielleicht jahrelang getragen? Mut, Bertha, der liebe Gott legt dir kein schwereres Kreuz auf, als du tragen kannst.' Entschlossen trat sie an ihren Schreibtisch und öffnete ein geheimes Fach desselben, dann eilte sie zur Tür und schloß dieselbe ab. Ebenfalls ließ sie die schweren Vorhänge über die Fenster fallen