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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 28.05.1939
Umfang: 8
genehmigt. Diese Revisionen der Grund- und Höuserbewcrtuny hinsichtlich der Steuer veranlagung werden von der Kataster- verwaltung und den technischen Finanz ämtern in Zusammenarbeit mit den kor porativen Vertretungen und den in jeder Gemeinde und Provinz aufzustellenden Schätzunyskommissionen — unter der obersten Kontrolle einer Zentralschät- zungskommission in Roma — im Zeit räume von drei Jahren durchgeführt wer den. Nunmehr sind die näheren Bestim mungen über diese Generalrevision, und zwar zunächst

! nach den Kollektiv verträgen in Anrechnung gesetzt, auch wenn die Arbeit vom Besitzer selbst ver richtet wird. (Nach der Kulturart und nach der Wer tigkeit des Bodens) wird dann der steuer bare Wert in einem bestimmten Tarise pro Flächeneinheit (Quadratmeter) fest gesetzt. Nach diesem Tarife wird die Bo- denertragssteuer berechnet, während dos Einkommen der Grundpächter der Ric- che-;a-Mabilc-S!euer unterliegt. Die Bodenertraassteuer ist vom Ei gentümer oder Besitzer der betreffenden Liegenschaft zu ragen

> arien und Bodenivertigkeir, wie sie der> malen vorbanden oder mangels solcher durck Anwendung von Steuersätzen, wel che das Ministerium festsetzt. Die Gemeindeichätzungskommission be steht aus Grundbesitzern der Gemeinde, die zur Halste vom Finanzinendanten u. vom Podestà ernannt werden, und einem landwirtschaftlichen Arbeiter, der vom Finanziniendanten ernannt wird. Bis zur Festsetzung der neuen Steuer sätze bleiben die derzeitigen Steuerbeträ- ge und Steuerzuschläge unveränderlich, ausgenommen

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