nicht auch noch einen schlechten Postbetrieb haben. Ein starrköpfiger Gastwirt Der Gastwirt Seebacher Franz nach Josef, In haber des Gasthauses „Talferbrücke', fand eine sonderbare Form, der Verfügung gerecht zu wer den, die vorschreibt, daß die Bildnisse S. M. des Königs und S. E. des Ministerpräsidenten in den Lokalen der öffentlichen Gasthäuser vorhan den sein müssen. Man weiß nicht, ob er durch seine Handlungsweise den Wünschen seiner Gä ste Rechnung trägt oder seinen persönlichen Ge fühlen Folge leistet, weniger
dieser Bestimmung in einer möglichst engherzigen Weise nachkam. In seinem Gasthause findet man zwei kleine Exemplare der obgenannlen Bildnisse ohne Rah men an die Mauer gehestet und in einer Weise angebracht, daß man sie fast nicht sehen kann. Damit ist der Borschrift in einer Weiss Genüge geleistet worden, die eher eine Verzerrung als eine Ehrung der Personen und des Gedankens darstellt. Der Inhaber des Gasthauses, Herr Seeba cher, wurde mehrere Male aufgefordert, der Verfügung in würdigerer Weife nachzukommen