. »Nun — und — und?' drängte Eugen. „Du Tas Zahresbuch des kgl. technischen Instituts „Cesare Ballisti'. In diesen Tagen ist das Jahresbuch des kgl. technischen Instituts „C. Battisti' der Jahr gänge 192S-3V und 1930-31 veröffentlicht wor den lind da sein Inhalt ncht nur für die Schü ler, sondern auch für die Eltern und alle jene, die sich für das Schulleben im Alto Adige in teressieren, anregend ist, ist zu erwarten, daß das Buch zahlreiche Leser findet. Das technische Institut hat allgemeine Beacl^ tung
und nicht industrielle Gebäude, sämtliche in der Venezia Tridentina gelegen) sichergestellt sind, deren Schätzwert insgesamt ungefähr 200 Millionen Lire betragt: b) durch das Cigenkapital und die Reserven des Institutes, die zusammen zirka 18 Millio nen Lire betragen: c) durch die solidarische und unbeschränkte Garantie der Provinzen Bolzano und Trento (Art. S des Satutes, das mit kgl. Dekret vom 2g. Juli 1929. anno VII, Nr. 1619, registriert vom Obersten Rechnungshof am 18. September 1929, anno VII genehmigt worden
ist). Die Gelder der Entmündigten, der Minde» jährigen und im allgemeinen alle Kapitalien, die nach dem Gesetze, einem Reglements, gemäß Vereinbarung oder auf Grund einer testamen tarischen Verfügung in Hypothekardarlehen. Im Ankauf von Liegenschaften oder in ähnlicher Weise angelegt werden. (Art. 35 des kgl. De kretes vom 16. Juli 1905, Nr. 646.) Die Pfandbriefe sind besonders geeignet für Kautionen jeder Art (z. B. für die Esattorie,,, bei Uebernahme öffentlicher Arbeiten, für Amtsstellen, für die Ausgabe
von Zirkular- schecks usw.). für die Anlegung von Stiftungs- geldern. für die Anlegung von Geldern der öffentlichen Wohltätigkeitsanstalten und Wohl« fahrtsstiftungen. von Studienstipendien und im allgemeinen für sede Anlage, für die besonders Sicherheit vorgeschrieben oder erwünscht ist. Die Pfandbriefe und deren Zinsen können nicht In Exekution gezogen werden. (Art. 37 des kgl. Dekretes vom 16. Juli 1903, Nr. 646.^ Wegen Ankäufe, Verkäufe, Vormerkungen von Pfandbriefen, Einkassierung der Kupons