eignet sich für alle Zwecke: als Schutz;» an Familien; für den Fall des frühzeitigen Todes: des Oberhauptes, als Ausstattung für Kinder, als Vorsorge für hilfsbedürftige Ver wandte,' als eigch^ Altersversorgung, als Sicher- stellüng der Gläubiger, um Widmungen, Stiftungen, Legate ohne Beeinträchtigung der rechtmäßigen Erben zu schaffen, um dett. Personalcredit zu heben, und dergleichen mehr,^ ^ ' -, In allen Fällen wird sich die Lebensversicherung als der kräftigste? Damm Legen Nothstand und Ver
. Der Abgeordnete Kregr redete auch der Bildung einer Majorität das Wort. Welche Parteien des Hauses sich zu einer solchen hergeben sollten, hat er nicht angegeben. Mit einer unanständigen Partei wird ' doch Dr. Gregr nicht anbandeln wollen. Nun soll aber nach seinen eigenen Worten keine Partei im Hause Anstand zu beanspruchen berechtigt sein.' ^ Schutz dem Bauernstande. zu Der Abgeordnete Ritter v. Äawörski besprach die traurige Lage des.Bauernstandes. Die Klage über die bedrängte Lage der Landwirtschaft