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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 23.07.1924
Umfang: 4
oder mit Einladungskarten oder Legitimationen jeder Art erfolgt, einschoben weiden. Die Vergnü- gung?<steuer erstreckt sich auch auf die Abend- Gesellschaften, Ivo immer diese gegeben werden. Die Einnahmen, welciier Art innner sie sein mögen, aus dem Preis für die Plätze, aus dem Zuschlag fiir die Garderobe, aus Spenden, wenn auch nicht obligatorisch, auf die Erhöhung der Preise für Speisen und Getränke, überhaupt alle Produkte, unterliegen der Ver- Mlügungssteuer. > Die Verg«ügungsisteiuer wird <mch eimgshoben

, j wenn ainschetnend aus der Veranstaltung oder der Unterhaltung keine direkte Einnahme resul tiert, wobei man die Bruttoeinnahme, welche der Einführende oder der Wevanstalter hat, in Vergleich setzt zu jener Einnahme, die er hätte, lwenn kein Konzert, keine Unterhaltung stattfin det. In diesem Falle wird die Mehreinnahme versteuert, »welche im Vergleich zu der Einnahme eines 'veranfdaltMWsliosen Abend tskch ergibt. Die Steuer bezieht fich sowohl auf die Einnahme aus den Eintrittskarten^ wie auf die Mehreinnahme

melden und diese , keinerlei Begah ung dafür zu leisten Habels s außer dem monatlichen oder jährlichen Mit gliedsbeitrag, wird die Steuer von 10 oder 15 A von der Hangen Summe der Mitgliedsbeiträge berechnet. Dies alber nuir dann, wenn die Ber- eintguna nur den Zweck hat, ihren Mtgliedern solche Veranstaltungen zu bieten. Wenn dies nicht der WH ist, wird die Steuer nur von einem Teil der Mitgliedsbe träge berechnet. Wenn aber die Mitglieder für solche Veranistaldüngen Ein trittstarten lösen müssen

, wird die Steuer nur von den Eintrittspreisen erhoben. Seit 1. Juli ds. I. find auch die Spiele jeder Art besteuert, wie Kevussels, Rutschbahnen^ Schaukeln, Scheibenschießen, TÄlerwerfen, und ähnliche, auch wenn sie im Freien stattfinden^ Wom 1. Jänner ISA ab ist die Steuer aus musikalische Veranstaltungen!, Vor stellungen mid Borträge von 10 auf ISA, erhöht. .. Die Steuer auf Pferderennen wird mit l^ie ^iA^r^Mf Kinematographen wird mittels beim Regitfteramt W behebenden gestem pelten Karten eingehoben

wie bisher. Ebenso die Badesteuer. ^ . Die Steuer auf Kurmittel wird vom 1. Juni ab mittels Stempeln auf den Eintritts- oder A bonnementskarten eingehobend. Wie Steuer auf Pediküre, Maniküre und Massage wird wie bisher einschoben. Die Einnähmet« rdereaux müssen ein Jahr lang aufgehoben werden. Die Agenten der SwtorengsseWschaft haben das Recht, die Karten mit einem besonderen Stempel zu versehen, sd dah sie nicht durch andere ersetzt werden Änneru (Art. 0.) Die Veranstalter von öffentlichen Unterhaltun

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 16.05.1922
Umfang: 8
ziemlich ruhig, wenn auch nicht Abschlüsse in guten roten und weißen Qualitäten fehle», die steigende Preis tendenz zeigen. Aretino weih notiiri l-t bis 15 Lire pro Heklogrod e.nschließlich Steuer. Best« rot« Chianu-, und Montalbanoware notiert 280 bis 300 pro Hektoliter: lZgrädiqe rote Hügelivare 200 bis 2.Z0. 12grädige 17« bis 190. kmirrente Ware umer 11 Krad 120 bis INI. Aus den ein zelnen Gebieten liegen folgende Berich«? vor: Lombardei. Man:ua: Handel zeigt gewisse Belebung: Preilc: roie

von 7H bis 8 Grad 90 bis 105», 3,5 bis 9 Grad 1l0 bis IM, 9,5 bis 10 Grad HZ bis 170 pro Ouintal. Viemoat: Mombaruzzo: Handel hält sich in beschei- dciren Grenzen, »och zeigen sich für die hochgrädi- gen Waren mit deni Abnehmen der Bestände Preiserhöhungen: gute rore Ware über 12 Grad notiert 230 bis 260 pro Quintai, ausschließlich Steuer. — Novara: Erzeuger halten an den Preisen sest, doch kaufen die Händler nur wenig: die haltbaren Qualitäten sind nicht gerade reich lich vorhanden und darauf gründen

bis !60, w«iße Ware 150 bis 170. — Empoli: der größer« Teil der Ware ist bereüs verkauft: Preise halten sich mir leicht steigender Tendenz: gute Ware üb« 11 Grad notiert 180 bis 210 einschließlich Steuer, , — St. C a s c i a n o Aal di P e s a: »her ru ! hig: die Nachfrage geht iMip-fächlich nach feiner l ISgriidiger Ware: 12 bis IZ^grädiqe Ware wirb mit 200 bis 230. II- bis I2grä!)ige mit 170 bis 190 bezahlt. — Lucca: Trotzdem die Nachtrag« sich nur auf Ven Lvkaibedarf beschränkt, zeigen die ^ Preise seit

mr 10- bis llgrädige und 180 bis 210 für l2- bis IZgraSige Ware, einschließlich Steuer. Sizilien.. Riposto: Für Ausfuhrware iast kein« Nach frage, während die für den Lokalverbrauch geeig nete War« von den Sll?enkw>rt«n gefrogt wird. Volkswirtschaftliche Nachrichten. — ver VevisenlerminHandel ist nach einem >« der „Gazzetta Usficiale' veröffentlichten Dekr« nunmehr wieder gestaltet. — Di« siebenjährigen Vräinienschahscheine. »Gazzetta Usficiale' Nr. 109 oom 9. Mai 1922 veröffentlicht eine Verordmmg des Schatzmnü

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 15.03.1923
Umfang: 12
Kr. li «VaverkAeUung* Donnerstag, den 15. März 1923. um 85 Prozent erhöht und zwangsweise eingetrieben. Der Weinverkehr. Nach der auf obangeführte Weise durch« geführten Anmeldung Muß jede Aenderung in folgenden Fällen gerechtfertigt ro'erden: a) Für den Ilebertzang des Weines an den Konsum» welcher entweder durch Produ» zenten«oder .Händler erfolgt. In diesem Falle ist die entfallende Steuer von Seiten des Käufers sofort ans Steueramt zu ent richten, worauf letzteres Quittungen aus stellt

ohne gleichzeitige Bezahlung der Steuer kchifen wollen, müssen eine Lahres- /Wrtz haben,welche von dem technischen Mbän-amt auf Grund eines Gesuchäs, dys; mit Lire 1.20 zu stempeln ist und folgende Angaben zu enthüllen, hat, ausgestellt wird: ä) Namen, Zunamen, Vatersnamen, tat sächliche oder gewählte Wohnung in der Gemeinde; b) der Ort und die Lokale, in welchen der Handel ausgeübt wird und wo der Wein eingelägert wird. Die Großhändler müssen außerdem eine Kaution im Betrage der entfallenden Steuer erlegen

. Die Kaution kann durch solidarische Garantie zweier Händler von anerkannter Zahlungsfähigkeit geleistet werden. In die sem Falle muß dem Gesuche eine Bestäti gung des Steueramtes über die Höhe der auf die höchstmöglich einzukellernde Wein menge entfallende Steuer beigeschlossen sein. Cs wird hinzugefügt, daß in den Kellern nur steuerpflichtige Weine untergebracht werden dürfen. * Die erforderlichen Drucksorten sind in der Buchhandlung Tyrolia, Bozen, Laubengasse Nr. 41, zu haben. KrieWschSden-krsatz

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 11
Datum: 25.06.1907
Umfang: 11
werden billigst nach Tarif berechnet. Di- Beträge für den Bezug und die Ankündigungen müssen poft fr ei Telephon-Nr. 1ä5. eingesendet werden. — Jedes solide Annoncen-Bureau nimmt Annoncen entgegen. Telephon-Nr. 13s. Amtlicher Teil. iVom Präsidium der k. k. 'Finanz - Landes - Di^ rektion wurden ernannt: zu definitiven Steuer amtsadjunkten bezw. Steueramtsadjunkten a,Ä personain in der XI. Rangsklasse die proviso rischen Steueramtsadjunkten Johann Ranzi und Jginio Zamiboni, der k. u. Z. Feuer werker Karl

An g erb au er, die prov. Steuer amtsadjunkten Alois Scheib.er, Simon Mayr und Alfred Linie, der k. u. k. Rechnungs- Unteroffizier Alois Pflügl, die prov. Steuer- amtsMunkten Karl Marimger, Angelus Lanzimg er und Alois Kußtat scher, der k. u. k. Rechnungs -Unteroffizier Kajetan Gr eibl, die prov. Steueramtsadjunkten Heinrich Delu- mardo, Otto Schein er t und Peter Ma- foner, Her k. u. k. Oberjäger Johann Da l m a- mego, die prov. Steueramtsadjunkten Jvsef Waibl, Max Wilczek und Richard

P r o n e r, der k. k. Rechnungs- Unteroffizier Josef Meß- u e r, die Prov. Steueramtsadjunkten Wilhelm Tambosi, Johann D. Zambotti und Anton Bisoffi, der k. k. Rechnungs - Unteroffizier Fr. Salfner, die prov. Steueramtsadjunkten Joses Walch und Guido Neßler, 'der Steueramts praktikant Franz Knirsch, der k. u. k. Feld webel Joses I n ng r eut hm ay er, die Steuer amtspraktikanten Johann Ritter v. Borzeck i, Mario Frenez und Johann Lanzingher, der k.u. k. Rechnungsunteroffizier Joh. Pichl er, die Steueramtspraktikanten Josef

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 17.10.1934
Umfang: 6
ist, wofür Stra Lire IVO bis Lire 2000, weiters ein Zu )ie Strafen rekten Be- gelder von chlag eines Drittels der zu entrichtenden Steuer für ein Jahr vorgesehen find. Der Artikel 24, Absatz 4, gewährt eine Ermäßigung dieser Geldstrafen um ein Vier tel, wenn vor dem Inkrafttreten einer administra tiven Entscheidung ein Einvernehmen getroffen worden ist. Auf Grund des Art. 11 des kgl. Dekre tes Nr. 1511 und des Art. 1 des kgl. Gesetzdekretes Nr7 1512 wird die Geldstrafe und die Straftaxe nachgesehen

Klosterschwestern, die sich im Jahre 1698 Im gräflichen Ansitz Rothen buch niederließen. Am 5. Mai 1700 konnten sie im neuerrichteten Kloster, das inzwischen in der Nähe der Talvera inmitten fruchtbarer Wein- ärten erstanden war, , einziehen. Die geistliche eitung übernahmen die Chorherren von Gries. ber 1934 abgeschlossen worden sind. Natürlich ha- > Immer mehr gottesfürchtige Jungfrauen traten in ben die Hausbesitzer die gebührliche Steuer zu ent richten. Bevölkerungsstatistik l«. Oktober !9Z4 Geburten

geöffnet. ZNagdalenakeller: Jeden Abend Tanzunterhaltung. Cafe-Restaurant Virglwarle <S00 Meter) Nur 10 Minuten vom Viktor Emanuelplatz. Die schönste Terrasse-Veranda Bolzanos, herrliche Aussicht auf Stadt, Dolomiten. Nenon usw. Billiger, vor züglicher Mittag- nnd Abendtisch. Sonntags -, Tanz-Orchester. , / Eafe-Rsstaurani Reichrieglerhof jeden Sonn- und Aelertag nachmittags großes Orchssierkonzecl d. beliebten Kapelle Hell <6 Mitwirkende). Sehr mäßige Preis?. Eintritt 1 Lira inkl. Steuer, Kin der frei

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 17.12.1933
Umfang: 8
und durch ein De zennium sogar das Amt eines Bürgermeisters innehatte, welche Aemter er in gewissenhafter Pflichterfüllung versah. Beste!« om SlmWerWIiiWSeilug flr lmiWiriMWe Wae» Caldaro, IS. Dezember. Es wird.Mitgeteilt, daß in Beobachtung der ge nauen vom Finanzministerium mit Zirkular Nr.' 0931 herausgegebenen. Vorchristen über die An wendung des Straßenerhaltungsbeitrages für Fuhrwerke mit Viehbespannung und für Fahrt räder bezüglich der Befreiung von dieser Steuer für landw. Fuhrwerke folgende Vorschriften

aushören und die Verantwortlichen ausfindig gemacht werden. ZgM Befreiung der landwirtschaftlichen Wägen von der Verkehrssteuer 1SZ4. Auf Grund der herausgegebenen Bestimmungen des Zirkuläres Nr. 6931 des Finanzministeriums werden alle Besitzer von landw. Wägen, die mit Zugtieren bespannt werden, ausmerksam gemacht, daß solche Wägen von der obgenannten Steuer befreit werden. Man bringt jedoch jedem Einzel nen in Erinnerung, daß um die Erhaltung dieser Steuerbefreiung ein Ansuchen an die Provinzial

gehören den Gebautichkesten.. steuerfrei, sind: ... e) die Angaben der Punkte a) b) c) müssen vom Podestà beglaubigt werden. Sobald die Provinzialverwaltung im Besitze des Ansuchens ist, wird dieselbe eine Tessera ausstel len, welche immer den betreffenden Wagen be gleiten muß. Die von der Steuer befreiten landw. Wägen dürfen außer den vorgeschriebenen Verkehrsstra ßen keine andere benützen und keine landw. Pro dukte und Bedarfsartikel in Magazine, Nieder lassungen anderer Firmen oder auf Märkte brin

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.07.1936
Umfang: 6
. Ankunft Bologna 17.20. Bologna—Bolzano: Bologna ab 19.53, Verona an 21.16, Verona ab 21.21, Bolzano an 22.52. Abfahrt Bolzano 10.45, Verona an 12.18, Abfahrt von Verona 12.25, Bologna an 13.4S Uhr. In Bologna haben die beiden neueingesührten Schnellzüge Anschluß mit Roma. Die Züge füh ren Wagen 1. und 2. Klasse und Speisewagen. und die Flucht der letzten, vom Negus personlich Buchhandlung Athesia 50, Leiter Giovanni 50. 10.2SS Zunggesellen im Alio Ääige bezahlen àem Staate ?.S Millionen Lire Steuer

Der ledige Stand ist heutzutage in nicht beson ders hohem Ansehen und jenen hartnäckigen Jung gesellen, die sich absolut nicht entschließen können, hn zu verlassen, setzt das fascistische Regime ein recht überzeugendes Argument entgegen, das di rekt die Brieftasche berührt: die Steuer. Die Junggesellensteuer hat beträchtliche Aende- rungen erfahren, die näher zu erörtern wohl nicht iier Mühe wert ist, denn sie lassen sich mit einem Wort zusammenfassen: Erhöhung der Steuersätze

ohne viel Mühe lösen könnten. Dies wären alles achtenswerte Personen, welche nicht den Härten des Lebens ausgesetzt sein würden. Beim letzten Kongreß der Taubstummen u. der Stummen in Bologna protestierten diese gegen die Befreiung von der Steuer, weil sie nicht zu jenen gerechnet werden wollten, welche nicht für die Ehe taugen. Die Befreiung wurde trotzdem beibehal ten. Die Ansicht dieser Unglücklichen hat jedoch ihre Bedeutung und verdient Beachtung. Wie wir gesehen haben, wurde die Ehelosigkeit

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 29.09.1926
Umfang: 6
der Einzelnen anheimgestellt.' Für die Zulassung zum Wettbewerb hat jeder Be werber der Kommission innerhalb bes Jänners 1V23 eine genaue Beschreibung seiner Tätigkeit zu Gunsten der Ämd, der Fischerei, und des Wogelfanges vorzule gen. Diesem Memoriale müssen bie Bestätigung des Direttore Didattico beigefügt werden. Die Lehrer können für kleine Prämien auch Schü ler vorschlagen, welche mit Taten oder Betspielen be wiesen haben, baß sie aus diesem Unterricht die ent sprechenden Früchte gezogen haben. Steuer

der toten Hand. Mit 1. Jänner 1927 tritt In den neuen Provinzen das kgl. Dekret vom 30. Dezember 1023, Nr. 3271, in Kraft, welches obaemmnte Steuer betrifft, mit der die Gemeinden, Wohltätigkeitsinstitute, Religionshäuser, Versor<?ungshäuser, Kirchenaufsichtsbehörden, Kirchen fonds, Brüderschaften, religiöse Vereinigungen und Institute seder Konfession und im allgemeinen alle moralischen Körperschaften juridischen Charakters, die das Privilegium^ unanfechtbarer Dauer haben, be rstet

. Um aber die Seuche zu lokali sieren und verschwinden zu machen, ist die Mitarbeit und der gute Wille von selten der interessierten Vieh besitzer notwendig. Ermäßigung der Aulosleuer. Infolge Verfügung des Ministeriums mit Datum des 25. Septembers teilt die Flnanzlntendanz der Gemeinden mit, daß jene Autobesitzer, die die Steuer noch innerhalb dieses Monats erlegen, eine Ermäßigung von acht Zwölf tem genießen. l Schriftleltung! Via Noma 2, Tel 4M 'l'osts, 255 I I Sprechstunden täglich von 3 bis 4 Uhr nachm

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 28.05.1939
Umfang: 8
genehmigt. Diese Revisionen der Grund- und Höuserbewcrtuny hinsichtlich der Steuer veranlagung werden von der Kataster- verwaltung und den technischen Finanz ämtern in Zusammenarbeit mit den kor porativen Vertretungen und den in jeder Gemeinde und Provinz aufzustellenden Schätzunyskommissionen — unter der obersten Kontrolle einer Zentralschät- zungskommission in Roma — im Zeit räume von drei Jahren durchgeführt wer den. Nunmehr sind die näheren Bestim mungen über diese Generalrevision, und zwar zunächst

! nach den Kollektiv verträgen in Anrechnung gesetzt, auch wenn die Arbeit vom Besitzer selbst ver richtet wird. (Nach der Kulturart und nach der Wer tigkeit des Bodens) wird dann der steuer bare Wert in einem bestimmten Tarise pro Flächeneinheit (Quadratmeter) fest gesetzt. Nach diesem Tarife wird die Bo- denertragssteuer berechnet, während dos Einkommen der Grundpächter der Ric- che-;a-Mabilc-S!euer unterliegt. Die Bodenertraassteuer ist vom Ei gentümer oder Besitzer der betreffenden Liegenschaft zu ragen

> arien und Bodenivertigkeir, wie sie der> malen vorbanden oder mangels solcher durck Anwendung von Steuersätzen, wel che das Ministerium festsetzt. Die Gemeindeichätzungskommission be steht aus Grundbesitzern der Gemeinde, die zur Halste vom Finanzinendanten u. vom Podestà ernannt werden, und einem landwirtschaftlichen Arbeiter, der vom Finanziniendanten ernannt wird. Bis zur Festsetzung der neuen Steuer sätze bleiben die derzeitigen Steuerbeträ- ge und Steuerzuschläge unveränderlich, ausgenommen

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Volksbote
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Seite 17 von 24
Datum: 04.02.1926
Umfang: 24
von 30 Millionen Lire ausgesvtzt ist. — Zur Er richtung einer gedeckten Verladerampe mit Cisenbetonträgem in Fortezza ist ein Betrag von 180.000 Lire bewilligt. Provinzialverwaltungsausschuß Sitzung vom 23. Jänner. genehmigt wurden: Bezzano: Wohl tätigkeitskommission; Iahresrechnnng. R i f i a n o: Reglement für die Armenpflege und Zusammen stellung des Verzeichnisses der Annen. San L o- renzo: Holzverkauf aus dem Fraktionswald. Bolzano: Firma „Basilese'. Rekurs in Sachen der Steuer für Betriebe

und Wiederoerkäufer. La na, Cermes,Foiana (Böllan), Gar- gazzone, Postal, Ultimo, Silandro: Vetermärgenossenschaften. Riva di Tu res Mein): Aufstellung des Armenverzeichnisses. Balle San Silvestro (Wahlen): Feuer wehr-Reglement. Bolzano: Abendkurse für Näh- und hauswirtschastliche Arbeiten. B r e s s a- n o n ei Regelung der Kehrichtabfuhr. S a l o r n o: Löhnung der Feldwächter. Merano: Tarif für elektrische Kraft. Bolzano: Vereinigung der Metzger und Selcher: Rekurs gegen die Steuer für Betriebe

und Wiederverkäufer. Rekurse der Firmen Franz Engels, Volland u. Erb, Albert Santifaller, Ant. Nagele, Jos. Muderlak in der gleichen Sache. Vertagt wurden: Gudon (Gufidaun): Feuerwehr-Reglement; Vanga: Hundesteuer. Predoi: Viehsteuer. Bolzano: Kohlerer bahn: Rekurs gegen die Betriebs- und Wieder verkaufs-Steuer. — Abgelehnt wurden: Bolzano: Rekurs der Frau Rosa Witwe Lang sowie jener des Herrn Cav. Ernesto Rioalta gegen die Mietwertsteuer; Societa Adriatica Si- curta: Rekurs gegen die Betriebs

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