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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 27.02.1907
Umfang: 8
von den Zollämtern in der Regel nur dann nach dem Ergebnisse des Beschaubefundes, d. h. ohne Rücksicht auf das Vor handensein einer von der Partei oder ihrem Bevoll mächtigten ausgestellten Warenerklärung abgefertigt werden, wenn der entfallende Zoll einen gewissen, je nach der Größe des Zollamtes zwischen 25 bis 250 Kronen schwankenden Betrag nicht überstieg. Nur einzelne Zollämter, wie V. jene in Wien und Prag, waren ermächtigt, Postsendungen nach Beschaubefund ohne Rücksicht auf die Höhe des Zolloetrages

abzufertigen. Behufs Vereinfachung de» Geschäfts rerkehres hat das Finanzministerium nunmehr diese Ermächtigung auch aus alle übrigen Zollämter unter der Bedingung ausgedehnt, daß über die auf Grunv des Beschaubefundes erfolgten Zollabfertigungen, für welche bisher Warenerklärungen beigebracht werden mußten, seitens der Zollämter Verzeichnisse angelegt und der kompetenten Finanz beHorde monatlich im nachhinein zur Genehmigung vorgelegt w rden. Eine Avisierung der Partei sei tens der Postanstalt behufs

Selbstfreimachung der mittels Post eingelangten Zollsendungen wird da nach in Hinkunft nur mehr in jenen Fällen not wendig sein, in denen die erforderlichen Auskünfte nur von der Partei selbst geliefert werden können, oder Sendungen in Frage kommen, welche nach dem effektiven Werte verzollt oder im Appretur-, Losung-- und ähnlichen Verfahren abgefertigt w.rden sollen, oder welche schließlich Rewnrivaren betreffen, deren zollfreie E-nfnhr beansprucht wird. Mittelberg oder das kleine BZalfertal in Vorarlberg

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