ein Rundschreiben an die Statthalter erlassen. DaS Schriftstück dürste erst Ende dieses Monats veröffent licht werden, wenn die neuen Statthalter ihre Posten angetreten haben werden. * — 10. August. (DaS Ar beiter-V^erbrü- der» ngsfest) soll, wie man von verläßlicher Seite meldet, vom Ministerium nicht gestattet werden. Ueber ,die Motive des Verbots gehen der „Mvrheupost' Mittheilungen über Zen Standpunkt der Regierung zu,, denen «ir folgendes entnehmen: Man <sah bei der Volksversammlung im Sperl
, welche Elemente unter den Arbeitern jetzt das Ueber gewicht haben, daß gefährliche Grundsätze offen pro- Hamirt wurden , und ,man hatte damit ein Vorbild Hessen, waS vom ArbeiterverbrüderungSfeste zu er warten sei. Bon den verschiedenstm Seiten machten, sich warnende Stimmen vernehmbar; man machte die Regierung für die Holgen verantwortlich, die ein gseichgiltigeS Zuschauen haben könnte. Die Regierung Hatte somit die nöthigen Anhaltpunkte, dasselbe zu verbieten. Die Regienmg Habe sich zu dieser Maßregel
in Mißcredit, man rufe nach der Gewalt, damit sie die Rettung der Gesellschaft vollbringe. Man müsse die eigenthümliche Lage Oesterreichs be rücksichtigen, die Schwierigkeiten, mit welchen die Re gierung zu kämpfen habe. Es gehe nicht an, daß man sich «och die sociale Frage auf den HalS lade, daß mau einer Agitation freien Spielraum gönne, die, was die Anstifter betrifft, durch und durch anti österreichisch sei. Wäre «S in der Absicht der Regierung gelegen, die Arbeiterbewegung überhaupt zu unterdrücken
an ^>en zahlreiche« Orten, von wo Berichte vorliegen , GrainS derselbe« Äbstammung zu ver gleichende« Aufzuchten beuützt' worden, hätte man den Gang der Temperatur in denZuchüvcalitäteu und die Größe und Bertheiliwg der Regenmck^: hätte sie das ArbeiterverbrüderuugSfest gestattet und die Arbeiterfrage von der öffentlichen Tagesordnung zu istreichen. Die Regierung habe daher im Interesse der Arbeiter selbstgejhandelt. An diesen seines uuu- Wehr, lsen^Beweis ^u tiefer«, daß Hie MgmHe aH/ Pestreüteu BeÄächt^vagen
in Bukarest be- austragt werden, festzustellen, bis zu welchem Grade der Verdacht der türkischen Regierung rücksichtlich der Mitschuld jener Behörden begründet sei. Ferner be während der Zuchtcampagüe erhoben, so würde« sich ohne Zweifel lehr werthvolle Folgerungen aus einer Vergleichung der Züchtresultate ergeben habe«. AüS den Berichten ist aber nur in wenig Fällen die Verwendung von GrainS derselben Abstammung nachzuweisen, es fehle« genauere Angaben über die Witternngsverhältnisse gänzlich, weßhalb