^V^sichligkeit des jungen Mädchens die Todes- N v « Hlerüber entnehmen wir der Innsbrucks? ^Vegen Vergehens gegen die Sicherheit des HiA^'und^Mgen^Uebertreiung ^ des unbefugten ^ Pudels wurde vom Landesgericht Innsbruck de?°^Misteufrau Anna Tachezy, geb. Schwärmer, Tin 'k Filialleiterin Bohuunlla Tachezy und ^5^6 Scheidl zur Verantwortung gezogen, eine Tachezy in Innsbruck halte in Bozen ^ Filiale errichtet, die zum Unterschied vom Drucker Hauptgeschäft „Zur Hygiea' keine Konzession zum Giftverschleiß
hatte. Nachdem Herr Tachezy zur Militärdienstleistung einberufen worden war, übernahm seine Frau die Führung der Geschäfte und kam anfänglich wöchentlich, später, als die Reiseerschwernisse eintraten, alle 3 bis 4 Wochen in die Bozner Filiale, wo Bohumilla Tachezy die geschäftliche und der Drogist Franz Scheidt seit Juli 1916 die drogistische Leitung versah, während noch ein Laufmädcheu, Paula Hölwarter, die übrigen Arbeiten versah. Im März 1916 verlangte der Seifensieder Walbot in der Filiale sogenanntes
der Meinung gewesen, daß der Seifensieder die ganze Flasche Mirbanöl gekauft habe und daß sie des halb von dem Vorhandensein des Restes in der Filiale keine Kenntnis gehabt habe, in welchem Falle sie denselben zurückgefordert oder zum mindesten gelegen^ lich einer ihrer Anwesenheiten in Bozen vorschnfts mäßig verwahrt hätte. Bezüglich der Übertretung des unbefugten Gifthandels ging ihre Berantwor- wortung dahin, daß es sich hier nicht um einen regelrechten Gifthandel der Filiale gehandelt
habe, sondern bloß um die Vermittlerrolle der Filiale, in dem das vom Seifensieder beim Hauptgeschäste der „Hyziea' bestellte Mirbanöl aus Gefälligkeit bei der Bozner Filiale ausgehändigt wurde. Unter Berück sichtigung dieser Gründe wurden alle drei Ange klagte von der Übertretung des uabefugten Gift handels freigesprochen, Frau Anna Tachezy überdies auch von der Anklage wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens, während Bohumilla Tachezy und Franz Scheidl wegen der Fahrlässigkeit zu je 14 Tagen Arrest