» in Italien Die „Gazzetta Ufficiale' bringt ein.G^sepdekret, wonach die Inhaber vönHoteigutscheinen. vom Nekchsoerband für Fremdenverkehr im Ausland ausgestellt, von der Aufenthalt» und Kursteuer be freit sind. Den Gemeinden, die die Ausenthalts- oder Kursteuer vorschreiben, rückerstattet der fase. Reichsveroand für Fremdenverkehr den Entgang im Ausmaß von L 1.50, 1 oder 0.50 pro Person, je nach den Hotelgruppen, für welche die Gut-l scheine ausgestellt wurden: Die Zugehörigkeit der! Hotels
für Kraslbrenustoffe jetzt obligatorisch. Die „Gazzetta Ufficiale' bringt den Wortlaut des Gesetzdekretes vom 7. November 1935, welches die Spiritusfabrikanten verpflichtet, den ganzen Alkohol, welcher während der Erntezeit 1935-36 durch Rubendestillation gewonnen wird, zur Ver fügung der Benzinfabrikanten und -importeure zu halten. ^ Es ist nicht mehr erlaubt, Alkohol für andere Zwecke zu destillieren, wenn vorder nicht das vom Finanzministerium bestimmte Quantum für Brenn stoffbereitung zur Verfügung gestellt