dem Urtheile aller ehrenwerthen Männer der gegentheilige« Anficht ruhsg anheim. Die unser Vaterland berührende große Frage vom Standpunkte deS GesammtreicheS auffassend, steht unsere Ueberzeugung nach wie vor fest, daß gerade in den gesammt staatli ch en Beziehungen ihr Schwerpunkt liegt. Wir halten diesen Stand, Punkt fest, ohne die Anmaßung zu haben, dem End, entscheide der Regierung durch Darlegung unserer Meinung vorgreifen zu wollen. Wir glauben dazu mindestens ebenso berechtigt
zu sein, wie der Gegner, welcher der Regierung den Rath der Landtagsauflö sung ertheilt. — Die Zeit wird entscheiden, ob unsere oder die gegentheilige Ansicht die richtige ist. Wir haben in dem vom Gegner angefallenen Artikel . unseres Blattes behauptet: Daß das Patent vom S. April 1LL3 ein allgemeines, für alle deutsch- slavischen Länder Oesterreichs giltigeS, und in Tirol schon seit mehr alS 2 Jahren in Wirksamkeit stehendes Gesetz ist. Hat der Gegner diesen Satz widerlegt? Nein! er hat geschimpft
. Wir haben fernerS behauptet, daß die Abänderung eineS allgemeinen ReichsgesrtzeS, wie das Patent vom 8. April ist, nur unter Mitwirkung aller legislativen Faktoren, mithin auch des Abgeordneten- und Herren hauses deS NeichsratheS Platz greisen kann, so lange wir auf dem Boden der Verfassung stehen. Hat uns der Gegner widerlegt? Nein! Er schimpft wieder. Wir haben fernerS behauptet, daß wenn die Regierung solche überwiegende Gründe findet, welche ihr die beantragte Abänderung des Patentes für Tirol
alS nothwendig erscheinen lassen, — sie selbst einen Ab- ünderungSantrag sür Tirol als Gesetzvorlage an den Reichstag zu bringen sicherlich nicht säumen wird. Was hat der Gegner darauf zu erwidern gewußt: Nichts. Und endlich sind wir zum Schlüsse gekommen, daß im Falle die Regierung solche, einen Abänderungsanrrag bedingende Motive nicht findet, sie über daS kvtttum deS Landtags aus sich selbst nach Maßgabe des be. stehenden Gesetze» entscheiden wird. Ist dieser Weg der gesetzliche, verfassungsmäßige
, oder ist er eS nicht? Wir glauben die Erstcrc. Was hat aber der Gegner darauf erwidert? Wieder nichts! Wir sind nicht so hartköpfig, um den Zweck seines Vorschlages der Landtagsauflösung und Einberufung eines neuen nicht verstanden zu haben, sehen aber, daß der weise Thebaner unS mißverstanden habe oder mißverstehen wollte. Wir bemerken daher einfach, daß die Regierung das Verlangen deS Landes bereits ans zwei Voten deS Landtages kennt, und daß, wenn sie eS für thunlich und geboten erachtet, einen Ab- ünderungsantrag für Tirol