sollte zur Spezialdebatte geschritten werden, es wird aber be schlossen, die Sitzung Nachmittag 3 Uhr fortzusetzen. In der nachmittägigen Spezialdebatte spricht zuerst Baron Biegeleben zu Z 2, in welchem die Grenze der Gebührenpflichtigkeit viel zu niedergedrückt sei und wenigstens von 300 auf 800 fl. erhöht werden solle. Abt Treuinfels möchte vielmehr 1000 fl. als Gränze angesetzt. Wendet sich dann gegen den Referenten, der sich herausgenommen, selbst über die Absichten und Aussichten seiner Gesinnungsgegner
den Antrag, den § 4, der für die fernere Verhandlung von größter Wichtigkeit sei, vor § 3 in Behandlung zu nehmen. Baron Biegeleben, Dekan Rauch und Abt Treuinfels sprachen sich dagegen aus. Dekan Schenk sagt, daß die beantragte Umstellung der W 3 und 4 unnatürlich und unvernünftig wäre, (links: das ist doch zu stark!); denn es wurde uns Vormittag nachdrücklich gesagt, § 4 sei nun eine Ergänzung; nur aber werde die Ergänzung doch immer nach der Hauptsache, nicht vor derselben behandelt. (Bravo! rechts
. Vormittags wurde der Antrag mit Zurückweisung ans Comite bekämpft und die Besprechung der Sache im Hause verlangt. Nun, da dies geschieht, ist es wieder nicht recht. Redner beantragt kurze U nterbrechung der Sitzung, um diesen Zwischensall - zu«L.egleichen. — Nach der Unterbrechung tritt Dekan Glatz als Referent auf und wird dies von Dr. v. Graf dem Hause mit getheilt. Zu § 3 beantragt Baron Biegeleben „mindestens 100 fl. und höchstens 400 fl.' anzusetzen und in der Procentscala überall um 5 Percent
» Aicheltmrg erklärte der oberöst. Landtagsabgeordnete Feigl in einer Volksversammlung, das oberöst. Volk werde nicht ruhen, bis es für die ihm bei der Hasnerfeier zu Jschl widerfahrene Beleidigung Genugthuung erlangt habe. Man täusche sich nicht, schreibt das „Linzer Volksblatt', diese Aufregung wird nicht sobald zur Ruhe kommen. Der Patriotismus des katholischen Oberösterreich ist an höchster Stelle wohl bekannt. Ein Baron Aichelburg ist nicht berechtigt, den« selben irgendwie zu bemängeln. 1 , Auflösung