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Volksbote
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Seite 9 von 12
Datum: 25.09.1930
Umfang: 12
— 510.50 20.24 25.05 122.77 138.72 15.29 72.75 90.23 207.83 378.25 interessan Wichtigkeit der Holzindustrie in Bericht über die Bedeutung und ■* ' ‘ L “ ‘ ‘ der Venezia in diesem Gebiet 599.099 Bauholz geliefert. Diese Ziffer Die kgl. Präfektur von Bolzano veröffent- llcht folgenden Viehseuchen-Ausweis vom 1. bis 15. September: In den Gemeinden von Lana und Rifiano wurde je ein Fall von Maul- und Klauen seuche festgestellt. Fälle von Schweine-Rot- lauf wurden ln Bolzano 3, in Caldaro 8, in Laces

Franzelin be- 1 willigt. &244 Oe ff sittliche Bekanntmachungen. Auf Ansuchen der Antonia Reiner in Merano wird dem Franz Reiner, unbekann ten Aufenthaltes, bekannt gegeben, daß vom kgl. Tribunal Bolzano die Scheidung der Ehegatten aus Verschulden des Letzteren ausgesprochen worden ist. Der Ehegattin wurden die 4 Kinder zugesprochen und Franz Reiner zur Leistung des Unterhaltes und Zahlung der Kosten verurteilt. 245 Mit Erkenntnis des kgl. Trtbunales Bol zano vom 18. August o. I. wurde die am 1. Ottober

des erhöhten Preises per Lire 25.200 wurde auf 24. September d. I. um 11 Uhr vormittags beim kgl. Tribunal an- aeordnet. Das Anweisungsverfahren auf den Versteigerungserlös wird eröffnet und die Hpothekargläubiger aufgefordert» ihre belegten Gesuche Linnen 39 Tagen einzu- Lringen. Die Bedingungen sind aus dem Edikt zu ersehen. In der Exekutionssache der Raiffeisenkasse Sarentino durch Advokat Dr. Gottfried Äarchesani in Bolzano gegen Anton Laner, Asingsvrugger in Sarentino, pt. L. 4514.85 wurde

das Ueberbot von einem Sechstel für die Liegenschaften in Einlagezahl II Sarentino. der Afingsbruggerhof von Maria Thurner, geb. Zelger, geleistet. Die ' eung oii' 248 neuerliche Versteigerung , . . Grund des erhöhten Preises von S, 35.600 dieses Hofes auf wird auf 2. Oktober d. I. um 11 Uhr vor mittags beim kgl. Tribunal angeordnet. Die Hypothekarforderungen sind Linnen 39 Tagen anzumelden. Alles Nähere ist im Edikte ent halten. 249 Erbserklärungen. Das bedingte Erbserklären mit der Rechtswohltat

seit 39. März 1928. Konkurskommissär ist Giudice Dell' Aita Eav. Giulio; definitiver Masseverwalter Advokat Eav. Salvators De Angelis. Die Forderungen find bis 39. September d. I. anzumelden. Schluß- prüfungstagfatzung am 18. Oktober 1939 beim kgl. Tribunal. 258 Z u n a m e. Dem Eav. Dr. Anton von Tschurtschenthaler in Trento wurde für sich und seine Kinder die Führung des Titels dell'Elmo' bewilligt. Einwendungen sind binnen vier Monaten vonubringen. 269 Er und tau sch. Der Gemeinde Saives wurde

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 18.04.1934
Umfang: 8
als 49.999 und wenigstens 20.000 Einwohnern: d) in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern. Die Zulagen des Personals, das nicht in den Hauptorten der angesührten Ge meinden wohnt, werden die Zulagen um 50 Pro zent gekürzt, abgesehen von Ausnahmen, die im Einverständnis mit dem Finanzministerium wegen außerordentlicher Verhältnisse zugestanden werden. Ergänzungsnormen zum vorliegenden Artikel werden aus dem Dekretwege vom Finanzminister oder den zuständigen Ministerien erlassen. Das kgl. Dekret

werden. Es ist verboten, Maßnahmen zur Anwendung zn bringen, die in irgend einer Weise die oben angeführten Verfügungen annullieren oder erleichtern. Artikel 11. Die im vorliegenden Dekret vorgesehenen Reduzierungen sind auch auf die Gehälter und Bezüge des bei den Reichswecken und anderen Körperschaften, Instituten, Gesell schaften und Betrieben, die im Artikel 4 des kgl. Gefetzdekretes vom 20. November 1930 in Be tracht gezogen sind, auszudehnen. Diese Maß nahmen werden von den kompetenten Ministerien

Artikeln ergebenden Variationen durchgeführt. Artikel 14. Mit kgl. Dekreten aus Vorschlag des Regierungschef, oder, wo es sich als notwen dig erweisen sollte, im Einvernehmen mit den kompetenten Ministern werden die ergänzenden oder erläuternden Durchführungsinaßiicihme», die auch für das iu den Kolonien und im Ausland tätige Personal Geltung haben, erlassen werden. Das vorliegende Dekret tritt mit 16. April 1934 in Kraft. Das Dekret für die Mieten Das zweite königliche Dekret, das die Herab- setznng

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