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Brixener Chronik
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Seite 7 von 8
Datum: 27.11.1906
Umfang: 8
, Kaufmann, Innsbruck. Frau v. Boß, Mecklenburg. Nelly v. Boß, Mecklenburg. Bernhard Sperfe, Fabriksreisender, Wien. Alois Steiger, Reisender, Wien. Weißmayr, Hotelbesitzer, Bad Gastein. C. Wegner, Privat, mit Chauffeur, Salzburg. Siegmund Kohn, Reisender, Wien. Anton Cadozini, Reisender, Görz. Josef Stotter, Kaufmann, Innsbruck. Leopold Schmid, k. u. k. Hauptmann, Krakau. Rudolf Reck, Reisender, Wien. Karl Hübner, Reisender, Innsbruck. Anton Rnbasch, Reisender, Pilsen. Anton Putsch, Reisender, Wien

. Anton Ladstätter, Reisender, München. Otto Weiß, Reisender, Innsbruck. Kaspar Kneusel, Baumeister, mit Sohn, Bruneck. M. Welte, Kaufmann, Konstanz. A. Wolfgang, Reisender, Leipzig. I Obkircher, Reisender, Graz. I. Ladstätter, Reisender, Wien. A. Cacever, Reisender, Wien. Siegmund Bandler, Reisender, Pilsen. Josef Freytag, Professor, Neunkirchen, Bezirk Trier. I. Hoffilzer, Maler, Lienz. Alexander Rhomberg, Dorn- birn. I. Zebinger, Reisender, Wien. Graf Manzano, k. u. k. Hauptmann, Meran. Gräfin

. Johann Koller, Meran. Jos. Stecher, Jmst. Marie Zanoll, Gsrill. Andreas Risser. Gfrill. Max Aanoll, Gfrill bei Neumarkt. Hans Sporer, Reisender, Innsbruck. Jos. Stemberger, Bruneck. Alfred Fritsch, Kaufmann, Bruneck. Walter Zieglauer, Bruneck. Engen Marai, Kaufmann, Desenzano, Italien. Gasthof Strasser: Franz Sieberer, Brixen. Rudolf Solterer, Landes-Rechnungsoffizial, Wien. Ernst Rabensteiner, Klausen. Peter Wasserer, Pfarrer, Rein. Jgnaz Reinstaller, Innsbruck. Bahnhof-Hotel: Emannel Werner, Kauf

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 17.04.1913
Umfang: 8
. Eine Entscheidung des Reichsgerichtes über die religiösen Uebungen. Das Reichsgericht hatte am Freitag unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten Dr. v. Grabmayr über die prinzipiell? Frage zu entscheiden, ob Schulkinder verpflichtet sind, an den Religionsübungen ihrer Konfession teilzunehmen, und ob die Eltern, die dies verhindern, gestraft werden können. Der Kaufmann Joses Sterc in Schinntz bei Brünn hatte sich geweigert, sein die Volksschule be suchendes Kind zum Besuche des Gottesdienstes und zum Empfange

der Sakramente in die Kirche zu schicken. Der Bezirksschulrat verurteilte den Bater zu einer Ordnungsstrafe von Kr. 20, eventuell acht undvierzig Stunden Arrest, und der mährische Landesschulrat gab der Berufung keine Folge, wor auf der Kaufmann in seinem und im Namen seiner Tochter an das Reichsgericht eine Beschwerde rich tete, in der er erklärte, daß die Staatsgrundgesetze verletzt worden seien in bezug auf das Recht der Glaubens- und Gewissensfreiheit und in bezug darauf, daß er vor seinen gesetzlichen

Ueberraschung. Em bei nahe heiteres Erlebnis ist einem hiesigen Kaufmann passiert. Dieser hatte sich auf Grund vorliegend« Offerte, unter denen er das Beste wählte, eis» Angestellten verschrieben. Wie erstaunte er aber, als sich daraufhin ein wenig Vertrauen erweckender Man» als der Stellenbewerber vorstellte! Man sah es dem Bewerber in seiner mehr als handwerksburschenmäßigtn Adjustierung an, daß man es mit einem vollkommen ungeeigneten Menschen zu tun habe. Von emer Anstellung konnte deshalb keine Rede

sejn. Der Kaufmann zahlte dem Mann, um ihn los zu werde», eine namhafte Reise-Entschädigung. Damit nicht M frieden, wurde der fragliche Jünger Merkurs M und wollte noch einen Gehalt für nicht gelelM Dienste beanspruchen. Diesen erhielt er natürlich mW und so trollte er sich murrend und schimpfend von bannen. Wie sich später ergab, hatte der BurM noch am gleichen Tage die erhaltene ReiseverguMS ' Ver SchSpserder vrixener Mille«nlim'vA Mals, Herr Professor Norbert Pfretzschner, hat M wie wir erfahren

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