Jahren, dass es von dort verschwunden ist, zu fällig ohne Beschluss. Es ist nun wieder dort, ohne Beschluss, es ist wahr; da aber kein Be schluss die Entfernung des Kreuzes verfügte, hat dar Recht nicht aufgehört, lebte es beständig und ,,'it heute in seiner Gänze wiedererstanden. Ist \ in RchituierungSbescheid nothwendig? Mit ernster Besonnenheit bitten wir Euch, Bürger der Universität, Bürger deS christlichen Ungarns; nehmet das Geschehnis mit Ruhe entgegen. Was wir thaten, wir wollten niemanden
solchen Spectakel, dass die Vorlesung nicht statthaben konnte; doch ist eS nicht wahr, dass Professoren wegen der Kreuzes die Säle verlassen hätten. Nur der protestantische Kirchenrecht» (.'--Professor Dr. Julia» Kovat», der übrigen» im Senat für die Restitution des Kreuze» eingestanden war, harte sich vor dem Eintritte in den VonragS- faal bei dem auf dem Gange stehenden Diener erkundigt, ob denn auch in seinem Saale da» Kreuz angebracht worden sei. Der Diener ver neinte die». Als nun Professor Kovat
!' Die katholischen antworteten mit dem Gruße: „Gelobt sei JesuS Christus!' — Freilich gelangte am 18. d». auch die Entscheidung de» Unterricht», minister- an den Senat, worin der Beschluss, dar Kreuz in den Hörfälen nicht zu gestatten, gebilligt wird. Das keineswegs „ultramontane'Blatt„Hazank' urtheilt folgendermaßen: „Die Jugend der königlich ungarischen Universität resiiturerte das heilige Zeichen des Kreuzes in die Lehr- säle unserer durch Peter Pazman gegründeten ersten Hochschule. Sie setzte dieses Symbol