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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 23.07.1931
Umfang: 12
. dringt bis zum 31. Juli das Ansuchen um , Herabsetzung der Steuer aus den landwirt, schaftlichc» Reinertrag ein. Wir haben schon in einer früheren Aus gabe des „Volksbote' darauf aufmerksam ge macht, daß bis zum 31. Juli l. I. die F t zu: Einbringung des Ansuchens um Hera.» setzung der Richezza Mobile-Steuer läuft und haben dabei angegeben, in welcher Weise die Ansuchen zu verfassen und einzubringen sind. Hinsichtlich der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag (Reddito Agrar.o

) haben wir erwähnt, daß diese mit 10?- eines je nach Kulturgattung und Höhenlage, fow e nach der Viehart verschieden: • durchschnitt lichen Reinertrages berechnet wird. Die Ziffern dieses Durchschnittsreinertrages sind im Jahre 1924 für unsere Provinz ein für allemal festgesetzt worden. Normälerwe.ie kann also nur dann innerhalb der jährlich festgesetzten Frist u: Herabsetzung der Steuer- auf den landwirtschaft n Reinertrag gesucht werden, wenn in der Ausdehnung de^ Kulturgrundes, in der Art

desselben oder in der Viehzahl eine Veränderung ein- getreten ist, so daß der betreffende Bauer auf Grund dieser Veränderung mit ein - ge ringeren Durchschnittseinkommen veranlagt werden sollte. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Bauer in den letzten Jahren Grundstücke verkauft hat, wenn er an Stelle einer wertvolleren Kultur eine minder wert vollere angelegt hat (z. B. ein Weingut in einen Acker verwandelt hat) oder wenn er jetzt weniger Vieh hält als damals, als er zur Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag

veranlagt worden ist. Die Voraussetzungen, unter denen nor malerweise eine Herabsetzung d r Steuer a .f den landwirtschaftlichen Reinertrag verlangt werden kann, sind also recht geschränkt. Der Umstand, daß die Landwirtschaft im gll» gemeinen infolge der Weltkrise jetzt bedeutend geringere Erträgnisse abwirft als damals, wo die durchschnittlichen Reinerträge für 'ie einzelnen KulturgcU:ngen und Vieharten i aufgestellt worden sind, hätte allein noch nicht j zur Einbringung eines Ansuchens

um ■BEBHHBBBMHBHKSUHBnflnnflBBaRBBnaEn Steuerermäßigung berechtigen tönnen. I n sehr anerkennenswerter Wet e hat aber der faschistische Prov.r- zialverband der Landwirte bet der Steuerbehörde erreicht, daß auch die allgen. eine Ertragsver minderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird, um eine Herabsetzung der Bodenertrags steuer um 15% z u erreichen. Deshalb soll jeder Landwirt, der seinen Boden selbst bebaut und daher der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag unter worfen ist. es nicht Unterlasten, bis zum 31. Juli beim zuständigen

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 05.03.1913
Umfang: 8
nicht mehr als zwei Personen ein. schließlich deS Fatierenden umfaßt, erhöht sich die Steuer um 10 Prozent. Ein Beispiel: Ein Unver heirateter. der ein Einkommen von 6000 Kr. hat, zahlt jetzt 110 Kr. Personaleinkommensteuer. Die Junggesellensteuer mit 15 Prozent der Personal- einkommensteuer macht Kc. 16 50; er^wird daher im Ganzen Kr. 126 50 zu zahlen haben. Heiratet er, bleibt aber kinderlos, so zahlt er dieselbe Per- sonaleinkommensteuer, aber nur 10 Prozent Jung gesellensteuer

hölzchen sür 80 Zündhölzchen, bei den schwedischen Zündhölzchen sür je 60 Hölzer. Bei Schachteln mit höherem Inhalt je 2 Heller für 60 Stück oder Teil- Wengen hievon. Bei Zündkerzen beträgt die Steuer 10 Heller bei einem Inhalte von 60 Stück. Bei Packungen mit größerem Inhalt 10 Heller per 60 Stück oder Teilmengen. Ferner werden auch die Zündapparate der Besteuerung unterzogen werden, deren Höhe erst nach der Ausgiebigkeit des be- *) In letzter Zeit haben sich manche katholische Blätter bitter darüber

beklagt, daß durch die Junggesellensteuer ge rade in erster Linie die Geistlichen getroffen wären. Diejen blättern war es jedenfalls unbekannt, daß diese Steuer erst bei 50L0 Kr. beginnt. Sie dürfte daher wohl tatsächlich 5ur sehr wenige Herren auS dem geistlichen Stande treffen« treffenden Apparates bestimmt werden soll. Die Zündhölzchensteuer wird sich im allgemeinen als eine Paketsteuer darstellen in der Weise, daß die Pakete in der Fabrik mit einer Marke versehen werden. Die Steuer

wird bei der AuSsuhr aus der Fabrik entrichtet, kann aber auch gestundet werden. Auf den Export hat die Steuer keinen B?zug. WaS den Import anbelangt, so werden die Hölzer an der Grenze besteuert werden. Ungarn gegenüber wird der Deklarationszwang eingeführt, so daß die Hölzer ungarischer Provenienz entweder an der Grenze oder beim Empfänger selbst besteuert werden. Heute kostet ein Päckchenen Zündhölzer. daS zehn Schachteln enthält, 12 bis 13 Heller; nun soll darauf eine Steuer von 20 Heller gelegt

werden, so daß daS Päckchen künftig 32 bis 33 Heller kosten wird. Die Tantiemensteuer. Die Tantiemensteuer beträgt ohne Rücksicht aus das sonstige Einkommen bei einem Betrage bis einschließlich 2000 Kr. 2 Prozent, bis 16.000 Kronen 4 Prozent, bis 60000 Kr. 6 Prozent, darüber 8 Prozent. Die Besoldungssteuer, die wie bisher bei einem Einkc^nmen auS Dienstbezügen von über 6400 Kr. in ^eun Stufen von 04 bis 6 Prozent erhoben wurtze, bleibt dieselbe. Die Erhöhung der Einkommensteuer. Die Erhöhung dieser Steuer beginnt erst

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Volksblatt
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Seite 7 von 10
Datum: 30.01.1909
Umfang: 10
Z0. Januar 1909 Tiroler Volksblatt Seite 7 erniedrigt worden find. Eines aber hat der Kienzl nicht gesagt, daß er und seine christlich-sozialen Gesinnungsgenossen am 28. April 1908 den Antrag «Zlatz gegen Erhöhung der Weinbranntweinsteuer haben durchfallen lassen und daß am 14. Januar d. I. die christlich-sozialen Abgeordneten die Steuer aus Privatwein beantragten, daß keiner dagegen geredet und daß sie alle dafür gestimmt haben, das getraute sich Kienzl freilich nicht zu sagen. Da mußte

der Leys einspringen. Und waS hat der ge sagt und waS hat er nicht gesagt? Er hat gesagt, saß er dagegen sei; daß aber alle christlich-sozialen Abgeordneten dafür sind, hat er nicht gesagt; jerner hat er gesagt, er sei nach Innsbruck gefahren, um den Abg. Steck zu bitten (!) (Bitten und Flehen!), er soll gegen diese Steuer sein, daß aber leider auch der Abg. Steck am 14. Januar kein Wort gegen diese Steuer gesagt und dafür gestimmt habe, das hat Herr v. LeyS auch nicht gesagt. Ferner

hat er nicht gesagt, daß er als G> «eindevorsteher von Montan den gemeinschaftlichen Prsteft aller Weinbaugemeinden nicht unterschrieben und nicht eingesendet hat. Und waS hat denn der Letzs von der Branntweinsteuer erzählt? Daß der Beinkulturausschuß die Zurückziehung dieser SLeuervorlage erwirkt habe. Daß aber sowohl er, als auch der Reichsratsabgeordnete v. Guggenberg diese Steuer entschuldiget haben, daß er nicht ein mal versteht, daß die Steuer um mehr als 100 Prozent erhöht

werden soll und daß sich der ganze Weinkulturausschuß erst von den Weinbauern und besonders vom Weinbauernbund drängen ließ, bevor sie gegen die Steuer aufgetreten sind, das hat er nicht gesagt. FernerS sagt LeyS, wenn trotz seinen Bemühungen (was ist denn mit den andern?) die gänzliche Befreiuung des EdelbranntweineS nicht zu erzwingen (!) sei, wenigstens die Pauschalierung erreicht werde. Der arme Hascher! Solche Blößen soll sich ein Abgeordneter schon doch nicht geben! Der arme Mann scheint nämlich wirklich nicht zu wissen

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 01.04.1914
Umfang: 8
Seite 2 Tiroler «oUSbta r 1. April 1914 Dann braucht er nur die einfache Nachsteuer, aber keine weitere Steuerstrafe zu zahlen. Wer jedoch bereits zu einer Steuerstrafe ver urteilt worden ist, dagegen aber rekuriert hat, soll gleichfalls, wenn er stch schuldig fühlt, fo bald als möglich „beichten'. Dann wird ihm die Steuer- strafe auf das Einfache des verkürzten Steuerbe- träges oder in sehr schweren Fällen bei großen, hartnäckigen Steuerhinterziehungen auf das Zwei fache herabgefetzt. Wer

Heuer trotz der Amnestie wieder etwas Verheimlicht oder Steuern hinterzieht, der kann natürlich, falls man ihn erwischt, auch schwer ge- straft werden, und zwar hat er unter Umständen dann nicht bloß sür Heuer, sondern auch rückwirkend aus die Jahre 1911, 1912 und 1913 die Nach- steuer und strenge Steuerstrafen, eventuell bis zum Sechsfachen, zu zahlen. Die Steuer-Amnestie bezieht sich nicht bloß auf die Personaleinkommensteuer, die von jetzt an kurzweg „Einkommensteuer' heißt

, sondern auch auf die allgemeine Erwerbsteuer, Rentensteüer, Be- soldungSsteuer, Gebäudesteuer und Militärtaxe. Diejenigen, die diese Zeilen angehen, sollen also in ihrem eigenen Interesse sortan ehrlich ein- bekennen (fatieren)l Das verlangt von ihnen nicht nur die Steuermoral, sondern auch die Gerechtigkeit gegen alle anderen Steuerträger, die bisher ehrlich einbekannt (fatiert) haben und dafür die Steuer schraube in einer Weise zu spüren bekamen, daß manchem kleinen Mann, sei er Handwerker oder Bauer oder was immer

, förmlich Hören und Sehen verging. Der Staat braucht Geld. Die Steuer« Amnestie soll ihm in Zukunft ein schönes Sümmchen neuer Millionen tragen. Inland. Der deutsche Kaiser beim Erzherzog- Thronfolger. Anläßlich seiner SüdlandSreise hat der deutsche Kaiser auch unserem Thronsolger einen Besuch ab gestattet. Erzherzog Franz Ferdinand weilt der malen auf Schloß Miramare bei Trieft. Mirramare hat eine herrliche, wunderbare Lage, seinen Saum umkosen die Fluten der Adria. DaS Schloß war einst der Besitz

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 17.11.1923
Umfang: 8
. lebend. Iungochsen 3600—4600 Lire per Paar, Schafe bis L. 3.50 per Kgr. lebend. Schweine Ferkeln bis 5 Wochen alt 70—95 Lire per Stück, bis 8 Wochen alte 110—140 L. per St. Fresser 200 bis 400 Lire per Stück. Einzahlung üer ersten Aweimonats- rate öer Weinsteuer. Das neue kgl. Dekret vom 12. Juli Nr. 1510 hat den Einhebungsmodus der Weinsteuer neu geregelt. An Stelle der Einhebung bei jedem einzelnen Verkauf wie früher sind die Steuer beträge von den Großproduzenten und Groß händlern

und Privaten und Geschäftsleuten andererseits (auch Steuerquittungen); d) Für Rechnungszettel der automatischen Register kassen an Stelle von Quittungen. für je angefangene Tausend L. 0.30. Jedoch ist stets auf einen vollen Lirebetrag aufzurunden. Z. B. tür L. 112.600 wäre die Stempelgebühr 113X3')-- 33.90, somit L. 40.—. Über 200.000 L. beträgt die Stempelgebühr L. 60.—. II. Stempelgebühren, die mit der Warenumsatz steuer in Zusammenhang stehen. (Gültig ab 1. Nov.) Empfangsbestätigungen, Noten. Rechnungen

zwischen Produzenten, Häno- lern und Gastwirten bezüglich der nach Art. 13 a bis d deS Warenumsatzsteller-Dekretes von dieser Steuer befreiten Waren (Notw. Lebensmittel, Brennmaterialien, Wasser und Staatsmolwpol- artikel; jedoch nicht Gas und Elektrizität, dis unter Art. 37 dieses neuen Dekretes behandelt sind). d) auf Verkauf und/Lieferungen seitens der Pro duzenten, Händler und Gastwirte an den Staat, Provinz, Gemeinde und andere öffentl. Verwal tungen und Körperschaften bezüglich der waren- unlsatzsteuerfreien

der Haus- zinssteuer pro 1921—22 aufscheint, beKv. pro» 1921, . wenn die Bemessung jährlich erfolgte. Ueber dieses Erträgnis hinaus werden die im Art. 3 des Gesetzes Nr. 2136 vom 26. August 1865 angeführten Abzüge gewährt. Falls das Erträgnis (wie im vorigen Absatz besprochen) unbekannt wäre oder wenn es sich' um Gebäudeteile handelt, die der Hausklassen- steuer unterliegen, werden die Bestimmungen der Art. 8 und 9 des kgl. Dekretes Nr. 143 1923 angewendet. Falls das 1920er Erträgnis

Termin kann der Steuer agent die amtlichen Erklärungen (Kgl. Dekret 148 1923. Art. 12) abgÄien. Art. 3. Der Art. 1 des kgl. Dekretes Nr. 155.? vom 15. Juli 1923 ist aufgehoben. ver Prozeß gegen Sie Salurner in R»»ereto. Wir haben seinerzeit über den in Roverew abgeführten Prozeß gegen 36 Salurner und einen Einwohner aus Kurtinig lvegen der Vor- fälle am Faschings-Dienstag des Jahres 1922 ausführlich berichtet. Seinerzeit wurden 6 An geklagte gänzlich, mehrere Angeklagte von ein zelnen Anklagepunkten

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Dolomiten
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Seite 5 von 6
Datum: 08.11.1939
Umfang: 6
MNtmoch. den 8. Ronember .Dolomiten 7ir. m Teile Die Steuererklärung und das Stcuerverfahrcn Alle diejenigen, die der Vermögenssteuer unterliegen, staben eine Erklärung über ihre Dcrmögensteile mit spezifizierter Angabe der den Bruttobetrag bildenden Güter und'der die selben belastenden abziehbaren Beträge abzu- ( leben. Die unter Art. 26 angegebenen Werte ind vom Schuldner anzugeben. Die erste Erklärung zur Vermögens steuer ist bis 2 9. Februar 1816 einzu reichen. Die Erklärung

steuer licher Einschätzungen gewesen ist, sind letztere anzuführen. Für die Liegenschaftswerte sowie für die Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe find Auszüge aus den betreffenden Besitz wechselarten (Kaufverträgen, Erbschafts- Handlungen, Schenkungsurkunden ufw.) anzu führen, falls der Hevcrgang nicht mehr als fünf Jahre vor der Abgabe der Erklärung erfolgt ist. Für die in Art. 21 angeführten Gesell schaften und Körperschaften ist eine Kopie der Bilanz beizulegen, auf Grund deren

die in Art. 22, Absatz 1. vorgesehene Festsetzung der Negotiationssteuer erfolgt ist, sowie eine Kopie der Liquidation dieser Steuer. Für die erstmalige Anwendung der Ver mögenssteuer staben sich die vorgenannten Do kumente auf die Negotiationssteuer 1939 zu be ziehen (Art. 31). Die Erklärung ist einzureichen: a) Für die Liegenschaftswerte am Orte, wo sie sich befinden; b) Für Kapitalien, die auf Guthaben irgendwelcher Form beruhen, am Orte des Wohnsitzes (als Steuerträger) des Gläubigers (ausgenommen

die in Art. 27 angeführten Fälle). c) Für die Handels-, Industrie- und Land wirtschaftsbetriebe von Einzelper sonen oder Einzeifirmen am Orte, wo sie hinsichtlich der Ricchezza-Mobilc-Steuer veranlagt sind. d) Für Körperschaften jeder Art und für Aktiengesellschaften am Orte ihres legalen Sitzes (Art. 32). Für die Festsetzung und Richtigstellung der der Vermögenssteuer unterworfenen Vermögens- teilc, sowie für die Austragung von hiebei ent stehenden Streitigkeiten gelten die Normen des Steuerverfahrens

der Ricchezza-Mobile- Steuer. (Schluß folgt.) AuSznn ans dem AnrtSblatt Provinz Bolzano Nr. SS vom 18. Oktober 1839. 502 Rcalvcr st eigerungen. a) Auf A. der Spark. Bolzano, durch Dr. V. Foradori, wurde die ZwangSverst. G.-E. 43/1 Nova Ponente (Anton Fäckl In Nova Ponente) bewilligt. Berst. (eine Partie, AnSrnfSPreiS 10.000 L, Vadium 2000 L, Nebcrbote nicht untcr 100 L) beim Tribu. nak Bolzano 1. Dczernber, 10.30 Uhr. 203 b) 9luf A. der Bodenkreditanstalt der Venezien in Verona wurde die ZwangSverst

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 8
Datum: 17.11.1923
Umfang: 8
per Kgr. lebend, Iungochsen 3600—4600 Lire per Paar, Schafe >is L. 3.50 per Kgr. lebend. Schweine Ferkeln lis 5 Wochen alt 70—95 Lire per Stück, bis 8 Wochen alte 110—140 L. per St. Fresser 200 bis 400 Lire per Stück. Einzahlung -er ersten Zweimonats rate -er Weinsteuer. Das neue kgl. Dekret vom 12. Juli Nr. 1510 hat den Einhebungsmodus der Weinsteuer neu geregelt. An Stelle der Einhebung bei jedem einzelnen Verkauf wie früher sind die Steuer beträge von den Großproduzenten und Groß händlern

und Privaten und Geschäftsleuten andererseits (auch Steuerquittungen); d) Für Rechnungszettel der automatischen Register kaffen an Stelle von Quittungen. usw. bis zu L. 200.000 für je angefangene Tausend L. 0.30. Jedoch ist stets auf einen vollen Lirebetrag aufzurunden. Z. B. wr L. 112.600 wäre die Stempelgebühr 113X30 — 33.90, somit L. 40.—. Über 200.000 L. beträgt die Stempelgebühr L. 60.—. II. Stempelgebuhren, die mit der Warenumsatz steuer in Zusammenhang stehen. (Gültig ab 1. Nov

werden; c) auf Warenumsatz zwischen Produzenten, Häno- lern und Gastwirten bezüglich der nach Art. 13 a bis d des Warenumsatzsteuer-Dekretes von dieser Steuer befreiten Waren (Notw. Lebensm'ttel, Brennmaterialien, Wasser und Staatsmonopol artikel; jedoch nicht Gas und Elektrizität, dir unter Art. 37 dieses neuen Dekretes behandelt sind). d) auf Verkauf und Lieferungen seitens der Pro duzenten, Händler und Gastwirte an den Staat. Provinz, Gemeinde und andere äffentl. Verwal tungen und Körperschaften bezüglich

, wie es in den Bemessungstabellen der Haus- zmssteuer pro 1921—22 aufscheint, beKv. pro 1921. wenn die Bemessung jährlich erfolgte. Ueber dieses Erträgnis hinaus werden die im Art. 3 des Gesetzes Rr. 2136 vom 26. August 1865 angeführten Abzüge gewährt. Falls das Erträgnis (wie im vorigen Absatz besprochen) unbekannt wäre oder wenn es sich' um Gebäudeteile handelt, die der Hausklassen- steuer unterliegen, werden die Bestimmungen der Art. 8 und 9 des kgl. Dekretes Nr. 143 1923 angewendet. Falls das 1920er Erträgnis

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 24.07.1923
Umfang: 8
und die Regierungsmitglieder wie der nach Innsbruck zurück. Neuregelung öer Wemkonsumfteuer. In der „Gazz. Uff.' Nr. 170 ist das kgl. De- ! kret Nr. 1510 vom 12. Juli 1923 mitgeteilt, mit j' welchem die staatliche Weinkonsumsteuer neu ' geregelt wird. Art. 1 besagt, daß mit BegiM ' der Weinernte 1923 die Weinkonsumsteuer im ! Betrag von L. 20 per Hektoliter auf Grund der neuen Bestimmungen eingehoben wird. Die Gemeinden und Provinzen dürfen zu dieser Steuer keine Zuschläge erheben. Jedoch gebührt den Gemeinden

für ihre Arbeit eine besondere Entschädigung von 2 Lire von jedem der in den bezüglichen Matrikeln eingetragenen Weinproduzenten. Steuerbar sind alle inländischen und einge führten ausländischen Weine mit über 5 Volum- Prozent Alkohol. Maische wird in Bezug auf das Wein erträgnis mit 65 Prozent, Most mit 90°» berechnet. (Art. 2). Die Steuer wird erhoben: 1. Beim Ver- kauf des Weines -durch die Produzenten oder Großhändler direkt bei den Konsumenten oder Kleinverschleißern. 2. Beim direkten Konsum

des Produzenten oder Großhändlers. (Art. 3). Steuerfrei sind jene Weine, die von den Pro duzenten und Großhändlern ins Ausland ver sandt oder für Branntwein- oder Essigfabrika- tion verwendet werden. Ueber die diesbezüglichen Bollettenvorschrif- ten wird die Finanzbehörde nähere Weisungen treffen. Falls die Steuer bereits entrichtet'wor den ist, so wird sie beim Auslandexport zurück erstattet, bezw. die Ermächtigung erteilt, ein gleiches Quantum steuerfrei zu kaufen. Bei Verderbnis des Weines

oder wenn er sonst durch höhere Gewalt (auch Brand) zugrunde- geht, ist die Anzeige behufs Erlassung der Steuer binnen 5 Tagen an das Ufficio Tecnico Von Meister Kiemeaschneiöer. Eine alte Künstlerlegende. Es war im Jahre 1300. Meister Tilman Riemenschneider, der Würzbur ger Bildschnitzer, stand auf der Höhe seines Ruhms. Von nah und fern kamen die Aufträge für Heiligen- :b?.Oer,^nd Altäre. Bis ins ferne Kursachsen war stm Ruf gedrungen. Kurfürst Friedrich trug sich zur dem bedanken. einen „großen Herrgott

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 09.01.1927
Umfang: 10
zum Wohle und zum Gedeihen unserer Stadt in Ausführung zu bringen. Steuerlisten. Der Präfekturskommissär erinnert daran, daß im Ufficio Tasse, Rathaus, 2. Stock, Nr. 20, durch 8 Tage, vom 10. Jänner an, folgende Steuerlisten zur Ansicht aufliegen: Einkommen steuer Bolzano-Gries: 1. Hauptliste 1927, 2. Ergän zungsliste 192S, 3. Ergänzungsliste 1925, 4. Ergän- zungslisten 1924 und 1925, 5. Ergänzungsliste 1S24. Gebäudesteuer Bolzano: 6. Hauptliste 1927, 7. Haupt liste der Gebäudesteuer zu ö Prozent 1V27

, S. Er- gänzungssteuer 1S27, S. Ergänzungssteuer 1026, 10. Ergänzungssteuer 1925. Gries: 11. Hauptliste 1927. 12. Ergänzungsliste 192S, 13. Ergänzungsliste 1925. Grundsteuer Bolzano: 14. Hauptliste 1927; Gries: 15. Hauptliste 1927. Bodenertragsteuer Bolzano- Gries: 16. Hauptliste 1027. Gemeindezuschlag: 17. Crgänzungsliste 1924ì 15prozentige Steuer auf Di videnden, Interessen und Prämien, Bolzano: 18. Ergänzungsliste 1924. Aich, und Hundetaxe. Der Präfekurskommissär gibt bekannt, daß Besitzer der obgenannten Tiere

werden, Fohlen, Esel, Ochsen, Stiere, Kühe, Schwein«, Schafe. Die Erklärung, die auf eigenen bei dem Ufficio Tasse erhältlichen Formularle» abzugeben ist, hat zu enthalten: a) Vor- und Zuname, Name des Vaters und Wohnort de» Besitzers, b) Oertlichkeit, wo sich das Vieh befindet. cZ Zahl und Ort der Tiere. Von der Steuer sind frei: a) Die Milchtiere, die Pferde, Mull und Esel unter enem Jahrs, b) Die Rinder bis zu sechs Monaten, c) Die Pferde und Muli des Heeres, der Forstwachen und anderer be waffneter

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 21.06.1921
Umfang: 8
der Zigeunerkapelle Farkas Aladar im prächtig beleuchteten Garten. Eintritt frei. 7934 Etablissement Marcheltl. Jeden Abend von 9 bis 1 Uhr Tanz mit Konzert in der herrlichen Torggl, außerdem Auftreten von zwei erstklassigen Wiener Soubretten: neueste Wiener Schlager. Eintritt 2 Lire exklusive Steuer. 8557 Stecnflno. Heute und morgen Mittwoch seltener Athleten-Aben- teuersilni des Jack Paladins, „Der Riefe aus Stahl' 'genannt, In 5 Akten. Ab Donnerstag nach langem wieder ein Sherlock Holmes- Film. 8788 Theater

; 9. „Frühlingskinder'. Walzer von Waldteufel: 10. Hubertusmarsck von Robert Gasteiner. — Der Zu. tritt zu diesem Konzert ist keineswegs bloß auf die Mitglieder des Vereines beschrankt und es wäre den Chormeistern des Vereines wohl zu wünschen, daß di Mühe, die die musikalische Vorbereitung der Liedertafel erforderte, durch zahlreichen Besuch Anereknnung finden würde. Eintritt für Mitglieder und deren nächste Angehörige frei, für Nichtmitglieder 4 Lire (ohne Steuer). Vortragsabend der INullkveretnsfchule. Wlr

machen auf diesen Vortragsabend aufmerksam, ver morgen Mittwoch, den 22. d. M. ln: Museumssaale abgehalten wird und um 5 Uhr nachmittags beginnt. Das umfangreiche Programm enthält Dortragsstücke für Klavier, Violine, Kontrabaß, Flöte, Klarinette, Horn, Trompete, für Solo und Chorgesang sowie Streichensemble und Kammermusik. Cs wird von den Schülern sämtlicher Unterrichtsklassenftufen bestritten. Sitz, platze zu Lire 1 und 0.50 (ohne Steuer) sino erhältlich im Konzert, büro I. Clement, Museumstraße. TNusikalische Zchluß

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 24.09.1861
Umfang: 4
4 Nettkr Kct jweint.?t/ger Fjnrü^ung ? bei vreima- Uger Einrückung s Neukr. — Steuer skr die teveSmaliqe Sinruckung !l> kr. Dsterr. W. — Äriefe und Gelder werde» fr^nco erbeten. — Unversiegelte Reklamationen sind portofrei. 1861. Reichsraths-Verhaudlungeu. (Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 17. Scpt) Vorsitzender: Präsident Dr.Hein. Auf der Ministerbank Gras Wickenburg, später v. Schmerling. Handelsminister Graf Wickenburg beantwortet die in der Sitzung vom 10. September an ihn gerichtete Inter

. Auf der Minister bank die Herren: v. Schmerling, v. Plener. v. Lasser und Graf Wickenburg. Sr. Ercellenz dem Herrn Iustizminister wird wegen sei nes Augenleidens der auf unbestimmte Zeit nachgesuchte Urlaub bewilligt. Interpellation an den Herrn Finanzminister gegen das VerzchrungSsteuer-Pateut vom 12. Mai 1839 im Hin blick auf die Weinverstenernng in Steiermark. Süotirol, Krai» nnd Kärutheu; ist die hohe Regierung nicht geson nen diese Steuer zu sistiren und für das Jahr 1862 ganz zu beseitigen? (Lohuiuger

nach wird die Verwaltung der direkten nnd indirekten Steuern, sowie auch deren Einhebniig vereinigt werden, somit eine Verschmel zung der Steuer- und der Zollämter und der Zinanzbe- zirkS- und SammlungSkassett ftatlfiuden, was eine l>edcu- tenve Verminderung der Regie- nnv EinhebnngSkoste» znin Zwecke hätte. (Sch. Ztg) Salzburg, 17. Sept. Die Nachricht von der Anwesen heit deS Hrn. StaalSministerS v. Schmerling in Salzburg beruht auf einer PcrsoneiivcrwechSluug mit dem Bruder desselben. nw«I. l)> . der hier ans

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 09.07.1897
Umfang: 8
Freitag, .MmtzMLV WhwniK.' 9. Juli 1897. .X. Mannschaften und bei den Steuerämtern münd lich zu Protokoll zu geben, so kann man es den Steuerpflichtigen nicht genug empfehlen, von diesem, ihnen zustehenden Rechte Gebrauch zu machen, da dies einerseits für sehr viele Steuer pflichtige eine große Erleichterung bedeutet, ander seits auch hiedurch nachträgliche Bemänglungen vermieden werden. Jene Steuerpflichtigen aber, welche die Erwerbsteuer-Erklärung schriftlich ein bringen wollen, mögen

sich an die bezeichnete Anleitung halten und insbefonders darauf achten, dass jene speciellen Thatumstände angegeben werden, welche in dem, der erwähnten Anleitung beigedruckten Verzeichnisse N' als wesentliche Merkmale des Betriebsumfanges bezeichnet werden. Bringt ein Steuerpflichtiger die Erwerbsteuer- Erklärung nicht bis. 1.° August ein, so erfolgt eine behördliche Aufforderung, dies binnen acht Tagen zu thun, widrigenfalls ^die Commission' die Steuer von amtswegen bemisst. . Schließlich sei aufmerksam gemacht

, dass auf Steuerverheimlichung und Steuerhinterziehung nach dem neuen Steuergefetze vom 25. October 1896 Strafen .(Geldstrafen bis eventuell zum neunfachen der verkürzten Steuer) gesetzt sind, Es dürfen jedoch, und dies sei besonders hervorgehohMmch,Artikel XV der Einführungs- bestimmungy:„ ^ie. nach den: neuen Gesetze zu erfolgenden EMyHnWn und Bekenntnisse nicht dazu benützt N>?rden, 'KW.jey'WdM,'wegen- Per-^ kürzung der bisherigen Steuern zu strafen oder zu einer Nachtragssteüer zu, verhalten

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Meraner Zeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 06.10.1883
Umfang: 16
, daß die k. k. FinanzlandeSdirekiion in Innsbruck ent schiede» hat, daß seit dem Bestände der neu en Geb ä udest e üer da» Einkommen aus der Vermiethung von Möbeln mit den Woh nungen einer weiteren Besteuerung nicht mehr unterliegt und daß daher von denselben weder eine Erwerb» noch eine Ein- kommenstenerzn entrichten ist. Damit >st auch gesagt, daß jede nur auS diesem Titel seit 1. Jänner 1832 etwa entrichtete Erwerb oder Einkommen»Steuer zurückgefordert werden, kann. Wir haben unS nun erkundigt und in Erfahrung gebracht, daß sowohl 1882

als pro 1883 die Erwerbsteuer für Vermiethung möblirter Wohnungen eingehoben wurde. Dem nach werden alle jene Steuerträger, welche diese Steuer entrichtet haben und die nicht neben bei auch eine Pension betreiben, da rauf aufmerksam gemacht, daß sie den Rückersatz dieser Steuerbeträge erhalten können. Wir be merken hiebei, daß außer Herrn Dr. v. Höll- rigl, auch die Herren Dr. Max Putz und Friedrich Boscarolli sich um die gün stige Lösung dieser Frage Verdienste erworben und daher auch ihnen der Dank

der Steuer« t'äzer nicht vorenthalten werden darf. Heller Kesucker Kerans O wird auf das äußerst interessante Bau- G Denkmal ^ Nie alte taiulesfürMlke Mrg W (Berglauben 78) G aufmerksam gemacht. G Entree 30 kr. A Geschichte und Beschreibung derselben HZ. 50 kr. in S. Pötzelberger's Buch- G Handlung. o»s^- »»a ^Verke siuä in 8. voriütliiZ: ksbo L, lVlsvb, Lanäbueli 6es Weinbaues uu6 6er kellervvirtbsobakt. 2 L6e. 2! ü. 60 kr. kv^se, LellerbiioUein 6es ^voblerkabrenen ^Vein^tbes. 80 kr. Loetks

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 12
Datum: 20.10.1888
Umfang: 12
geschrieben, gelesen und noch mehr geredet, daß es wohl überflüssig ist, etwas Weiteres darüber zu schreiben. Dessenungeachtet suhle ich mich veranlaßt, einige hier kursirende Meinungen der Oeffentlichteit zu übergeben. 1. Sind Manche dafür, daß diese Steuer und Auflage von unsern Reichs- und Lau- desvätern eingeführt wurde, um der Schnapspest, welche unter dem gemeinern Volke herrscht, entgegen zu wirken. Wer würde all' die Uebel aufzählen, die der heillose Schnaps schon angerichtet hat. Die Tausende

von Familien, die er ruinirt, die vielen Streitigkeiten, Todtschläge und andern Laster, die aus dem übermäßigen Genuß von Branntwein ent standen, die Tausende von Verunglückten im Rausche und jener, die sich langsam vergiftet haben u. s. w. u. i. w. Man darf daher nicht zweifeln und konnte es bereits in öffentlichen Blättern lesen, daß die Urheber dieser Steuer und Auflage nur voin besten Willen und Liebe zum gemeinen Volte beseelt waren 2. Andere sind wieder der Meinung, man sollte diese Liebe

wird. oder ob im Schnaps- oder Weinrausch Einer todtge schlagen wird, oder in einen Abgrund fällt. Gar viel Liebe hat das gemeine Volk auch nicht gerne, sind ja die Herrenleute auch recht liebenswürdige Menschenkinder, welche cbensalls nicht sticsmütterlich behandelt sein wollen. Wenn der eine Arbeiter, der täglich eine mäßige Portion Branntwein trinkt, gerne ein paar Kreuzer Steuer bezahlt, um die Staats- und Landesfinanzen in Bilanz zu halten, so will der Lebemann in der Stadt und auf dem Lande gewiß

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 25.07.1899
Umfang: 6
nicht als zwingend geboten er scheint und eine drückende Belastung der Be völkerung in sich birgt, überdies geeignet ist, das Rechtsbewußtsein des Volkes auf das tiefste zu erschüttern und dadurch für die Zu kunft verhängnisvolle Folgen herbeizuführen. Km politische» Schauplätze. ^ Julaud. Die Klerikalen und die Zucker steuer. Die Verlegenheit, in welche die Klerikalen in den Alpenländern durch die Erhöhung der Zuckersteuer, das Angebinde, das den österreichischen Völkern mit Hilfe des H 14 gemacht wurde

, welche die Gehaltsaufbesserungen für die Beamten und Staatsdiener so unge stüm gefordert haben. Diesem Ungestüm mußte der Finanzminister schließlich nachgeben, und da blieb ihm nichts übrig, als bei dem unga rischen Finanzminister die Erhöhung der Zucker steuer für Oesterreich zu erwirken und dieselbe als eine Segnung des § 14 den Völkern raschestens zu präsentiren. Bei diesem Stande der Dinge erhebt das klerikale „Volksblatt' nur eine Einwendung: es findet, daß die Nachbesteuerung Unzukömmlichkeiten im Ge folge haben könnte. Ausland

über die Zucker steuer, als ob dieselbe ganz selbstverständlich wäre und finden kaum ein Wort der Verur- theilung sür dieses Z 14-Kunststück! * Ein Zechpreller. Am 25. März d. I. traf der Handelsagent Heinrich Schwarzer auf einer Vergnügungsreise von Hamburg nach Venedig in Bozen ein und nahm hier unter dem Namen Lück im Hotel „Riesen' Absleigquartier. Erließ sich die Tiroler Weine gut munden, so daß er alsbald das Bedürfnis nach frischer Luft empfand. Um nicht zu Fuß wandern zu müssen, nahm er eil, gerade

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 29.07.1892
Umfang: 8
Steuer unruhen ausgebrochen. Beide Städte sind mili tärisch besetzt. Die Bevölkerung fordert die Ab schaffung sämmtlicher Steuern auf Lebensmittel. Nach einer Meldung aus Manilla hat fiel ein eingeborener Stamm auf der Insel Mindanao empört und die Stadt Liuangan angegriffen, is^ aber unter zahlreichen Verlusten an Todten und Verwundeten zurückgeworfen worden. an, daran zu zerren und zu rütteln, um ihn zu sich zu bringen. Endlich gelang es. Dann hieß es abmarschieren. Der Conducteur hielt den halb

hatte man schon, man brauchte es nicht jahrelang in den Löchern zu suchen. Die Be hauptung, die Gegenpartei bestehe aus lauter kleineren Steuerträgern, gehört ebenfalls in das Reich der höheren Irrungen; nächst der hiesigen Sparcasse (welche aber kaum gar so wasserbedürftig sein dürfte, da sie ihre Geschäfte meist sehr trocken abwickelt), als höchster Steuer trägerin der Gemeinde, stehen die zwei nächsten ebenfalls sehr hoch besteuerten Geschäftsinhaber und noch eine lange Reihe mit Steuern gut ge segneter

Bürger in der Liste der Opponenten, zu deren Steuerleistungen der Herr Artikelschreiber selbst, natürlich in seiner selbstgefälligen Vor stellung als großer odergrößerer Steuer träger, kaum sich gerne verstehen würde. Die An nahme oder vielmehr den frommen Wunsch, dass die Gegenpartei in dieser Sache nunmehr zurück tritt, überlassen wir dem Herrn Artikelschreiber zur beliebigen Verwendung, er soll ihn aber recht gut aufbewahren, dass er ihm nicht schimmelig wird. Die Erkenntnis, dass die neue Wasser

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