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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 17.10.1934
Umfang: 6
ist, wofür Stra Lire IVO bis Lire 2000, weiters ein Zu )ie Strafen rekten Be- gelder von chlag eines Drittels der zu entrichtenden Steuer für ein Jahr vorgesehen find. Der Artikel 24, Absatz 4, gewährt eine Ermäßigung dieser Geldstrafen um ein Vier tel, wenn vor dem Inkrafttreten einer administra tiven Entscheidung ein Einvernehmen getroffen worden ist. Auf Grund des Art. 11 des kgl. Dekre tes Nr. 1511 und des Art. 1 des kgl. Gesetzdekretes Nr7 1512 wird die Geldstrafe und die Straftaxe nachgesehen

und der Strafen, die wegen Nichteinhaltung des Gesetzes vom 30. Dezember 1923, Nr. 3229, hinsichtlich der Negistergebühren vorgesehen sind, wenn die Ab gaben innerhalb 120 Tagen, das ist bis 23. Jän ner 1935, entrichtet werden. Auf Grund dieser Verfügungen haben die Haus besitzer, welche es unterlassen haben, die Registrie rung der Kontrakte vorzunehmen, welche Registrie rung innerhalb 2V Tagen nach dem Datum des Abschlusses des Vertrages zu erfolgen hat, ohne daß eine Strafsteuer wegen Nichtanmeldung erfol

beiwohnte. Die sofort von der Sicherheitsbehörde aufgenommenen Nachforschungen haben , bereits Erfolg gehabt, doim das Auto ist in der Ortschaft Cerruseo sul Naviglio, in der Umgebung von Milano aufge sunden worden. Einige Personen hatten dortselbst gesehen, wie ein eleganter Herr sein Auto in die Uferstraße lenkic. es dort stehen, ließ und sich mit zwei Kossen? entfernte. Als er nach Stunden noch nicht zurückgekehrt war, wurden die Karabinieri des Ortes benachrichtigt, die auf Grund der von unserer

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