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Volksbote
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Seite 11 von 16
Datum: 23.06.1932
Umfang: 16
worden und die Verhandlungen, die diesbezüglich der Reichs verband der Landwirte mit der Eeneral- steuerdirektion in Rom geführt hat, haben auch zu einem begrüßenswerten Erfolge ge führt. Da es nicht die staatliche Grundsteuer ist, die den Bauer vor allem bedrückt und die mit ihrer Veranlagung auf den alten Kata- stralreinertrag nicht als übermäßig empfun den wird, sondern dje Steuer auf das bäuerliche Unternehmer-Ein kommen (landwirtschaftlicher Reinertrag llnd Pächtereinkommen), haben sich die Ver

handlungen auf die Erreichung einer Er mäßigung dieser letzteren beschränkt. Tat sächlich sind auch von der Staatsverwaltung folgende Ermäßigungen der Steuer auf den landwirtschaft lichen Reinertrag (Reddito Agra- rio) bewilligt worden: Anher der bereits im Jahre 1938 vom Reichsverband der Landwirte durchgeseh- ten 15%igen Herabsetzung dieser Steuer wird vom 1. Jänner 1938 ein weiterer Nachlaß von 30% der Bodenertragssteuer bewilligt. Für gewisie Kulturen, deren Erzeugnisie durch den Preisrückgang

des Steuer nachlasses. Um die Bedeutung dieses Nachlasses richtig zu ermessen, sei in Erinnerung gebracht, daß die Steuer auf den --landwirtschaftlichen Reinertrag von allen jenen Landwirten zu bezahlen ist, die ihre Grundstücke selbst be arbeiten, diese also nicht in Pacht gegeben haben. Bei Halbpacht zahlt der Halbpächter nur die halbe Steuer auf den landwirtschaft lichen Reinertrag. Von der Möglichkeit der Erlangung einer Steuerherabsetzung kann also der weitaus grötzteTeil unser er Bauernschaft

Gebrauch machen. Die Höhe der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag beträgt gegenwärtig 5% der Steuergrundlage (für Halbpächter 2,6%). Die Steuergrundlage wird aber bei dieser Steuer nicht in jedem einzelnen Falle erhoben: sondern ist provinzweise durch eine Vereinbarung zwischen der Organisation der Landwirte. und der Finanzintendanz' fest gesetzt worden. Die Vereinbarung für unsere Provinz geht schon auf das Jahr 1923 zurück, wo natürlich ganz andere Preise für die land wirtschaftlichen

Reinertrag berechnet wor den, der Mit 5% besteuert wird. Dieser Steuersatz von 5% wird auch in Hin kunft unverändert bleiben,' nur die S t e u e r- g rund läge kann, wie oben angeführt, eine Ermäßigung bis zu 60% erfahren. Wie kann man den Anspruch auf die Steuer- ermähigung geltend machen? Die Herabsetzung der Steuer, auf den landwirtschaftlichen Reinertrag findet nicht etwa von.Amts wegen und allgemein.statt, sondern es wird den einzelnen Landwirten überlasten, darum besonders anzusuchen. (Da die Krise

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 02.04.1925
Umfang: 12
, Genossenschafts obmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruno Weber, lud gemeindewsiife die Steuer- oflichtigen «in, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden konnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und so wurde Inspektor Eardelli am 16. Febr. 1925 zur Besprechung gebeten, di« er aber selbst erst Mit Schreiben aus Trient vom 7. März 1925 auf 10. März und dis zwei olgenöen Tage festsetzte. Leider war trotz ofort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vom betreffenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer- .ageitt«n unters chrieben waren, - iMcherdieseErgebnisse, welche die Steuerträ- aer berechtigerweise als ein Konküvdat an- sehen mußten und konnten» vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Uebereinkommen be trachtet wurde. All« jene mm Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be- ralung und verlrelnng zur Verfügung zu stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld- ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 28 Prozent vorgeschrie ben und eingehoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagt« auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Nückersatz

der Steuer für das Jahr 1925 zu, S r das Jahr 1924 werde aber ein solcher nur mn gewährt, wenn nachgowivsen wird, daß “ 'mloner und Gläubiger erst zu spät, das gt nach Ablauf der Rekllrsfrkst von der lbesteuerung Kenntnis echaktm haben. In jed em Fall als o soll der Schuld ner s o f o rt ein einfaches Gesuch um Steuer abschreibung wogen Doppelbesteuerung an die Steuerageiizier Bruneck für sie Jahre 1924 und 1925 richten. Nicht wenige FM« kamen auch zur Ver handlung, in welchen den Steuerpflichtigen

, insbesondere Kirchen und Gemeinschaften für die ms Mzugspost einbekannten Passiv-Kapi talszinsen eine Steuer vorgeschrieben wurde. Solche Steuerträger müssen auf 2 Lire Stem pelpapier bis spätestens 15. April 1925 einen Rekurs beim Steueragenten in Bmneck wegen ungesetzlicher. Besteuerung (intassabilitä) einbringen. Leider konnte in manchen sehr berücksich- tigungswürdigen Fällen eine Herabsetzung der vorgeschriebönen Steuer nicht erzielt wer den, und zwar meist aus dem Grunde, weil der Steuerpflichtige

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Dolomiten
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Seite 6 von 8
Datum: 23.03.1938
Umfang: 8
Die neue Kursierter abgeänderl Bei Daucraufenthalt auf»6 Tage beschränkt—Die provisorischeHoteMaffifizierrrug BeitraashSbc erwischen Lire —.5« und Lire 1-, aber nicht starr gebunden Saifonznschlag beweglicher gestaltet Kürzlich hat die Abgeordnetenkam»«r dre Um- Wandlung des Gefctzdekrcts vom 28. November 1937 betreffend die neue Kur- und Aufenthalts- Steuer (siehe darüber ausführlich „Dolomiten' vom 8. Jänner, bzw. „Volksbote' vom 13 Jän ner) genehmigt, Hiebei wurden einige Bestim- mungcn

des ursprünglichen Eefetzdckrctcs abge- ändert. Hierüber erstattete in der Kammcrfitzung Abg. Giarratana Bericht, dem wir folgen des entnehmen: Hinsichtlich der bereits seinerzeit d-rgelegten Gründe der Abänderung der Kur- und Aufent- baltssteuer genügt die Bemerkung, daß nicht nur getrachtet worden ist, mehr Einnahmen zur Deckung der Ausgaben des Staates zu erlangen, sondern diese Einnahmen auch größtenteils dem Zwecke zuzuführcn, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthalts steuer

haben sich durch irrige Auffassung einige Unzukömmlichkeiten ergeben. Es mutz allerdings bemerkt werden, daß die alte Steuer, die 1910 cingeführt worden ist, verschiedene Umänderungen erfahren hat. die oft soweit gingen, daß sie in manchen Orten schließlich im Pauschal- abfindungswcge eingehoben wurde und damit die Körperschaften, welchen die Erträg- nisie zugute kamen, benachteiligt wurden. Diese Form der Einbcbung ist von nun an nicht mehr gestattet. Die Kontrolle der Stener- entrichtung ist nach dem neuen Gesetz

sie für die anderen Gemein den nur fakultativ ist. Dies ermöglicht die Ver legung des Aufenthaltes von einem Orte zum anderen, manchmal in ganz geringer Entfernung. Damit wird nicht nur eine Umgehung der Steuer ermöglicht, sondern auch ein weiterer Zweck der Steuer in Frage gestellt, nämlich die Aufbrin gung der 25 Millionen Lire, welche das Ministe rium im Laufe von fünf Jahren der Gewährung der Hotclkredite zuwendcn will. Der Art. 6 des Gesetzes besagt jedoch, daß das Innenministerium im Einvernehmen

mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Äolksbildnna die Anwendung der Änfcnthalts- steuer für jedwede Gemeinde als obligatorisch er klären kann. Es ist daher außer Zweifel gestellt, daß die Provinzialkörperfchaften des Tourisnrus in den oben angeführten Fällen das Einschreiten des Ministeriums anrnfen können. Es wurde auch die Frage gestellt, ob die Kurverwal- 1 ringen die Frage selbst einheben können. Zweifellos kann die Gemeinde nach Art. 10 die Kurverwaltungen mit der E i n h c b u n g be auftragen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 11.05.1921
Umfang: 8
. Gemeindeausschrch Antermais. Sitzung am 3. Mai 1021, abends halb 8 Uhr. (Schluß Trotz ollcdem bleibt uns noch ein unbedeckter Nest von Lire 61.323, und da läßt sich nur Hinweisen einerseits auf die MLgltchkcit von Ersparnissen, andererseits aus die noch weiter gehende Möglichkeit von den neuen Steuerguollen. S) ö l s l fragt an, wie es sich um die Wertzuwachssteuer verhält, die scheint nicht eingesetzt, weiters bezüglich der Horbergs- steuer und dem Pslasterzoll. Bürgermeister Gräuel bedeutet

nun, daß auf die Wertzuwachs- steuer in Hinsicht auf die soeben herabgekommene Entscheidung nicht inehr zu rechnen ist. Bezüglich der Herbergssteuer und des Pflaster- zolles müsse ober, wie bereits gesagt, erst mit den anderen Kur- gemeinden verhandelt werde». Außerdem weiß man nicht, ob die Steuer mich bewilligt werden wird. GR. Mauer: Wir sehen ja ein, wenigstens die Herren von unserer ffoz.) Par'el, daß die Steuern unbedingt erhöht werden nlttssen, damit das Auslangen gefunden werden kann. Wir werden gegen dle

aber ein, daß es cyließüch nicht anders geht. Jeder muß zunr Gemelndehaus- hnlte beitragen. Die Fleischverzehrungssteuer bringt nicht viel ein. Nur wenn die Weinverzehrungssteuer von 100 auf 200 Prozent er höht würde, hätten wir ein Bedenken, well die Wirte selbst zugeben, daß sich diese Steuer bedeutend über den Voranschlag hinaus er- höhen wird. Betreffend der Einkommensteuer würde ich auch etwas vorzujchlagen haben, aber erst, wenn diese Post zur Beratung kommt. Seite 3 auch 'chlech.te sie woKn e.v.ch niä

ta:!a ihn andererseits wieder ausgleichen. haltbar. Ich weiß die Größe dieses Opfers zu schönen, ich sehe auch ein, daß ein Sprung vom Einsachen aus da; Dreifache sede groß ist, keine andere Steuer ist in diesem Ausmaße erhob! worden, oder sie sehen, trotz alledem bringt sie uns nur -lEWg Lire, -et:vas melir als ein Viertel davon fallt meg und es beiden, für die 'Kauern »irf-t einmal 30.000 ÜiK. Sie lmijjcn denken, es ist geioisieruuißen eine Buße dafür, daß sie durch amt Jahre immer eine gleich große Steuer

mit den Steuern so ziemlich einverstanden sei, er hätte nur die Bitte gestellt, daß bei den Zinshellern die Aeriusten berü>ks!llstigt werde» sotten. Bei der 0'inkommensieuer hätte er einen anderen Vorschlag, und zwar daß man die Wucherer hernehnie, er hätte da eine progressive Steige rung zu beantragen, nur dann könne man jene süssen, die Schieber sind oder große Geschiffte machen, denen könnten mehrere Tausend« abgezm.ickt werden. GR. W a l d n e r meint, daß die Erhöhung her Welnver.zchrungs- steuer von 100

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Volksbote
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Seite 7 von 12
Datum: 06.10.1927
Umfang: 12
wird nach der im Durchschnitt« des Jahres verfügbaren Wasserkraft berechnet. Frage: Im Jahre 1921 verpachtete ich mein Gasthaus und die Gemischtwarenhandlung mit Tabaktrafik. Die Steuern Übernahm der Päch ter. Run wurde mir auch Heuer noch die Gewerbe steuer vorgeschrieben, weil ich dle Geschäfte nicht abgemeldek habe. Aber guch der Pächter hak iüe Gewerbesteuer zu zahlen. Vor einigen Monate« meldete ich die Geschäfte ab, habe aber bi» heute noch nichts in Händen, daß die Anmeldung amt lich zur Kenntnis genommen worden fei

. Mutz ich die Steuer somit noch weiter befahlen? Sann ich die seit 1921 von mir bezahlte Steuer zurück erlangen oder nur von jener Zeit, tn welcher ich die Abmeldung gemacht habe? Antwort: Das Erlöschen eines veränderlichen Einkommens, wie z. B. die Aufgabe eines Geschäftsbetriebes ist innerhalb dreier Monat« beim Steueramte anzumelden. Wird die An meldung erst später erstattet, tritt di« Abschrei bung der Steuer nur mit Rückwirkung von drei Monaten ein. Wenn Sie also das Geschäft schon im Jahre

1921 aufgegeben und die Abmeldung z. B. erst am 1. August 1927 «ingebracht haben, wird Ihnen die Steuer nur vom 1. Mai 1927 an abgeschrieben. Frage: Im Jahre 1923 verkausle ich 49 HÄto- liker wein, wovon die Hälfte meinem Sohn« ge hörte. was dieser bei der Gemeinde au# onqab. Die ganze Steuer für die 49 hektostter wein wurde aber von mir abverlangt. Heuer im August erhielt nun mein Sohn dle Aufforderung, die Steuer für seinen weinankell nachzuzahlen. Also müßte sch dle hälfie der bezahlten Steuer

zurück- crhalken. was habe ich zu ton. um die von mtr selbst zu viel eingezahlke Steuer znrückzu- bekc« n? Antwort: Cs handelt sich hier um die Wein* konfumsteuer noch dem kgl. Dekrete vmn 8. Feb ruar 1923, Nr. 423. und vom 12. IM 1923, Nr. 1510, welche schon Im Jahre 1924 wieder auf gehoben wurde. Nack Art. 18 des zweiten Dekre tes ist gegen di« Borschreibunqen des tecknischen Finanzamtes bezüglich der Menge des zu ver» steuernden Weines «in Rekurs an das technische Finanzamt (Ufficio tecnico

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Volksbote
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Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 15.02.1940
Umfang: 12
. Alkohol, S ch n a v s ftflr Steinkohle wird die Steuer nur bei der Einfuhr entrichtet und brauchen stch die Detailkohlenhändler nicht mehr abzufinden. Abfindnna dev Detailliften Die D»tailsirm»n haben stch hinsichtlich der Steuer kür lene W'ren ihres ll»ni-*tzss, milche vom St«mnesmarreni'stem befreit find, durch einen astinorkichen Vertrag mit dem Register- amt ab'nsinden. Dies betrifft insbesonders die Detaillisten fol» aender Branchen: 1. Lebensmittel. 2. Obst und Gemüse. 3. Kolonialwaren sdro

. bo% für solche mit Schanklkzenz in Abzug gebracht Holz- und Kohlenbandlungen Laben sich tt>»hf ihres Mm f *h»8 »n Brennholz und Holzkohle aLznftnden. nicht aber bknstchtlich Steinkoble. «eil für dieselbe die Steuer nur einmal sbeim ersten Umsatz) entrichtet wird. In den Gemischtwarenhandlungen ist ebenfalls zwischen dem Umsatz in ienen Waren zu unterscheiden, für welche die Abfindung zu entrichten ist. und zwischen den übrigen, für welche da» Markensnstem Sei jedem Elnzelver- kauf in Anwendung kommt • Für die Wanderhändler

--Steuer sesistebt. wird dann d«r endsüttf'« AbflndunasVetr-', errechnet und all- fällise Differenzen ausgsaliiben. - Wird binO-hiffch heg «ndsültinen Ahfindunas- Vetran-s zwildien Kaufmann und Re»isteramt kein Einvernehmen erzielt, so entscheidet bei Rkcih -Mobile-Cinkomwen Rs zu * 0.000 Lire der Finnn»inte«dent. bei »r-iheren das Finanz ministerium. In iedem Falle fff vorber das Gutachten des »iiftänbWn 6'ndii»t»s einzu- bolen. Der endaültfg festgesetzte Abffndunas- betrnn Hiefht bis 31. Dezember

1941 un verändert. Di» «vh*»f>mbe«e Steuer fff h»t Vertrügen bis zu 2080 Lire so »n entrfchten. d-»ß all- wödientiiib am Montag im nachhinein d»r 5g, T«il t>»s 'h»eku'den»n B»tra»es mittels wr«er-hg^ non Stem'»lm^rken in »in ei-»«n»s Wi/hf. h-s m^n «mit 9i*M»orrtnti «»aalt, bezahlt mlrh. 511t d»e Kt-norsHsindunn höher als 2080 Lire, so ill a l l m a n <* 11 1 ih h»g ,um 5. tm vorhinein d»r 12. Teil des Abfind«ngs- betrages mittels Postkontokorrent einzuzahlen. Mefnaewetszeipeibende imd Gandiverfer

werden. - Der Block muß 'ber bereits ab 8. F»hruar verwendet werden. In gemisihten Betrieben IGewerbe mit MarenverknuN muß kür die Arb»iten die Steuer mit d»m Rechuunagtzsock. sgr die Waren mit Auffseben der St»mn»imarke entrickit-t werden. Handwerker, welcke Ware bei d-r A'heit ver wenden. bghen die Rechnuna für Ware »nd Arbeit zugleich mit Rechnungsblock auszustellen. ■i Schlachtvieh Ditz 2%iae Ginnabmenstener für Schlachtvieb ist bekanntlicki erst bei 'der Schlachtung oder zu» gleich mit der Konsumlteuer

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 11.01.1858
Umfang: 6
—5K folgende Bestiiiiinungen zur allgemeine» Richtsclmur bekannt geinaciit: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wolmt. »nd liier eine» oder mekrrre Hunde kalt, ifl verpflichte», jätnljcli eine» Betrag von zwei „ sven e l ch ö- »vätirnng iiir ieden ,7n>iv als Steuer zu den Ge- meinbebetn fiiissen zu entriciuen. 2. 55ür das Iadr l^5>^ ifl d ese Steuer für alle Jene verfallen, welche sict, 8 Taqe nacl' Bekannt» wachung dieser Verordnuiig noch im Befltze eines Hundes befinden. 3. Jedes B> flper von Hnndeit

ist verr'fl chtet. die sen Besty bti der an'gestellleii .Nomm ssion a»z >zei- gen, den Hund vorz»fii>'reii, und die Steuer so.>l«lch zu be«nk>>rn. ^ür d.io Jalir i85si wiid qlei'.tis.ills der Tkirrar;t Josef Becher die Zlnfnahme der An» zeifie nnd die Srene^betiebnog besorgen. Es hat für dieses Jan die Slnzciaung der Hunde und die Steuerzahlung v o »i i l. k. Ä?. bis ein schließlich SO. k. M. Jänner IL5^ Vorniiitags von 9 biö 11 Uhr und Nachmiltaas von? bis 4 Uhr im Fleischbankgebände zu ebener

E,de riickiväris a»> Znn (äußere Treppe neben dem Scbmirdhause) zu geschehen. Am SamSta^e den >6. und Sonniage den 17. k. M. Jänner Heroen aber keine Hninrlpnngcn an- genoninirn. 4. Wer nach dieser stllacuieiuen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1V5S sich einen Hnnv einstellt, bat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolg te? Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu cinricbten. 5. Von der Steuer sind rinli'g und allein junge Hunde bis znm

Alter von 4 Monaten befreit. . 6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Parlhei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung giltiq, nud ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letztern sind abgesondert mit 6 kr. C. M. zu vergiuen. 7. Wer die oben beschriebene» Anmeldungen und Steuerzal'lungcn unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, fcden Hund, welcher nach Ver lauf der obig'il

Aiüneldnngsfristcn nicht mit dem übrrgebenen Zeichen verseben, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiege» worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strasverhaiidliing veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil dxr eingebrachten Strafe als Anzeiqegebühr. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnthshalber nicht eingebracht wer de» könn?», werde» vom Abdecker über Austrag deö

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 26.03.1890
Umfang: 8
«nd Gelder werdm fraoro erbeten, Mannfcripte nicht zurückgestellt. — JnsertionS'Gebühr für die öspaltige Petitzeile oder deren Raum S kr. für ein-, 7 kr. für zwei- und S kr. für dreimalige Einrückung. Bei großer» Jnsertiouen entsprechender Rabatt. — Znr Beantwortn»,, eventueller Anfragen wird die betreffende Freimarke erbeten. M 25. Bozen, Mittwoch, 26. Miirz 18S0. XXIX. Jahrg. Bom Reichsrathe. Keffio«. 376. Sitzung. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Steuer- AusschusseS Über die Anträge

, werden immer schwer empfunden, abgesehen von allem andern. Dieses Gesetz wurde in Tirol eingeführt zu einer Zeit, wo Tirol mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, welche in den Jahren 1882, 1885, 1888 und 1889 Millionen Gulden Schaden brachten. Der Um stand, daß die Bauart unserer Wohnhäuser wesentlich verschieden ist gegenüber der in anderen Provinzen, nämlich eine viel ausgedehntere, geräumigere und wohn lichere macht die neue Steuer bei uns so drückend. Die im ß.5 beantragte Aenderung

nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung fand nach der Anzahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, betrug hiefür zu entrichtende Steuer 340 fl. Das werde nun durch die Streichung des erwähnten Alinea deS §> 5 allerdings gebessert und diese Besserung anerkenne kr gerne als eine wesentliche, wenigstens für einen Theil der Gebäudebesitzer. Aber das in Bezug auf die Leer- stehungen Gebotene genüge und entspreche durchaus mcht. --- Der Redner geht

nun auf eine Besprechung beS Principes der Hausklassensteuer ein und erinnert, aß man bei Einführung dieser Steuer ursprünglich km den Nutzungswerth treffen wollte, welchen Gesichts punkt man aber immer mehr aus dem Auge verloren habe. Im Weiteren zählt Redner jene von den Tirolern geforderten Punkte auf, welche in der Vorlage gar eine Berücksichtigung gefunden haben. Diese Forder ungen begründet er mit Berufung aus Schäffle und yrbach und bespricht hiebei insbesondere auch die JnnsLruaer Verhältnisse. Dann wirft

schwer rechtfertigen. Zum mindesten wird aber auch Derjenige, welcher der entgegengesetzten Ansicht beipflichtet, zugeben müssen, daß das Haus für den Bauer nicht den Charakter eines Ertragsobjectes hat. Das Haus als solches wirft dem Bauer keinen Heller Gewinn ab; im Gegentheile! Die Steuer also, die man auf das BauernhauS legt, kann nicht vom Hausertrage, der nicht existirt, sondern muß vom Guts ertrage, vom Einkommen, das die Landwirthschast ab wirft, bestritten werden. Die Steuer

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 31.01.1885
Umfang: 12
schasteu ausspricht. Nachdem nun die Steuer behörden mit prinzipiellen Entscheidungen sich nicht bescheiden, sondern die praktische Ausge staltung derselben anstreben, wurden auch jetzt den Gennereigenossenschaften von Pusterthal für die Jahre 1879 bis 1884 nachträglich mehrere hundert Gulden Erwerbsteuer auferlegt und hiezn ^TDgnn noch eine Einkommensteuer bemessen, so Vltß die zur Derfrnnung gelangende Milch eine nicht weniger als dreimalige Versteuerung erfuhr, nämlich dadurch

, daß sie von der Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer betroffen wurde. Um die Sache noch ungemüthlicher zu machen, wurden diese Steuern — allerdings nur im Pusterthalc, während in anderen Bezirken eine anerkcnnenswerthe Milde Platz griff — unnach sichtlich eingetrieben, so daß beispielsweise der Sennercigenoffcnschast Jnnichen wegen eines Erwerbsteuerrückstandes von 213 st. (so weit geht schon diese Steuer bei ihrer Einführung m's Geld) der Käsekeffel und das Butterfaß ge pfändet wurden! Gegen die letzterfloffene

für sich im Auge, haben auch thatsächlich keinen solchen und können keinen haben und es ist sohin auch die Annahme eines Einkommens dabei von vornherein ausgeschloffen. Es ist jedoch ein undankbares Geschäft, in Steuer- sachen mit Begriffen zu operiren, sehen wir uns lieber im Gesetze um. Wie schon bemerkt, sind die Sennereien ein mal schon keine Handelsunternehmungen mit landwirthfchastlichen Produkten-, wenn sie aber auch solche wären, so wären sie nach § 2, Abs. 2, Das Geheimnis der Königin

ist, sie wären aber auch nach § 3 111.. a des bezogenen Gesetzes von der Steuer ausgenommen, nachdem sie sich „mit landwirth- fchaftlicher Industrie beschäftigen', welche steuer frei ist, „insoferne sie sich auf die Erzeugung roher Produkte und dercnVeräußerung bezicht'. Die Sennereien können aber auch als Er werbs- und Wirthschafts - Genossenschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1880 Nr. 151 R.-G.-B. die Steuer- fteiheit mit Fug in Anspruch nehmen, nachdem sie, obwohl

nicht statutenmäßig organisirt, doch nach der Natur der Sache „ihren Geschäfts betrieb auf die eigenen Mitglieder beschränken'. Wenn die erwähnte Entscheidung der k. k. Fi- nanzdircktion sagt, daß die Sennereigenossen- schaften ihr Geschäft auch auf Nichtmitglieder ausdehnen können und auch ihre 'Milchprodukte und den Erlös aus denselben an Nichtmitglieder abgeben, so beweist dies nur, daß nicht blos unrichtige, sondern sogar unmögliche Annahmen schon hinreichen, um die Anregung zu einer neuen Steuer zu geben

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Dolomiten
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Seite 7 von 8
Datum: 19.08.1935
Umfang: 8
un geheuer zunimmt, setzt eine kurze Dormeistcr- schastsrund« ein, um dann in den ersten Sep tembertagen die Punktekämpfe zu beginnen. Die französische Meistermannschaft Sochaux ist am 1. September in Mailand Gast der Ambrosiana. Europameisterschaft im Rudern Deutschland stegt im Vierer mit Steuer. Ungarn im Zweier ohne Steuer und Achter mit Steuer, Dolen im Einer und Doppel-Zweier. Italien im Zweier mit Steuer und die Schweiz im Vierer olme Steuer. In Erünau bei Berlin kamen gestern die Ent

- fcheidungskämpfe um die Europameisterschaften im Rudern zur Austragung. Bei herrlichem Wetter haben sich Uber 30.000 Zuschauer ein gefunden. unter denen sich auch viele politische und Sportsbehörden des Reiches befanden. Die Entscheidungen begannen um 2 Uhr nach mittags und batten folgende Endergebnisse: Vierer mit Steuer: 1. Deutschland. 2. Frank reich. 3. Italien. 4. Iugoslavien. 5. Ungarn. Zweier ohne Steuer: 1. Ungarn. 2.Deutschland. 3 Oesterreich. 4. Italien. 5. Polen. Einer: 1. Polen. 2. Schweiz

, 3. Oesterreich, 4 Deutschland. 5. Frankreich. 6 Italien. Zweier mit Steuer: 1. Italien, 2. Deutschland, 8 'Polen. 4. Frankreich. 5. Ungarn. 6. Spanien. Vierer ohne Steuer: 1. Schweiz. 2. Oesterreich. 3 Italien 4. Deutschland. 5. Belgien. 'Doppel 'Zweier: l. Polen. 2. Deutschland, 8 Frankreich. 4. Ungarn. 5. Tschechoslovnkei. AcÄer rnit Steuer: 1. Ungarn. 2. Schweiz, 3 Frankreich. 4. Deutschland. 5. Italien. Gesamtwertuna der Rationen: 1. Ungarn mit 3 Punkten, 2. Polen 2 Punkte. 3. Deutschland VA Punkte

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Volksbote
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Seite 9 von 16
Datum: 13.01.1927
Umfang: 16
Gegerä» ist sehr zu wünschen, daß die Rege» lung dieser Frage im letzteren Sinn« «folgen möge. Hienüt ist aber nicht gesagt, daß hiedurch das Obereigentum der Gemeinden einen anderen Charakter bekommen hatte, als . früher, wo dasselbe dem Staate zustand. , 001 OlßUCtlillCtl« DasseLe hat nur forstzrolizeilichen und steuer- technischen Charakter und hat mit dem eigent lichen Eigentimsvecht nach den modernen privatrechtlichen Prinzipien gar nichts zu tu». Die NutzMgsrechte der Einzelnen find vielmehr

für 1927 und Ergänzungssteuerlisten für die Jahve 1924, 1925 und 1926, dann die Haupt- u. Ergänzungsstouerliste für die Geb Sude steuer. Re Grundsteuer, di« Boden ertrags st euer (Reddito agraria), die Gemeinoezujchläge für di« Grund» und Gebäudesteuer und die Liste für die 15$ Steuer auf Dividenden, Interessen und Prämien aufgelegt. Für die Kom- plementarsteuer wird keine Liste auf gelegt. In diese Steuerlisten, die von den Steuer- ämtem auf Grund der vorhergehenden Listen und der im Laufe des Jahres

gemachten neuen Steuervorschreibungen und Steuer erhöhungen verfaßt wurden, dürfen nur i olche Steuervorfchretbungen eingetragen ein, die Mbeftritten sind, also solche, bet »enen die Partei, weM sie vom Steueramte die Mitteilung der BorschreibMg erhielt, keine Einwendung erhoben hat, der solche Steuererträge, die zwischen dem Steueramte und der Partei in einem sog. Konkordat ver einbart wurden und «Mich jener Borschrei» bungen, die von der Partei bestritten word-n waren und Wer die bereits

eine rechtskräf tige Entscheidung der SteuerkommMon er-, flössen ist. Die aufgelegten SteueMsten dürfen «Mo von rechtswögen keine Ueberrafchungen für die Steuerträger enthalten. Jeder Steuer träger muß ja wissen, welche Steuer chm ur sprünglich vorgeschrieben wurde, welche Er höhungen ihm mittlerweile vom Steueramte mitgeteilt wurden, welches Konkordat (Steuer-Abfindung) «r abgeschlossen hat und welche Entscheidung über einen von ihm ein- gobrachten Rekurs gefällt wurde. Wenn also nicht- Neues

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 10.11.1877
Umfang: 14
.-. durch den Nachlaß an. der Grunds HauS- Md''A^verVsteiter' verÄnlyßten Ausfall zu e^etzm; — die Einnahmen^ 'und Ausgäben, des Staatsbudgets mit einander ' in's Gleichgewicht, und somit das jährliche Deficit zum Verschwinden zU bringen ;' — endlich durch eine gleichmäßigereLZertheilung der Steuer dem Grund- und HauSbesitze die Steuerlast zu'erleichtern. Gewiß ein MmSwttthet, Äler 'Zwick^.. ' / - Die Regierung geht von der Ansicht aus, daß durch die soge nannten Erttägsteuern, nämlich? Grund-, Haus-, Erwerbs

- und Renten- steuer, die Steuerkrast des Einzelnen nicht zum vollendeten Ausdrucke gelange, indem diese Steuern nur daS Objekt treffen, das Subjekt, d. h. den Steuerträger aber nicht berücksichtigen; eS müsse auf den natürlichen Zusammenhang zwischen den Steuerobjekten und dessen Besitzern, dann auf die Wechselbeziehungen, in welchen die in der Hand eines und desselben Besitzers befindlichen Objekte zu einander stehen, entsprechend Bedacht genommen werden; denn die wesentliche Aufgabe einer rationellen

Steuerreform liegt darin, daß sie die Steuer- Pflicht in ein richtiges Verhältniß zur individuellen Leistungsfähigkeit der Staatsbürger bringt, und da diese Aufgabe mit Hilfe der ErtragS- steUern allein nicht zu erreichen ist, weil diese das wirkliche, reine Gesammteinkommen nicht erfassen, weil sie nicht auf die konkreten Reinerträge ausgehen, sondern sich vielmehr mit mittleren Durch schnitten begnügen müssen, und well sie endlich ohne alle Rücksicht auf die Schuld und sonstigen Verhältnisse die minder

vermöglichen Volksklassen, die verschuldeten Besitzer und Gewerbetreibenden viel härter treffen, als die nicht verschuldeten, so war eS eine unabweis- liche Nothwendigst, diese Mängel der einseitig ausgebildeten ErtragS- steuern dadurch zu beheben, daß man zu deren Ergänzung und zur Ausgleichung eine nach dem Reineinkommen anzulegende Steuer ein geführt hat, bei welcher alle persönlichen Verhältnisse und die von Jahr zu Jahr wechselnden Wirthschaftszustände berücksichtigt werden. Bei der Personal

-Einkommensteuer muß also festgehalten werden, daß von der Reinertragssumme der Betrag der gesetzlichen ÄbzugS- posten, d. i. der direkten Steuer, der Steuerzuschläge, der Leistungen für dringliche Lasten und der Passivzinsen abzurechnen ist, um die Reineinkommens summe zu finden, für welche die Personal- Einkommensteuer bemessen ist. « ^ Wie viel soll nun diese neue Steuer jährlich ein tragen?',^ , ,, . Der Ausfall, welcher durch die Beseitigung der bisherigen Zu schläge und durch die Nachlässe an der Grund

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 13.10.1860
Umfang: 8
Steuer systems ei»ßehe. Beweis dafür feien die langjährigen Verhandlungen über die Steuerreform, deren Graf Hartig «wähnte. Er behaupte keineswegs, daß daS gegenwärtige System überall eine vollkommen gleich maßige Belegung mit der Steuer, erzielt habe. Diese Gleichmäßigkeit herzustellen ist Aufgabe der Steuer reform Das Finanzministerium sehe übrigens selbst di« Gebrechen des gegenwärtigen Steuersystems ein und halte eine Reform, welch« den finanziellen Interessen und jenen der Steuerträger gemacht

wird, sehr erwünscht. Der Herr Ministerpräsident Graf Rechberg: „Ich erlaube wir hier auf zwei Punkte aufmerksam zu wachen. ES ist. ein Vergleich 'angestellt word?n zwischen den Steuern, welche in Oestrrreild gezahlt werden, und jenen in anderen Ländern. Mit sollten Vergleichen, glaube ich, muß man sehr behutsam zu Werke gehen. Es ist nämlicb sehr schwer, hiebet zu einem wahren und richtigen Resultat zukommen. So ist z. B. Würt temberg citir» worden, wo die direkte Steuer eine viel geringere sei. Aber ich bemerke

dazu- nur, eS müssen dort auch noch die sogenannten Amtsfchaden, Gemeinde- lasten, Kreisschaden u. s. w. in Betracht gezogen wer-, den, und wenn man ras summnt, so dürste wohl der Unterschied stch viel geringer heraukstellen, als man eben wähnt. Ebenso muß die Ertragsfähigkeit der Güter mehr ^n Betracht gezogen werden, ob sie eine größere oder geringere fei, um darnach die Höbe der Steuer bemessen zu können/ Es kann sein, daß ein Joch mit einem halben Gulden schon zu hoch besteuert ist, wäh rend

ein anderes sehr leicht 4 und 3 Gulren zahlen kann. Bei solchen Vergleichen kann man also sehr leicht zu falschen Schlüssen gelangen. „Ferner glaube ich, daß Graf El am bei dem Bei- spiele , welches er von dem Grunde mit 33 Joch citirte, sehr richtig bemerkte, daß von diesem Grunde jetzt eine weit höhere Steuer bezahlt wird, als es früher der Fall war. In der Berechnung find aber doch zwei Momente übersehen worden, ras eine ist das, daß der Grund jetzt die Zehenten und grundherrlichen Lasten nicht mebr zu zahlen

hat, die er vor dem Jahre 1?43 zu entrich. ten halte; — ferner, daß die Steuerzuschlüge nicht zur laufenden Steuer gerechnet werden können. Die Grund, entlastungszuschlöge find bestimmt, um sowohl daö Ka pital zurückzuzahlen, als die Zinsen der Schuld zu be richtigen, welche zur Befreiung des Bodens konirahirt worden ist. Diese Leistungen hören aus, sodald die Operation der GruNdentlaftung beendet ist. Zu den laufenden Steuern kann diese Abgabe aber nicht gerech net werden. Die Minister leugnen übrigens keines wegS

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 11 von 16
Datum: 14.04.1932
Umfang: 16
Donnerstag, den 14. Vpttl 1982 SBsamm Nr. 15 — Set te tt G i -■:: Anspruch auf Sleunbrfreiuns mch SteuMtze Das Ersetz über die Reform der Gemeinde finanzen hat vorgesehen, daß in den Gemein den bis zu 30.000 Einwohnern, die keine Mietwertsteuer anwenden, an deren stelle eine Steuer auf das Gesamteinkommen jeder, Familie eingehoberl werden kann, die pro-, gressiv, das heißt, mit steigenden Perzent- satzen für die höheren, Einkommen veranlagt werden kann. '::: Durch eine Verfügung

des Finanzmlnlsters wurde aber die Veranlagung der Familien- steuer zunächst eingestellt und es bestand schon die Hoffnung, daß diese' Steuerart, die deshalb, weil sie-mit ihren-' Niedrigen Ansätzen des steuerfreien CnkömmenÄ - auch die kleinen Leute belastet. Nur ungern« gesehen und als drückend empfunden wird, überhaupt abge schafft werde. Diese' Hdffnung hat 'sich aber leider nicht erfüllt»' sondern die Gemeinden .sind setzt angewiesen Morden, die Steüerllsten Für die Familiensteuer schon im heurigen Vahre

und den -4 Kindern gesondert vor geschrieben werden, was natürlich einer be deutenden Erhöhung der Steuer gleichkomM. Der Familiensteuer sind auch die nicht ver wandten, in einer, Gemeinschaft, die Unter richts- oder Erziehungszwecke verfolgt, zu sammenlebenden Personen (z. B. Konvikte, Erziehungsanstalten) unterworfen.. „ Die Ordensniederlasiungen sind jedoch nach -dem Konkordats von dieser Steuer befreit. Aus länder müssen, sofern« sie nicht.durch., beson dere Verträge befreit sind, ebenfalls di« Fami

- liensteuer bezahlen., Die Familiensteuer muß nur- ln -einer Gemeinde bezahlt.werden -Wenn, eine, dieser Steuer unterworfene Person, !. in der ersten Hälfte, des. Jahres^ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt, kann sie um gänz lichen Erlaß der Familiensteuer ansuchen» wenn sie den Nachweis erbringen kann, daß. sie in ihrer neuen Aufenthaltsgemeinde Miet wertsteuer oder Familiensteuer bezahlen muß. Aber auch, wenn sie diesen Nachweis nicht er bringt, hat sie Anspruch, für die zweite Jahreshälfte

der Familienmitglieder. usw. Es ist klar,, daß diese Einschätzung .für die Gemein den in vielen Fällen nicht ganz leicht ist und daß dabei Mißgriffe. Vorkommen können, die von den. einzelnen Steuerträgern dann im Rekürswege behoben werden müssen. Lei den durch Schätzung festzustellenden Gesamteinkommen wird der Familienstand des betreffenden Haushaltungsvorstandes in Berücksichtigung gezogen, allerdings nicht bei der Bemessung, der Höhe der Steuer, sondern nur bei der Festsetzung des. steuerfreien Min desteinkommens

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 19.05.1895
Umfang: 16
. Und es entspricht nur dem Zuge der Zeit, daß die Steuerreform von dem Grundsatze ausgeht, das Vermögen des Ein zelnen, seine Einkünfte nach der diesem inne wohnenden Erwerbs- und Steuerkraft her anzuziehen, dabei jedoch auf die möglichste Schon ung dieser Kraft Rücksicht zu nehmen. Das ist denn auch der leitende Gedanke, welcher der eben in Verhandlung stehenden Personaleinkomme n- steuer zu Grunde liegt, deren Progression in den kleineren und mittleren Einkommen langsam und vorsichtig ansteigt und erst

bei großen und größten Einkünften im Verhältnisse viel höher wächst. Je mand, der beispielsweise über ein Jahreseinkommen von 6000 sl. verfügt, wird die Personaleinkommen steuer von 166 fl. im Jahre ebenso leicht weg zahlen können, wie derjenige, der von einem Ein kommen von über 600 fl. eine Steuer von 4 fl. 30 kr. zu entrichten hat. Die Gegner der Steuerreform haben aber auch in den Bestimmungen über die Personaleinkommen steuer ein Haar gefunden; sie haben die Entdeckung gemacht, daß durch die ZH 157

u. 158 des Steuer- gesetzentwurfes, welche die Besteuerung der Familien mitglieder, d. i. des Hausstandes behandelt, die Moral besteuert werde, indem zwei im Kon- Zubinate, im gemeinschaftlichen Haushalte, lebende Personen mit einer geringeren Personaleinkommcn- steuer davon kommen, als zwei in den gleichen Er werbsverhältnissen stehende Personen, welche durch daS Band der Ehe vereinigt sind. Um möglichst populär zu sein, wurde ein Schlag wort in die Welt gesetzt, welches besagt

ist, als die 6 fl. Steuer. Wenn also durch die Ehe die Leist ungssähigkeit erhöht wird, dann besteuert die Per sonal-Einkommensteuer nicht die Ehe, sondern die durch die Ehe gesteigerte Leistungsfähigkeit. Die von den Gegnern vorgebrachten Argumente, wonach in den ZZ 15? und 158 der Personalein kommensteuer eine Bestrafung der Ehe gelegen sein soll, erweisen sich demnach als Schlagworte, die einer unbefangenen Würdigung nicht stand halten können. Die Majorität des Hauses ist denn auö über diese Einwände

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 23.01.1909
Umfang: 10
wir ab, wir wollen nur das anführen, was die Herren seit ihren feierlichen Versprechungen getan: 1. Im Berichte deS Landesausschusses, in welchem die christlich.sozialen Abgeordneten Schraffl, Schöpser, Schorn sitzen, welchen sie Ende 1908 an die Regierung gesandt haben, rechnen sie zu den neuen Einnahmen des Landes bereits das Erträg nis der neuen Branntweinsteuer, ohne die Erhöhung der Edelweinbranntweinsteuer auszuneh men, obwohl sie wissen, daß alle Weinbauern wie ein Mann erklärt haben, daß sie diese Steuer nicht ZHÄ

5kyiwen. Die Regierung gab den. Tiroler RnchSratSabgeordneten den guten Rat, dasür Sorge zu tragen, daß diese Steuer recht bald im Reichsrat angenommen werde. 2. Der Obmann deS christlich sozialen Land- tagsklubs, Dr. v. Guggenberg, der Präsident deS Landeskulturrates, der in Meran und Kaltern am lautesten die Bauern aufforderte, sie sollten nur auf den Bauernbund vertrauen, hat am 14. Januar l. I. in der gemeinsamen Sitzung aller Landtags« abgeordneten verkündet, daß die christlich sozialen

Landtagsabgeordneten beschlossen haben, die Steuer auf Privatwein einzuführen und hat alle deutschen Abgeordneten eingeladen, sich diesem Beschlüsse anzuschließen, obwohl er wußte, daß alle Weinbauern wegen dieser drohenden Steuer auss äußerste erbittert sind. 3. Der Abgeordnete Schraffl, der Obmann des Bauernbundes und der Obmann deS Weinkultur- ausschusseS in Wien, hat diesen Antrag deS Doktor V .Guggenberg auf das wärmste unterstützt, obwohl er wußte, daß die Weinbaugemeinden schon im Oktober dagegen

protestiert und erklärt haben, daß sie diese Steuer nicht vertragen können und obwohl er selbst 8 Tage früher, am 4. Januar, in Bozen erklärt hatte, von der Steuer auf Privatwein sei keine Rede mehr, weil die EinhebungSkosten das ganze Erträgnis derselben vKssvssen. 4. Kein einziger- christlich-sozialer Landtagsabgeordneter, von denen außer den Geist- lichen alle Mitglieder deS Bauernbundes sind, hat am 14. Januar ein Wort gegen diesen bauern feindlichen Antrag deS Dr. v. Guggenberg ge sprochen

, alle haben dafür gestimmt. 5. Der Herr Abgeordnete v. LeyS, der Ob mann deS Schrafflschen Weinbauernverbandes, hat wohl seinerzeit die neue Branntweinsteuer in Schutz genommen, hat es aber noch nie der Mühe wert gefunden, auch nur ein Wort gegen die fürch terliche Privatweinsteuer zu sagen und hat als Gemeindevorsieher von Montan nicht einmal den gemeinsamen Protest der Wein baugemeinden gegen die Steuer auf Privatwein unterschrieben. 6. Die Führer und Abgeordm ten des Bauern- bundeS haben bisher

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 11 von 16
Datum: 12.01.1933
Umfang: 16
. In den Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern kann die Ver gebung der Konsumsteuerpachtung nur Nach Agio (Einhebungsperzen'en) geschehen, wäh rend in den größeren Gemeinden auch mit dem Pächter die Bezahlung eines fixen Be trages vereinbart werden kann. ; welche Verpflichtungen obliegen den einzelnen Geschäftsleuten lm Falle der Verpachtung der Loniumsteuer an einen Privaten? Dem Äonsumsteuerpächter stehen zwei For men der Einhebung der Steuer zur Ver fügung: die Einhebung nach Tarif und jene mittels Abfindung

(Abonnement). Die Einhebung nach Tarif ist jene Form, die vom Gesetze als normale bezeichnet wird. Sie besteht darin, daß jeder einzelne verzch- rungssteuerpfsichtige Akt (Einlagerung ver zehrungssteuerpflichtiger Waren in den De- tail-Berkaufsgefchäften. Schlachtungen von Bieh. Einkellerung von Wein durch einen Mederverkäufer oder Konsumenten. Selbst- Verfertigung verzehrungssteuerpflichtiger Waren zum Verkaufe, wie z. B. Seifen, Süh- waren ufw.) dem Berzehrungssteueramie an- gezeigt und die Steuer

. Für die Betriebsinl-aber selbst ist die jedesmalige Anzeige der Einlagerung verzehrunassteuerpflichtiger Waren auch eine lästige Erschwerung des Geschäftsbetriebes. Wenn die Einhebung nach Tarif in einer Gemeinde neu eingeführt wird, so besteht der erste Scbritt der Konsumstenerverwaltung darin, daß in den einzelnen Geschähen die Vorräte erhoben und für diese die Konsum- steuer vorgeschrieben wird. Dies erfolgt auch dann, wenn die Vorräte nock, aus d'm Vor fahre stamyren und d-r betreffende Geschäfts mann bisher

. Wenn am Schluffe des Jahres der Abfindungsvert-'og nicht mehr erneuert wird, sondern das Der- zehrungssteueramt mit der Einhebung nach Tarif vorgeht, so muß für alle bei Jahres- fchluß im Geschäfte vorhandenen verzehrungs steuerpflichtigen Waren die Steuer bezahlt werden. Bei Auflassung des Geschäftsbetrie bes während des Abfindungsfahres muß der betreffende Geschäftsmann sogleich Mitteilung an das Verzehrungssteueramt machen. So ferne diese Mitteilung noch innerhalb der ersten 5 Tage des Monates exfolgt

, daß sie für ein «aar Tage ins Haus kommt, mich ni ersetzen “ ..Ast woher denn, das mach ich leicht alles selber!' „Wie du meinst. — Nun laß dir sagen, was alle» zu tun ist, wenn - du angezogen bist. Zuerst .. f derhändlern), welche mit denselben Ware« handeln oder dieselben Waren verzehren,, vorauf sich die kollektive Abfindung bezieht, mehr an Steuer eingegangen sit. als ur. fprünglich angenommen wurde, oder wenn mährend des Jahres In derselben Gemeinde neue Geschäfte der gleichen Branche eröffnet wurden, io muß

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 3 von 6
Datum: 23.06.1923
Umfang: 6
größten Teile aus dem Auslände bezogen werben muhten, verwendet werden könnte. Die Han dels» und Gewerbekammer Bozen läßt an die Jnteres» senten die Einladung ergehen, ihr mitzuteilen, wo gröhere Vorräte an Birkenholz vorhanden sind und zu welchem Preise dieses zwecks Ankaufes zur Ver fügung stände. Wichtig für Handels- und Gewerbetreibende. Fatierung der neuen Einkommen-Steuer. Die Handels- und Gewerbekammer Bozen macht aufmerksam, dah mit -30. Juni die Frist zur Fatierung für die neue

Einkommensteuer (imposte sui rediti di rechezza mobile) abläuft. Dazu gehört auch die Steuer der Kategorie 6 für Handel» und Gewerbebetriebe. Wenn für diese nicht das Einkommen aus dem Durch schnitte der Jahre 1921 und 1922 fatiert wird, wird die Steuer auf die Richezza mobile auf Grund der bei den Steuerbehörden erliegenden Daten der Bemes sung der Erwerb- und Einkommensteuer der Jahre 1922 und 1923 vorgeschrieben. Wenn die Partei für die Jahre 1921 und 1922 keine Fassion für die Ein kommensteuer gemacht

hat, wird die neue Steuer aus Grund einer Tabelle berechnet, in welcher der Erwerbs steuer der Jahre 1922 und 1923 das entsprechende vermutete Einkommen gegenübergestellt ist. Nach dieser Tabelle werden beispielsweise gleichgestellt: einer Erwerbssteuer v. L (reine Staatssteuer „ „ ohne Kriegszuschlag),. , i. 3 ein Einkommen v. 200 L 5 „ 550 n 8 ,, ,, .. 700 „ 16 „ „ 1100 24 ,, „ 1500 ,, 36 ,, „ 2200 „ 56 n ,, „ 3200 n 80 ff „ 3900 ff 100 n n „ 5000 9» 200 w ff „ 10000 ,, 360 ,, ff „ 18000 »» 600 „ »» „28000

gänzlich, kirche. Gottesdienst wie am Sonntag. Der Aetna-Ausbruch dauert immer noch an Am 20. d. wurden die Orte Cerro. Castiglione. Catena und Casatta von der Lava überschwemmt, die mancher orts 20 Meter hoch ist. Ju dem Feuerstrom gesellt« Wenn also beispielsweise ein Handwerker in den Jahren 1921 bis 1923 keine Fassion für die Einkom mensteuer gemacht hat, so wird als Grundlage für die neue Steuer jenes Einkommen aus der Tabelle ge wählt, das der von ihm gezahlten Erwerbssteuer ent spricht

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 10 von 12
Datum: 04.12.1889
Umfang: 12
überhaupt, glaube ich, richtig und wohl kaum mit Grund zu bestreiken, daß eigentlich nur ein Spezi al gesetz geeignet ist, auf diesem Gebiete unseren Wünschen Rechnung zu tragen. Auch ist dabei der finanzielle Aussall für die Finanzverwaltung bedeutend geringer, als bei Ermäßigung der Steuer für alle Länder CiS- leithaniens. Halten wir den Inhalt unserer Anträge in der Form eines SpezialgesetzeS ausrecht. Unsere Forderung ist eine Forderung der Gerechtigkeit Die gegenwartige Majorität

gegen meinen Antrag einwenden, wenn wir jetzt den Antrag, wie. er vorliegt, annehmen/ gefährden wir die andere Aktion, die wir bereits durch die Anträge der tirolischen Abgeordneten eingeleitet haben. Selbst wenn man, obwohl diese Anträge mit Aus nahme des § 5 schon gefallen erscheinen, wenn auch Resolutionen vom SteueraUsschusse beantragt wurden, von zwei Aktionen sprechen wollte, so schließen sich diese gegenseitig nicht aus. Es ist gar kein Zw-isel, daß, wie hier der Bericht und die Anträge deS Steuer

eS aber, daß die andere Aktion und das ist die Aktion eines Special-Gesetzes für Tirol nebenhergeht und da dürfen wir nicht warten, bis unsere Anträge feierlich im Abgeordnetenhause begraben find, sondern jetzt schon und Heuer muß der Tiroler Landtag die Stimme in dem Sinne erheben) daß es nothwendig ist, die großen Unbilligkeiten und Härten aus dem Gesetze sür Tirol zu beseitigen. Nachdem die Regierung am Gebäudesteuer-Gesetze im Allgemeinen nicht rütteln lassen will, bevor nicht eine allgemeine Steuer-R-form durchgeführt

ist, so be deutet das eine Verzögerung von 2—3 Jahren, und ersten Aufgebotes und der 4 fl. Monatssoldes per Termin. Aus den Streilknechten sind demnach die sog- Steuerknechte entstanden, so daß also, wer oder wie viele einen Streitknecht zu stellen auch einen Steuer knecht, d. i. 4 fl. per Termin, zu übernehmen hatte. Das Gericht Altenburg z. B. hatte 48 Steuerknechte zu leisten. Bei diesem Modus der 4 fl. per Steuer« knecht und Termin verblieb es bis zum Jakre 1573, wo der Termlnsbeitrag

st.; im Jahre 1774 auf 2 Termin Ordmari — ebenfalls 1728 fl., dazu 1 Termiir Extrasteuer 864 fl., also zusammen 2592 fl. ; die Gemeindezuschläge betrugen damals 266 fl. 32 kr. Heutzutage steht die Steuer ziffer freilich mehr als 10mal so hoch; aber nicht m Folge des leichteren Münzfußes, fondern der höheres Anforderungen wegen. In der Gemeinde Eppan betrug im letzten Jahre blos die ärarifche Grundsteuer mehr als 17.000 fl.; mit Einschluß der Erwerb-, Einkommen-, Häusersteuer ze. und den betreffenden

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 01.05.1886
Umfang: 8
Bedrückung der Kirche in Frank reich. Je mehr Steuergelder die Republik verschleudert, desto härter drückt sie die Kirche durch Steuern und Entziehung von Einkommen. Jetzt hat die Ausführung des Gesetzes begonnen, durch welches die kirchlichen Orden und Genossenschaften gezwungen werden, 3 °/o des Schätzungswerthes ihrer Liegenschaften als Steuer zu entrichten. Wohlverstanden bezahlen die Ordens häuser alle Steuern auf Grundbesitz u. f. w., wie jeder andere Staatsbürger. Außerdem zahlen die gesetzlich

anerkannten Orden auch noch eine Taxe als Steuer der „Todten Hand', d. h. als Ersatz der dem Staate bei ihnen entgehenden Besitzwechsel- und Erbschaftssteuer, da der Besitz der Orden den Herrn nicht wechselt. Die neue Steuer ist also eine Ausnahmesteuer der verwegensten Art, und droht durch ihre Veranlagung nur noch schlimmer zu werdend Diese Woche war ein höherer Finanzbeamter, auf Befehl des Finanzministers, im Mutterhaus der Lazaristen (Rue de Sevres 95) die Einschätzung vorzunehmen. Er brauchte

mehrere Tage um das Gebäude und die Kapelle nebst der ganzen inneren Einrichtung, Büchern u. s. w. abzuschätzen. Im Mutterhaus der St. Vincenzschwestern verfuhr derselbe Beamte ebenso. Werden die von ihm angesetzten Ziffern der Veranlagung der Steuer, zu Grunde gelegt, dann wird diese in wenigen Jahren den Steuergegenstand verschlingen. Dies ist auch eingestandenermaßen der Zweck dieser Ausnahmesteuer. Uebrigens wird diese Aussteuerung auch jetzt schon, ohne die neue Ausnahme steuer, mit Erfolg geübt

. In Saint-Didier-la-Seanve haben die fünf Schulbrüder zusammen 1800 Francs Einkommen. Hievon müssen sie 102.50 Frcs. Steuer bezahlen. Das alte Haus, welches sie bewohnen ist zu 350 Frcs. Miethwerth angesetzt, während das neue große Haus des republikanischen Maire, inmitten der Stadt, nur zu 100 Frcs. angeschlagen und besteuert ist. Nach Vollendung der Deckenvertheilung und dem Versprechen jenen, die keine erhalten und die die Mehr zahl bildeten, später solche zu verabfolgen, wurden die Unglücklichen

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