garantiert ist, erscheint durch die Verhaf tungen die Grundlage für den Korridor verkehr erschüttert. Der ganze Umfang des Problems wird damit der Welt offen bar. Das „12 - Uhr - Blatt' schreibt hiezu: ..Nichts kann deutlicher als dieser Vor fall den unhaltbaren Zustand der jetzigen Lage beweisen. Die Polen zeigen selbst mit aller Klarheit, wie unsinnig die Ver- sailler Grenzziehung mjt ihrer Trenm,?^ Ostpreußens vom Reich ist, und daß sie noch nicht einmal imstande sind, die Min destforderung
: 2. daß die willkürlichen Verhaftungen deutscher Reisender auf Zügen, die Ost preußen mit dem übrigen Reich verbin den, einen unhaltbaren Zustand schaffen, da es mehr als unerhört ist, daß eine Großmacht hinsichtlich der Verbindung zweier Teile ihres Landesgebietes von der Gnade eines fremden Staates ab hängen soll: 3 daß das Reich die Auf gabe hat, die natürlichen Rechte und das Leben seiner Staatsangehörigen, die außerhalb der Grenzen leben, zu schützen, und sie auch schützen wird; -L. daß die Übergriffe der letzten
Wochen gegen deut sche Staatsbürger eine schwere Herausfor derung darstellen, nicht nur gegen das Reich, sondern gegen die gesamte Kultur welt, eine Herausforderung, welche die Regierungen der demokratischen Staaten dazu bestimmen müßte, den polnischen Freunden, deren Chauvinismus sie nähr ten, ein nachdrückliches „Halt' zu gebie ten. Italien nnà Jugoslawien Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen Cine Leklàrung àes jngoslaw. MinijterprSsiäenten Zvetkovic Trieste, 12. August. Der jugoslawische
Vereinbarungen die freiwil lige Umsiedlung ins Reich jener Volksdeutschen des Alto Adige zu erleichtern, die seinerzeit die italienische Staatsbürgerschaft in Durchführung des Vertrages von St. Germain erworben haben. Die Gesetzesvorlage soll den Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft als Folge der Umsiedlung regeln. Die Bestimmungen sehen eine klare und einfache Prozedur vor. Der Inter essen: hat vor seiner Umsiedlung ins Reich dem Präsekten diese Absicht be kanntzugeben und zu erklären
wird. Die Abänderung wurde aeneh- migt, sodaß der erste Absatz des Art. 1 nun folgendermaßen lautet: „Die in den Gemeinden des Alto Adige oder auch anderswo wohnhaften Personen deutscher Herkunft und Sprache, welche die italienische Staaisbürgerschafl auf Grund des Vertrages von Sl. Ger- main (Beilage zum Geseh vom 26. Sep. kember !S?0, Nr. lZ?2) und seiner Durch führungsbestimmungen erworben haben und nach dem Deutschen Reich umzusie- dein und die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben beabsichtigen, müssen