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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 12
Datum: 17.10.1903
Umfang: 12
Seite 2 „Der T ir o l e r* S°m»,°g. 17. Okol-r IM die Landgemeinden, weil dort die Ungerechtig keit und Ungleichheit besonders groß, ist. Das Gesetz bestimmt etwa nicht, daß jeder wahlberechtigt sei, der eine bestimmte Steuer entrichtet, sondern es macht zunächst den Unterschied zwischen Gemeinden mit zwei und mit drei G emeindep» ahlkörpern. In Gemeinden mit nur zwei Wahlkörpern wählen in den Landtag die ersten zwei Drittel samt? licher in der Gemeinde-Wählerliste nach der Höhe

und zweiten Wahlkörper gehören ja auch Personen ohne Rücksicht auf die Steuer leistung. Was aber solche, wie der Pfarrer, der Be zirksrichter zc. aü direkten Steuern leisten, wird ins erste Steuerdrittel eingerechnet. Würden solche Mit glieder des ersten Wahlkörpers im gegebenen Falle zusammen 100 X Steuer zahlen, so gehören zum ersten Wahlkörper zunächst eben diese (mit der 100 L-Steuer) und dann die Höchstbesteüerten mtt zusammen 900 X Steuer. Ebenso ist es beim zweiten Wahlkörper. Nun weiß jedermann

, daß in solchen Gemeinden .Leute, die 60, 80, 100, viel leicht 200 T und darüber landesfürstliche Steuer zahlen, kein Wahlrecht besitzen. Wir find nicht Freunde des Zensur-WahlrechteS; auch die indirekten Steuern find Steuern, und wir sehen nicht ein, warum die poli- tischen Rechte nur an Geldleistüngenund nicht überhaupt an die der Gesamtheit geleisteten Dienste ge knüpft fein sollen. Wir sind darum für das allg e- meine Wahlrecht mit ausgiebiger Seßhaftig keit. Gewiß wird einmal dieses vernünftige Prinzip

zum Durchbruch gelangen ; wir müssen aber mit den heute geltenden Grundsätzen rechnen. Aber auch vom Standpunkte der heutigen Gesetzgebung aus müssen unsere Wahlrechtszustände in Tirol als geradezu monströs angesehen werden. Wer aus dem Grund besitz 100 X Steuer zahlt und vor seinem Namen das „von' schreiben darf, well vielleicht seine Ahnen vor 500 Jahren sich große Verdienste um Kaiser und Reich erworben, oder weil sie vielleicht auf Ritterburgen geboren waren und von dort aus fried liche Wanderer

ausplündern konnten, oder weil sich der Großvater unter bayerischer Herrschast den Adel gekaust, oder später durch ein Gnadengesuch sich er beten hat zc.: ein solcher kann mit 200 bis 300 Kollegen zusammen — 10, sage und schreibe zehn Landtagsabgeordnete wählen, und zwar trotzdem sich seine Behausung nicht in der Stadt, sondern auf dem Lande befindet. Sein Nachbar aber, der auch von Adam und Eva abstammt, der vielleicht eben soviel und noch mehr Steuer zahlt, ist — weil er zufällig ebenso wie der Edelmann

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

- Steuer auf den Immobiliarbesitz eingeführt, dieser . Steuer dient zur Sicherstellung «Msen und der Amorliflerung obiger Anleihe, là. Steuer beträgt 3.50 Promille d« Jmmo- duAlvertes. Die Bemessung dieser Steuer erfolgt 'K die BezirksfteuerSià. inokN die Besitzer mm derzeit steuerfreien Im- find dieser Steuer unterworfen und Z« dlefem Zwecke innerhalb von SV Tagen zà.^lah diese» Dekrets bei dm zuständigen Kb!!» ' eine enWrechende Erklärung ein- Staatliche Borschüsse Das Emissionsinstitut

. Die Vor schüsse müssen von den Kreditinstituten direkt an die Steuerbehörde überwiesen werden, dle eine Empfangsbestätigung für die Behebung de» pro visorischen Anleihezertifikats ausstellt. Für alle obigen Kreditoperationen wlrd eine einmalige Slempelgebühr lm Betrag von einer Lira eingehoben. Die Zeichner der Anleihe können die Steuer auch mit diesen Anleihepapieren bezahlen. Die diesbezüglichen Modalitäten werden mit Dekret des Finanzministeriums noch bekanntgegeben. Aus diese Anleihepapiere

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 12.02.1881
Umfang: 6
25 fl. erst im Jahre 1891 erfolgt. Gleich günstige Bestimmungen enthält dieser Gesetzentwurf auch be- züglich der Steuer-Ausgleichung. In dieser Beziehung schreibt das bestehende Gesetz vom 28. März 1880 vor. daß jenen Steuerpflichtigen, welche in der Rekla mation-Periode eine Mehrzahlung leisteten, der Mehr betrag zurückerstatte! werde, daß aber andererseits olle jene Steuerträger, bei welchen sich nach der definitiven Bemessung im Vergleiche zur provisorischen Steuer. Vorschreibung

eine Steuer Erhöhung ergibt, den hie« nach für die ganze Reclam.-Periode entfallenden vollen Mehrdci.ag nachzuzahlen haben. In dem neuen Ge setzentwürfe wird die erstere Bestimmung aufrecht erhalten und es wird daher jedem Grundbesitzer, bei welchem noch der definitiven Bemessung im Vergleiche zur ihaisächlichen Steuerleistung eine geringere Steuer entfällt, der für die Zeit vom 1. Jänner 1881 bis Ende Juni 1882 zu viel gezahlte Betrag zurücker stattet. Gleichwohl werden nach dem neuen Gesetz entwürfe

in Bezug auf die vo! den Steuerpflichtigen zu bezahlenden Nachzahlungen besondere Begünstigun gen eingeräumt. So wird in dem -Falle, wenn sich die nach der provisorischen Verkeilung vorgeschriebene Steuer geringer, die nach der definitiven Bemessung entfallende Steuer aber höher herausstellt, als der mit Hinzurechnung von lt) Percent zu der Grund steuer Schuldigkeit des Jahres 1880 für die Reclama» tions.Periode entfallende Betrag nur dem beim Ve» gleiche dieses Betrages mit der für die gleiche Periode

thätsächtich vorgeschriebenen Steuer resultirende Mehr- betrag nachzuzahlen sein und ist überdies dieser Mehr» betrag nicht auf einmal, sondern binnen zehn Jahren abzustatten. In dem Fall, wenn sowohl die nach der provisorischen, als definitiven Bemessung entfallende Grundsteuer den mit Hinzurechnung von 10 Percent zu der Grundsteuer-Schuldigleit des Jahre- 1880 re- sullirenden Betrag überragt, tritt e,ne Nachzahlung auch dann nicht ein. wenn sich nach der definitiven Bemessung im Vergleiche

zu der provisorischen Be messung ein erhöhter Betrag ergibt. Nach diesen Be stimmungen wird daher einem Grundsteuerträger, welcher in der Reclamations-Periode 3V fl- eingezahlt hat, während bei der definitiven Bemessung die für die gleiche Periode entfallende Steuer mit 2V fl. ver» mittelt wird, der zu viel gezahlte Betrag von 10 fl. zurückerstattet. Wenn weiterS für einen Grundsteuerträger, dessen Grundsteuer - Schuldigkeit für das Jahr 188V 50 fl. betrug, nach der provisorischen Bemessung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 11.05.1921
Umfang: 8
. Gemeindeausschrch Antermais. Sitzung am 3. Mai 1021, abends halb 8 Uhr. (Schluß Trotz ollcdem bleibt uns noch ein unbedeckter Nest von Lire 61.323, und da läßt sich nur Hinweisen einerseits auf die MLgltchkcit von Ersparnissen, andererseits aus die noch weiter gehende Möglichkeit von den neuen Steuerguollen. S) ö l s l fragt an, wie es sich um die Wertzuwachssteuer verhält, die scheint nicht eingesetzt, weiters bezüglich der Horbergs- steuer und dem Pslasterzoll. Bürgermeister Gräuel bedeutet

nun, daß auf die Wertzuwachs- steuer in Hinsicht auf die soeben herabgekommene Entscheidung nicht inehr zu rechnen ist. Bezüglich der Herbergssteuer und des Pflaster- zolles müsse ober, wie bereits gesagt, erst mit den anderen Kur- gemeinden verhandelt werde». Außerdem weiß man nicht, ob die Steuer mich bewilligt werden wird. GR. Mauer: Wir sehen ja ein, wenigstens die Herren von unserer ffoz.) Par'el, daß die Steuern unbedingt erhöht werden nlttssen, damit das Auslangen gefunden werden kann. Wir werden gegen dle

aber ein, daß es cyließüch nicht anders geht. Jeder muß zunr Gemelndehaus- hnlte beitragen. Die Fleischverzehrungssteuer bringt nicht viel ein. Nur wenn die Weinverzehrungssteuer von 100 auf 200 Prozent er höht würde, hätten wir ein Bedenken, well die Wirte selbst zugeben, daß sich diese Steuer bedeutend über den Voranschlag hinaus er- höhen wird. Betreffend der Einkommensteuer würde ich auch etwas vorzujchlagen haben, aber erst, wenn diese Post zur Beratung kommt. Seite 3 auch 'chlech.te sie woKn e.v.ch niä

ta:!a ihn andererseits wieder ausgleichen. haltbar. Ich weiß die Größe dieses Opfers zu schönen, ich sehe auch ein, daß ein Sprung vom Einsachen aus da; Dreifache sede groß ist, keine andere Steuer ist in diesem Ausmaße erhob! worden, oder sie sehen, trotz alledem bringt sie uns nur -lEWg Lire, -et:vas melir als ein Viertel davon fallt meg und es beiden, für die 'Kauern »irf-t einmal 30.000 ÜiK. Sie lmijjcn denken, es ist geioisieruuißen eine Buße dafür, daß sie durch amt Jahre immer eine gleich große Steuer

mit den Steuern so ziemlich einverstanden sei, er hätte nur die Bitte gestellt, daß bei den Zinshellern die Aeriusten berü>ks!llstigt werde» sotten. Bei der 0'inkommensieuer hätte er einen anderen Vorschlag, und zwar daß man die Wucherer hernehnie, er hätte da eine progressive Steige rung zu beantragen, nur dann könne man jene süssen, die Schieber sind oder große Geschiffte machen, denen könnten mehrere Tausend« abgezm.ickt werden. GR. W a l d n e r meint, daß die Erhöhung her Welnver.zchrungs- steuer von 100

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 21.11.1867
Umfang: 6
des Budgets, der Steuer bewilligung und Steuerverweigerung. Welche Anstrengung kostet es manchem niederen Ge» werbsmanne nebst dem Bedarf für den Unterhalt skiner Familie noch so viel zu verdienen, daß er die Steuer- summe erübrigt! Wie viel Schweißtropfen rinnen nicht vom Haupte der meisten Kleinbauern, bis die karge Ernte eingeheimst ist, wovon ein nur allzugroßer Theil nicht mehr ihm gehört, sondern dem Staate! So klar und selbstverständlich nun bei solchen Erwägungen das Recht des Volkes die Steuern

der Steuer bewilligenden Kammer werden. Es werden dann Aus gaben, die in einem normalen Budget als nöthig erkannt werden, verweigert werden, um andere Zwecke, die mit dem Staatshaushalte oft in keiner Beziehung stehen, desto eher zu erreichen. Behalten Sie diese Bestimmung bei und Sie haben der Majestät das Recht der freien Entschließung über solche Maßregeln entzogen, die verfassungsmäßig der Freiheit des Monarchen vor behalten sind. Ich schließe mich daher der Regierungsvorlage

, daß auch die Regierung gerne bereit ist. der Volks vertretung das volle Steuer bewillig uugs- recht einzuräumen. Der Abg. Greuter hat in seiner Rede folgenden Satz ausgesprochen: „Das Recht der Steuerbewilli gung schließt indirekt auch das Recht der Steuer- Verweigerung in sich unv scheint mir mit den Prinzipien der konstitutionellen Mon archie nicht recht vereinbar.' (Siehe amtliche Wiener Zeitung vom 16. Oktober Nr. 2-16.) Dieser Satz, von einem Abgeordneten im österreichischen Par lamente ausgesprochen, erregt

, die dem Volke durchweg das volle Steuer- bewilligungSrecht einräumen, wie die von Baiern, Oldenburg, Kob u r g-G o t ha, Baden, Würt temberg. In der baierischen Verfassung Arlikel VIl Z. 3 heißt es: „Der König erholt die Zustimmung der Stände zur Erhebung aller direkten Steuern, sowie zur Erhebung neuer indirekter Auflagen, oder zur Er höhung oder Veränderung der bestehenden.' Ein öster reichischer Staatsmann, Freiherr v. Hock, äußert sich in feinem Buche: »Die öffentlichen Abgaben und Schulden

' über das SleuerbewilligungSrecht folgender maßen: „Es muß von den Steuerpflichtigen oder deren gesetzlichen Vertretern der Dienst gewollt, der Auf wand dafür gutgeheißen, der zu dessen Deckung vor geschlagenen Steuer beigestimmt werden, und daß dieß Alles geschehe, in den gesetzlichen Formen kundgegeben sein, ehe die Steuer gegenüber dem, von dem sie gefordert wird, gerecht genannt werden kann.' Eine lange Reihe anderer Urtheile von s-eite kompetenter Autoritäten spricht sür die Richtigkeit dieses Grundsatzes. Der Abgeordnete Prof

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 11.01.1858
Umfang: 6
—5K folgende Bestiiiiinungen zur allgemeine» Richtsclmur bekannt geinaciit: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wolmt. »nd liier eine» oder mekrrre Hunde kalt, ifl verpflichte», jätnljcli eine» Betrag von zwei „ sven e l ch ö- »vätirnng iiir ieden ,7n>iv als Steuer zu den Ge- meinbebetn fiiissen zu entriciuen. 2. 55ür das Iadr l^5>^ ifl d ese Steuer für alle Jene verfallen, welche sict, 8 Taqe nacl' Bekannt» wachung dieser Verordnuiig noch im Befltze eines Hundes befinden. 3. Jedes B> flper von Hnndeit

ist verr'fl chtet. die sen Besty bti der an'gestellleii .Nomm ssion a»z >zei- gen, den Hund vorz»fii>'reii, und die Steuer so.>l«lch zu be«nk>>rn. ^ür d.io Jalir i85si wiid qlei'.tis.ills der Tkirrar;t Josef Becher die Zlnfnahme der An» zeifie nnd die Srene^betiebnog besorgen. Es hat für dieses Jan die Slnzciaung der Hunde und die Steuerzahlung v o »i i l. k. Ä?. bis ein schließlich SO. k. M. Jänner IL5^ Vorniiitags von 9 biö 11 Uhr und Nachmiltaas von? bis 4 Uhr im Fleischbankgebände zu ebener

E,de riickiväris a»> Znn (äußere Treppe neben dem Scbmirdhause) zu geschehen. Am SamSta^e den >6. und Sonniage den 17. k. M. Jänner Heroen aber keine Hninrlpnngcn an- genoninirn. 4. Wer nach dieser stllacuieiuen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1V5S sich einen Hnnv einstellt, bat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolg te? Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu cinricbten. 5. Von der Steuer sind rinli'g und allein junge Hunde bis znm

Alter von 4 Monaten befreit. . 6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Parlhei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung giltiq, nud ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letztern sind abgesondert mit 6 kr. C. M. zu vergiuen. 7. Wer die oben beschriebene» Anmeldungen und Steuerzal'lungcn unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, fcden Hund, welcher nach Ver lauf der obig'il

Aiüneldnngsfristcn nicht mit dem übrrgebenen Zeichen verseben, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiege» worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strasverhaiidliing veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil dxr eingebrachten Strafe als Anzeiqegebühr. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnthshalber nicht eingebracht wer de» könn?», werde» vom Abdecker über Austrag deö

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 26.03.1890
Umfang: 8
«nd Gelder werdm fraoro erbeten, Mannfcripte nicht zurückgestellt. — JnsertionS'Gebühr für die öspaltige Petitzeile oder deren Raum S kr. für ein-, 7 kr. für zwei- und S kr. für dreimalige Einrückung. Bei großer» Jnsertiouen entsprechender Rabatt. — Znr Beantwortn»,, eventueller Anfragen wird die betreffende Freimarke erbeten. M 25. Bozen, Mittwoch, 26. Miirz 18S0. XXIX. Jahrg. Bom Reichsrathe. Keffio«. 376. Sitzung. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Steuer- AusschusseS Über die Anträge

, werden immer schwer empfunden, abgesehen von allem andern. Dieses Gesetz wurde in Tirol eingeführt zu einer Zeit, wo Tirol mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, welche in den Jahren 1882, 1885, 1888 und 1889 Millionen Gulden Schaden brachten. Der Um stand, daß die Bauart unserer Wohnhäuser wesentlich verschieden ist gegenüber der in anderen Provinzen, nämlich eine viel ausgedehntere, geräumigere und wohn lichere macht die neue Steuer bei uns so drückend. Die im ß.5 beantragte Aenderung

nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung fand nach der Anzahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, betrug hiefür zu entrichtende Steuer 340 fl. Das werde nun durch die Streichung des erwähnten Alinea deS §> 5 allerdings gebessert und diese Besserung anerkenne kr gerne als eine wesentliche, wenigstens für einen Theil der Gebäudebesitzer. Aber das in Bezug auf die Leer- stehungen Gebotene genüge und entspreche durchaus mcht. --- Der Redner geht

nun auf eine Besprechung beS Principes der Hausklassensteuer ein und erinnert, aß man bei Einführung dieser Steuer ursprünglich km den Nutzungswerth treffen wollte, welchen Gesichts punkt man aber immer mehr aus dem Auge verloren habe. Im Weiteren zählt Redner jene von den Tirolern geforderten Punkte auf, welche in der Vorlage gar eine Berücksichtigung gefunden haben. Diese Forder ungen begründet er mit Berufung aus Schäffle und yrbach und bespricht hiebei insbesondere auch die JnnsLruaer Verhältnisse. Dann wirft

schwer rechtfertigen. Zum mindesten wird aber auch Derjenige, welcher der entgegengesetzten Ansicht beipflichtet, zugeben müssen, daß das Haus für den Bauer nicht den Charakter eines Ertragsobjectes hat. Das Haus als solches wirft dem Bauer keinen Heller Gewinn ab; im Gegentheile! Die Steuer also, die man auf das BauernhauS legt, kann nicht vom Hausertrage, der nicht existirt, sondern muß vom Guts ertrage, vom Einkommen, das die Landwirthschast ab wirft, bestritten werden. Die Steuer

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 31.01.1885
Umfang: 12
schasteu ausspricht. Nachdem nun die Steuer behörden mit prinzipiellen Entscheidungen sich nicht bescheiden, sondern die praktische Ausge staltung derselben anstreben, wurden auch jetzt den Gennereigenossenschaften von Pusterthal für die Jahre 1879 bis 1884 nachträglich mehrere hundert Gulden Erwerbsteuer auferlegt und hiezn ^TDgnn noch eine Einkommensteuer bemessen, so Vltß die zur Derfrnnung gelangende Milch eine nicht weniger als dreimalige Versteuerung erfuhr, nämlich dadurch

, daß sie von der Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer betroffen wurde. Um die Sache noch ungemüthlicher zu machen, wurden diese Steuern — allerdings nur im Pusterthalc, während in anderen Bezirken eine anerkcnnenswerthe Milde Platz griff — unnach sichtlich eingetrieben, so daß beispielsweise der Sennercigenoffcnschast Jnnichen wegen eines Erwerbsteuerrückstandes von 213 st. (so weit geht schon diese Steuer bei ihrer Einführung m's Geld) der Käsekeffel und das Butterfaß ge pfändet wurden! Gegen die letzterfloffene

für sich im Auge, haben auch thatsächlich keinen solchen und können keinen haben und es ist sohin auch die Annahme eines Einkommens dabei von vornherein ausgeschloffen. Es ist jedoch ein undankbares Geschäft, in Steuer- sachen mit Begriffen zu operiren, sehen wir uns lieber im Gesetze um. Wie schon bemerkt, sind die Sennereien ein mal schon keine Handelsunternehmungen mit landwirthfchastlichen Produkten-, wenn sie aber auch solche wären, so wären sie nach § 2, Abs. 2, Das Geheimnis der Königin

ist, sie wären aber auch nach § 3 111.. a des bezogenen Gesetzes von der Steuer ausgenommen, nachdem sie sich „mit landwirth- fchaftlicher Industrie beschäftigen', welche steuer frei ist, „insoferne sie sich auf die Erzeugung roher Produkte und dercnVeräußerung bezicht'. Die Sennereien können aber auch als Er werbs- und Wirthschafts - Genossenschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1880 Nr. 151 R.-G.-B. die Steuer- fteiheit mit Fug in Anspruch nehmen, nachdem sie, obwohl

nicht statutenmäßig organisirt, doch nach der Natur der Sache „ihren Geschäfts betrieb auf die eigenen Mitglieder beschränken'. Wenn die erwähnte Entscheidung der k. k. Fi- nanzdircktion sagt, daß die Sennereigenossen- schaften ihr Geschäft auch auf Nichtmitglieder ausdehnen können und auch ihre 'Milchprodukte und den Erlös aus denselben an Nichtmitglieder abgeben, so beweist dies nur, daß nicht blos unrichtige, sondern sogar unmögliche Annahmen schon hinreichen, um die Anregung zu einer neuen Steuer zu geben

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Volksbote
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Seite 9 von 16
Datum: 13.01.1927
Umfang: 16
Gegerä» ist sehr zu wünschen, daß die Rege» lung dieser Frage im letzteren Sinn« «folgen möge. Hienüt ist aber nicht gesagt, daß hiedurch das Obereigentum der Gemeinden einen anderen Charakter bekommen hatte, als . früher, wo dasselbe dem Staate zustand. , 001 OlßUCtlillCtl« DasseLe hat nur forstzrolizeilichen und steuer- technischen Charakter und hat mit dem eigent lichen Eigentimsvecht nach den modernen privatrechtlichen Prinzipien gar nichts zu tu». Die NutzMgsrechte der Einzelnen find vielmehr

für 1927 und Ergänzungssteuerlisten für die Jahve 1924, 1925 und 1926, dann die Haupt- u. Ergänzungsstouerliste für die Geb Sude steuer. Re Grundsteuer, di« Boden ertrags st euer (Reddito agraria), die Gemeinoezujchläge für di« Grund» und Gebäudesteuer und die Liste für die 15$ Steuer auf Dividenden, Interessen und Prämien aufgelegt. Für die Kom- plementarsteuer wird keine Liste auf gelegt. In diese Steuerlisten, die von den Steuer- ämtem auf Grund der vorhergehenden Listen und der im Laufe des Jahres

gemachten neuen Steuervorschreibungen und Steuer erhöhungen verfaßt wurden, dürfen nur i olche Steuervorfchretbungen eingetragen ein, die Mbeftritten sind, also solche, bet »enen die Partei, weM sie vom Steueramte die Mitteilung der BorschreibMg erhielt, keine Einwendung erhoben hat, der solche Steuererträge, die zwischen dem Steueramte und der Partei in einem sog. Konkordat ver einbart wurden und «Mich jener Borschrei» bungen, die von der Partei bestritten word-n waren und Wer die bereits

eine rechtskräf tige Entscheidung der SteuerkommMon er-, flössen ist. Die aufgelegten SteueMsten dürfen «Mo von rechtswögen keine Ueberrafchungen für die Steuerträger enthalten. Jeder Steuer träger muß ja wissen, welche Steuer chm ur sprünglich vorgeschrieben wurde, welche Er höhungen ihm mittlerweile vom Steueramte mitgeteilt wurden, welches Konkordat (Steuer-Abfindung) «r abgeschlossen hat und welche Entscheidung über einen von ihm ein- gobrachten Rekurs gefällt wurde. Wenn also nicht- Neues

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 10.11.1877
Umfang: 14
.-. durch den Nachlaß an. der Grunds HauS- Md''A^verVsteiter' verÄnlyßten Ausfall zu e^etzm; — die Einnahmen^ 'und Ausgäben, des Staatsbudgets mit einander ' in's Gleichgewicht, und somit das jährliche Deficit zum Verschwinden zU bringen ;' — endlich durch eine gleichmäßigereLZertheilung der Steuer dem Grund- und HauSbesitze die Steuerlast zu'erleichtern. Gewiß ein MmSwttthet, Äler 'Zwick^.. ' / - Die Regierung geht von der Ansicht aus, daß durch die soge nannten Erttägsteuern, nämlich? Grund-, Haus-, Erwerbs

- und Renten- steuer, die Steuerkrast des Einzelnen nicht zum vollendeten Ausdrucke gelange, indem diese Steuern nur daS Objekt treffen, das Subjekt, d. h. den Steuerträger aber nicht berücksichtigen; eS müsse auf den natürlichen Zusammenhang zwischen den Steuerobjekten und dessen Besitzern, dann auf die Wechselbeziehungen, in welchen die in der Hand eines und desselben Besitzers befindlichen Objekte zu einander stehen, entsprechend Bedacht genommen werden; denn die wesentliche Aufgabe einer rationellen

Steuerreform liegt darin, daß sie die Steuer- Pflicht in ein richtiges Verhältniß zur individuellen Leistungsfähigkeit der Staatsbürger bringt, und da diese Aufgabe mit Hilfe der ErtragS- steUern allein nicht zu erreichen ist, weil diese das wirkliche, reine Gesammteinkommen nicht erfassen, weil sie nicht auf die konkreten Reinerträge ausgehen, sondern sich vielmehr mit mittleren Durch schnitten begnügen müssen, und well sie endlich ohne alle Rücksicht auf die Schuld und sonstigen Verhältnisse die minder

vermöglichen Volksklassen, die verschuldeten Besitzer und Gewerbetreibenden viel härter treffen, als die nicht verschuldeten, so war eS eine unabweis- liche Nothwendigst, diese Mängel der einseitig ausgebildeten ErtragS- steuern dadurch zu beheben, daß man zu deren Ergänzung und zur Ausgleichung eine nach dem Reineinkommen anzulegende Steuer ein geführt hat, bei welcher alle persönlichen Verhältnisse und die von Jahr zu Jahr wechselnden Wirthschaftszustände berücksichtigt werden. Bei der Personal

-Einkommensteuer muß also festgehalten werden, daß von der Reinertragssumme der Betrag der gesetzlichen ÄbzugS- posten, d. i. der direkten Steuer, der Steuerzuschläge, der Leistungen für dringliche Lasten und der Passivzinsen abzurechnen ist, um die Reineinkommens summe zu finden, für welche die Personal- Einkommensteuer bemessen ist. « ^ Wie viel soll nun diese neue Steuer jährlich ein tragen?',^ , ,, . Der Ausfall, welcher durch die Beseitigung der bisherigen Zu schläge und durch die Nachlässe an der Grund

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 13.10.1860
Umfang: 8
Steuer systems ei»ßehe. Beweis dafür feien die langjährigen Verhandlungen über die Steuerreform, deren Graf Hartig «wähnte. Er behaupte keineswegs, daß daS gegenwärtige System überall eine vollkommen gleich maßige Belegung mit der Steuer, erzielt habe. Diese Gleichmäßigkeit herzustellen ist Aufgabe der Steuer reform Das Finanzministerium sehe übrigens selbst di« Gebrechen des gegenwärtigen Steuersystems ein und halte eine Reform, welch« den finanziellen Interessen und jenen der Steuerträger gemacht

wird, sehr erwünscht. Der Herr Ministerpräsident Graf Rechberg: „Ich erlaube wir hier auf zwei Punkte aufmerksam zu wachen. ES ist. ein Vergleich 'angestellt word?n zwischen den Steuern, welche in Oestrrreild gezahlt werden, und jenen in anderen Ländern. Mit sollten Vergleichen, glaube ich, muß man sehr behutsam zu Werke gehen. Es ist nämlicb sehr schwer, hiebet zu einem wahren und richtigen Resultat zukommen. So ist z. B. Würt temberg citir» worden, wo die direkte Steuer eine viel geringere sei. Aber ich bemerke

dazu- nur, eS müssen dort auch noch die sogenannten Amtsfchaden, Gemeinde- lasten, Kreisschaden u. s. w. in Betracht gezogen wer-, den, und wenn man ras summnt, so dürste wohl der Unterschied stch viel geringer heraukstellen, als man eben wähnt. Ebenso muß die Ertragsfähigkeit der Güter mehr ^n Betracht gezogen werden, ob sie eine größere oder geringere fei, um darnach die Höbe der Steuer bemessen zu können/ Es kann sein, daß ein Joch mit einem halben Gulden schon zu hoch besteuert ist, wäh rend

ein anderes sehr leicht 4 und 3 Gulren zahlen kann. Bei solchen Vergleichen kann man also sehr leicht zu falschen Schlüssen gelangen. „Ferner glaube ich, daß Graf El am bei dem Bei- spiele , welches er von dem Grunde mit 33 Joch citirte, sehr richtig bemerkte, daß von diesem Grunde jetzt eine weit höhere Steuer bezahlt wird, als es früher der Fall war. In der Berechnung find aber doch zwei Momente übersehen worden, ras eine ist das, daß der Grund jetzt die Zehenten und grundherrlichen Lasten nicht mebr zu zahlen

hat, die er vor dem Jahre 1?43 zu entrich. ten halte; — ferner, daß die Steuerzuschlüge nicht zur laufenden Steuer gerechnet werden können. Die Grund, entlastungszuschlöge find bestimmt, um sowohl daö Ka pital zurückzuzahlen, als die Zinsen der Schuld zu be richtigen, welche zur Befreiung des Bodens konirahirt worden ist. Diese Leistungen hören aus, sodald die Operation der GruNdentlaftung beendet ist. Zu den laufenden Steuern kann diese Abgabe aber nicht gerech net werden. Die Minister leugnen übrigens keines wegS

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 4
Datum: 21.06.1850
Umfang: 4
«S4 ». Dir Befolaunq dir von der Gemeinde innerhalb des ihr gesetzlich zustehenden Wirkungskreises getroffene» -ln^rdmingen.^^^, ^ .^, den Ge- ineindelaste». . . . . . ... Diese Verpflichtungen beginnen mit dem ^,age des Eintritts in den Gemeindeverhaiid und dauern so lange fort, als das Verhältniß zur Gemeinde währt. «. 23. Personen, welche i» dcr St.,»tgemcnide Inns bruck ikre» Wohnsitz nicht haben, trage» nur die »ach den landcsfürstlichcn Steuer» oder »ach dem Realbcsipc umgclegten

jene, welche in eine der folgenden Kategorien gehören: a. diejenigen, wclchc von einem in der Gemeinde ge legenen Hause oder Grundstücke oder von einem im Gc- mciiidcbezirkc betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer von wenigstens drei Gulden EM. oder von eincm anderweitigen Eiiikonimen eine Einkommen steuer von wenigstens acht Gulden EM. entrichten. Es muß jedoch dieser Steuerbetrag im -verflossenen Steuer» jähr vollständig bezahlt wordeil sein , und darf dcr Steuer pflichtige im lausenden Jahre

und wirklichen Lehrer der Volksschu len und die angestellten »rdcmlichen Lehrer und Pro fessoren an den mittleren oder höheren öffentlichen Lehr anstalten in Innsbruck. Die wirklichen Gcschäftslcitcr bedeutender industriel ler Unternehmungen, wenn diese Unternebmnngsn »lit einer direkten Steuer belegt sind, deren Betrag minde stens der Quote glcichkönimt, welchc zur Einrcihnng in den erstcn Wahlkörper berechtiget. 8. 34. Korporationen, dic ihren Sitz im Gemeinde- bezirke haben, sind wahlbcrechtiget

Gatten gesetzlich zustehende Bcfugniß der Vcrincgciisvcrwaltung nicht aufgehört hat. 8. 41. Dic Ehrenbürger sind in dcm crstcn Wahlkör per; die im 8. 33 »nter 2 acht», e, cl, o ausgeläbltcn wahlberechli'gteii Angehörigen in den zwcilcn Wahlkörpcr einziireihe», in so ferne sie uiclit vermöge der von ihuen eiitrilhtctoi direkten Steuer dcm erstcn Wahlkörpcr zu zutheilen sind. Bürger, welche den im 8. 15 bezeichneten Steuerbc- trag nicht mehr entrichten, wählen im dritten Wahl körpcr. 8- 42. Der erste

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 19.05.1895
Umfang: 16
. Und es entspricht nur dem Zuge der Zeit, daß die Steuerreform von dem Grundsatze ausgeht, das Vermögen des Ein zelnen, seine Einkünfte nach der diesem inne wohnenden Erwerbs- und Steuerkraft her anzuziehen, dabei jedoch auf die möglichste Schon ung dieser Kraft Rücksicht zu nehmen. Das ist denn auch der leitende Gedanke, welcher der eben in Verhandlung stehenden Personaleinkomme n- steuer zu Grunde liegt, deren Progression in den kleineren und mittleren Einkommen langsam und vorsichtig ansteigt und erst

bei großen und größten Einkünften im Verhältnisse viel höher wächst. Je mand, der beispielsweise über ein Jahreseinkommen von 6000 sl. verfügt, wird die Personaleinkommen steuer von 166 fl. im Jahre ebenso leicht weg zahlen können, wie derjenige, der von einem Ein kommen von über 600 fl. eine Steuer von 4 fl. 30 kr. zu entrichten hat. Die Gegner der Steuerreform haben aber auch in den Bestimmungen über die Personaleinkommen steuer ein Haar gefunden; sie haben die Entdeckung gemacht, daß durch die ZH 157

u. 158 des Steuer- gesetzentwurfes, welche die Besteuerung der Familien mitglieder, d. i. des Hausstandes behandelt, die Moral besteuert werde, indem zwei im Kon- Zubinate, im gemeinschaftlichen Haushalte, lebende Personen mit einer geringeren Personaleinkommcn- steuer davon kommen, als zwei in den gleichen Er werbsverhältnissen stehende Personen, welche durch daS Band der Ehe vereinigt sind. Um möglichst populär zu sein, wurde ein Schlag wort in die Welt gesetzt, welches besagt

ist, als die 6 fl. Steuer. Wenn also durch die Ehe die Leist ungssähigkeit erhöht wird, dann besteuert die Per sonal-Einkommensteuer nicht die Ehe, sondern die durch die Ehe gesteigerte Leistungsfähigkeit. Die von den Gegnern vorgebrachten Argumente, wonach in den ZZ 15? und 158 der Personalein kommensteuer eine Bestrafung der Ehe gelegen sein soll, erweisen sich demnach als Schlagworte, die einer unbefangenen Würdigung nicht stand halten können. Die Majorität des Hauses ist denn auö über diese Einwände

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 08.02.1919
Umfang: 8
des Finanzausschusses mit besonderem Nachdrucke auf die Bedenken hingewiesen, die gegen eine Erhöhung der Erwerbsteuersumme einen Abstrich von fünf Millionen Kronen zu machen, der als ein Versuch angesehen werden müsse, wenigstens die ärgsten Härten des Gesetzes zu mildern. Was die Rentenstener und die Kriegszu- schläge zu den direkten Steuern anbelangt, so ver dient vor allem bemerkt zu werden, daß die steuer freie Grenze bei der Rentensteuer von 1600 auf 3000 Kronen erweitert werden soll, nnd daß wei terhin

Rentenbezüge zwischen 1600 und 3000 Kr. in Zukunft nur noch der Einkommensteuer unter liegen sollen. Daneben soll auch das Anwendungs gebiet der im Abzugswege beim Schuldner eiuge- hobenen Rentensteuer gegenüber der auf Grund von Fassionen beim Rentenempfänger veranlagten Steuer erweitert werderr. Der Kriegszuschlag zur Grundsteuer beträgt auch weiterhin achtzig Prozent. Das Gleiche gilt vom Kriegszuschlag zur allgemeinen Erwerbsteuer. Dagegen werden die Kriegk zuschlüge zur Renten- steuer uäch der Art

der Bezüge abgestuft. An Stelle d?s einheitlichen Zuschlages von hundert Prozent tritt ein differenzierter Zuschlag. Was endlich die Kriegszuschläge für die Einkommen steuer betrifft, fo soll für Einkommen von mehr als hunderttausend - Kronen die bisherige Höchst grenze von 120 Prozent bis zu 400 Prozent an steigend erhöht werden. De? Steuergesetzentwurf geht dabei weit über die seinerzeit beschlossene.-! Sätze hinaus. Die Not des Staates verlange jetzt übrigens auch noch eine Erhöhung der staatlichen

Salz- verschleißpreise und eine beträchtliche Ver schärfung der Effektennmsatzsteuer. Man denkt an die Einführung von Luxus salz, dessen Preis mit 100 Kronen für 100 Kilogramm festgesetzt wird. Im übrigen sind folgende Preise vorgesehen: Tafelsalz 50 Kronen, Stöcklsalz 42 Kronen und loses Sud salz (Blenksalz) 40 Kronen. Was die Effektennmsatzsteuer anbelangt, so soll eine schärfere Erfassung der Steuerquellen und eine Er höhung des Steuersatzes erfolgen. Die bisherige Steuer richtete fich

nicht nach den Kursen, sondern nach dem Nennwert der Aktien. Die Steuer soll für 1000 Kronen Geldumsatz betragen: bei Geschäf ten mit Aktien und Prämienschuldverschreibungen mit Ausnahme der Titres der österreichischen Staats-Prämienanleihen, 60 Heller, das ist 06 Promille, bei Geschäften mit österreichischen und deutschösterreichischen Staatsschuldverschreibungen 5 Heller, das ist 05 Promille, bei sonstigen Ge schäften 10 Heller, das ist 0'1 Promille. Weiter wird in der heutigen Sitzung der Na tionalversammlung

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 20.10.1863
Umfang: 4
Man sollte meinen, eine so große Industrie, wie dir von Bludenz und Umgebung, welche dem Staatsschätze so namhafte Steuern zahlt und einer zahlreichen Ar beitermenge Verdienst verschafft, würde etwas besser berücksichtiget werden. Wien, 17. Okt. Unter-den Abgeordneten ist ein Antrag auf Einführung einer neuen Steuer im Umlauf und hat schon zahlreiche Unterschriften gefunden. Dock brauchen die Steuerzahler über diese neue Steuer nicht zu erschrecken; sie ist keine Kopf-, Luxus- oder Klassen

steuer und auch nicht von ähnlicher Gattung, sondern eine Lehenssteuer. Bekanntlich hat das Herrenhaus die Regierungsvorlage auf Ablösung der Ritterlehen verworfen und diese mittelalterliche Institution gegen die Regierungsintention mit einer jedenfalls übertrieben zärtlichen Sorgfalt gewahrt. Abg. v. Mende will nun die Ablösungßfrage wieder in einer neuen Form vor das Parlament bringen, in einer Form, welche dem Oberhause eine wirksamere Nöthigung, auf die Ablö sung einzugehen auferlegen

würde. . Der Grundgedanke, von welchen der Antrag auf Einführung einer Lehenssteuer getragen wird, ist der. daß die Last, welche mit den Lehen begreiflich verbun- den war und ist, nämlich die Leistung des Kriegsdienstes seit dritthalb Jahrhunderten aufgehört hat. Dieser ist nämlich im Jahre 1605 zum letzten Male geleistet worden. Es befindet sich damit ein Werth von Mil lionen und Millionen in der Fruchtnießung der Vasal lenfamilien ohne Gegenleistung von Seite der Letzteren Diese Steuer soll nun an die Stelle

der aufgegebenen und veralteten Leistung treten. Die Kriegsdienstleistung hat jedenfalls Geld gekostet; die Geldleistung ist aber heute noch in Form einer Steuer möglich. Nach dem Antrage des Herrn von Mende soll die Lehenssteuer, wenn die Lehen in Realitäten bestehen in der Höhe der Grund- resp. Gebäudesteuer; wenn sie in Obligationen drstehen, in der Höhe der Einkommensteuern, wenn sie in wideren Werthsachen als: Familienschmuck u. s. w. be- Itehcn mit 1 Perzent des erhobenen Werthes geleistet

das öffentliche Interesse jede Privatrücksicht überwiegen. Wollen sie aber die Steuer nicht zahlen, dann haben sie das Mittel der Ablösung, welches dem öffentlichen Interesse jedenfalls besser zusagt, als die Steuer. — Der Wunsch, den ungar. Hofkanzler im Aus- lchuffe des Gesammtreichsrathes endlich begrüßen zu können, kam in der heutigen Sitzung des Finanzaus schusses zum Ausdruck. Wie man vernimmt hat Herr Graf Forgach über die ihm zugekommene Einladung 'klärt, einen Rath der ungarischen Hoskanzlei

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Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 23.01.1909
Umfang: 10
wir ab, wir wollen nur das anführen, was die Herren seit ihren feierlichen Versprechungen getan: 1. Im Berichte deS Landesausschusses, in welchem die christlich.sozialen Abgeordneten Schraffl, Schöpser, Schorn sitzen, welchen sie Ende 1908 an die Regierung gesandt haben, rechnen sie zu den neuen Einnahmen des Landes bereits das Erträg nis der neuen Branntweinsteuer, ohne die Erhöhung der Edelweinbranntweinsteuer auszuneh men, obwohl sie wissen, daß alle Weinbauern wie ein Mann erklärt haben, daß sie diese Steuer nicht ZHÄ

5kyiwen. Die Regierung gab den. Tiroler RnchSratSabgeordneten den guten Rat, dasür Sorge zu tragen, daß diese Steuer recht bald im Reichsrat angenommen werde. 2. Der Obmann deS christlich sozialen Land- tagsklubs, Dr. v. Guggenberg, der Präsident deS Landeskulturrates, der in Meran und Kaltern am lautesten die Bauern aufforderte, sie sollten nur auf den Bauernbund vertrauen, hat am 14. Januar l. I. in der gemeinsamen Sitzung aller Landtags« abgeordneten verkündet, daß die christlich sozialen

Landtagsabgeordneten beschlossen haben, die Steuer auf Privatwein einzuführen und hat alle deutschen Abgeordneten eingeladen, sich diesem Beschlüsse anzuschließen, obwohl er wußte, daß alle Weinbauern wegen dieser drohenden Steuer auss äußerste erbittert sind. 3. Der Abgeordnete Schraffl, der Obmann des Bauernbundes und der Obmann deS Weinkultur- ausschusseS in Wien, hat diesen Antrag deS Doktor V .Guggenberg auf das wärmste unterstützt, obwohl er wußte, daß die Weinbaugemeinden schon im Oktober dagegen

protestiert und erklärt haben, daß sie diese Steuer nicht vertragen können und obwohl er selbst 8 Tage früher, am 4. Januar, in Bozen erklärt hatte, von der Steuer auf Privatwein sei keine Rede mehr, weil die EinhebungSkosten das ganze Erträgnis derselben vKssvssen. 4. Kein einziger- christlich-sozialer Landtagsabgeordneter, von denen außer den Geist- lichen alle Mitglieder deS Bauernbundes sind, hat am 14. Januar ein Wort gegen diesen bauern feindlichen Antrag deS Dr. v. Guggenberg ge sprochen

, alle haben dafür gestimmt. 5. Der Herr Abgeordnete v. LeyS, der Ob mann deS Schrafflschen Weinbauernverbandes, hat wohl seinerzeit die neue Branntweinsteuer in Schutz genommen, hat es aber noch nie der Mühe wert gefunden, auch nur ein Wort gegen die fürch terliche Privatweinsteuer zu sagen und hat als Gemeindevorsieher von Montan nicht einmal den gemeinsamen Protest der Wein baugemeinden gegen die Steuer auf Privatwein unterschrieben. 6. Die Führer und Abgeordm ten des Bauern- bundeS haben bisher

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 31.10.1861
Umfang: 4
dreim». SinrSckung S Neukr. - Steuer für die iede«m-Ug, Siarüitung ZU kr. österr. W. — Briefe UN» Aelder werde» framo erbeten. — Unversiegelte Reklamationen sind porttftei. Donnerstag, 31. Oclober. Ibttarmml l. Noocmber bi» Eide Dttlmdtr. ?ür voolisntliLli. 3 malles kür Losen 1 L. 6 kr. — Nid I>ostv. 1 S. 34 kr. ?ür Äis Lan-istass-^ssads: 5ür 15o/Ln 42 kr. — ^vstv. 52 kr. Oesterreich. Bozen, 3V. Oct. Der seit vielen Wochen klare Himmel unscres schönen Etschthales hat sich gestern zum ersten Aale

in der Lagunenstavt, mit dem Beisatze, daß Allerhöchstdieselbe aller Ortes, l»id anch kürzlich auf fremdem Boden die tiefsten und angenehmsten Eindrücke jnrückgelassen haben. — Der Fürst-PrimaS von Ungarn hat auf daS jüngste Rundschreiben des Grafen Forgach an die Obergespäne vom i8. d. geantwortet und ein Sendschreiben erlassen, welches daS Datum vom 24. Oct. trägt. Es heißt darin unter andern: „Wenn das hohe Ministeriuni jetzt, wo die gewaltsame Eintreibung der Steuer im laufenden Jahre im Lande Wehgefchrei

erweckte, wo die Komitate leidende Zeugen und Opfer der Gewalt und der von den Steuer einnehmern gegen unsere Verfassung gerichteten Aufreizun« gen waren.— wo die Nation über die Auflösung deS Land tags. des konstitutionellen Ausgleichsweges, der Hoffnung beraubt, wehklagt. — wo die öffentliche Verwaltung durch die Auflösung der Komitate gelähmt wird, - wenn, sage ich, das hohe Ministerium die Steuer- und Rekrutenforde» rungen jetzt für gut findet, so glaube ich nicht, daß der Rekrut

, welcher der schluchzende Zeuge der gegen seine Eltern angewendeten Erpressungen war, dem König eine genügende Garantie bietet, — ich glaube nicht, daß die aufgelösten und vielleicht gefetzwivrig zu organisirenden Komitate in ihren Funktionen und somit auch in der Steuer- und Re» krutenablieferung den zustimmenden Wille» des Publikums repräsentiren würden und ich glaube nicht, daß es für lange Zeit rathsam wäre, mit den Gesühlen, Hoffnungen und Rech ten eines Landes und rechtschaffener Völker zu spielen.' Der Schluß

widerwärtige Zustand soll schon deßhalb aufgehoben werden, damit zn dem so sehr erwar teten und oben erwähnten Landtag die gesetzlichen Wahlen vor sich gehen können. Die Steller- und Rekrutenstellungs- frage soll bis zu dem, auf den kürzesten Termin einzube rufenden Landtag verschoben, und schließlich den gewaltsamen Eintreibungen der Steuer ein Ende gemacht werden. So ! wage ich eS kühn die Bürgschaft zu übernehmen, daß das ! Land, welches seine Rechte anerkannt sehen wird, mit dem Ausgleich

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Volksblatt
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Seite 10 von 12
Datum: 04.12.1889
Umfang: 12
überhaupt, glaube ich, richtig und wohl kaum mit Grund zu bestreiken, daß eigentlich nur ein Spezi al gesetz geeignet ist, auf diesem Gebiete unseren Wünschen Rechnung zu tragen. Auch ist dabei der finanzielle Aussall für die Finanzverwaltung bedeutend geringer, als bei Ermäßigung der Steuer für alle Länder CiS- leithaniens. Halten wir den Inhalt unserer Anträge in der Form eines SpezialgesetzeS ausrecht. Unsere Forderung ist eine Forderung der Gerechtigkeit Die gegenwartige Majorität

gegen meinen Antrag einwenden, wenn wir jetzt den Antrag, wie. er vorliegt, annehmen/ gefährden wir die andere Aktion, die wir bereits durch die Anträge der tirolischen Abgeordneten eingeleitet haben. Selbst wenn man, obwohl diese Anträge mit Aus nahme des § 5 schon gefallen erscheinen, wenn auch Resolutionen vom SteueraUsschusse beantragt wurden, von zwei Aktionen sprechen wollte, so schließen sich diese gegenseitig nicht aus. Es ist gar kein Zw-isel, daß, wie hier der Bericht und die Anträge deS Steuer

eS aber, daß die andere Aktion und das ist die Aktion eines Special-Gesetzes für Tirol nebenhergeht und da dürfen wir nicht warten, bis unsere Anträge feierlich im Abgeordnetenhause begraben find, sondern jetzt schon und Heuer muß der Tiroler Landtag die Stimme in dem Sinne erheben) daß es nothwendig ist, die großen Unbilligkeiten und Härten aus dem Gesetze sür Tirol zu beseitigen. Nachdem die Regierung am Gebäudesteuer-Gesetze im Allgemeinen nicht rütteln lassen will, bevor nicht eine allgemeine Steuer-R-form durchgeführt

ist, so be deutet das eine Verzögerung von 2—3 Jahren, und ersten Aufgebotes und der 4 fl. Monatssoldes per Termin. Aus den Streilknechten sind demnach die sog- Steuerknechte entstanden, so daß also, wer oder wie viele einen Streitknecht zu stellen auch einen Steuer knecht, d. i. 4 fl. per Termin, zu übernehmen hatte. Das Gericht Altenburg z. B. hatte 48 Steuerknechte zu leisten. Bei diesem Modus der 4 fl. per Steuer« knecht und Termin verblieb es bis zum Jakre 1573, wo der Termlnsbeitrag

st.; im Jahre 1774 auf 2 Termin Ordmari — ebenfalls 1728 fl., dazu 1 Termiir Extrasteuer 864 fl., also zusammen 2592 fl. ; die Gemeindezuschläge betrugen damals 266 fl. 32 kr. Heutzutage steht die Steuer ziffer freilich mehr als 10mal so hoch; aber nicht m Folge des leichteren Münzfußes, fondern der höheres Anforderungen wegen. In der Gemeinde Eppan betrug im letzten Jahre blos die ärarifche Grundsteuer mehr als 17.000 fl.; mit Einschluß der Erwerb-, Einkommen-, Häusersteuer ze. und den betreffenden

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 26.02.1897
Umfang: 6
- und Hausclassensteuer; Javrs 300 pCt. zur Grund-. Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer und 30 pCt. zur W.in- und FleifchverzehrungSsteuer; Andogno 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 100 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassen steuer; Povo 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur Hauszins- und Hans el affenstcuer und 20 pCt. zur WeinverzehrungSsteuer; Costasavinv 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 16 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassen steuer; Trient 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hans- elassensteuer und 200 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer; Banco 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzins- und Haus classensteuer ; Borzaga 600 pCt. zur Grund', Erwerb- und Einkommensteuer, 240 pCt. zur HauSzinS- und Hausclaiienstener; Rouchi (d. Gemeinde Ala) 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzins. und Hausclassensteuer; Fondo 250 pCt

-, Einkommen-, Hauszins- und Hausclassen steuer; Grän 125 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzins- und Hans« classensteuer; TelfS 130 pCt. zur Grund-, Enverb- und Einkommensteuer, 60 pCt. zur HauSzinS und 16 zur Hausclassensteuer; Ehrwald 140 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Hausclassensteuer; Lichteuberg 370 pCt. zur Grund-, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. ^ HauSzinS- und Hausclassensteuer; Margreid 150 PCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 25 pEt. zur Hauszin«-, und HauSclassensttucr; Bruneck 40 pCt. zur Grund-, 43 pCt. zur Erwerb- und Mnk»mmenstr «ter, 10 pCt. zur HauSzintsteuer, 80 vCt. zur Wein-, 50 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer, eine Auslage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und eine Auflage von 1 fl. 50 kr. bis 5 fl. per Hektoliter Brantwein. — Angewiesen wurde ein Betrag von 60 fl. für das Offenhalten des Gast- Hanfes am Cereda PafS und ein solcher von 40 fl. filr Offenhalten des Gasthauses am Broccone im Winter

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 18.01.1915
Umfang: 8
die^yorg^sch^ebeine, auf Prozent, ermäßigte HMszmsstzuev.genommen und diese^ Steuer mit jenen Gemeindeumlagen Prozentausmaß, (240 Proz.) belegt, mit welchem sie die nach H 7 des Gesetzes vom 9. Februar 1882 vor geschriebene 5proz. Steuer vom Reinerträg nis hauszinssteuerfreier Gebäude (Gesetz vom 25. März 1880) belegt. Diese Berechnungsart verursachte eine Mehrbelastung der Hauseigen tümer an Gemeindeumlagen, weil, wenn die Gemeindeumlagen von der nicht zahlbaren (ideellen) 12proz. HauszinsDuer

die angefochtene Entscheid dung der Marttgemeinde Untermais, die auch vom Tiroler Landesausschuß bestätigt wurde, aufgehoben und die Ungesetzlichkeit dieser Entscheidung begründet wie folgt: „Es ist zwar richtig, daß für einen Fall in Ansehung der Umlagenbemessung die gemäß Z'28 des Gesetzes vom Jahre 1911 aus 5 Prozent er mäßigte 'Hauszinssteuer der im Z 7 des Ge setzes vom 9. Febr. 1882 geregelten oprzz. Steuer vom Reinertrag hauszinssteuerfreier Gebäude gleichgestellt ist, Dieser eine Fall ist int

Schlußsätze des ß 24 des Gesetzes vom Jahre 1911 geregelt. Dieser Fall trifft nur dann zu, wenn nach den bisher in Geltung stehenden Normen , während der Zeit der Umlagenbefreiung Zuschläge zur 5pro;. Steuer von hauszinssteuerfreien Gebäuden zur Ein hebung gelangt sind. Die „Zeit der Umlagen- besreiung', wovon hier die Rede ist, wird in den vorhergehenden Sätzen des Absatzes 2 des H 24 nAher bestimmt. Es handelt sich nämlich darum, „daß durch landesgesetzliche Vorschrift ten, die vor Wirksamkeitsbeginn

des Gesetzes vom 28. Dez. 1911 erlassen wurden, eine Be freiung der vollen ideellen Hauszinssteuer von den Umlagen für die Zeit der Befreiung von der Geväudesteuer im Gesetze vom 25. März 1880 R.G.Bl. Nr. 39 gewährleistet ist'. Es kann demnach nur dann, wenn diese Vor-, aussetzungen zutreffe», kraft des Schlußsatzes des Z 24 eine Gleichstellung der nach Z 28 zu bemessenden ermäßigten Hauszinssteller mit der- 5proz. Steuer vom Reinertrag zinssteuer-, freier Gebäude nach § 7 des Gesetzes vom 9. Febr. 1882

eintreten:, für alle anderen Fälle aber muß es bei der im Eingange des zweiten Absatzes des Z 24 aufgestellten Regel bleiben, wonach die Umlagen in Ansehung der der ermäßigten Hauszinssteuer nach Z 23 unter-, liegenden: Steuer zu bemessen sind, der das betreffende Gebäude nach den Tarisen ^ bis O des Gesetzes unterworfen wäre.' (Aufschub der Ergänzungswahlen in die Einkommensteuerschätzu ng s- könrmissionen.) In GemMheit des § 189 P.-St.-G., bezw.. des Artikels 47 der.Boll-, zugsvörschrift Juni

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