erforderlich, wenn sich die Steuergrundlagen nicht verändert haben. Die Wintor-GefchäftSzeit der Handelsbetriebe ab 16. September Die Kaufleute-Union teilt mit, daß ab heute, 16. September, wieder die Winter- Geschäftszeit ,zu gelten hat und zwar bleibt dieselbe unverändert, wie sie voriges Jahr in Geltung war, nämlich: 1. Geschäfte der vekleidungs- und Aus- flattungsbranche. sowie andere Geschäfte: An Wochentagen von 8 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen (ganztägig geschloffen
. An den Tagen, an denen in Bolzano Märkte abgehalten werden, nämlich am Montag nach Dreikönigen, 3. Februar, Mon tag nach dem 4. Fastensonntag, erster Sams tag nach Ostern, 10. Mai, erster Samstag im Juni. 12. Juli. 26. August, 23. September, 10. Oktober, 3. November. 30. November, 20. Dezember können die Geschäfte den ganzen Tag über auch während der Mittagszeit offen bleiben. 2. Lebensmittelgeschäfte: An Wochentagen: von 8 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig geschlossen
. Wenn zwei Feiertage Zusammen treffen, halten die Geschäfte am Feiertag von- 7.30 bis 12.30 Uhr offen, am Sonntag ganz tägig geschloffen. An den Samstagen ist die Geschäfts zeit bis 20 Uhr verlängert. An den oberwähnten Markttagen, so wie am 10. Mai (Blumenmarkt) können die Geschäfte den ganzen Tag über (von 8 bis 19 Uhr) ohne Unterbrechung offen halten. 3. Fleischhauereien: An Wochentagen: von 7 bis 12 und von 15 bis 19 Uhr, an Sonn tagen ganztägig geschloffen. Wenn zwei Feiertage Zusammentreffen
, sind die Geschäfte am Feiertag von 7 bis 12 Uhr offen, am Sonntag ganztägig ge schloffen. 4. Bäckereien und Milchverkaufsstellen: An Wochentagen von 6 bis 12.30 und von 14 bis 19.30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen von 6 bis 11 Uhr. 8. Von der Einhaltung dieser Geschäftszeit ausgenommen find: a) die Monopolverschleiße (hin sichtlich des Verkaufs von Staatsmonopol und Ansichtskarten); für den Verkauf aller anderen Artikel muffen auch die Monopol- verschleißstellen sich streng an die für die be treffenden Branchen