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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 20.09.1938
Umfang: 6
der Schule zwecks Erwer bung des Krankenpflegerinnen-Diploms und für Aspiranten der Spezialkurse sur Sanitiitzassistentinnen abzuhalten haben. Zu diesen Prüfungen sür den Ueber- gang in den zweiten Kurs für Kranken pflegerinnen werden zugelassen: 1. Freiwillige Krankenpslegerinnen- Zöglinge des Roten Kreuzes, welche be reits die Reifeprüfungen des ersten Kur ses bestanden haben. 2. Die diensttuenden Krankenpflegerin nen, welche ini Besitze eines gewöhnlichen Befähigungsnachweises sind. Um am Kurs

für Sanitätsassistentin nen teilnehmen zu können, sind die Staatsprüfungen der beruflichen Kran kenpflegerinnen-Schule erforderlich. Zu diesen Prüfungen werden die Aspirantin nen zugelassen» welche den zweijährigen Ausbildungskurs des Roten Krenzes ab solviert, die entsprechenden Prüfungen abgelegt und im Besitz des Diploms der freiwilligen Krankenpflegerinnen des Ro ten Kreuzes sind. Die Gesuche um Zulassung zu den ein gangs genannten Prüfungen müssen in nerhalb 2l). Oktober der Direktion der Konviktschule

für Krankenpflegerinnen von Merano (Städtisches Krankenhaus) vorgelegt werden. Den Gesuchen sind folgende Dokumente beizuschließen: a) Üebergangszertifikat vom ersten zum zweiten Kurs des Roten Kreuzes: b) Originaldiplom (oder nota riell beglaubigte Kopie) der freiwilligen Krankenpflegerinnen des Roten Kreuzes (für die Aspirantinnen, welche an den Staatsprüfungen der Berufs-Kranken schwestern teilnehmen wollen): c) ein Lichtbild (unterzeichnet): d) eine Quittung» aus der ersichtlich ist» daß die Aufnahms taxe

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