zu können. Kennt anscheinend das ganze lettische Strafgesetzbuch auswendig. „Hat der Herr Präsident etwa den Paragraphen 442, Absatz 1b, im Auge? Das Gericht blättert nach: Stimmt, den batte es im Auge... Als Motta es aber fertig kriegt, plötzlich eine Erklärung in lettischer Sprache abzugeben, ist das Publikum vor Be geisterung hingerissen, und die roten Talare plus Staats anwalt schmunzeln. Auf den Einwanö, daß es doch stark sei, ohne Geldmittel im besten Hotel abzusteigen, erfolgt die Antwort
: „Ich habe nicht die Gewohnheit, auf Garten bänken zu übernachten, und man braucht ja nicht gleich ein Hotelöieb zu fein, wenn man in einem Hotel absteigt." Seine Verteidigung ist geschickt und lehrreich. Im übri gen gibt er nichts zu und hält sich für unschuldig. Seit wann sei es verboten, sich Titel zuzulegen, die über haupt nicht existieren? Die 700 Franken? Pah..., diese Summe kann er noch immer bezahlen. Der Staatsanwalt waltet seines Amtes; aber der Saal teilt nicht sein strenges Verlangen. Allgemein wird sein Strafmaß