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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 01.10.1888
Umfang: 12
. Für die mit Consignation eingereichten TalonS wird ein Rückschein ansgesolgt und hiebei der Partei der Zeit punkt bekannt gegeben, an welchem die für die einge reichten Talons gebürenden CouponSbogen gegen Ab gabe des Rückscheines werden ersolgt werden. Parteien, welche außerhalb Wiens, in den im Reichs rathe vertretenen Königreichen und Ländern ihren Wohnsitz haben, ist gestattet, die Einreichung von Ta lons bei der k. k. StaatSschuldencasse auch durch Ver mittlung des nächstgelegenen k. k. SteneramteS derart

dem Einreicher sei tens des k. k. Steueramtes bekannt gegeben werden. 4. Bei den im Puncte 2 aä d) und c) genannten Vermittlungsstellen sind die TalonS mittelst in dop pelter Ausfertigung ausgestellten Verzeichnissen einzurei chen, welche die wesentlichen Merkmale der TalonS (AppointS der Obligationen und deren Nummer) ent halten und von der Partei unter Angabe ihres Wohn ortes unterfertigt sein müssen. Die eingereichten TalonS werden von der Vermitt lungsstelle mit der Bestätigung der Anmeldung ver sehen

und sodann der Partei unter Angabe des Zeit punktes an welchem die Couponsbogen erhoben wer den können, zurückgestellt. Zur angegebenen Zeit wer den der Partei die neuen CouponSbogen gegen Bei bringung und unter Einziehung der mit der Bestä tigung der Anmeldung versehenen TalonS ausgefolgt werden. Die Erhebung der CouponSbogen kann nur bei der jenigen Vermittlungsstelle stattfinden, bei welcher die korrespondierenden Talons zum Zwecke der CouponS- bogenerhebnng präsentiert und mit der AumeldungS- clausel

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