, sind nicht die Gemeindevorstehungen berufen, sondern lediglich, die zuständige Bezirkshauptmannschast. Den Gemeindevorstehungen obliegt nur — mangels anderer Nachweise — über Verlangen der Partei die Ausfertigung von Bescheinigungen über den Bestand des Verwandtschaftsverhältnisses — natürlich nur, soferne derselbe bei der Gemeindevorstehung außer jedem Zweifel steht. Landsturmmusterung. Bei der am 2. ds. in Gries stattgefunde nen Musterung der Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1891 und' 1895 würden aus den Genieinden Tramin
, Eppan, Kaltern, Pfatten, Barbian, Velthurns, Gufidaun, Klausen, Lajen, Latzfons, Teis, Villanders, Villnöß und. Waidbruck 269 vorgeführt, von denen 150 für tauglich erklärt wurden. — Am 3. März stellten sich in Gries die Landstürmer aus den Gemeinden Aldein, Auer, Branzoll, Gfrill, Uurtätsch, Kurtinig, Margreid, Montan, Neumarkt, Salurn, Unterfennberg, Kastelruth, St. Christina, St. Ulrich, Völs und Wolkenstein. Von 246 Vorgeführten wurden 135 für tauglich er klärt. Diese Landstürmer kamen
gemeindeweise in Gruppen zum Musterungslokale in Gries. — Die Seiser (nicht Kastelrüther, wie gestern irrtümlich gemeldet) erregten mit ihrer Musikkapelle hier all gemeines Aufsehen. Auf den öffentlichen Plätzen, so z. B. vor dem Hotel „Tirol' am Obstmarkt, spielte sie die Volkshymne, sowie