Eignung, der Kenntnis der deutscheil spreche in Wort und Zchrist für die eine Stelle und der italienischen sür die andere und der Erlernung eines Banhandirerkes einschließlich des zum Banwerksbetriebe erforderlichen Rechnens nnd Zeichnens bis längstens 25. Juli d. I. hieramtS einzubringen. Innsbruck, am 4. Juni 1994. K. k. Statthalter-! sür Tirol und Vorarlberg. Konv vkalivnen. G.-Zl. .V 86j4 I> 25/4 EdlSt . zur Einberufung der Verlassenschastsgläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Landeck
, Abteilung I, haben alle diejenigen, welche an die Nerlassenschast des am 17. April 1904 verstorbenen Herrn Johann Wunderlich, gewes. Gerichtskanzlist in Landeck, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur An meldung und Dartuung ihrer Ansprüche am 17. Ju.ni 1904. vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, oder bis dahin ihr Gesuch schriftlich zu überreichen, widrigens den Gläubigern an diese Nerlassenschast, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch
zustande, als insoserne ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. k. Bezirksgericht Landeck, Abteilung I, am 27. Mai 1904. 124 Dr. v. Tsch urtsch enthaler. Lizitationen. G.- Z. L67/4 Grstes Gditt 3 in» Wsrsteigerungsversahren. Es wird hiemit kundgemacht, daß aus Antrag des Herrn Anton Trauner in Glurns als Verwalter des Gerichtsarmenfondes Glurns die zwangsweise Verstei gerung der unten beschriebenen, der Filomena Gunsch vulgo Noggin in Matsch gehörigen Liegenschaften be willigt worden ist. Alle Personen