deS Militärblattes wird ein Rundschreiben über die Beurlaubung der Soldaten, welche die gewöhnliche Dienstzeit gemacht haben und im März 1933 eingerückt sind; weiters über, die Soldaten mit herabgesetzter Dienstzeit hàn. besitzen nicht die Möglichkeit. Schulen oder KZN. ASLidà 2. W »A-n Gestern nachmittags fand im Beisein S. kgl. H des Herzogs von Pistoia die Erossnung des achten Buchfestes statt. Dies ist eine Veranstaltung, die einer besonderen Bedeutung nicht entbehrt, denn schließlich
sind an den einzelnen Kiosken: Sibilla Aleramo, Lucilla Antönelli, Lucio d'Ambra, Guido Milanesi, Roberto Mandel, Ettore Cozzoni, Gian Dauli, Alfio Berretta, Giuseppe Villaroel, Renato Marotta. Secondo Novasi, Bruno Balducci. Am Kiosk der „Brennero' ver sieht Comm. Gino Cuchetti seine Werke mit Auto grammen. Von Verlagshandlungen sind vertreten.' Monda dori, Capelli, Ceschina, Casella, Barion, Bren nero, Eroica. » Das Buchfest wurde um 17 Uhr eröffnet. Als S. kgl. Hoheit der Herzog von Pistoia in Beglei tung
seines Ordonanzoffiziers, Hauptmann Co stanzo, im Anto von Vipiteno kommend eintraf, wurde er auf dem Viktor Emanuelplatze von S. E. dem Präfekten, dem Verbandssekretär E. Santi, Karabinierioberst Ferren, Oberstleutnant Branca, Konsul Olita, Kabinettschef S. E. des Präfekten Dr. Broise, dem Ouäftor, dem Vertreter des Pode- stas der Stadtgemeinde, Generalsekretär Pansini, Seftionspräsidenten des kgl. Tribunals Locateli! in Vertretung des Präsidenten Giacomelli, dem Veranstaltungskomitee mit Comm- Cuchetti nnd Guido
wieder zum Leben erweckte. Von ihrem weiteren Leben wird erzählt, daß sie mit ihren Geschwistern, der Magd ließt de» Hilfswerken der Partei zu. Am Ki.isk Marcella, nnd dem heiligen Maximin. zu Schiff des Verlages ..Brennero' überreichte Connn .!'ach Frankreich gekommen sei. Martha zog sich Cuchetti S. kgl. Hoheit dem Herzog die Sàr-!wie Magdalena in die Einsamkeit zurück. Als Ort. ausgäbe der ..Rivista della Venezia Tridentina' über das 8. Buchfest Der Herzog und die Bhörden verweisen auch längere Zeit beim
. 6. Monopolverschleißfkellen: Dieselben sind von dieser Geschäftsordnung für den Verkauf von Mo nopolartikeln und Ansichtskarten ausgenommen. Der Verkauf aller sonstigen Waren ist an Sonn- nnd Feiertagen, sowie während des normalen Geschäftsschlusses untersagt. Von der vorliegenden Geschäftsordnung sind ebenfalls ausgenommen: die Reiseagenturen und die Vapisrmarenaeschäfte, diese jedoch nur für den Verkauf van Ansichtskar ten. LZ «» s s a» s? jg s kW Geschäftszeit der Arifeurläden in Laives Das Provinzialfekretariat der Gewerbetreiben den, daß die kgl. Präfektur