Vorschläae für eine Lösung dieser Probleine zuzuschreiben. Im oben zitierten Artikel tritt on. Tassinari eindeutig für die Notwendigkeit einen Steuer erleichterung für die landwirtschaftlichen In dustrien in den Gebirgszonen ein nud das nicht nur aus sozialen Gründe», sondern auch um der Opfer und der Einschränkungen willen, die das Leben in, Gebirge den Bewohnern dieser Zonen auferlegt. Eine Basis für die Steuer- politik-im Gebirge ersieht on. Tassinari im Um stand, daß die Bodenerträgnisse
. die in jenen Zonen als Steüergrundlage angesehen werden, häusig ausschließliche Produkte der Arbeit des Berglers sind und daß diese Arbeit, wenn sie vom lohnpolitischsn Gesichtspunkt aus betrach tet werde, wie die menschliche Leistung in an deren Zonen, alo Grundlage für die Berech nung der Grundsteuern und Bodenertragssteu- ern, häufig negative Ziffern ergäbe. .Diese Betrachtungen finanzieller Natur ver dienen hervorgehoben zu werden und bieten anderseits den Anlaß zu Erwägungen steuer politischen Charakters
Prinzip rechtfertigt auch Steuer erleichterungen, die bis zur Steuerbefreiung Sehen müßten, für die Bewohner des Gebirges. Denn die Bewohner der Gebirgszonen leben in ganz anderen Verhältnissen» als die Bewoh ner der flachen Zonen. Die Opfer und Entbeh rungen, die das Leben im Gebirge den Men schen auferlegt, sinö vielleicht in ihrem ganzen Ausmaße gar nicht allen bekannt und sie müß ten ein ausgleichendes Element in der Vermin derung der Lasten fiskalischen Charakters finden. Die Gebirgswirtschaft
für Verantwortung »nd für die höheren Bedürfnisse der Nation haben, daß man sich nicht auf eine Forderung nach Steuer- enllastiing beschränken kann, d e, nebenbei be merkt, eine runde Summe v.n, 25t) Millionen ausmachen würde, das heißt, sich nicht mit ne gativen Forderungen zufrieden stellen darf, ge rade in diesem Augenblick, in d'-'N alle mithel fen müssen, den Staatshaushalt zu starten und zu konsolidieren. Aber das Prinzip der Kompensation, das ich oben angedeutet habe, führt logischerwsise
zu einer vollständigen Revision unseres Steuer systems. sowohl jenes des Staates, als auch je nes der lokalen Körperschaften DieiZ Revision führt weiterhin zu einer anders gearteten Ver teilung der staatlichen und lokalen Steuern u. zu einer Revision der Ausgaben uud der Aus gaben der lokalen Körperschaften, die teilweise schwer auf dem Boden und seinen Erträgnissen besonders im Gebirge lasten, so daß sich dar aus eine Differenzierung der Steuerbeträge auf Grund des Kompensationsprinzipes ergäbe, gleichzeitig