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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 31.01.1937
Umfang: 8
über- werden und mit der Einhebung wird im beaonnen. Wie es bei den direkten Steuer Weht, wird jeder Firma die Vorschrei „ vermittelt, welche sowohl die Zeichnungs >. als auch die diesbezügliche Steuer für das ) 1W7 enthält. Die erste Rate wird vom 10. ,3 März eingehnben. Die übrigen Raten wer- an den Fälligkeitsterminen der übrigen Steu- ^ncichoben und zwar im April. Juni. August, ober und Dezember. Die 2lrl der Zahlung ie ratenweise Zahlung der Steuer erfolgt in der àn Weise, wie die Zahlungen der direkten uerii

an Staat vor. Dies ist eine Form der Ablösung, Iche die Zeichner in der Zukunft anwenden kön- , das ist wenn sie die Zeichnungsquote erlegt die entsprechenden Titel erhalten haben und n Besitz von der Last der sünfundzwanzigjäh- n Steuer befreien wollen, in kgl. Dekret, das veröffentlicht sein wird, t eine andere Form der Ablösung vor, die gleich mcht werden kann und die den Vorteil bietet, durch die Liquidierung keine weitere Verpflich- g dein Staate gegenüber sei es hinsichtlich der leihe

als auch hinsichtlich der Steuer besteht, rch diese Form ist der Zeichner von der fünf- Hwanzigjährigen Steuer enthoben. Der Zeich hat das Gesuch um die Ablösung an das Be- ssteueramt zu richten, das die Summe ligui- t. Die Einzahlung bei der Sektion der Provin- tessoreria kann auch durch Postanweisung ge hen. Damit wird dem Zeichner jeder weitere !iig erspart. Nach erfolgter Einzahlung wird die lastung von der Anleihe und von der Steuer Mliommen. Die eingezahlten Raten und die ^glichen Zinsen werden natürlich

bei der Abiti li in Abzug gebracht. 'ehinen wir ein Beispiel. Der geringste Wert, cher der Anleihe und der Steuer unterworfen beträgt 10.000 Lire. Die Zeichnungsquote macht Lire aus und die Steuer 35 Lire jährlich durch Jahre, vermehrt um das Agio der Einhebung. Ablösung durch Uebergabe der Titel würde die lMng von 500 L. durch die Kapitalisierung der »er zu s Prozent ausmachen und ohne Agio er- ert sie eine Zahlung von 493.27 Lire, ach den Bestimmungen des Dekretes, das er- 9g Lire für jede 100 Lire

, wird sie von den Steuer en durchgeführt. erbind, mg mit der Lebensversicherung und Bevorschussung it Gesetzdekret, genehmigt beim letzten Mini- M sind das Istituto Nazionale delle Assicura li' '»d andere Versicherungsinstitute ermächtigt »Anleihe mit einer Lebensversicherung des Zeich» >2 zu verbinden. Das Nationalversicherungsinsti- I mird die Versicherungsoperationen auch für Allere und kleine Zeichnungsquoten durchführen, das Persicherungswesen besonders unter der Mrtschaftlichen Bevölkerung zu verbreiten

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 05.09.1933
Umfang: 10
. welche am 8. und 9. September d. I. zum Militärdienst einrücken, müssen ihre Iden titätskarte oder irgend ein anderes Perfonal- dokilment mitbringen, um die genaue Persona lität des Einberufenen feststellen zu können. Vom Stadtmagistrat wird mitgeteilt: Jeder, der irgend einer der untenangeführten Steuern oder Taxen unterliegt, müh inner halb 20 Tagen eine Steuererklärung ab geben, wie er auch innerhalb des gleichen Ter mine? jedwede Aenderung, die eine Erhöhung der Steuer zur Folge hat, anmelden muß. Jeder Steuerträger

muß vor allem wissen, daß nach dem 20. September durch das städr. Steueramt die Verzeichnisse für die Steuern Und Taxen Hir das kommende Jahr zusammen gestellt werden und daß daher jeder Steuer zahler ein Interesse daran hat, vor dem 2 0. September die diesbezügliche Steuer erklärung abzugeben, um zu vermeiden, daß er in den.Rollen eingeschrieben wird und die be treffende Stèuer zahlen und langwierige In stanzenwegs einschlagen mnßi utn die . Ver gütung der Steuer zu erreichen. ' Jeder muß

innerhalb 80 Tagen nach Abschluß des Mietvertrags« das städt. Steueramt davon verständigen, wenn die Jàhresmiets über 1200 Lire betragt. Um eine Steuerermäßigung für Kinder unter 20 Jahren die zu Lasten des Vaters sind, zu erreichen, Muß ein Zeugnis des Gemeindemeldèamtès beigebracht werden. Dienstboten-, Klavier-,-, Bil ari»-, Kasfee-Expreßmaschinen- teuer, Steuer für öffentliche und iri vate Wagen, Ziegen- u. Hunde teuer: Neu^eutz u. Aenderungen anmelden von der Klaoiersteuer sind Musiklehrer

und -Lehrernnen, Dirigenten und Sänger für ein Klavier befreit. Zu diesem Zweck muß eine Bestätigung beigebracht werden. Die Steuer ist um - die Hälfte verringert für Familien mit einem Jahreseinkommen von unter 10.000 L., welche das ! lavier für die musikalische Ausbil dung ihrer Kinder benützen.. Das Familien oberhaupt muh zu diesem Zwecke eine Bestäti gung des Steueramtes und ein Zeugnis eines Musikinstitutes oder einen notarjellen Akt bei bringen, aus. dein hervorgeht, daß das Klavier zum Musikunterricht

dient. Für die Hunde steuer müisen alle Hundeeigentümer spätestens bis zum 30. November 1933 bei dem städtischen Steueramte gegen Erlegung einer Lira die neue Hundemarke abholen. Bezüglich des Ka nalisier» ng sbeitrages müssen alle Hauseigentümer die neuen Besitze und den Verkauf von steuerpflichtigen Bauten, die Er höhung der Gebäudesteuer und alle Aenderun gen bezüglich des Einkommens aus ihren Häu sern anmelden. Für die Einbringung der Steuererklärungen müssen die Steuerträger eigene Formulare

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Dolomiten
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Seite 3 von 6
Datum: 18.11.1936
Umfang: 6
Liegenschaften seinzeln oder zusammen) den Wert von 10.000 Lire erreichen, aber nicht der Grund- oder Gebäude- steuer unterworfen sind. Die abzu gebende Erklärung betrifft also folgende Liegenschaften: a) die zeitweilig von der Grund-, bzw. Ge bäudesteuer (z. B. Neubauten) befreit sind oder b) einer anderen Steuer unterworfen sind oder c) der Ricchcua Mobile-Steuer unterliegen (Fabriken, Steinbrüche, Bergwerke. Fisch gewässer usw.), d) überhaupt noch nie eingefchätzt oder der kür sie in Betracht kommenden

Steuer nach nicht unterworfen sind oder e) bis zum 6. Oktober l. I. noch nicht fertig gestellt oder noch nicht ertragsfähig waren (z. B. Kulturanlagen, die noch nicht be triebsfähig sind, oder im Bau befindliche Gebäude). Die Besitzer solcher Liegenschaften — immer vorausgesetzt, dass ihre im Inland befindlichen Liegenschaften (allein oder zusammen) , den Mindcstwcrt von 10.000 Lire erreichen — müssen iit der Erklärung den Jahresertrag der ein zelnen unter a). b). c) oder d) angeführten

Liegenschaften angeben: für die unter e) er wähnten Liegenschaften ist entweder das bis 5. Oktober l. I, darin investierte Kavital oder der Wert auf der Grundlage der am 5. Oktober l. gangbar gewesenen Preise anzugeben. Die Besitzer von nicht belasteten Liegenschaften, deren Steuer bc- -rcits fest steht (die also bereits in den iSteuerrollcn eingetragen sind) oder bezüglich Äderen Steuerveranlagung zur Zeit Verhand lungen mit dem Steueramt bereits im Laufe sind, brauchen keine Erklärung abzugcben

hat. Bei Berechnung der Zahlunqspflicht des Eigentümers der Liegenschaft wird der Wert des Fruchtgenusses vom Gesamtwert der Liegen schaft abgezogen. Derselbe Grundsatz gilt auch bei Gebrauchs-oder Wohnrechten (Ausgedinge). Diese Berechnung und Aufteilung der Zah lung gilt für den Fall als die beiden Parteien nicht selbst sich anders einigen. Für die Zeich nung der Anleihe und Zahlung der Immobiliar steuer wird iedoch stets der im Grundbuch an geführte Besitzer in die Liste einaetragen und haften

, Nr. 1698. bestraft, also wie bei den Steuer erklärungen. * Die zahlreichen anderen Bestimmungen über die Anleihe und ausserordentliche Iminobiliar- steuer, die augenblicklich nicht dringend sind, wer den wir gelegentlich nachtragen, so die Be stimmungen hinsichtlich der Zahlungen, der Be lehnung. der Anteihevapiere, Rückzalilungen usw. Alle Haus- oder Erundbesstzer mögen fetzt in ihrem eigenen Interesse an die Abfassung der Erklärungen und Beschaffung der Hypotheken- nachwcise schreiten

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 09.08.1932
Umfang: 8
Vorschläae für eine Lösung dieser Probleine zuzuschreiben. Im oben zitierten Artikel tritt on. Tassinari eindeutig für die Notwendigkeit einen Steuer erleichterung für die landwirtschaftlichen In dustrien in den Gebirgszonen ein nud das nicht nur aus sozialen Gründe», sondern auch um der Opfer und der Einschränkungen willen, die das Leben in, Gebirge den Bewohnern dieser Zonen auferlegt. Eine Basis für die Steuer- politik-im Gebirge ersieht on. Tassinari im Um stand, daß die Bodenerträgnisse

. die in jenen Zonen als Steüergrundlage angesehen werden, häusig ausschließliche Produkte der Arbeit des Berglers sind und daß diese Arbeit, wenn sie vom lohnpolitischsn Gesichtspunkt aus betrach tet werde, wie die menschliche Leistung in an deren Zonen, alo Grundlage für die Berech nung der Grundsteuern und Bodenertragssteu- ern, häufig negative Ziffern ergäbe. .Diese Betrachtungen finanzieller Natur ver dienen hervorgehoben zu werden und bieten anderseits den Anlaß zu Erwägungen steuer politischen Charakters

Prinzip rechtfertigt auch Steuer erleichterungen, die bis zur Steuerbefreiung Sehen müßten, für die Bewohner des Gebirges. Denn die Bewohner der Gebirgszonen leben in ganz anderen Verhältnissen» als die Bewoh ner der flachen Zonen. Die Opfer und Entbeh rungen, die das Leben im Gebirge den Men schen auferlegt, sinö vielleicht in ihrem ganzen Ausmaße gar nicht allen bekannt und sie müß ten ein ausgleichendes Element in der Vermin derung der Lasten fiskalischen Charakters finden. Die Gebirgswirtschaft

für Verantwortung »nd für die höheren Bedürfnisse der Nation haben, daß man sich nicht auf eine Forderung nach Steuer- enllastiing beschränken kann, d e, nebenbei be merkt, eine runde Summe v.n, 25t) Millionen ausmachen würde, das heißt, sich nicht mit ne gativen Forderungen zufrieden stellen darf, ge rade in diesem Augenblick, in d'-'N alle mithel fen müssen, den Staatshaushalt zu starten und zu konsolidieren. Aber das Prinzip der Kompensation, das ich oben angedeutet habe, führt logischerwsise

zu einer vollständigen Revision unseres Steuer systems. sowohl jenes des Staates, als auch je nes der lokalen Körperschaften DieiZ Revision führt weiterhin zu einer anders gearteten Ver teilung der staatlichen und lokalen Steuern u. zu einer Revision der Ausgaben uud der Aus gaben der lokalen Körperschaften, die teilweise schwer auf dem Boden und seinen Erträgnissen besonders im Gebirge lasten, so daß sich dar aus eine Differenzierung der Steuerbeträge auf Grund des Kompensationsprinzipes ergäbe, gleichzeitig

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 23.03.1930
Umfang: 8
genomme nen Gemeindefinanzen und um ihren Zweck zu erreichen, wurden auch die am meisten verwen deten Lebensmittel besteuert. Diese Expansion der Steuer wurde auch durch die Illusion geför dert und erleichtert, daß die Konsumsteuer da durch, daß sie in den Detailpreis einkalkuliert wird, nicht fühlbar sei. Diese schädlich Illusion ist eine und nicht die letzte Ursache der wirtschaft lichen Krise und der Schwierigkeiten, die sich der Angleichung der Detailpreise an die Engros preise entgegenstellen

. Die Reglements sind schwierig und auch für die, die niit der Einhebung der Steuer beauf tragt sind, nicht leicht zu kennen? die Spesen für die Einhebung sind groß, die Methoden irritierend und unbeliebt in den geschlossenen Gemeinden und ungerecht zum Schaden der weniger bemittelten Kreise in den offenen Städten, da die Normen für den Kleinverkauf in absurder Weise festgesetzt sind. Andere Nachkeile Das sind die wesentlichsten Merkmale, die mit den gesunden Steuerprinzipien in krassem Widerspruch stehen

, dieser Steuer, die in fast allen zivilisierten Ländern abgeschafft wurde. Neben diesen Nachteilen bestehen noch mehrere andere: Die Berzehrungssteuer verteuert die Lebenshaltung, behindert die Freiheit des Han dels in den geschlossenen Gemeinden, stört die industrielle Tätigkeit und wirkt sich manchmal ungerechterweife als eine Art Schutzzoll für lokale Industrien aus, hindert den Verkehr der Personen und der Frachten tm Widerspruch mit der modernen Wirtschaftspolitik, erstickt die Städte und hindert deren

durch eine Konsumsteuer im eigentlichen Sinne des Wortes ersetzt werden, und zwar für die al koholhaltigen Getränke, das Bier, Mineralwäs ser, Fleisch, Baumaterialien, Gas, Licht und elek trische Energie. Diese Konsumsteuer wird jedoch ii-cht durch das System der Zollschranken einge machte. Die Wsinproduktion bleibt vollkommen frei, die Agenten der Venvaltungsbehörde wer den sich nicht in die Kellereien begebeil. sondern die Steuer wird erst in dem Augenblick erho ben, als der Wein dem Konsum übergeben wird. Der Wein

wird jedoch mit verschiedenen Quoten, je nach der Bedeutung der Gemeinde besteuert. Die Steuer wird jedoch nicht geringer sein, als die gegenwärtige Berzehrungssteuer. da der Wein im ersten Zeitraum der Reform auch wei- teihin den Gemeindefinanzen größere Erträge abwerfen muß. Mit den entsprecllenden Vor sichtsmaßregeln zur Verhütung der Steuerflucht wird jedoch auch weiterhin der Konsum von ?a- fi'ltrauben und solchen, die zu andern Zwecken als denen der Weinbereitung bestimm! sind, nicht besteuert

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 21.05.1937
Umfang: 8
Freundschaft zwischen den beiden Völkern sei von der Politik der römi^ schen Protokolle vertieft und verstärkt worden. 'j Im gleichen Sinne berichten die übrigen öfter« reichischen Blätter. QTRBQ IBslNDrD Lohnerhöhungen und Fa» milienzusclMe fallen nicht unter die R. M. Steuer minister Graf Ciano di Cortellazzo ein Frühstück, an dem die Persönlichkeiten des königlichen Ge folges und der italienischen Gesandtschaft in Bu dapest teilnahmen. Ver König und der Neichsverweser auf der Jagd. Am Nachmittag nahm

ist hier eingetroffen und wurde vom Präfetten, dem Verbandssekretär und den Behörden, von den Ostafrika-Heimkehrern, den Fascisten, den Organisationen und der Be völkerung mit großen Kundgebungen empfangen. Roma, 20. Mai. Der Minister-Parteisekretär gibt mit Verord nungsblatt Nr. 811 bekannt: „Infolge der Lohnangleichungen kommen viele Arbeiter auf einen höheren Lohn als das für- die N. M.-Steuer Kat. C. 2, festgesetzte steuerbare Minimum von Lire 600 pro Monat oder L. 300 pro Halbmonat oder L. 1S0 pro Woche

. Das Finanzministerium hat laut Verordnung des Duce verfügt, daß die genannte Kteuer nicht zur Anwendung kommt, wenn das steuerbare Mi nimum insolge Lohnerhöhungen erreicht wird? die eventuell vorgenommen Besteuerungen wer den eingestellt. Gleicherweise wurde verfügt, daß die den Ar beitern auf Grund des Gesetzdekretes vom 21. Au gust 1936, Nr. 1632 ausgefolgten Aamilienzu- schüsse nicht der Ricchezza Mobile Steuer unter worfen sind und bei Festsetzung des steuerbaren Minimums nicht in Anrechnung gebracht

der Syndikatslessera auf das Minimum von 1 Lira angekündigt. Tag für Tag trifft das Regime seine Maßnahmen auf dem Ge- biete der Fürsorge und der Unterstützung der Ar- beiler. Die Befreiung von der R. M.-Steuer, die einer Sie englische Presse-M imett m Roma, 20. Mai Die reservierte Haltung der italienischen Presse zu den britannischen Ereignissen und zu den täg lichen Provokationen seitens zahlreicher Londoner Blätter konnte den Haßausbruch gegen unser Land nicht dämmen. Die italienischen Blätter haben seit

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Seite 3 von 4
Datum: 15.05.1941
Umfang: 4
von Marine-Gasöl für Motor-Fischerschiffe und Motorsegler an Wiederverkäuser Lire 6 pro Hektoliter und Lire 7 pro Zentner. Es wird daran erinnert, daß die Nicht gewährung dieser Skonti einerer Verlet zung Preishlockierung darstellt. Übertre tungen werden mit dem Ausschluß von der Verteilung und mit den im Gesetze voraelhenen Strafe» ii^ol'àl. Vermögens-Steuer Abkommen mit der Finanz Kürzlich Ist zwischen der Finanz und der Konföderation der Kaufleute ein Ab kommen zur Festsetzung der Koeffizienten

getroffen morden, nach denen, multipli ziert mit dem versteuerbaren R. M.-Er» rägnis des Jahres 1939, das Vermögen, das der Steuer unterworfen ist, errechnet wird. Die Koeffizienten sind für nachstehenden Kategorien festgesetzt worden: Grossisten für den Wein- und Liköver- kauf 2.50-6; Detalliften für Wein und Liköre (ohne Lizenz der P. S.) 1—2: Glas und Keramik 3-0; Gros Gros Garn, (männlich ten für Gewebe 6—8: . ten für Kurzmaren, Strickwaren, Strümpfe 3—7; Detaillisten für Bekleidung und weiblich

Danle-Kino: Eine Frau — im Käfig Central-Kino: Andalufische Nächte Mißtraue ollen Na» Ohr des Feinds» hört i«mer zu Gesellschaft mit beMnkttt HMn« und Zahlung der Einnahmesteuer Die Kausleute-Union der Provinz gib», bekannt, daß das Finanzministerium mil Llatt Nr. 62751 vom 30. April 1941. mitteilte, daß die Verfügungen des 2!r 4 der Synditatsübereinkommen vom 27 Dez. 1S40, Nr. 99473, abgeschlossen für die Zahlung der Steuer für die EInnoli ine vom Detailhandel verschiedener Wa ren und der Führung

von öffentliche' mit der Festsetzung de- ^ Steuersatzes der Einnahmen der Gesell- lchasten und korporativen Körperschaften für Gesellschaften und Konsor tien mit beschränkter Haftung nicht Anw^'.^un^ j„ he,, A?. bieten der neue» Provinzen sich befinden, welche auf Grund des österreichisch-unga rischen Gesetzes vom 9. April 1873, Nr. 70 B. L. I., und zwar vor dem Inkraft treten des kgl. Gesetzes vom 4 November 1928, Nr. 2325 gegründet worden sind. Die Steuer muß von den genanten Ge» ^ lellschasten

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 06.10.1936
Umfang: 6
i m Ännern des Landes — Ver neue Goldgehalt der Lira: S.677 Gramm Feingold pro 100 Lire — Bedeutende Zollermäßigungen — 6 Prozent, in 26 Iahren rückzahlbare Zwanqeanleihe für die Besitzer von Immobilien—- Außerordentliche progressive Steuer auf die 6 Prozent übersteigenden Dividenden Roma, S. Ottober. Heute um 10 Uhr ist im Palazzo Viminale der Ministerrat unter dem Vorsitz des Duce zusam- Angetreten. Zugegen waren sämtliche Minister M Ausnahme der Exz. Lesiona und Cobolli Digli, die sich auf der Fahrt

und Wertpapiere sinan^ ziert worden Nnd. ist « au» Gründe« der Steuer» gerechtigkelt und in Hinsicht auf die Bedürfnisse de« Staates angezeigt erschienen, einen beson deren Appell an den Immobiliarbesitz zu richten. Es wird somit die Ausgabe einer rückzahlbaren Anleihe beschlossen, mit der die Früchte des Sie- ge« gewertet und dem Lande die nötigen Mittel zur Garantleruug der nationalen Sicherheit be sorgt werden sollen. Der Immobiliarbesitz wird verhallen werden, diese Anleihe im Änsmaß von S Prozent

Steuer unterzogen, die infolge der weilen Grundlage eine bescheidene Luvte ausweisen wird. Besondere MahnàhmenHchern im Bedarssfalle den Zeichnern flüssige Mittel, zu Bedingungen, die in den Zinsen ihre Kompensation finden. E« wird auch dle Einzahlung der Stener erleichtert werden und zwar mittels der Entgegennahme dieser Anleihepapiere zn günstigen Bedingungen, auf daß dadarch anch deren Abforbiernng erleich- tert àd. Maßaahme.belreffendetneauher- o r d e nt l i ch e sor t s chreite n d e A h a abe

. Diese Stener gelangt bloß auf die verteilten Reingewinne zur Anwendung, während die Re serveaufspeicherungen davon befreit find, nm auf diese weise die Vermögenslage der Gesellschaften und den produktiven Organismus des Lande» zu stärken. Von dieser Steuer find ausdrücklich die von Tätigkeiten in den Kolonien herrührenden Rein gewinne ausgenommen und zwar im Hinblick auf das größere dort verbundene Rifilo nnd auf das nationale Interesse Initiativen zur Wirtschaft- lichen Entwicklung des Imperium

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Seite 3 von 6
Datum: 03.03.1936
Umfang: 6
Schwierigkeiten, namentlich der jungen Advokaten, abschaffen. Statt dessen sollen sämtliche Anwälte, die ein Auto be fitzen, eine besondere Steuer zahlen, die der Kam mer zugute kommt. Er beruft sich dabei auf eine alte Vorschrift de» Anwaltstaià, die niemals außer Kraft gesetzt worden ist, und die den An wälten verbietet, in einer Karosse vor dem Justiz palasi vorzufahren, um nicht den Neid ihrer Kalle gen zu erwecken. Die Tradition hat sich in einer bstimmten Form bis heute tatsächlich erhalten

. Es ist nach wie vor unstatthaft, daß sich die Anwälte im Auto vorfahren lassen. Aber die Zeit hat es natürlich mit sich gebracht, daß niemand daran Anstoß nimmt, wenn ein Anwalt am Steuer seines eigenen Wagens zum Gericht kommt. «rosta M» / der TfchechofkwM' nàH Prag, 2S. Februar Der Präsident der Republik hatà^tretM- terzèichnet, mit dem Krosta zum Außenminister der Tschechoslowakei ernannt wird. Neue Unruhen in Damaskus Jerusalem, 2S. Februar. Nach einer Mitteilung Her Behörden kam es ge- ,tern in Damaskus zu einem neuen

, sich selbst mit einer Rechtsre gierung begnügen? Werden nicht vielmehr die in den Geheimbünden zusammengefaßten außer parlamentarischen Kräfte selbst das Steuer an sich reißen wollen? Und wird ein solcher Versuch nicht notwendigerweise zu einem Kampf gegen das Pro letariat führen? Die Fragen, bleiben ossen. Der Kamvs geht rtfchen Vàràmunà handelt es sich auch sit Japan im Grunde um einen sozialen Kampf. George Martel. hätte schon am liebsten im Jahre 1S34 den Arieg l hat nur die Gelegenheit abgewartet

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