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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 12
Datum: 17.10.1903
Umfang: 12
Seite 2 „Der T ir o l e r* S°m»,°g. 17. Okol-r IM die Landgemeinden, weil dort die Ungerechtig keit und Ungleichheit besonders groß, ist. Das Gesetz bestimmt etwa nicht, daß jeder wahlberechtigt sei, der eine bestimmte Steuer entrichtet, sondern es macht zunächst den Unterschied zwischen Gemeinden mit zwei und mit drei G emeindep» ahlkörpern. In Gemeinden mit nur zwei Wahlkörpern wählen in den Landtag die ersten zwei Drittel samt? licher in der Gemeinde-Wählerliste nach der Höhe

und zweiten Wahlkörper gehören ja auch Personen ohne Rücksicht auf die Steuer leistung. Was aber solche, wie der Pfarrer, der Be zirksrichter zc. aü direkten Steuern leisten, wird ins erste Steuerdrittel eingerechnet. Würden solche Mit glieder des ersten Wahlkörpers im gegebenen Falle zusammen 100 X Steuer zahlen, so gehören zum ersten Wahlkörper zunächst eben diese (mit der 100 L-Steuer) und dann die Höchstbesteüerten mtt zusammen 900 X Steuer. Ebenso ist es beim zweiten Wahlkörper. Nun weiß jedermann

, daß in solchen Gemeinden .Leute, die 60, 80, 100, viel leicht 200 T und darüber landesfürstliche Steuer zahlen, kein Wahlrecht besitzen. Wir find nicht Freunde des Zensur-WahlrechteS; auch die indirekten Steuern find Steuern, und wir sehen nicht ein, warum die poli- tischen Rechte nur an Geldleistüngenund nicht überhaupt an die der Gesamtheit geleisteten Dienste ge knüpft fein sollen. Wir sind darum für das allg e- meine Wahlrecht mit ausgiebiger Seßhaftig keit. Gewiß wird einmal dieses vernünftige Prinzip

zum Durchbruch gelangen ; wir müssen aber mit den heute geltenden Grundsätzen rechnen. Aber auch vom Standpunkte der heutigen Gesetzgebung aus müssen unsere Wahlrechtszustände in Tirol als geradezu monströs angesehen werden. Wer aus dem Grund besitz 100 X Steuer zahlt und vor seinem Namen das „von' schreiben darf, well vielleicht seine Ahnen vor 500 Jahren sich große Verdienste um Kaiser und Reich erworben, oder weil sie vielleicht auf Ritterburgen geboren waren und von dort aus fried liche Wanderer

ausplündern konnten, oder weil sich der Großvater unter bayerischer Herrschast den Adel gekaust, oder später durch ein Gnadengesuch sich er beten hat zc.: ein solcher kann mit 200 bis 300 Kollegen zusammen — 10, sage und schreibe zehn Landtagsabgeordnete wählen, und zwar trotzdem sich seine Behausung nicht in der Stadt, sondern auf dem Lande befindet. Sein Nachbar aber, der auch von Adam und Eva abstammt, der vielleicht eben soviel und noch mehr Steuer zahlt, ist — weil er zufällig ebenso wie der Edelmann

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 18.04.1923
Umfang: 4
de» Königreiche» folgendes bekannt gegeben: die Anwendung dieser Steuer ist fakul tativ; wenn e, sich jedoch um Schilder und Aufschriften In einer fremden Sprache handelt, so ist sie obliga- torisch. Zn diesem Aalle ist vorgeschrieben, daß die Gemeinden die Einnahmen au» dieser i! ^ ^ werde. E» ist jedoch zu beachten, daß hinsichtlich der Schilder und Aufschriften in einer fremden Sprache, welche die Anwendung dieser Steuer obligatorisch macht, in den dem Königreiche an nektierten Gebieten keine Gültigkeit

hat. in wel chen neben der italienischen Sprache durch die in Kraft stehenden Verordnungen auch der Ge brauch der anderen Sprache zulassig «st. In die sen Hallen wird diese andere Sprache mit Hin- ficht auf die Anwendung der Steuer nicht als fremde betrachtet, sokerne sie neben der italieni- ichen Sprache gesetzlich zugelassen ist nnd die Ein Staatenbund gegen Deutschland. Scharfe Sprache der Kroaten gegen die Belgrader Regierung. Agram. IS. April. Der kroatische Ab- geordnete Raditsch hat hier eine große

festgesetzte Steuer wird nur jene sein, welche diesbezüglich für diese Sprache (Italieni sche) vorgeschrieben ist...' Dadurch wurde den gerechten Forderungen der Deutschen ukd Sto- wenen In entgegenkommender, wenn auch selbstverständlicher Weise Rechnung getragen. Ausland. Das zweite Kabinett Seipel. Wien. IS. April. Der österreichische ?la- tlonalrot wählte gestern das zweite Kabinett Seipel. Es seht sich au» dem Bundeskanzler Dr. Seipel. Vizekanzler Dr. Arank, dem Sozlal- verwalter Schmld. Finanzminister

Zweckes gebeten werden, Gegenstände irgendwelcher Art oder Geldbeiträge spenden und diese Spenden bi- Samstag mittags beim Portier im „Meraner Hof' mir Angabe de« Namens des Spender^ abgeben lassen zu wollen. Eintrittsbillett ö 10 Lire (inkl. Steuer) sind ebenfalls beim Portier zu erhalten, wo auch Tischreservierung«'' D T llnt alle prä nah Unt die lior sen! sein Ges Kör hrei Int ticn Ein sirii wei Wo mit Im und Au. K Ges voll lien qen Bei 5 V wir ach! sleri lem hör! -M gcsc her, aucl Fra daß kom halt

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 14.12.1926
Umfang: 10
Faktor ist. !DIe Bedürfnisse der neuen Gesellschaft sür Mutter- und Kindheitsschutz werden annähernd c»Uf ewige zehntausend Millionen Lire bewertet. Dieser Btlanznotwendigkeit 'der Gesellschaft kann mit Leichtigkeit geholfen werden, wenn auch der Beitrag der Junggesellen In beschei denen Grenzen gehalten wird. Man schätzt die Zahl der mehr oder minder freiwilligen Jung- gcMen zwischen 2ö und 66 Jahren aus über 2 Millionen, vielleicht sogar 3 Millionen. Die praktische BurchMvung der neuen Steuer

wird natürlich <W^ Schà'rlziMen ^ stkchen. Wenn man sie i'., sozialen Standpuniklte betrachtet^ so bedeàt sie einen Ansporn Eh» knd wir Hebung ves Familienlebens. Die neue Steuer dürfte logischerweise flir die nicht In Anwendung kommen, die aus Grün den höherer Natur, die nicht von ihrem Willen akhängen, ehelos bleiben. Die Steuerfreiheit würde somit in zahlreichen Fällen, eintreten lind nicht blaß den Priester, denen das Zölibat durch die Staatsreligion zur Pflicht gemacht wird, und den Verlls

der Steuer anbelangt, so ist bereits gesagt worden, daß sie sich In be scheidenen Grenzen halten wird, mid sie wird wahrscheinlich ansteigend abgestuft werden, von 25 bis 40 oder -t5 Jahren u>W -fallend -von 40 oder 46 Jahren bis l?5. Es werden auch die ökonomischen Verhlàlsse der einzelnen Steuer träger berücksichtigt werden und es wird ein Zui'ich'ng für jene eingeführt werden, die auf Grund der anderen Stouerrollen als bemittelt gelten. Vom technischen Standpunkt m»s weist die Beimessung

der Besteuernden und die Auf stellung der Steuerrollen >kelne besonderen Schwierigkeiten aus. Es genügen die Audeich'- nuiM'n des Meldeamtes und die Rollen der direkten Stenern. Die Stielen sür die Durch führung der neu e >i Steuer werden etwa 16 oder ,^.age in Anspruch ivchmeii, nachher kann das Reglement auch in seinen. Details fertig- gestM werden und somit die nenie Steiner mit 1. Januar In Kraft treten, wie dies auch vor gesehen Ist. ' Uli.,«««»« Zeichnet Nationalanleihe!

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 10
Datum: 30.01.1924
Umfang: 10
, da auch in der offenen Ge meinde Großbezieher, z. B. Hotels, von der Steuer getroffen werden. Die Stadt hat nun die Wahl zwischen drei Möglichkeiten', entweder Einhebung in Eigenregie oder Steuerverpach tung oder Abfindung mit den Geschäftsleuten. - Eigenregie erfordert einen umfangreichen Appa rat von Beamten und Angestellten. die Verpach tung kann zu den unangenehmsten Schikanen für die Steuerträger führen, die für beide Teile befriedigendste Lösung wäre die Abfindung.,und es besteht Aussicht, diese Lösung

über 100 q. Torf über 100 q. Im übrigen gelten folgende Zusätze: Füv Essig. Obstlvein (Zider) und anderen aus Früchten bereiteten Getränke find 60 Prozent, der für den Wein festgesetzten Steuer zu entrich ten. Ter Most und frische Trauben sind mit 90 bezw. 65 Prozent der für den Weilt festgesetzten Steuer besteuert. Die Besteuerung beschränkt sich jedoch aus detl Atost und auf die Trauben, welche in die Verkaufslokal« und anstoßenden Keller eingeführt werden. Für die frischen Trauben kann die Steuev

das Doppelte jener Steuer erreichen, welche fiiv den Wein bestimmt ist. Der Leps, Halbwein, das Essigwasser und der Herling (unreife Traubeff find mit der halben Weinsteuer belastet. Als Flasche wird der Inhalt eines Glasge- fäßes ansehen, welcher mehr als einen halben Liter bis zu einem Liter beträgt. Auf die gleichst Weife wird die Steuer für die alkoholischen Ge-

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 09.03.1923
Umfang: 4
die Bot schaft ein — Frankreich kompromittierendes Dokument in Händen hätte... Das dunkle Los der Italiener in Tunis. Auf Grund einer Reihe von Verordnun gen der Regierung in Tunis, hinsichtlich der Kriogsgcwinne haben sich die dort ansäßigen Italiener zur Wahrung ihrer nationalen In teressen an die „Loga Italiana' gewendet. Obschon die Italiener von jeder Kriegs gewinnsteuer nach der vorhergegangenen Befreiung der spanischen Staatsbürger von dieser Steuer ebenfalls als 'befreit zu betrach ten find

, hat die Regierung von Tunis den dort ansässigen Italienern nur eine Stun dung dieser Steuer zugegeben, gleichzeitig aber ihre Immobilien damit hypothetiert, zu großem Nachteil derselben, da sie auf diese Weise über ihre Güter nicht frei verfügen können. Die „Loga Italiana' ist sofort beim Ministerium des Aeußeren vorstellig gewor den und> verlangte dort eine energische Ak tion. damit diese Frage rasch und gründlich erledigt werde. Nach den zuletzt eingelau fenen Nachrichten scheint es, daß die Ange legenheit

hierzu bekannt, daß die Angelegenheit untersucht und die Schuldigen bestraft worden seien. Gleichzeitig warnt sie vor Exzessen nationalistischen Haders, die gegenwärtig nur schaden können. Italienisches Rotes kreuz. Nachdem die Steuer- und Verwaltungsangleichung der neuen mit den alten Provinzen zum Teile erfolgt ist, hat es das italienische Rote Kreuz für gunstig göfunden, auch «inen anderen Zweig seiner Tä tigkeit aus die neuen Provinzen auszudehnen, und zwar die Sammlung der Papierabfälle

deren Vor- und Nach teile verhandeln, weil bei diesen Verhandlunge' zu Tage treten würde, daß alle Argumente g«' ven die Bereinigung, vorgebracht bei der ,,gro' ßen Obermaiser Steuer- und WähleroersanM' lung', a-us Entstellungen über die Vermögens' und «Finanzlage der Stadt Meran gründen. Durch diese Entstellungen war es aber eben 8°' lungen, Stimmung zu machen und eine sog«' nannte Volksabstimmung zu inszenieren, welche jedoch keinen weiteren als rein privaten Charak ter besitzt. Die Berufung

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Der Burggräfler
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Seite 10 von 10
Datum: 23.12.1921
Umfang: 10
gemacht, daß mit dem demnächst zur Verlautbarung gelangenden kgl. Gesetzesdekrete vom 6. Dezember 1921 BL 4159 die bestehenden Vorschriften Über die Fahrtare für Kraftfahrzeuge jeder Art und für Motorboote einige Tarif-Abänderungen erfahren. Für die zum Privat gebrauch bestimmten Automobile ist eine 45prozentige bis 56prozentlge Ermäßigung der bestehenden Steuer vorgesehen. Auch für dle ausschließlich für den Remlsen- dienst, bezw. öffentlichen Platzdienst bestimmte Automobile, für dle organisierte

Taxis, für dle mit Pneuma bereiften Last-Automobile und AutobuS, sowie für Motorräder wurde eine besondere ennäßigte Besteuerung eingeführt. — Befrett von jeder Steuer find Automobile mit elek trischen Motoren inländischer Erzeugung. Eine besondere wichtige Neuerung besteht in der Berechtigung, öle betreffende Iahressteuer erst in dem Zeitpunkte, in welchem die Kraftfahrzeuge aus den Remisen weg in Verkehr treten, entrichten zu können, bezw. in der Fest setzung einer entsprechenden Ermäßigung

dieser Steuer je nachdem dieselbe im 2., im 3. oder im 4. Quartale des Jahres 1922 zur Entrichtung gelangt. Auch die Bestimmungen über die Uebertretungen der Fahrtaxe wurden einer entsprechenden Abänderung unterzogen, und in einzelnen Fällen dle betreffenden Strafen heruntergesetzt. Nähere Auskünfte können von den interessierten Parteien bei den betreffenden Steuer ämtern clngeholt werden. Sport. (Wintersport-Veranstaltungen in Süd- tirol.) Der Touring-Klub Jtallano. der das Gebier seiner großen Wintersport

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 12.07.1927
Umfang: 6
Turnveranstaltung in Trento. Genehmigung folgender Steuerlisten: Bieh- sleuer, erste Ergänzungsliste 1927, Miètwert- steuer idem, Gewerbe- und Verkausssteuer Er gänzungsliste 1924, 25, 26: Vierte Ergän zungsliste 1923 - 1926, erste Ergänzungs liste 1927, Dienstboten-, Klavier- und Bil lardsteuer. Erste Ergänzungsliste 1S27, zweite Ergänziingsliste 1926. Hundesteuer zweite Er- gänzungsliste 1926 und erste Ergänzungsliste 1927. Ernennung des Herrn Angelo Betta zum ^effektiven Vertreter der Gemeinde im Provin

der Pensions- und Für sorgebeiträge) aus einen niedrigeren Betrag als 25.000 Lire herabgesetzt wird, so muß die Ergänzungssteuer von den Zahlungsstellen di rekt abgezogen werden und nicht in den Steuer listen aus Namen der betreffenden Angestellten eingetragen werden. (Ausgenommen im Falle, daß dieselben es verlangen sollten.) Um eine doppelte Steuerentrichtung zu ver meiden, ist es also notwendig, daß sämtliche Beamte, die infolge der oberwähnten Reduzie rung in die Lage kommen, einen Gehalt unter 25.000

, daß in den Füllen, wo die Reduzierung der Teuerungszulage nicht als Folge hat, den Gehalt unter 25.000 Lire herab zusetzen (unter Abzug der Pensions- und Für sorgebeiträge), die E!ntr»gung in den Steuer listen für das ganze Triennium weiter auf recht bleiben muß und erst nach dem Ablauf des Trienniums können irgend welche Abänderun gen in den Eintragungen erfolgen. Die Bezirkssteuerämter werden jedenfalls den Interessenten mit näheren Aufklärungen in jeder Weise entgegenkommen. Aerzkliche Visite für die Sinder

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 28.01.1914
Umfang: 4
Behörden in Böhmen vor. Die Personalsteucrnovelle hat die kaiserliche Sanktion erhalten und wurde in der Samstag nummer der „Wiener Zeitimg' veröffentlicht und mit folgenden Bemerkungen begleitet: Die Institution der obligatorischen Buchcinsicht im Zusammenhänge mit der umfassenden Amnestie wird voraussichtlich bewirken, daß auch jene Steuer pflichtigen, deren Verhalten bisher an Rückhalts losigkeit zu wünschen übrig ließ, sich in Hinkunft zur restlosen Betätigung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten

eines nach Kundmachung der Personalstcuer- novelle begangenen dolosen Deliktes rücksichtlich einer der genannten Steuern bestraft, so würde er die Wohltaten der Amnestie für die letzten drei Jahre allerdings verlieren. Es besteht demnach ein Generalpardon für alle Vergangenheit, aber nur für jene, die in Hinkunst ihren steuerlichen Ver pflichtungen in vollem Umfange Nachkommen. Ar tikel ll der Personalsteuernovellc enthält ferner noch weitgehende Erleichterungen für jene Steuer pflichtigen

, gegen die Steucrstrafuntersuchungen in erster oder zweiter Instanz bereits anhängig sind. Diese Bestimmungen haben erfreulicher Weise wohl nur für einen sehr beschränkten Kreis der Steuer pflichtigen größeres Interesse. Ueberdies werden die in Untersuchung Befindlichen über die ihnen aus der Amnestie erwachsenden Vorteile, sowie über die Schritte, die zum Erlangen dieser Vorteile erfor derlich sind, von den Untersuchungsbehörden indi viduell verständigt werden. Eine „Preßreforrn' wurde im ungarischen Abgeordnetcnhause von der Regierung

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