Seite 2 „Der T ir o l e r* S°m»,°g. 17. Okol-r IM die Landgemeinden, weil dort die Ungerechtig keit und Ungleichheit besonders groß, ist. Das Gesetz bestimmt etwa nicht, daß jeder wahlberechtigt sei, der eine bestimmte Steuer entrichtet, sondern es macht zunächst den Unterschied zwischen Gemeinden mit zwei und mit drei G emeindep» ahlkörpern. In Gemeinden mit nur zwei Wahlkörpern wählen in den Landtag die ersten zwei Drittel samt? licher in der Gemeinde-Wählerliste nach der Höhe
und zweiten Wahlkörper gehören ja auch Personen ohne Rücksicht auf die Steuer leistung. Was aber solche, wie der Pfarrer, der Be zirksrichter zc. aü direkten Steuern leisten, wird ins erste Steuerdrittel eingerechnet. Würden solche Mit glieder des ersten Wahlkörpers im gegebenen Falle zusammen 100 X Steuer zahlen, so gehören zum ersten Wahlkörper zunächst eben diese (mit der 100 L-Steuer) und dann die Höchstbesteüerten mtt zusammen 900 X Steuer. Ebenso ist es beim zweiten Wahlkörper. Nun weiß jedermann
, daß in solchen Gemeinden .Leute, die 60, 80, 100, viel leicht 200 T und darüber landesfürstliche Steuer zahlen, kein Wahlrecht besitzen. Wir find nicht Freunde des Zensur-WahlrechteS; auch die indirekten Steuern find Steuern, und wir sehen nicht ein, warum die poli- tischen Rechte nur an Geldleistüngenund nicht überhaupt an die der Gesamtheit geleisteten Dienste ge knüpft fein sollen. Wir sind darum für das allg e- meine Wahlrecht mit ausgiebiger Seßhaftig keit. Gewiß wird einmal dieses vernünftige Prinzip
zum Durchbruch gelangen ; wir müssen aber mit den heute geltenden Grundsätzen rechnen. Aber auch vom Standpunkte der heutigen Gesetzgebung aus müssen unsere Wahlrechtszustände in Tirol als geradezu monströs angesehen werden. Wer aus dem Grund besitz 100 X Steuer zahlt und vor seinem Namen das „von' schreiben darf, well vielleicht seine Ahnen vor 500 Jahren sich große Verdienste um Kaiser und Reich erworben, oder weil sie vielleicht auf Ritterburgen geboren waren und von dort aus fried liche Wanderer
ausplündern konnten, oder weil sich der Großvater unter bayerischer Herrschast den Adel gekaust, oder später durch ein Gnadengesuch sich er beten hat zc.: ein solcher kann mit 200 bis 300 Kollegen zusammen — 10, sage und schreibe zehn Landtagsabgeordnete wählen, und zwar trotzdem sich seine Behausung nicht in der Stadt, sondern auf dem Lande befindet. Sein Nachbar aber, der auch von Adam und Eva abstammt, der vielleicht eben soviel und noch mehr Steuer zahlt, ist — weil er zufällig ebenso wie der Edelmann