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Dolomiten
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Seite 2 von 6
Datum: 28.07.1930
Umfang: 6
. In wenigen Tagen geht die Frist zur Ein bringung der Steuerbekenntnisse für Heuer zu Ende. Obwohl unsere Leser schon öfters auf die Verpflichtung zur Steueranmeldung auf merksam gemacht wurden, halten wir es doch für angezeigt, «ine letzte Zusammenstellung jener Anmeldungen zu geben, für welche bis zum letzten dieses Monates die Frist zur Ein bringung läuft. Verpflichtet zur Einbringung eines Steuerbekenntnisses sind: 1. für die Ricchezza Mob.-Steuer Cat. B (Handel und Gewerbe) und Cat. Ei (Einkommen

aus fteien Berufen): Alle jene Personen, die mindestens schon seit dem Jahre 1927 mit demselben steuer pflichtigen Einkommen aus Handel und Ge- gewerbe oder fteien Berufen in den Steuer listen eingetragen waren und deren tatsäch liches Durchschnittseinkommen aus ihrem Handels- oder Gewerbebetrieb oder ihrem fteien Berufe im Durchschnitte der Jahre 1928 und 1929 höher war als das m der Steuer rolle eingetragene steuerpflichtige Einkommen. 2. Für die Steuer auf den land wirtschaftlichen Reinertrag (Red

dito agrario). Jene Steuerträger, die schon mindestens fett dem Jahre 1927 mit dieser Steuer in den Steuerrollen eingetragen sind und die in zwischen neue Grundstücke dazu erworben oder ihren Biehstand gegenüber jenem erhöht haben, mit dem sie sott dem Jahre 1927 der S teuer über den landwirtschaftlichen Reinertrag unterzogen worden sind. 3. Für die Komplementärsteuer. Me jene Personen, deren Gesamt- emkommen, wie es in den anderen Steuer rollen (Gebäude-, Grundsteuer-, Ricchezza Mobile

haben. 4. Für die Iunggesekkensteuer: Alle jene Personen, die seit mindestens drei Jahren die Junggesellensteuer bezahlen und die verpflichtet sind, bezüglich der Komple mentärsteuer wegen Erhöhung ihres Gesamt einkommens ein Steuerbekenntnis einzu bringen. Diese Personen müssen mtt dem selben Formular, das fiir die Komplementär steuer vorgesehen ist, auch ein gleich lautendes zweites Bekenntnis fiir tüe Junggefellenfteuer erbringen. Der Verpflichtung zur Einbringung dos Steuerbekenntnisses in den angeführten Fällen

bei einer Erhöhung des Einkommens entspricht di« Berechtiunng, die Herab setzung der Steuer zu verlangen» wenn das Einkoinmen sich gegenüber jenem» das in den Steuerrollen eingetragen ist, verringert hat. Auch diese Steuererklärungen sind, sollen sie für den 1. Jänner 1931 wirksam sein, bis zirm 31. Juli I. I. oinzubringen. Beim Einkoinmen aus Handel und Ge- lverbe und aus freien Berufen, sowie fiir die Steuer auf den landwirtschaftlichen Rern- erttag kann die Herabsetzung des steuerpfsich. tigen Einkommens

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 23.07.1924
Umfang: 4
oder mit Einladungskarten oder Legitimationen jeder Art erfolgt, einschoben weiden. Die Vergnü- gung?<steuer erstreckt sich auch auf die Abend- Gesellschaften, Ivo immer diese gegeben werden. Die Einnahmen, welciier Art innner sie sein mögen, aus dem Preis für die Plätze, aus dem Zuschlag fiir die Garderobe, aus Spenden, wenn auch nicht obligatorisch, auf die Erhöhung der Preise für Speisen und Getränke, überhaupt alle Produkte, unterliegen der Ver- Mlügungssteuer. > Die Verg«ügungsisteiuer wird <mch eimgshoben

, j wenn ainschetnend aus der Veranstaltung oder der Unterhaltung keine direkte Einnahme resul tiert, wobei man die Bruttoeinnahme, welche der Einführende oder der Wevanstalter hat, in Vergleich setzt zu jener Einnahme, die er hätte, lwenn kein Konzert, keine Unterhaltung stattfin det. In diesem Falle wird die Mehreinnahme versteuert, »welche im Vergleich zu der Einnahme eines 'veranfdaltMWsliosen Abend tskch ergibt. Die Steuer bezieht fich sowohl auf die Einnahme aus den Eintrittskarten^ wie auf die Mehreinnahme

melden und diese , keinerlei Begah ung dafür zu leisten Habels s außer dem monatlichen oder jährlichen Mit gliedsbeitrag, wird die Steuer von 10 oder 15 A von der Hangen Summe der Mitgliedsbeiträge berechnet. Dies alber nuir dann, wenn die Ber- eintguna nur den Zweck hat, ihren Mtgliedern solche Veranstaltungen zu bieten. Wenn dies nicht der WH ist, wird die Steuer nur von einem Teil der Mitgliedsbe träge berechnet. Wenn aber die Mitglieder für solche Veranistaldüngen Ein trittstarten lösen müssen

, wird die Steuer nur von den Eintrittspreisen erhoben. Seit 1. Juli ds. I. find auch die Spiele jeder Art besteuert, wie Kevussels, Rutschbahnen^ Schaukeln, Scheibenschießen, TÄlerwerfen, und ähnliche, auch wenn sie im Freien stattfinden^ Wom 1. Jänner ISA ab ist die Steuer aus musikalische Veranstaltungen!, Vor stellungen mid Borträge von 10 auf ISA, erhöht. .. Die Steuer auf Pferderennen wird mit l^ie ^iA^r^Mf Kinematographen wird mittels beim Regitfteramt W behebenden gestem pelten Karten eingehoben

wie bisher. Ebenso die Badesteuer. ^ . Die Steuer auf Kurmittel wird vom 1. Juni ab mittels Stempeln auf den Eintritts- oder A bonnementskarten eingehobend. Wie Steuer auf Pediküre, Maniküre und Massage wird wie bisher einschoben. Die Einnähmet« rdereaux müssen ein Jahr lang aufgehoben werden. Die Agenten der SwtorengsseWschaft haben das Recht, die Karten mit einem besonderen Stempel zu versehen, sd dah sie nicht durch andere ersetzt werden Änneru (Art. 0.) Die Veranstalter von öffentlichen Unterhaltun

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 27.04.1880
Umfang: 6
werden. Deutsches Reich. Die „Norddeutsche Allge meine Zeitung' veröffentlicht den dem deutschen Bun- desrathe vorliegenden Gesetzentwurf betreffend die Ein führung einer Wehrsteuer für die zum Militärdienste nicht herangezogenen Wehrpflichtigen. Die bisher be kannt gewordenen Angaben sind dahin zu ergänzen, daß Personen mit einem Einkommen von weniger als 10lX> Mark eine Steuer von 4 Mark, Personen mit 12lX) bis LOlZÜ Mark Einkommen außerdem eine Steuer von 10 bis 148 Mark jährlich zu zahlen ha ben

würden. Bei einem Einkommen von 6VVV Mark aufwärls werden 3 Percent berechnet, wobei die Steuer für je 1000 Mark Einkommen um 3l) Mark steigt. Befreit von der Steuer sind Erwerbsunfähige ohne hinreichendes Einkommen, sowie Wehrpflichtige, die durch im Dienste erlittene Beschädigungen dienstunfähig geworden sind. Die Erträgnisse dieser Steuer werden auf circa 2V Millionen Mark geschätzt. Ueber die innere Lage in D.-utschland bringt die jüngste Nummer des „Grenzboten' einen Artikel, der wieder stark mit „goldenen Bergen

' arbeitet, um die neuen Auflagen, Wehrsteuer. Branntweinsteuer, Brau- steuer und die Reichs'Stempelabgaben mundgerecht zu machen. Die Classensteuer soll aufgehoben, die Grund steuer den Gemeinden überlassen werden, und die Wehr steuer — sei erst in der Vorbereitung. Dcr Artikel schließt, der Reichstag möge sich die Situation klar machen. Die Steuerreform auf den Weg kleiner Bissen verweisen, heiße so viel, als ihre Durch-ührung im höchsten Grade problematisch machen, wenn nicht gar sie vereiteln

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 26.02.1897
Umfang: 6
- und Hausclassensteuer; Javrs 300 pCt. zur Grund-. Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer und 30 pCt. zur W.in- und FleifchverzehrungSsteuer; Andogno 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 100 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassen steuer; Povo 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur Hauszins- und Hans el affenstcuer und 20 pCt. zur WeinverzehrungSsteuer; Costasavinv 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 16 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassen steuer; Trient 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hans- elassensteuer und 200 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer; Banco 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzins- und Haus classensteuer ; Borzaga 600 pCt. zur Grund', Erwerb- und Einkommensteuer, 240 pCt. zur HauSzinS- und Hausclaiienstener; Rouchi (d. Gemeinde Ala) 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzins. und Hausclassensteuer; Fondo 250 pCt

-, Einkommen-, Hauszins- und Hausclassen steuer; Grän 125 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzins- und Hans« classensteuer; TelfS 130 pCt. zur Grund-, Enverb- und Einkommensteuer, 60 pCt. zur HauSzinS und 16 zur Hausclassensteuer; Ehrwald 140 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Hausclassensteuer; Lichteuberg 370 pCt. zur Grund-, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. ^ HauSzinS- und Hausclassensteuer; Margreid 150 PCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 25 pEt. zur Hauszin«-, und HauSclassensttucr; Bruneck 40 pCt. zur Grund-, 43 pCt. zur Erwerb- und Mnk»mmenstr «ter, 10 pCt. zur HauSzintsteuer, 80 vCt. zur Wein-, 50 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer, eine Auslage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und eine Auflage von 1 fl. 50 kr. bis 5 fl. per Hektoliter Brantwein. — Angewiesen wurde ein Betrag von 60 fl. für das Offenhalten des Gast- Hanfes am Cereda PafS und ein solcher von 40 fl. filr Offenhalten des Gasthauses am Broccone im Winter

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 30.06.1921
Umfang: 8
bis zu 50.000 Lire für je 50 Lire oder Bruchteile von 50 Liren 5 Lire. Für Verkaufspreise von über 5000 Lire für je 100 Lire oder Bruchteilen von 100 Lire 10 Lire. Der Artikel 2 bestimmt, daß die Steuer zu Lasten des Käufers oder Konsumenten geht und bei Erlangung der Ware zu be zahlen ist. Für Luxuswaren, welche vom Auslande eingeführt werden, wird die Ltixussteuer gleichzeitig mit dem Einfuhrzoll erhoben. Laut 'Artikel 4 ist diese Steuer mit besonderen Stem- pelnlarken zu erheben, welche vom Verkäufer

auf die Ware aus zukleben sind. Sehr einschneidende Vorschriften bringt der Ar tikel 7/ welcher sich auf alle Rechnungen in Luxusrestaurants und Speisewägen der Schnellzüge bezieht. Für eine jede dem Klienten ansgestellte Rechnung hat derselbe eine Steuer von Lire 1.10 zu entrichten. Außer dieser fixen Steuer für jede Rechnung hat der Klient in Restaurants und Wirtschaften, welche zur ersten, zweiten oder dritten Kategorie zählen, wenn die Rechnung nicht über 20 Lire beträgt, 20 Centesimi zu ent richten

werden- Uebertreter dieser Vorschriften werden mit Geldstrafen von 100 Lire bestraft. Der Artikel 11 befreit von der Luxussteuer die Lebensmittel für die breiten Massen, wie Getreide, Brot, Teigwaren, Mehl. Eier, Milch, Gemüse, Obst, Fleisch und Fische, sowohl frisch wie konserviert, Würste, Käse, Oele, Speck und andere Fette und Essig in Flaschen, ferners Brennmaterialien, Waschseife und ähnliches. Toiletteseifen hingegen sind Luxusartikel und steuer- pflichtig. Der Artikel 17 bestimmt, daß auch Quittungen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 14.12.1926
Umfang: 10
Faktor ist. !DIe Bedürfnisse der neuen Gesellschaft sür Mutter- und Kindheitsschutz werden annähernd c»Uf ewige zehntausend Millionen Lire bewertet. Dieser Btlanznotwendigkeit 'der Gesellschaft kann mit Leichtigkeit geholfen werden, wenn auch der Beitrag der Junggesellen In beschei denen Grenzen gehalten wird. Man schätzt die Zahl der mehr oder minder freiwilligen Jung- gcMen zwischen 2ö und 66 Jahren aus über 2 Millionen, vielleicht sogar 3 Millionen. Die praktische BurchMvung der neuen Steuer

wird natürlich <W^ Schà'rlziMen ^ stkchen. Wenn man sie i'., sozialen Standpuniklte betrachtet^ so bedeàt sie einen Ansporn Eh» knd wir Hebung ves Familienlebens. Die neue Steuer dürfte logischerweise flir die nicht In Anwendung kommen, die aus Grün den höherer Natur, die nicht von ihrem Willen akhängen, ehelos bleiben. Die Steuerfreiheit würde somit in zahlreichen Fällen, eintreten lind nicht blaß den Priester, denen das Zölibat durch die Staatsreligion zur Pflicht gemacht wird, und den Verlls

der Steuer anbelangt, so ist bereits gesagt worden, daß sie sich In be scheidenen Grenzen halten wird, mid sie wird wahrscheinlich ansteigend abgestuft werden, von 25 bis 40 oder -t5 Jahren u>W -fallend -von 40 oder 46 Jahren bis l?5. Es werden auch die ökonomischen Verhlàlsse der einzelnen Steuer träger berücksichtigt werden und es wird ein Zui'ich'ng für jene eingeführt werden, die auf Grund der anderen Stouerrollen als bemittelt gelten. Vom technischen Standpunkt m»s weist die Beimessung

der Besteuernden und die Auf stellung der Steuerrollen >kelne besonderen Schwierigkeiten aus. Es genügen die Audeich'- nuiM'n des Meldeamtes und die Rollen der direkten Stenern. Die Stielen sür die Durch führung der neu e >i Steuer werden etwa 16 oder ,^.age in Anspruch ivchmeii, nachher kann das Reglement auch in seinen. Details fertig- gestM werden und somit die nenie Steiner mit 1. Januar In Kraft treten, wie dies auch vor gesehen Ist. ' Uli.,«««»« Zeichnet Nationalanleihe!

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Volksblatt
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Seite 2 von 12
Datum: 18.12.1900
Umfang: 12
. Die LandtagKsefsion von Tirol hat den 17. d. M. begonnen. Als Präludium hiezu schreibt der „Alto Adige': „Die Italiener gehen in den Landtag, bloß um der Regierung die schärfste Opposition zu machen; insbesondere werden sie die Regierung durch Bekämpfung des neuen Gesetzent wurfes, betreffend den Zuschlag zur Brantwein- steuer, Verlegenheiten zu bereiten suchen. Man sagt, Statthalter Graf Merveldt habe Vorschläge er sonnen, durch die die Italiener besänftigt werden sollen; dies dürfte jedoch umsonst

der Vorlage zustimmen, so erhält dieselbe Gesetzes kraft. Staatsrechtlich ist das etwas ganz Neues. Die geplante Steuer soll nur den Alkohol treffen, die alkoholhaltigen Flüssigkeiten werden nur nach ihrem Alkoholgehalt besteuert. Demzufolge sinkt die aus Liqueur und^Cognac lastende Steuer, während die Steuer auf Tresterbrantwein von 7 auf 10 Heller per Liter steigt. Trotzdem erklärt sich die Handels und Gewerbekammer für die neue Steuervorlage, weil die lästigen Bestimmungen der früheren Landes auflage

außer Kraft treten und weil das Land Tirol um 200.000 Kronen mehr einnehmen wird. Da besonders letzterer Umstand sehr wünschenswert erscheint, so ersuchte die Kammer den Präsidenten Paul Welponer im Landtage für die neue Steuer vorlage eintreten zu wollen. Die Adfallsbewegnng schreitet im liberalen Musterlande Kärnten vorwärts. Nach einem amt lichen Ausweise sind im Jahre 1899 apostasiert 127 Personen, im Jahre 1900 bis Ende Mai 56 Personen. Von diesen waren 45 Männer und 21 Frauen

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 09.03.1923
Umfang: 4
die Bot schaft ein — Frankreich kompromittierendes Dokument in Händen hätte... Das dunkle Los der Italiener in Tunis. Auf Grund einer Reihe von Verordnun gen der Regierung in Tunis, hinsichtlich der Kriogsgcwinne haben sich die dort ansäßigen Italiener zur Wahrung ihrer nationalen In teressen an die „Loga Italiana' gewendet. Obschon die Italiener von jeder Kriegs gewinnsteuer nach der vorhergegangenen Befreiung der spanischen Staatsbürger von dieser Steuer ebenfalls als 'befreit zu betrach ten find

, hat die Regierung von Tunis den dort ansässigen Italienern nur eine Stun dung dieser Steuer zugegeben, gleichzeitig aber ihre Immobilien damit hypothetiert, zu großem Nachteil derselben, da sie auf diese Weise über ihre Güter nicht frei verfügen können. Die „Loga Italiana' ist sofort beim Ministerium des Aeußeren vorstellig gewor den und> verlangte dort eine energische Ak tion. damit diese Frage rasch und gründlich erledigt werde. Nach den zuletzt eingelau fenen Nachrichten scheint es, daß die Ange legenheit

hierzu bekannt, daß die Angelegenheit untersucht und die Schuldigen bestraft worden seien. Gleichzeitig warnt sie vor Exzessen nationalistischen Haders, die gegenwärtig nur schaden können. Italienisches Rotes kreuz. Nachdem die Steuer- und Verwaltungsangleichung der neuen mit den alten Provinzen zum Teile erfolgt ist, hat es das italienische Rote Kreuz für gunstig göfunden, auch «inen anderen Zweig seiner Tä tigkeit aus die neuen Provinzen auszudehnen, und zwar die Sammlung der Papierabfälle

deren Vor- und Nach teile verhandeln, weil bei diesen Verhandlunge' zu Tage treten würde, daß alle Argumente g«' ven die Bereinigung, vorgebracht bei der ,,gro' ßen Obermaiser Steuer- und WähleroersanM' lung', a-us Entstellungen über die Vermögens' und «Finanzlage der Stadt Meran gründen. Durch diese Entstellungen war es aber eben 8°' lungen, Stimmung zu machen und eine sog«' nannte Volksabstimmung zu inszenieren, welche jedoch keinen weiteren als rein privaten Charak ter besitzt. Die Berufung

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Der Burggräfler
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Seite 10 von 10
Datum: 23.12.1921
Umfang: 10
gemacht, daß mit dem demnächst zur Verlautbarung gelangenden kgl. Gesetzesdekrete vom 6. Dezember 1921 BL 4159 die bestehenden Vorschriften Über die Fahrtare für Kraftfahrzeuge jeder Art und für Motorboote einige Tarif-Abänderungen erfahren. Für die zum Privat gebrauch bestimmten Automobile ist eine 45prozentige bis 56prozentlge Ermäßigung der bestehenden Steuer vorgesehen. Auch für dle ausschließlich für den Remlsen- dienst, bezw. öffentlichen Platzdienst bestimmte Automobile, für dle organisierte

Taxis, für dle mit Pneuma bereiften Last-Automobile und AutobuS, sowie für Motorräder wurde eine besondere ennäßigte Besteuerung eingeführt. — Befrett von jeder Steuer find Automobile mit elek trischen Motoren inländischer Erzeugung. Eine besondere wichtige Neuerung besteht in der Berechtigung, öle betreffende Iahressteuer erst in dem Zeitpunkte, in welchem die Kraftfahrzeuge aus den Remisen weg in Verkehr treten, entrichten zu können, bezw. in der Fest setzung einer entsprechenden Ermäßigung

dieser Steuer je nachdem dieselbe im 2., im 3. oder im 4. Quartale des Jahres 1922 zur Entrichtung gelangt. Auch die Bestimmungen über die Uebertretungen der Fahrtaxe wurden einer entsprechenden Abänderung unterzogen, und in einzelnen Fällen dle betreffenden Strafen heruntergesetzt. Nähere Auskünfte können von den interessierten Parteien bei den betreffenden Steuer ämtern clngeholt werden. Sport. (Wintersport-Veranstaltungen in Süd- tirol.) Der Touring-Klub Jtallano. der das Gebier seiner großen Wintersport

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 10.02.1881
Umfang: 8
-Eßrollik. Innsbruck. 10. Februar. Gemeinderaths» Sitzung am 8. Febr. (Schluss.) Die Ermäßigung der Steuerzuschläge soll für die Einkommensteuer schon für alle 4 Quar tale, sür die Grund- und Eiwerbssteuer zur Ver meidung der äußerst mühevollen Umänderung der Stcuervorschreibung aber erst mit dem zweiten Se mester dieses Jahres in Kraft treten. Demnach sollen die bisherigen Zuschläge bei der Einkommen steuer von 150 auf 60Proci'nt, bei der Grundsteuer von 150 auf 90 Procent und bei der Erwerbsstruer

von 125 auf 90 Procent herabgemindert werden. Außerdem sind die als Spitalneubausteuer au Stelle der Friedhossteuer bewilligten Znschläge von 20 Pro cent für jede dieser Kategorien zn erlassen. Mit Einschluss der entfallenden Spitatsteuer ergibt sich nun folgende Herabminderung: sür die Einkommen steuer um 1l0 Proc., für die Grundsteuer um 80 Prvc. und für die Erwerbssteuer um 55 Procent. Im Gegenhalte zu den präliminierten Summen von 35.000 fl- sind somit jetzt 14.000 fl. Einkommen steuer, vou

in Verwendung. Für die Steuer des Jahres 1L80 beantragt die Finanzsection und das Obmänner- comitv eine Abfindungssumme von 70.000 fl. zu acceptieren, von welcher 56.000 fl. baar zu erlegen 'ind, und für den Rest von 14.000 fl. der Straßen grund in einer Breite von 8 Klstrn. vom Hotel Europa an bis einschließlich zum Kölle'schen Hause von der Züdbahn abzutreten ist, welcher Betrag dem Kaufswerte dieses Gruudstreisens entspricht. Nach dem Vortrage des Bürgermeisters ergreist G.-R. Payr als Obmann

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 1 von 20
Datum: 07.12.1913
Umfang: 20
in Sofia weilten, verhaftet. Türkei. Exsultan Abdul Hamid wurde unter Be wachung nach Brussa überführt. Die Polizei ver haftete 32 Armenier, darunter mehrere Standes vicht gefällt wurde, so hat eine Milderung der verhängten Strafe einzutreten, falls der Steuer pflichtige unter Zurückziehung des Rechtsmittels innerhalb 60 Tagen nach der Kundmachung dieses Gesetzes seine Angaben wahrheitsgemäß richtigstellt. Die Finanzverwaltung hat in solchen Fällen im Wege der Strafmilderung die Steuerstrafe im Rahmen

des Ein- bis Zweifachen des Betrages, um Personen wegen Vorbereitung einer Verschwörung den ^die Steuer verkürzt ode^der Verkürzung aus- zugunsten des Exsultans, Die Delegationen. Der Heeresausschuß der österreichischen Dele gation nahm das Marinebudget an. —Der Heeres gesetzt wurde, unter Berücksichtigung der obwal- tendeu Verhälnisse festzusetzen. Bekenntnisse, Anzeigen und Erklärungen, die zur allgemeinen Erwerb-, Renten», Einkommen- oder Gebäude- steuer sür das Sterurjahr 1913 (resp. 1914) und ausschuß

von Nachtragsbemessungen oder Strafoerhandlungen hinsichtlich irgendeiner öffentlichen Abgabe für die Zeit vor 1. Jänner 1913 nicht benützt werden. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze kommen solchen Steuer- Pflichtigen, die wegen eines nach der Kundmachung dieses Gesetzes begangenen Steuerdeliktes gemäß § 241, Absatz 12 oder tz 244, Absatz 1, 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R.G.Bl. Nr. 220 oder gemäß Z 11 des Gebäudesteuerpatentes. vom 24. Februar 182» bestraft werden, für die letzten fünf Jahre

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 20
Datum: 22.10.1921
Umfang: 20
, in der diese statthaben, dem Bürgermei ster der anderen Gemeinde, der die gegenteilig» Operation vorzunehmen hat, Nachricht geben. Außerdem sind diejenigen «ahlberechtigt, di» das 21. Lebensjahr erreicht haben oder es nicht später als am 31. Mai jenes Lahre, in dem die Revision der Listen stattfindet, erreichen, wenn sis in der Gemeinde jährlich eine direkte Staatssteuev bezahlen oder eine Summe nicht niedriger als 5 li als Steuer, Zuschlag oder selbständige Semeil«d»- steuer entrichten. Außerdem kennt da» neue

Wahlrecht »in Ze»fusw«hlrecht. Es sind nämlich Wähler auch diejenigen Per sonen, welche 1. Güter in Pacht haben, von denen sie eine direkte Steuer von nicht weniger als 15 I entrichten; 2. diejenigen, welche sür ihr Wohn- Haus, ihre Werkstätte. Magazine oder Läden einen jährlichen Hauszins zahlen, der in den Semeinden mit weniger als 1VV0 Einwohnern 2V 1>, in solchen mit 1VVV—25VV Einwohnern SV l., in solchen von 25VV—1V.VVV Einwohnern 100 I,, in solchen von 10.0VV—SV.VVV Einwohnern 13V

l^, in solchen von Sv.vvv bis 15V.VLV Einwohnern 2VV Lire be trägt. Die Steuer, welche der Later zahlt für die Güter der Kinder, die er gesetzmäßig oer waltet, wird eingerechnet. Ebenso gilt das sür den Ehemann, solange die Ehegatten nicht geschieden sind. Wer die für das Wahlrecht nötige Steuerleistung aufweist, kann dessen Ausübung einem seiner Kin der oder seiner Schwiegerleute übertragen, salls er nicht gewillt ist. dasselbe auszuüben oder es nicht kann. Der Stellvertreter muß jedoch allen sonstigen Anforderungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 12.07.1927
Umfang: 6
Turnveranstaltung in Trento. Genehmigung folgender Steuerlisten: Bieh- sleuer, erste Ergänzungsliste 1927, Miètwert- steuer idem, Gewerbe- und Verkausssteuer Er gänzungsliste 1924, 25, 26: Vierte Ergän zungsliste 1923 - 1926, erste Ergänzungs liste 1927, Dienstboten-, Klavier- und Bil lardsteuer. Erste Ergänzungsliste 1S27, zweite Ergänziingsliste 1926. Hundesteuer zweite Er- gänzungsliste 1926 und erste Ergänzungsliste 1927. Ernennung des Herrn Angelo Betta zum ^effektiven Vertreter der Gemeinde im Provin

der Pensions- und Für sorgebeiträge) aus einen niedrigeren Betrag als 25.000 Lire herabgesetzt wird, so muß die Ergänzungssteuer von den Zahlungsstellen di rekt abgezogen werden und nicht in den Steuer listen aus Namen der betreffenden Angestellten eingetragen werden. (Ausgenommen im Falle, daß dieselben es verlangen sollten.) Um eine doppelte Steuerentrichtung zu ver meiden, ist es also notwendig, daß sämtliche Beamte, die infolge der oberwähnten Reduzie rung in die Lage kommen, einen Gehalt unter 25.000

, daß in den Füllen, wo die Reduzierung der Teuerungszulage nicht als Folge hat, den Gehalt unter 25.000 Lire herab zusetzen (unter Abzug der Pensions- und Für sorgebeiträge), die E!ntr»gung in den Steuer listen für das ganze Triennium weiter auf recht bleiben muß und erst nach dem Ablauf des Trienniums können irgend welche Abänderun gen in den Eintragungen erfolgen. Die Bezirkssteuerämter werden jedenfalls den Interessenten mit näheren Aufklärungen in jeder Weise entgegenkommen. Aerzkliche Visite für die Sinder

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 24.01.1893
Umfang: 8
; Eichholz 150 pCt. zur Gruud-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 14 pCt. zur BerzehrungSsteuer von Wein und Fleisch; Moerna 184 pCt. zur Gruud-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HanS- ziuS- und HauSclassensteuer, 25 pCt. zur VerzehrungS- steuer von Wein; Noriglio 15 pCt. zur VerzehrnngS- steucr von Wein; Por 300 pCt. zur Gruud-, Er werb- und. Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauöziuS- und Hausclassensteuer; Pederznno 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkomniensteuer; Tasullo 275 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer. — Vorbe haltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei bezw. der Allerhöchsten Genehmigung wurde die EinHebung von Gemcinde-uschlägen und Auflagen pro 1393 be williget den nachbcnannten Gemeinden: Licnz («tadt- gemeinde) 30 pCt. zur VerzchrungSstcuer von Fleisch, eine Auflage von 50 kr. per Hektoliter Bier, 1 fl. per Hektoliter Wein, 3 fl. per Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten und die Erhöhung der Hunde steuer von 3 fl. auf 5 fl.; Earzano 400 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 300 pCt. zur HauSzinssteucr, 150 pCt. zurHausclassenstcuer, 50 pCt. zur VerzehrungSsteuer von Wein, Fraveggio 500 pCt. zur Grund- und Erwerbsteuer, 200 pCt. zurHausclassen steuer, 150 pCt. zur HauSzinssteucr; Padergnone 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur VerzehrungSsteuer von Wein, und eine Auflpge von 1 fl. 50 kr. per Hektoliter Bier; Persone 450^ PCt. zur Grund-, . Erwerb- nnd Einkoniniensteuer, 2Ö0pCt. zur Hau?zins-' und HauSclassensteuer; Nonchi (Fraktion

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