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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.05.1928
Umfang: 6
an dm Betriebssteuer auf den Verkauf von alkoholischen Getränken Es steht fest, doß in zahlreichen Provinzen »och immer die Lizenzstener sür den 'Ausschank von alkoholhaltigen Getränken eingehoben wird, laut Dekret vom 23. Oktober 1932, ver schärft lind obligatorisch gestaltet durch das fol gende Dekret vom 18.'Nov. 19Z3, Nr. 2538. Diese Steuer wurde den Gemeinden zu gestanden und damit die ehemalige Steuer für die Konzession der Li-zenz umgewandelt. Die Höhe dieser Gebühr wird nach dem Miet- wert: des Betriebes

bemessen und kann sogar 5>9 Prozent desselben für jene öffentlichen Be triebe, in denen alkoholische Getränke aus geschenkt werden, erreichen. Wein, man in Betracht zieht, daß diese Steuer nur für diejenigen Räume, in denen tatsächlich.Alkohol ausgeschenkt wird, eingeho ben wird, tan» man verstehen, zu wie vielen Unzukömmlichkeiten die Bemessung ' dieser Steuer, die an sich sehr «drückend ist, führen kann. Aus diesem Grunde hat sich der ehemalige Verband der Inhaber öffentlicher Betriebe

. M d. «. ?s!.à so^ào 7«i.4S2 Viktor em2nuvl.pi->»- 2 Nach langen Bemühungen wurde das De kret vom 13. Februar 192ö, Nr. 1l7, erreicht, das bestimmt, daß an Stelle dieser Steuer bei ihrer Einfuhl ins Gemeindegebiet eine Ge- meindezuscchsteuer einzuheben sei. In diesem Falle hätte jedoch auch die Steuer in ihrem früheren Ausmaße, nämlich l> Prozent 'des Mieàerles. wenn die Lizenz für die Eröff nung eines nenen Betriebes, und ein Zehntel von sechs Prozent, wenn dieselbe -für die jähr liche Erneuerung eingeholt wird, bestehen

blei ben können. Gleich rmch der Verösentlichung des Dekretes machten die Geineinden von der ihnen zu gestandenen Erlaubnis Gebranch, denn es war klar, daß die Einhebung der Quote auf dein Wege der Konsumsteuer einen bedeutend höheren Ertrag abwarf als es jener war, der durch die Steuer auf den Verkauf von alko holhaltigen Getränken hereinkam. Ans der Feststellung jedoch, daß uns von zahlreichen Sektioneil immer noch Rekurse über das Weiterbestehen 'dieser Steuer zukom men, haben wir ersehen

, daß einige Gemein den diese Steuer trotz der ihnen durch das ob- genannte Dekret gemährten Erlaubnis, die Quote auf dem Wege der Konsumsteuer cinzu- heben, beibehalten, haben. Damit nun der fascistische Lerban'd der Kauf mannschaft eine en<>sprech:nde Aktion beim Finanzministerium unternehmen kann, aus daß.von demselben die noch ausständigen Ge meinden aufgefordert würden, die Option an zuwenden, 'die gleichzeitig >für die Gemeinde vorteilhafter und für die Inhaber von öffent lichen Betrieben weniger belastend

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Dolomiten
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Seite 4 von 8
Datum: 11.11.1931
Umfang: 8
DZe Skeuerpflichk für 1S32 3m Sinne des im September d. 3. erlasse nen Einheitskexkes über die lokalen Finan zen hat der Podefla von Merano beschlossen, ab 1. 3änncr 1932 folgende Steuern und Gebühren zur Anwendung zu bringen: a) ANeklvertskeuer; b) Viehsteuer: c) Ziegenskeucr; d) Hundesteuer: e) Steuer auf öffentliche und privale Fuhr- werke: f) Dienslbolensteuer; g) Klavier- und Billardsteuer: h) Steuer ans Gewerbe, Handel, Künste ' und freie Berufe: i) Bakcnkskeuer: k) Lizenzskeuer

; l) Erpreßkaffcemaschinensteuer: m) Ausschriskenskeuer: n) Steuer auf Belegung öffentlicher. Plätze. Alle Bürger, welche sich in einer der nach stehend genannten Bedingungen befinden, haben innerhalb 3 Ö. November 19 31 beim Gemeindeamt während der öffentlichen Dienststunden die erforderlichen Anmeldungen zu machen. Btiekwerk: Alle jene, welche ein Wohnhaus oder sine Dependance, die mit Möbeln eigenen oder fremden Eigentums ausgestattet sind, zur Verfügung haben. Direkt verpflichtet zur An meldung sind die Hausbesitzer, welche auch für vom Mieter

zu entrichtende Steuer haf ten. Diese Steuer wird für jedes zu erhal tende Kind um 5'/ herabgesetzt. Vieh und.Ziegen: Alle jene, welche Pferde. Esel Muli, Rind vieh oder Ziegen besitzen oder halten. Hunde: Alle jene, welche Hunde besitze» oder hal» ; ten, ohne Unterschied der Rasse. Wagen: Alle jene, welche die Konzession für öffent-, ! liche oder private Wagen haben. DIenslboken: Alle jene, welche Dienstboten männlichen oder weiblichen Geschlechtes haben, und ihnen Wohnung oder Kost geben: als Dienstboten

werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wächter bei Gesellschajtcn oder Unterhaltungszirkcln Dienste leisten, wie auch die Personen, welche nur einige Stun den des Tages Dienst machen. Für diese ist die Steuer am die Hälfte ermäßigt. Klavier und Billard: Alle jene, welche eines oder mehrere Kla viere oder Billards besitzen, gemietet haben oder unter einem anderen Titel in ihrem Be sitz haben, gleichgültig, ob sie benützt werden oder nicht. Gewerbe. Handel. Künste, freie Berufe

): es ist gleich gültig. ob der besetzte Platz auf oder unter dem Straßenboden li 'gt. Wer seiner Pflicht u;r Anmeldung nicht nachkommt, hat eine Mehrgebühr zu Zahlen, welche ein Drittel der für das ganze Jahr zu bezahlende Steuer ausinacht. Wer eine gefälschte Anmeldung vorlegt, so daß er wenigstens die Halite der Steuer hin terzieht. hat als Mehrgebühr ein Drittel der Differenz zu zahlen, welche zwischen der ge schuldeten Iahressteuer und der angemeldeten liegt. Die Anmeldung braucht nicht gemacht

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 12
Datum: 17.01.1925
Umfang: 12
zu re spektieren als hier in Bozen. ! ^ ! t Neuerliche schwer? Stürme in England. 17- ISnm-7 <AB-). W-sk»swn2. be sonders Irland und '«chotil-snÄ, littest in den Tagcn wieder unter furchtbaren Stür- Vor dem Hafer: Pork wuide der Dam- Bozen md Umgebung Zur Frage der Gewerbe und Berkaufssteuer. Wegen dieser Steuer sprach am 1Z> Jänner beim Präfekturskommissär Comm. Mossino eine von Handelskammerrat Told geführte Abordnung der Handels- und Gewerbetrei benden vor. für weiche Anwalt Dr. Ritz das Wort führte

Voranschlag des Präsekturskom- rnrssärs Boregno einen Ertrag von 234.ZK5 Lire aus dieser Steuer vorzesehs-i har-e. wäh rend nunmehr aus den k letzten der 28 Kars- gorien, in die die Steuerträger eingeteilt sind, allein schon 253.800 Lire an Gewerbe- und Verkcmsssteuer bogehrt werden. Gegenüber dieser Feststellung machte K-nsralsekretär Somma darauf aufmeckiam, daß durch den Ausfall de? Gememdezuichlä<ze Mi Einkom men- und Erwerbsteller eil« Budgeipost von 7lX) 000 Lire in den Einnahmen s-e eben

, weil ja auch aus den Konsmnabgaben sich eine bedeutende Erhö hung der p-räli-minierten städtischen Einnah men ergeben habe, die den Ausfall des Jah res 1924 aus den anderen Steuern zum gar ten Teils wett mache. Der Regierung? kom-- missür Hütte sich schließlich berett erklärt, «ine allgemeirve Hevabfetzung der Steuer durch Einweihung der Steuerträger in die nächst- ni«drrge Klasse in Erwägung zu zieh«, doch rsm man davon ab, weil hieüurch eine Un- giciä>hei: für diejsni>g<m entsbanden wäre, die beim ersten Teil

der hinMisgegebenen Sreuer- bemessungeit die Rekursfrist versäumt haben, sür welche die Steuer bereits rechtskräftig be messen erscheint. Es wurde daHsgsn darauf hingewiesen, das; es der Steuerkommission ermöglicht sei. über die einzelnen Rekurse der Steuerträger sine Herabsetzung der Einrei- hunH und der Steuer auszusprechen und würden sich daher die Steuerträger durch Einbringung des Rekurses gegen die Bemes sungen, die in den nächsten Tagen hinaus gehen werden (zirka 800) die Möglichkeit der Herabsetzrmg

der Steuer wahren. Es wird bemerkt, daß zum Teile anfangs Jänner gleiche Bemessungen hinausgegangen sind und daß die Returssrist in 20 Tagen nach der Zustellung abläuft. Aus der Besprechung ergab sich, daß sich der seinerzeit von Kommissär Bo-ragno vor gelegte städtisch Voranschlag stark verschoben hat. Ob der Ausfall einzelner Steuern eine Berechtigung für das Hinaufsetzen der Ge werbe- und Verkaufsstelle? um fast 400.000 Lire rechtfertige, kann ohne Überprüfung der Ergebnisse der städtischen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 12
Datum: 30.08.1924
Umfang: 12
und Instru menten ausgestattet waren, daß »ie Bolletten- büchlein nicht nach den Mmist«rialverortmungcn oerscßt waren, daß die Geqensttieme nicht mit den Balletten verlaßt wurden, daß die Fest setzung und Durchführung der Steuer erfolgte, wie es gerade den BevnUcn paßte, müde und leicht gegen die einen. se?kant gegen die andern, daß der Dienst ohne Kontrolle war. jede Aussicht fehlte, daß die Tarife ahne einheitliche Gesichts punkte angewendet wurden, daß das Personal ordnungs- und disziplinlos

und in Disziplin bringen. Die Firma oersprach in einem Schreiben vom 12 April meiner Bitte zu willfahren, machte mich aber gleichzeitig darauf ausmertlsoin, daß e? t>e! dem Mangel an Organisation für die Ge meinde besser wäre, die Einhebung der Konsum steuer qeqen Agio zu verpachten ein System, das vom Fnuuiwninistenum den Gemeinden lehr enrpfohlen wird, weil es eineizseits die Ge meinden von den vielen Mißlichkeiten in der Personalirage befreit und anderseits ihnen doch die ganze Einnahme sichert

der Kaufleute eingebürgert haben. Wie die ?i-!>ie liegen, ist es für eine Gemeinde verwaltung jetzt 5ehr schwer diese Mi^tände zu beseitigen Die Nacklössigleit des Personals, das bei eventuellen Mängeln aui Ailie von außen haben die geringe Dienstplans, die stän digen Versuch« der Steuerträger, der Steuer zu entgehen, die Unmöglichkeit der regelmäßigen Steuerfestsetzungen ohne neue Ausgaben für die Zollverwaltung verursachen den schlechten Gang des Unternehmens und die Folg« davon ist. daß ein großer Teil

, nicht ab«r in geschlossenen Gemeinden zulässig ist.' Von allen Derpachtungssonnen ist aber die beste b!« der Einhebung auf Agio, die letzthin vom Finanzministerium ausgearbeitet und emp fohlen wurde. Ich halte es aber für opportun, das Zirkular des genannten Ministeriums an die Gemeinden bezüglich dieser Frage wiederzu geben. Zirkular de» AiaanWiiaisiermm,. Mit Artikel 79 des tgl. Dekretes vom 2t. S» «embcr 1923. Nr. ZOZO. wurden den PrL-«^ die Befugnis erteilt, die Gemeinden und ! memdeverbände zur Vergebung der steuer

^uilhwg p! Loden- und tyebäudesteuer, zur Einkanur.ensteült. serner aus den Abgaben, unter denen die Abgabe auf Vieh, Mietwert, Gewerbe- und Lertauis- steuer (Gewerbesteuer), Famlliensteuer und Der- zehrungssteuer (Konsumabgaben) den ersten Pb? einnehmen. Aber jene, die den Kern d«c darstellen, sind ohne Zweifel die Zuschläge auf du Staatssteuern und die Verzehrungsstruecn. V. auf den letzteren baut sich auf Grund der kürzlich erfolgten Reform der Konsumabaaben-Tesch' gebung zum größten Teil

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1930
Umfang: 6
mit Bestimmungen' über die Fatie rung der der direkten Steuer unterliegenden Einkommen in der Stadt anschlagen lassen, die für die Steuerträger von größter Wichtigkeit ist, da die Nichtbeachtung der darin enthaltenen Verfügungen schwere Strafen nach sich zieht. Termin und Inhalt der Fatierung Bis zum 31. Jänner müssen von den Steuer trägern folgende den direkten Steuern unter liegenden Einkommen fatiert werden: 1. Einkommen aus Gebäuden, aus Kapi talien (Zinsen aus Wertpapieren; Einkommen

sind. Zur Jalierung verpflichtet sind folgende Kategorien: Vor allem muß die Fatierung vom Steuer träger selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter gemacht werden. Die Nutznießer von Einkommen, welche ge setzlich verpflichtet sind, die Steuern für die Rechnung Dritter zu bezahlen, müssen die Generalien des Inhabers der Einkommen so wie deren Höhe anmelden. Die Arbeiter, für welche die Junggesellensteuer durch den Arbeit geber bezahlt wird, haben die Bestätigung des Arbeitgebers vorzuweisen. Richtigstellung

haben. In der gleichen Zeit müssen auch die Einkommenerhöhungen, die der ErgäiHuugssteuer unterliegen, angemeldet werden, wenn im Jahre 1930 drei Jahre seit der letzten Fatierung abgelaufen sind. Ork der Fatierung: Nie Fatierungen müssen gemacht werden: a) für die Gebäudesteuer beim Steueramt/ in dessen Amtsbezirk das zu besteuernde Gei bäude gelegen ist; b) für die Einkommen- und Agrarsteuer bei jenem Amt, in dessen Amtsbereich der. Steuer träger wohnt; c) für die Erganzungssteuer und für die Junggeselleirsteuer

beim Steueramt, in dessen Amtsbereich der Steuerträger wohnt. Nur in den Gemeinden, wo kein Steueramt existiert, kann die Fatierung beim Gemeinde amt erfolgen, auch mittels rekommandierten Schreibens mit Rückrezipis, auf welches auch der Datumsstempel des Pastamtes gedruckt werden muß. Die Fatierungen haben auf eigenen Formu« laren zu erfolgen, die gratis bei den Steuer- ämteim uud bei den Gemeinden behoben wer« den können. là MN,. Verkehrswesen Sonderziige auf der Val dt Aiemme-Vahn an Sonn

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 14.12.1926
Umfang: 10
Faktor ist. !DIe Bedürfnisse der neuen Gesellschaft sür Mutter- und Kindheitsschutz werden annähernd c»Uf ewige zehntausend Millionen Lire bewertet. Dieser Btlanznotwendigkeit 'der Gesellschaft kann mit Leichtigkeit geholfen werden, wenn auch der Beitrag der Junggesellen In beschei denen Grenzen gehalten wird. Man schätzt die Zahl der mehr oder minder freiwilligen Jung- gcMen zwischen 2ö und 66 Jahren aus über 2 Millionen, vielleicht sogar 3 Millionen. Die praktische BurchMvung der neuen Steuer

wird natürlich <W^ Schà'rlziMen ^ stkchen. Wenn man sie i'., sozialen Standpuniklte betrachtet^ so bedeàt sie einen Ansporn Eh» knd wir Hebung ves Familienlebens. Die neue Steuer dürfte logischerweise flir die nicht In Anwendung kommen, die aus Grün den höherer Natur, die nicht von ihrem Willen akhängen, ehelos bleiben. Die Steuerfreiheit würde somit in zahlreichen Fällen, eintreten lind nicht blaß den Priester, denen das Zölibat durch die Staatsreligion zur Pflicht gemacht wird, und den Verlls

der Steuer anbelangt, so ist bereits gesagt worden, daß sie sich In be scheidenen Grenzen halten wird, mid sie wird wahrscheinlich ansteigend abgestuft werden, von 25 bis 40 oder -t5 Jahren u>W -fallend -von 40 oder 46 Jahren bis l?5. Es werden auch die ökonomischen Verhlàlsse der einzelnen Steuer träger berücksichtigt werden und es wird ein Zui'ich'ng für jene eingeführt werden, die auf Grund der anderen Stouerrollen als bemittelt gelten. Vom technischen Standpunkt m»s weist die Beimessung

der Besteuernden und die Auf stellung der Steuerrollen >kelne besonderen Schwierigkeiten aus. Es genügen die Audeich'- nuiM'n des Meldeamtes und die Rollen der direkten Stenern. Die Stielen sür die Durch führung der neu e >i Steuer werden etwa 16 oder ,^.age in Anspruch ivchmeii, nachher kann das Reglement auch in seinen. Details fertig- gestM werden und somit die nenie Steiner mit 1. Januar In Kraft treten, wie dies auch vor gesehen Ist. ' Uli.,«««»« Zeichnet Nationalanleihe!

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 8 von 12
Datum: 06.05.1922
Umfang: 12
ertrage: als die zur Er bat Anl fen, die almana> 1785« r »Dort. Sonntag, dan 7. Mal 1922. kMlNSM Frühlings-Fest lm 0Qrten be8 Bravhause« Forst, unter im Oarten des Boznerhofe9 5629 Konzert der Musikkapelle St Pauls Verschiedene Volksspiele ((•■•Ibahn HUhnaratalga SchlnBbud« Langsamfahren mit schönen Preisen u.Zierden. Olücks- Fiächerei mit schönen Gewinsten. Eintritt L 1.30 mit Steuer Anfang 2 Uhr nachm. Bei schlechtem Wetter findet das Konzert in den geschützten Räumen statt. Es ladet höflich

Rationaikapelle Reich aus gestatteter Glückstops Bestkegelscheiben und verschiedene andere Spiele und Belustigungen Eintritts 1 Lira pro Person einschließlich Steuer nift Feuerwehrmänner in Uniform frei. Beginn der Spiele um 1 Uhr, des Konzertes um halb 3 Uhr. Um recht zahlreichen Besuch bittet 5637 Die ttommandantschaft. Bei ungünstiger Witterung wird das Fest auf Sonntag, den 14. Mai verschoben. Restaurant Mfiss] Obarmala Jeden Sonn- und Feiertag frische Malbutter und Irische HausuOrste. Um zahlreichen

- und “ ~ ' ' He FrelwilllgenFeuerwehrkapelleBozen. Eintritt-.80 Cent mit Steuer. 10 Uhr vorm.: Schauübung am Bahnhofplatz. Nachmittag: All« Olesenfesl am Wenzer-Anger in der Zollstange, verbunden mit verschied. .Volksspielen. Glücksrad, Rössel* spiel, Maulwurf, Hühnersteige usw. Bel sämtl. Spielen schöne Beste. Konzert der Unterinner Feuerwehr- sowie der eigenen Kapelle. Bolch oussastattatar aiockstopf. Wein-, Bier- und Likörbuden Wurst-, Dessert- u.Krapfenbuden Tanibodan mit origineller Schrammelmusik. Beginn 2 Uhr nachm, Eintritt L -.80 mit Steuer

. Abends halb 9 Uhr: Bd* tftralchkoniart 'WW des vollständigen Orchesters der Bürgerkapelle Bozen im Hotel Stiegl. Eintritt L 2.60 mit Steuer. Bel schlechtem Wetter findet das Fest am 14. Md statt DER FESTAUSSCHUSS. Läßt n Bald fl Den S, Der ! 1715) fi Krankhe so hätte Heu lm E ne S Ein! ein f(u( Absondk Marxist Im f berühmt den Sch maler t »Erst, dieses zu Tod fragen, könnten .Eins »Sehi daß Si »War »Hm. nicht. I Marxist „Nun anderen nur. »Das ist. Ich geben, ich mid Ihnen tl es nicht Deshalt

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 09.03.1923
Umfang: 4
die Bot schaft ein — Frankreich kompromittierendes Dokument in Händen hätte... Das dunkle Los der Italiener in Tunis. Auf Grund einer Reihe von Verordnun gen der Regierung in Tunis, hinsichtlich der Kriogsgcwinne haben sich die dort ansäßigen Italiener zur Wahrung ihrer nationalen In teressen an die „Loga Italiana' gewendet. Obschon die Italiener von jeder Kriegs gewinnsteuer nach der vorhergegangenen Befreiung der spanischen Staatsbürger von dieser Steuer ebenfalls als 'befreit zu betrach ten find

, hat die Regierung von Tunis den dort ansässigen Italienern nur eine Stun dung dieser Steuer zugegeben, gleichzeitig aber ihre Immobilien damit hypothetiert, zu großem Nachteil derselben, da sie auf diese Weise über ihre Güter nicht frei verfügen können. Die „Loga Italiana' ist sofort beim Ministerium des Aeußeren vorstellig gewor den und> verlangte dort eine energische Ak tion. damit diese Frage rasch und gründlich erledigt werde. Nach den zuletzt eingelau fenen Nachrichten scheint es, daß die Ange legenheit

hierzu bekannt, daß die Angelegenheit untersucht und die Schuldigen bestraft worden seien. Gleichzeitig warnt sie vor Exzessen nationalistischen Haders, die gegenwärtig nur schaden können. Italienisches Rotes kreuz. Nachdem die Steuer- und Verwaltungsangleichung der neuen mit den alten Provinzen zum Teile erfolgt ist, hat es das italienische Rote Kreuz für gunstig göfunden, auch «inen anderen Zweig seiner Tä tigkeit aus die neuen Provinzen auszudehnen, und zwar die Sammlung der Papierabfälle

deren Vor- und Nach teile verhandeln, weil bei diesen Verhandlunge' zu Tage treten würde, daß alle Argumente g«' ven die Bereinigung, vorgebracht bei der ,,gro' ßen Obermaiser Steuer- und WähleroersanM' lung', a-us Entstellungen über die Vermögens' und «Finanzlage der Stadt Meran gründen. Durch diese Entstellungen war es aber eben 8°' lungen, Stimmung zu machen und eine sog«' nannte Volksabstimmung zu inszenieren, welche jedoch keinen weiteren als rein privaten Charak ter besitzt. Die Berufung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 10 von 10
Datum: 23.12.1921
Umfang: 10
gemacht, daß mit dem demnächst zur Verlautbarung gelangenden kgl. Gesetzesdekrete vom 6. Dezember 1921 BL 4159 die bestehenden Vorschriften Über die Fahrtare für Kraftfahrzeuge jeder Art und für Motorboote einige Tarif-Abänderungen erfahren. Für die zum Privat gebrauch bestimmten Automobile ist eine 45prozentige bis 56prozentlge Ermäßigung der bestehenden Steuer vorgesehen. Auch für dle ausschließlich für den Remlsen- dienst, bezw. öffentlichen Platzdienst bestimmte Automobile, für dle organisierte

Taxis, für dle mit Pneuma bereiften Last-Automobile und AutobuS, sowie für Motorräder wurde eine besondere ennäßigte Besteuerung eingeführt. — Befrett von jeder Steuer find Automobile mit elek trischen Motoren inländischer Erzeugung. Eine besondere wichtige Neuerung besteht in der Berechtigung, öle betreffende Iahressteuer erst in dem Zeitpunkte, in welchem die Kraftfahrzeuge aus den Remisen weg in Verkehr treten, entrichten zu können, bezw. in der Fest setzung einer entsprechenden Ermäßigung

dieser Steuer je nachdem dieselbe im 2., im 3. oder im 4. Quartale des Jahres 1922 zur Entrichtung gelangt. Auch die Bestimmungen über die Uebertretungen der Fahrtaxe wurden einer entsprechenden Abänderung unterzogen, und in einzelnen Fällen dle betreffenden Strafen heruntergesetzt. Nähere Auskünfte können von den interessierten Parteien bei den betreffenden Steuer ämtern clngeholt werden. Sport. (Wintersport-Veranstaltungen in Süd- tirol.) Der Touring-Klub Jtallano. der das Gebier seiner großen Wintersport

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Volksbote
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Seite 15 von 16
Datum: 28.04.1932
Umfang: 16
ist, ein'Schadenersatz nicht zu erlangen. . (».) A. P. 22. Der KamiNkehrermeister hat nicht das Recht, für den wegen Kränklichkeit vor Beendigung der Lehrzeit ausgetretenen Lehr ling den Spesenersatz (für Kost und Versiche- rungseinzablungenl zu verlangen? (v) I. ll. in M—d. Bauern, welche kein Geweihe betreiben, brauchen nicht die sogenannte Patent steuer zu. entrichtend Äüsdem Wortlaute der > Art.. 168 und 167tzes kgl. Dekretes vom 14. Sep tember 1831. Nr. 1178, ergibt sich deutlich, daß die Patentsteuer

Art. 388- des' er wähnten Dekretes wegen Errore materiale ein gebrächt werden. Die Rekursfrist beträgt 6 Monate nach Auflegung Her Steuerelifte^und, der Rekurs ist auf 3-Lire-Stempelpapler zu-ver fassen. (v) Bienenzüchter. Der Beitrag von. 1 Lira per Bienenstock ist keine Steuer, sondern der Pflicht beitrag zum Bienenzüchter-Syndikat,., „welche Beiträge dem Schutze der Bienenzucht zügeführt> werden. Steuer für Bienenstöcke braucht kein Landwirt zu zahlen, sondern nur solche Bienen züchter

dieselbe uMl.Lirä mehr. —: Die. Steuer beträgt für jade Einschaltung 38 C: Su vermieten m Spezialist in Brillen ilnd Opfife . .., , ' . Staat), geprüft , •S. 0* W A SSE KMÄNN «i' P.'N a N O, Pension JNeühana. : Äll 0 ;Re,paratu r>ii fffchiK'l! nhd billig! m CAS>Ißit» NUOVO V TE8HI Kurhaus ö a Ti . z j ä h ti ff fieöffnet; .Zentralheizung;.: Fließendes, Nasser. JErstbesuchtes Haus- Von den ;.EfeChlän,clern (1880)- atn, Elatze.? Familiäre Behandlung, - Oktober bis Mai mit Klar Lire SS - Juni Ms September Lite

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 12.10.1901
Umfang: 12
mit dem vom k. k. Finanzministerium ausgearbeiteten Gesetzentwürfe betreffend Begünstigun gen von Gebäuden mit gesunden und billigen Arbeiter- Wohnungen befassen. Der Gesetzentwurf knüpft an das ablaufende Gesetz vom Jahre 1892 an, dehnt die 24jährige Befreiung von der Hauszins- und der Sperr. Steuer vom Ertrage steuerfreier Häuser auch auf die HauSclaffenstencr aus und nimmt eine Ermäßigung des Gebüren-AequivalentS von 2Vs auf I V, pCt. in Aussicht. Dir Steuerbefreiung soll nicht mehr von der Persönlichkeit des ErrichlerS

abhängig gemacht wer den, sondern nnr von der Bestimmung und Eigenschaft der Gebäude. Der für die Industrie ungünstigen Jndicatur, wonach die Steuerbefreiung dann verwei gert wur>>e, wenn die A'.beiterhäufer an die Arbeiter nicht vermietet, sondern unentgeltlich überlassen werden, wird ein Ende gemacht; auch Ledigenheime, Schlas- und Logicrhäufer, WohlsahrtSgebäude sollen die Steuer befreiung genießen. Das bisher festgesetzte Mietzins- Maximum per Quadratmeter wird ausgelassen, und an dessen Stelle

diese Grenze nicht fixiert wurde. Auch sollen die Wohngelegenheiten in steuer begünstigten Hänsern gleichwie deu Arbeitern auch den kleinen Pensionisten, UnfallSrentnern und Pfründnern zugute kommen. Rückfichtlich der WohnnngSanSmaße wird eine Nednction der Minimalmaße unter Voraus setzung der Vorschrift einer entsprechenden Belagzisser beantragt, um nicht so sehr große, als vielmehr viele, wenn auch kleinere Nänme im Interesse der Sittlichkeit schaffen zu können. Auch die Ausdehnung der Steuer

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 16
Datum: 31.08.1919
Umfang: 16
Nr. 200 Leegsumlage durchschnittlich 3 Prozent ebenso 15 zusammen d aheranstaat- licher Steuer samtZu- schlägen Dazu die Zinsheller Brunnenzins Lichtzins Feuerversicherung Senkgrubenreinigung Jnstandhaltungsarbeiten 2. bj Steuerfreies Haus nach dem 1. Juli 1919. Bozen Gri es Kronen Kronen im gangen also um 28 Pz. Nicht unerhebliche Verschiebungen in diesen Berech - nungen würden sich dadurch ergeben, wenn die Siad' Bozen ihre bislang nur einfach eingehobenen Ge- meindeznschläge und Zinsheller

auch im nächsten Jahre neu statt, wobei es leicht geschehen kann, daß im Falle einer Heuer erfolgenden Zinserhvhnng, wenngleich diese unter dem zweieinhalbfachen (Kronen : Lire) bleibt, im nächsten Jahre die Steuer- bemessung wieder erhöht wird, obwohl im Sinne der Verordnung vom 17. Juli 1919 die Erhöhung der Hauszinssteuer von Kronen auf Lire auch für die Erhöhung der Miete bis auf das zweieinhalbfache genügen sollte, und diejenigen Hausbesitzer, welche don dem Rechte der Mieterhöhung auf. das zweiem

zwischen der Kronen und der Lirewährung „Vozner Nachrichten', 31. August 1919. endgültig festgesetzt ist, wird es sich deshalb empfeh len, die Mietzinse jedenfalls direkt in der Lirewäh- rimg zu vereinbaren, damit man nicht Gefahr läuft, wegen der Beibehaltung der Kronenwährung eine höhere Steuer bezahlen zu müssen. Schließlich sehe ich mich noch veranlaßt, einige Bemerkungen zu der Darlegung zu machen, welche der Bozner Haus- und Grundb esitzelr- tt e r e i n kürzlich in den hiesigen Blättern zur Sache

, ist der Frachtenverkehr von Bozen über den Brenner wegen Kohlenmangel vorübergehend eingestellt Diese Maßregel schneidet tief in das Wirtschaftsleben ein, da jetzt zur Zeit de; Obstreife das für den Versandt bereitstehende Obst liegen bleiben muß. Man hofft, daß in einigen <5 ^.en die Kalamität behoben sein wird. Landes-Brandversichernngs-Anstalt. — Umwertung der Versicherungen in Lire. Mit Bezug auf das bereits sämtlichen Steuer ämtern und Gemeinden zugestellte nnd in den Tage blättern im Monat Mai veröffentlichte

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Tiroler Volksbote
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Seite 5 von 40
Datum: 14.11.1913
Umfang: 40
. Wer ist in dieser Kurie wahlberechtigt? Wahlberechtigt in der Wählergruppe (Ku rie) der Steuerzahler sind a) in Innsbruck, Bo zen, Meran, Trient und Rovereto alle jene, wel che wenigstens 10 X Steuer zahlen. Diesen hohen Steuerfuß für die genannten hatten die Liberalen verlangt und erklärt, wenn man ihnen hierin den Willen nicht tue, so seien sie entschlossen, die ganze Wahlreform zu Fall, zu bringen, . d) In den übrigen Städten und Märkten (Städtekurie, jene, welche wenigstens 6 X Steuer

, und c) in den Landgemeinden jene, welche wenigstens 2 X Staatssteuer zahlen und nicht sonst vom Wahl recht ausgeschloffen sind. Frauen, Besitzerinnen und Steuerträgermnen, wählen, mit Ausnahme der Städte,' in denen das Wahlrecht an eine Steuer Von 10 X gebunden ist, wo sie kein Wahl recht haben, durch Vollmacht, beziehungsweise durch ihre Männer. Seelsorgsgeistliche, Lehrer, Aerzte, Professoren, Staats- und Landesbeamte haben schon vermöge ihrer Stellung das Wahl recht (Jntelligenzwahlrecht). Khenbürger

- ausschre.ibung an gerechnet, im! Wahlorte seinen Wohnsitz hat. OA muß aber Wohl bemerkt werden, daß iH dieser Kurie etwa nicht bloß die wählen dürsen,. die keine Steuer zahlen, sondern es dürsen undi sollen auch cüle Steuerträger wählen, die in der! 4. Kurie wahlberechtigt sind, so daß damit die Steuerzahler ein Doppelwahlrecht haben. ^ .Ein weiterer Artikel folgt. Trotz mehrsacher eindringlicher Mahnung haben einige Paketabuehmer bis heute die Abon- nementsgelder für dieses Jahr noch nicht ent^ richtet

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 29.01.1903
Umfang: 8
die Gesetze vom 28. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 89, und 11. April 1873, R. G. Bl. Nr. 54; die wichtigste Neuerung betrifft die genaue Begriffsbestimmung der steuer pflichtigen Niederlage: In Hinkunft sollen nur Fa briksniederlagen und Verkaufskomptoire steuerpflich tig, die sogenannten Muster- und Kommissionslager aber steuerfrei behandeit werden, wodurch einem von der österreichischen Industrie wiederholt geäußerten Wunsche Rechnung getragen wird. Diese Bestim mung hat überdies auch rückwirkende Kraft

für die schon anhängigen Besteuerungsfälle; es unterliegt keinem Zweifel, daß die österreichische Bevölkerung das Aufhören der Doppelbesteuerung als wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Gemeinsamkeit be trachten wird. Weitere Bestimmungen von gleichfalls rückwirken der Kraft verhindern Doppelbesteuerungen von Dienst und PenstonSbezügen :c.; endlich wird die Steuer teilung bei der ungarischen Fluß- und Seeschiff- fahrtS-Aktien-Gesellfchaft nach den schon bisher für die Donau-DampfschiffahrtS

-Gesellschaft bestehenden Normen geregelt; letztere erfahren eine Aenderung insofern?, als die Anteilnahme der ungarischen Finanzverwaltung an der Steuer für die ausländi sche Strecke entfällt. Das vielbesprochene Uebereinkommen über die Rentensteuer bildet nicht den Gegenstand einer Ge setzesvorlage, sondern ist von der Regierung auf Grund der generellen Ermächtigung des § 285 P. St. G. im eigenen Wirkungskreise abgeschlossen; dem Parlamente wird es in der Form einer Beilage zum Motivenberichte

. Es meldeten sich sofort einige Herren, denen die Ursache der seit längerer Zeit im Vereine herrschen» den Uneinigkeit in die Schuhe geschoben wurde, zum Worte. Nachdem ihre Ausführungen von gegneri scher Seite unwidert blieben, wurde zur Tagesord nung übergegangen. Bei der nun erfolgten Wahl des Vorstandes ging- der konservative Advokat Dr. Rildolf v. Gasteiger 'mit 14 gegen 7 Stimmen als gewählt aus der Urne hervor. Die sieben freifinnigen Sänger vereinigten ihre Stimme auf Herrn Steuer« einnehmer Aigner

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 06.08.1923
Umfang: 4
. Jede Steuer, welche auf den Strombezug be treffend die zukünftige Energielieferung an die Etschwerke erhoben werden sollte, wird durch letztere als Stromabnehmerin getragen. IV. Alle Streitigkeiten zwischen den Vertrags- teilen oder deren Bevollmächtigten bezüglich der Auslegung und Durchführung des vorliegenden Uebereinkommens und bezüglich aller damit Älsaimmenhängenden Tatfachen oder Verein barungen werden schon von jetzt an dem un- I widerruflichen Urteile dreier Schiedsrichter als j friedliche

Rvhbiilang sich ergebende Ueber- schuh, dem Ertrage au« der gleichen Periode des Vorjahres gleichkommt. Den Bericht des Direktors wurde von der Ver- sammlung mit Beifall zur Kenntnis genommen. Zum nächsten Punkt der Tagesordnung >be- richtet der Direktor in ausführlicher Weise über das im Königreiche bestehende und mit Wirk samkeit ab 1. Jänner IVS4 auch auf die neuen Provinzen ausgedehnte Softem der Steuer, oachtlmg, welche» darin besteht, daß der Staat, da» Land und die Gemeinden die Steuern

banden bereits erfolgt, und zwar wird die Stadt Meran als selbständiger Steuerbezirk ihren Steuer Pächter haben, während die übrigen Ge meinden des Gerichtsbezirkes in zwei Sieirerver- bänden geteilt sind. Di« Gemeinden, beziehungsweise Gem einde - verbünde können dem Steuerpächter auch die Führung der Gemeindetasssgeschäft« übertragen^. Di« Veraebuna der Steuerpachtung erfolgt Im Weg« öffentlicher Versteiaerungen, welche im Sinne oes Ausdehnungsdekretes in den neuen Provinzen im Monat Oktober

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