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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 27.07.1921
Umfang: 4
. Süöfitofet XagesfcagenuJteuigfeifeti Die Landesauflageu. IDie „Gazzetta Uffiziale' (Amtsblatt) Nr. 171 vom 81. Juli verlautbart em kgl. Dekret vom 16. Juni über die Landesaus lagen, das in seinen wichtigeren Bestimmungen folgende aus zugsweise wiedergegebene Verfügungen trifft: Art. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venezia Tridentina werden folgende Steuern festgesetzt: 1. Eine Steuer auf das im Landesgebiet verbrauchte Bier. Der Steuer unterliegt sowohl das im Landesgebiete erzeugte

, als auch das von außen eingeführte Bier. ^ 2. Eine Branntweinsteuer. Der Steuer unterliegen alle die im Lande erzeugten als auch die in das Landesgebiet einge führten flüssigen gebrannten Spirituosen. 3. Eine prozentuelle Steuer auf die Holzabstockung. (Htzlz^. steuer oder Holzauflage.) 4 . Eine Steuer auf die bestehenden oder neuzuerteilenden Konzessionen für die Ableitung öffentlicher GeyMer, für die Erzeugung elektrischer Energie, die nach der Mzahl^der nomi nellen Pferdekräfte zu bemessen ist. Für elektrische

Energie, die außerhalb de» Landesgebietes exportiert wird, kann die Steuer erhöht werden. (Elektrizitätssteuer, etwas ungenau gesagt.) Axt-2, Die Höhe der Steuern, von denen der vorherge hende Artikel spricht, werden von Jahr zu Jahr gemäß den Be stimmungen der Landesordnung festgesetzt. Art. 3. Die Steuer auf Bier uitd flüssige, gebrannte Spiri tuosen, die im Lande erzeugt werden, muß vom Erzeuger auf Grund monatlicher oder dreimonatlicher Berechnungen (llqiii* dazioni) entrichtet werden. Dabei

Ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und für. den Verbrauch im Lande bestimmten Mengen und jenen Mengen, die außerhalb des Landesgebietes exportiert werden, Rechnung zu tragen. (Aus dem Gesetze ist nicht ersichtlich, welche Bedeutung diese Unterscheidung in steuerlicher Hinsicht hat.) Bei der Einfuhr von Bier oder flüssigen destilierten Spiri tuosen aus dem Auslands, muß die Steuer bet der Entrichtung des staatlichen Einfuhrzolles vom Importeur entrichtet werden. Bei der Einfuhr

aus anderen Provinzen des Königreiches muß die Steuer vom Empfänger beim Empfange entrichtet werden. Abgesehen von dem im nächsten Artikel festgesetzten Ausnah men wird Steuerschuldner der Holzfteuer der Verkäufer beim Abschlüsse des Kaufvertrages; Schuldner der Elektrizitäts steuer (Steuer auf „wasserelektrische Kräfte' sagt das Gesetz) der Eigentümer des Werkes. Art. 4. Unter Beachtung der Bestimmungen und Siche rungsklauseln, die im Sinne des Art. 9 festgesetzt werden müs sen, sind befreit: von der Holzsteuer

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

Körperschaften und Anstalten, soweit diesel ben der öffentlichen Rechnungslegung unter liegen, haben ihre Stsuerevklärungen bis spätestens 31. August 1923 für das Steuer jahr 1924 einzubringen. Wenn von den Privatpersonen diese Steuererklärungen nicht zu dieser vorgeschriebenen Zeit einge bracht werden, so wird als Grundsteuer das Ausmaß der besonderen Erwerbsteuer der Jahre 1922 «und 1923 als Bemessungsgrund lage angenommen. Dabei werden die Ein kommen der Katogyrie A, dann der Kate gorie

E, welche aus Gehältern der Privat angestellten aus frommen Stiftungen und Lebensrenten bestehen und der Kategorie D den Akten entnommen, wie sie in den Einkommenstsuerregistern der derzeitigen Steuerämber aufscheinen. Wenn aus diesen Akten keine Summe resultiert, so wird die Steuerbewesfungssunmle von der Steuer agentur auf Grund der Durchführungsver ordnung vom Jahre 1907 festgefetzt. Die Einkommen der Kategorie D und E soweit dieselben nicht schon laut dler vorherigen Be stimmungen in den Einkommensteuerli-sten

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 23.07.1924
Umfang: 4
oder mit Einladungskarten oder Legitimationen jeder Art erfolgt, einschoben weiden. Die Vergnü- gung?<steuer erstreckt sich auch auf die Abend- Gesellschaften, Ivo immer diese gegeben werden. Die Einnahmen, welciier Art innner sie sein mögen, aus dem Preis für die Plätze, aus dem Zuschlag fiir die Garderobe, aus Spenden, wenn auch nicht obligatorisch, auf die Erhöhung der Preise für Speisen und Getränke, überhaupt alle Produkte, unterliegen der Ver- Mlügungssteuer. > Die Verg«ügungsisteiuer wird <mch eimgshoben

, j wenn ainschetnend aus der Veranstaltung oder der Unterhaltung keine direkte Einnahme resul tiert, wobei man die Bruttoeinnahme, welche der Einführende oder der Wevanstalter hat, in Vergleich setzt zu jener Einnahme, die er hätte, lwenn kein Konzert, keine Unterhaltung stattfin det. In diesem Falle wird die Mehreinnahme versteuert, »welche im Vergleich zu der Einnahme eines 'veranfdaltMWsliosen Abend tskch ergibt. Die Steuer bezieht fich sowohl auf die Einnahme aus den Eintrittskarten^ wie auf die Mehreinnahme

melden und diese , keinerlei Begah ung dafür zu leisten Habels s außer dem monatlichen oder jährlichen Mit gliedsbeitrag, wird die Steuer von 10 oder 15 A von der Hangen Summe der Mitgliedsbeiträge berechnet. Dies alber nuir dann, wenn die Ber- eintguna nur den Zweck hat, ihren Mtgliedern solche Veranstaltungen zu bieten. Wenn dies nicht der WH ist, wird die Steuer nur von einem Teil der Mitgliedsbe träge berechnet. Wenn aber die Mitglieder für solche Veranistaldüngen Ein trittstarten lösen müssen

, wird die Steuer nur von den Eintrittspreisen erhoben. Seit 1. Juli ds. I. find auch die Spiele jeder Art besteuert, wie Kevussels, Rutschbahnen^ Schaukeln, Scheibenschießen, TÄlerwerfen, und ähnliche, auch wenn sie im Freien stattfinden^ Wom 1. Jänner ISA ab ist die Steuer aus musikalische Veranstaltungen!, Vor stellungen mid Borträge von 10 auf ISA, erhöht. .. Die Steuer auf Pferderennen wird mit l^ie ^iA^r^Mf Kinematographen wird mittels beim Regitfteramt W behebenden gestem pelten Karten eingehoben

wie bisher. Ebenso die Badesteuer. ^ . Die Steuer auf Kurmittel wird vom 1. Juni ab mittels Stempeln auf den Eintritts- oder A bonnementskarten eingehobend. Wie Steuer auf Pediküre, Maniküre und Massage wird wie bisher einschoben. Die Einnähmet« rdereaux müssen ein Jahr lang aufgehoben werden. Die Agenten der SwtorengsseWschaft haben das Recht, die Karten mit einem besonderen Stempel zu versehen, sd dah sie nicht durch andere ersetzt werden Änneru (Art. 0.) Die Veranstalter von öffentlichen Unterhaltun

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 11.10.1924
Umfang: 12
auf ihre Forderungen verzichtet und anderseits der Steuerträger eine etwas höhere Steuer anbietet, um «ine Streit frage zu vermeiden und wird also da» Ausmaß ver Steuer auf freundschaftlichem Wege fest gesetzt. Dem Scheine nach erscheint also das Kon kordat eine Wohltot, in Wirklichkeit aber ist es die verdammenswerteste und verdammte Insti tution des italienischen Steuersystemes. Prof. Einaudi und eine ganze Reihe der her vorragendsten Fachleute im Finanzwesen ver- urteilen es gleich den verschiedenen Kommissio

seines Be richtes zum Projekt der Steuerreform: «Dos Konkordat hat einen schädlichen Einfluß, da die Ergebnisse der Feststellungen der mehr oder we niger großen Geschicklichkeit de» Beamten in der Ueberzeugung de» Steuerträgers sich den For derungen zu fügen überlassen bleiben, al» der wirklichen Steuergrundlage oder der mehr oder weniger großen Widerstandskraft des Steuer träger». die er dem Beamten entgegenstellt. Da raus solgt. daß da» Konkordat nicht als ein Aak- lor der gleichmäßigen Verteilung der Steuer

und auf die ausschließlich aus 'dem jus im- perlt entspringenden juridischen Beziehungen auf ausschließliche Beziehungen von Vermögens-- charakter ausdehnt, so das Prinzip selbst verun bildet, welches den Steuerzwang rechtfertigt, der nach allgemeiner Anschauung auf dem souverä nen Rechte des Staates fußt, dem das Verhan deln mit dem Untertanen abhold sein muß. Diese Absurdität wurde von unserem Wolke sofort er faßt, als die erste «Anwendung bei der Steuer auf die landwirtschaftlichen Erträgnisse einen Skandal

, was übrigens ja auf der Hand liegt. In der schon angeführten Denkschrift des Eav. Cardelli befindet sich an der Stelle, wo er der Zusammenarbeit zwischen Steuerträger und Fis kus zwecks einer gleichmäßigeren Steueraustei lung das Wort redet, eine beachtenswerte Be merkung, Indem er sagt, daß der Steuerbeamte unter den derzeitigen Verhältnissen «besorgt Ist, die Steuer mehr subjektiv zu bemessen, als mit Objektivität die gesetzliche Grundlage für die Be messung zu suchen. Es ist wohl richtig

, was allein schon ihn, in eine Inferiorität versetzt. Mw. Giulio Solenni. Ministerrat. Rom. lt. Ott. Zn der gestrigen Kablnelt»- Haag gedachte Mussolini zuerst de» gestern ge gebenen Senator» Ferrari«. ver Flnmnminister berichtete über die Re organisation de» gesamten Steuerwefen» und üver die Aestsehui» der neuen Sähe der direkten Steuern sowie über den Plan zur Ver minderung dieser Steuer, ver Ministerrat nahm die Aussiihungen mit Befriedigung zur Sennlni» und genehmigte die vorgeschlagenen Maßnahmen

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 14
Datum: 12.02.1919
Umfang: 14
für sich sein w rö oder ob äußerer Zwang ihm eine, wenn auch nur wirt- fchtffrliche Gemeinschaft mit den Donanst raten aus- Nöltgt. De Länder könnten üorzeugt sein, daß In der Slaalsregreru'g niemand an einen Z'ntraliS- rnus oder gar bü o'ranfchra At'o'n'lsmas denkt. Mit einigen Dankesworten des Vittitzendn Dr. Schöpfer wurde dann die dritte Läaderkoafereuz geschloffen. Neue Steuer« tu Deutschs st erreich. Der Staatsrut hat am Dienstag der deuffch- Asterreichiichen Nat'onaloersamMiuag eine Reihe voa Stenergcsch nrwürf

nur noch der Ecnkommeastener nurecliegea sollen. Der Kriegszuschlaq zur Grundsteuer beträgt auch weiterhin achtzig Pcozeut. Das gleiche gilt vom Kriegszuschlag zur allgemeinen Ecwrrbstener. Dagegen werben oie Kriegsznschläge zur Renten- steuer nach der Art der B züze abgestnft. An. Stelle des einheitlichen Zuschlages von hundert j Prozent tritt eia differenzierter Zt'chlag. Was! endlich d e Kr-egszusch äze für die Einkommensteuer i derr fft, so roll für Einkommen von mehr als! 109.0 X) Kronen die b'-hrlge Höchstgrenze

Sadsalz (ü.ent salz) 49 K. Ä as die Eff krenumsasstmec anbetun zt, so roll eine schärfere Eciaisang der Zkeneglella und eine Echöhnaz des Steuersatzes erfolgen. Dre bisherige Steuer richtete sich nicht nach den Kic>en. sondern nach dem Nennwert der Aktien. Äe rec wurde in der Dreastagsitzung eia Gesetzeat oucs betreffend Emhebung emer einmaligen Bcoc- auflage eiagevracht. Drranrer oe-st hc mau eine «neue Steuer, ote unabhälg'g voa d-r Ecnkommea- !steuer, die Zelüi'toersogec Nid H lyecb'Mctretten

) K. Auch bei d ejer Steuer soll oie nn ter:chtc Progress on adgeäadert und ans größeren F lmllienstund Rück sicht genommen w:rden, da ^n n B'spiel z oek Denstbotea bei crarm kinderlosen Ehepaar eia Luxus, bei einer Familie mit achi K adern eine Notwendigkeit sind. Protest gegen die Ehereformbesteeaangen. Ja emec am 26. Jänner in Wen ab^egtlrenea B rsamm'ung ü?r katholisch n B:ceine sprach Kar dinal Pffi auch über die Ehecesorm nad erklärte: Ich lege P oteit gegen die B rsuche ein. rin^n der wichtigsten T-ile

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 13.03.1923
Umfang: 8
, auch verdorben^.' einschließlich der Typen-Weine (Mermuth, Mav^ sala), welche sie am 12. März in Besitz hatten^ anzumelden, wobei der Halbwein (TresterweirH. unter 5 Alkoholgraden besonders anzuführe« ist. - . : v < 2. Die Steuer beträgt 20 Lire per Hektoliter» srei von derselben ist der Halbwein nnter 5 Al- koholgraden. - 3. Für das Gebiet der Stadt Bozen muß die Anzeige bis längstens 17. März, stempelst^ beim Stadtmagistrate, Zimmer Nr. 17. über- reicht werden, es werden aber auch mündliche Anzeigen

der Anzahl und des Alters der Familienangehörigen, welche mit ihm leben und ob er Händler im Großen oder im Kleinett ist. ^ 5. Dem Kleinbesitzer usw. ist die Steuerfrei heit für den ausschließlich zu seinem oder Fa- milie Verrauch dienenden Wein in einÄ5 Menge von 1 Hektoliter für jedes der zusam menlebenden Familienmitglieder im Alter votr über 15 Jahren zugestanden. Als Kleinbesitzer usw. sind hinsichtlich de» Enthebung -der Steuer jene Landwirte zu ver stehen, welche sich direkt und allein oder untee

überwiegender Mithilfe der Angehörigen der eigenen Familie der Kultivierung der Wein güter widmen, insoweit sie nicht mehr als W Hektoliter Wein erzeugen. 6. Mit Geldstrafe vom Doppelten bis zum 10fachen der Steuer wird jeder bestraft, der sicH in irgend einer Weise der Zahlung der Wein^ konsumsteuer entzieht oder zu entziehen ver sucht. Stadtmagistrat Bozen, am 12. März 1923. Jl Commissario Presettizio: Dott. Boragna^ Vorstehende Bestimmungen gelten bloß für Bozen, sondern für alle Gemeinden

» Die Anmeldungsfrist ist überall bis Samstag, den 17. März. Sodawassersteuer. Mit 12. März tritt in der Provinz Trieni^ die Sodawassersteuer in Kraft. Die ' Erzeuger haben sofort, an das Techn. Finanzamt H Trient Meldung zu erstatten über die Art ihres Betriebes. (Apparate, Behälter sind anzugeben.) Jeder Sodawasserfabrikant hat an das Steuer amt ein mit 1.20 Lire gestempeltes Gesuch im? die Lizenz einzureichen. Diesem Gesuche ' sind beizuschließen in Stempeln L. 2.40 (nicht ent werten!) und 20 Lire in Bargeld

. Die Steuer selbst beträgt 15 Lire per Hektoliter. Die Er zeuger haben ihre Fabrikate, die am 12. ds. lagern, anzumelden. Später sind diese Meldun gen stets 5 Tage vor Beginn der Arbeit beim Steueramt zu erstatten und gleichzeitig die Steuer zu entrichten. Die Meldungen sind in triplo (Original und 2 Wschriften) zu erstatten:. Falls die erzeugte Menge des in der Anmeldung -angezeigte Quantum um mehr als 10 Prozent- überschreiten, müssen sie auch versteuert werden.- Das Mindestquantum der Erzeugung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 30.06.1921
Umfang: 8
bis zu 50.000 Lire für je 50 Lire oder Bruchteile von 50 Liren 5 Lire. Für Verkaufspreise von über 5000 Lire für je 100 Lire oder Bruchteilen von 100 Lire 10 Lire. Der Artikel 2 bestimmt, daß die Steuer zu Lasten des Käufers oder Konsumenten geht und bei Erlangung der Ware zu be zahlen ist. Für Luxuswaren, welche vom Auslande eingeführt werden, wird die Ltixussteuer gleichzeitig mit dem Einfuhrzoll erhoben. Laut 'Artikel 4 ist diese Steuer mit besonderen Stem- pelnlarken zu erheben, welche vom Verkäufer

auf die Ware aus zukleben sind. Sehr einschneidende Vorschriften bringt der Ar tikel 7/ welcher sich auf alle Rechnungen in Luxusrestaurants und Speisewägen der Schnellzüge bezieht. Für eine jede dem Klienten ansgestellte Rechnung hat derselbe eine Steuer von Lire 1.10 zu entrichten. Außer dieser fixen Steuer für jede Rechnung hat der Klient in Restaurants und Wirtschaften, welche zur ersten, zweiten oder dritten Kategorie zählen, wenn die Rechnung nicht über 20 Lire beträgt, 20 Centesimi zu ent richten

werden- Uebertreter dieser Vorschriften werden mit Geldstrafen von 100 Lire bestraft. Der Artikel 11 befreit von der Luxussteuer die Lebensmittel für die breiten Massen, wie Getreide, Brot, Teigwaren, Mehl. Eier, Milch, Gemüse, Obst, Fleisch und Fische, sowohl frisch wie konserviert, Würste, Käse, Oele, Speck und andere Fette und Essig in Flaschen, ferners Brennmaterialien, Waschseife und ähnliches. Toiletteseifen hingegen sind Luxusartikel und steuer- pflichtig. Der Artikel 17 bestimmt, daß auch Quittungen

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 18.04.1923
Umfang: 4
de» Königreiche» folgendes bekannt gegeben: die Anwendung dieser Steuer ist fakul tativ; wenn e, sich jedoch um Schilder und Aufschriften In einer fremden Sprache handelt, so ist sie obliga- torisch. Zn diesem Aalle ist vorgeschrieben, daß die Gemeinden die Einnahmen au» dieser i! ^ ^ werde. E» ist jedoch zu beachten, daß hinsichtlich der Schilder und Aufschriften in einer fremden Sprache, welche die Anwendung dieser Steuer obligatorisch macht, in den dem Königreiche an nektierten Gebieten keine Gültigkeit

hat. in wel chen neben der italienischen Sprache durch die in Kraft stehenden Verordnungen auch der Ge brauch der anderen Sprache zulassig «st. In die sen Hallen wird diese andere Sprache mit Hin- ficht auf die Anwendung der Steuer nicht als fremde betrachtet, sokerne sie neben der italieni- ichen Sprache gesetzlich zugelassen ist nnd die Ein Staatenbund gegen Deutschland. Scharfe Sprache der Kroaten gegen die Belgrader Regierung. Agram. IS. April. Der kroatische Ab- geordnete Raditsch hat hier eine große

festgesetzte Steuer wird nur jene sein, welche diesbezüglich für diese Sprache (Italieni sche) vorgeschrieben ist...' Dadurch wurde den gerechten Forderungen der Deutschen ukd Sto- wenen In entgegenkommender, wenn auch selbstverständlicher Weise Rechnung getragen. Ausland. Das zweite Kabinett Seipel. Wien. IS. April. Der österreichische ?la- tlonalrot wählte gestern das zweite Kabinett Seipel. Es seht sich au» dem Bundeskanzler Dr. Seipel. Vizekanzler Dr. Arank, dem Sozlal- verwalter Schmld. Finanzminister

Zweckes gebeten werden, Gegenstände irgendwelcher Art oder Geldbeiträge spenden und diese Spenden bi- Samstag mittags beim Portier im „Meraner Hof' mir Angabe de« Namens des Spender^ abgeben lassen zu wollen. Eintrittsbillett ö 10 Lire (inkl. Steuer) sind ebenfalls beim Portier zu erhalten, wo auch Tischreservierung«'' D T llnt alle prä nah Unt die lior sen! sein Ges Kör hrei Int ticn Ein sirii wei Wo mit Im und Au. K Ges voll lien qen Bei 5 V wir ach! sleri lem hör! -M gcsc her, aucl Fra daß kom halt

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 17.11.1923
Umfang: 12
. Man ka.M also be-1 >A«viy sein, wo die ersten Früchts «eisten werden. Ne«« ?«stdmn»ngen Aber dl« Fabrikation»- steuer. Di« „Gvzzetta Ufficiole' vom 14. ds., Num mer 267, verl-autbart! das tgl. Dekret vom 21. Oktober 1923, Nr. 2335, womit neue Bestim mungen hinsichtlich der Fabrikationssteuer be reits am 15. November in Kraft getreten sind. Hiernach beträgt die Fabrikationssteuer für feste Muköse 200 Are und für flüssige Muköse IVO Lire für je 100 Kilogramm Demselben Steuer satz unterliegen auch Syrupe

, welche -mehr alz 20 Prozent ihre Gewichtes glukoschaltige Sub stanzen enthalten. Unter 20 Prozent sind diese jedoch von «dieser Steuer befreit, wenn sie in der vom Finanzministerium festgesetzten Form ver mischt werden. Die Steuer findet auch Anwen dung auf jene Ware, welche bereits erzeugt, aber noch nicht aus den Fabriken hinausgegan gen ist. Wer mehr als 100 Kilo diese Ware im Depot hat, ist verpflichtet, dieselbe innerhalb drg'« Tagen bei der Finanzbehörde oder, wo eine solche nicht besteht

, bei ,der Gemeinde an zumelden. Alkalische Hyperchlorite, welche zum Waschen verwendet werden, unterliegen einer Fabrika tionssteuer von 10 Lire per 100 Kilo, wenn sie ni'icht mehr als 3 Prozent Chlor enthalten und einer Steuer von 20 Lire per 100 Kilo, wenn sie einen höheren Prozentsatz Chlor 'ausweisen. Die Materien, welche zur Herstellung von Lau gen ^dienen, sind vor dem Verlassen der Fabrik «der ^Fabrikationssteuer zuzuführen. Für die Seifenfabriken hat «das Finanzministerium zur Entrichtung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 5 von 18
Datum: 20.04.1910
Umfang: 18
wurde eingeladen und aufgefordert, diese Steuer einzusühren. Arnold versprach, diese Steuer zu beantragen, der Abg. Dr. Michael Mayr hat wiederholt diese Steuer als berechtigt anempfohlen, so in Imst am 12. April 1909, am 18. Februar 1910, er hat Im Landtag sogar erklärt, die Südtiroler bei der Weinsteuer ent sprechend herzunehmen, weil sie bei der Biersteuer besser zukommen: Abg. Dr. v. Guggenberg hat am 7. Jänner im Cafe Paris in Meran sich geradezu begeistert f ü r die allgemeine Weinsteuer

ausgesprochen, er hat in Briren den Pfarrer Schrott, der gegen die Ausdehnung der Weinsteuer kämpfte, des- wegen sogar mit der heil. Schrift in Widerspruch bringen wollen und die christlichsozialen Zeitungen, voran die „Brtrner Chronik', haben die Abwehr dieser Weinsteuer eine „Hetze' genannt, der christ- lichsoziale „Wörgler Anzeiger' hat die Nordtiroler Bauern a>«fgefordert, die Südtiroler Bauern auf der Generalversammlung des Bauernbundes nirderzu- stimmrn, wenn sie eine Abwehr dieser Steuer ver langen

sollten. Also ein chrisllichsozialer Wett kampf für diese Steuer. Nun das Wunder! Pfarrer Schönherr wurde Reichsratskandtdat auch für das Weinbau treibende Burggrafenamt. Da der christlichsoziale Kandidat Hölzl auch für die Weinsteuer war, besteht Gefahr, daß die Weinbauern schon aus Notwehr den Hölzl ablehnen und den Gegner der Weinsteuer, Pfarrer Schönherr, wählen. Infolge dieser Gefahr wurden Schrasfl, Schöpfer. Guggenberg und Genossen jetzt aus einmal ebenfalls Gegner der Weinsteuer

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 14.12.1926
Umfang: 10
Faktor ist. !DIe Bedürfnisse der neuen Gesellschaft sür Mutter- und Kindheitsschutz werden annähernd c»Uf ewige zehntausend Millionen Lire bewertet. Dieser Btlanznotwendigkeit 'der Gesellschaft kann mit Leichtigkeit geholfen werden, wenn auch der Beitrag der Junggesellen In beschei denen Grenzen gehalten wird. Man schätzt die Zahl der mehr oder minder freiwilligen Jung- gcMen zwischen 2ö und 66 Jahren aus über 2 Millionen, vielleicht sogar 3 Millionen. Die praktische BurchMvung der neuen Steuer

wird natürlich <W^ Schà'rlziMen ^ stkchen. Wenn man sie i'., sozialen Standpuniklte betrachtet^ so bedeàt sie einen Ansporn Eh» knd wir Hebung ves Familienlebens. Die neue Steuer dürfte logischerweise flir die nicht In Anwendung kommen, die aus Grün den höherer Natur, die nicht von ihrem Willen akhängen, ehelos bleiben. Die Steuerfreiheit würde somit in zahlreichen Fällen, eintreten lind nicht blaß den Priester, denen das Zölibat durch die Staatsreligion zur Pflicht gemacht wird, und den Verlls

der Steuer anbelangt, so ist bereits gesagt worden, daß sie sich In be scheidenen Grenzen halten wird, mid sie wird wahrscheinlich ansteigend abgestuft werden, von 25 bis 40 oder -t5 Jahren u>W -fallend -von 40 oder 46 Jahren bis l?5. Es werden auch die ökonomischen Verhlàlsse der einzelnen Steuer träger berücksichtigt werden und es wird ein Zui'ich'ng für jene eingeführt werden, die auf Grund der anderen Stouerrollen als bemittelt gelten. Vom technischen Standpunkt m»s weist die Beimessung

der Besteuernden und die Auf stellung der Steuerrollen >kelne besonderen Schwierigkeiten aus. Es genügen die Audeich'- nuiM'n des Meldeamtes und die Rollen der direkten Stenern. Die Stielen sür die Durch führung der neu e >i Steuer werden etwa 16 oder ,^.age in Anspruch ivchmeii, nachher kann das Reglement auch in seinen. Details fertig- gestM werden und somit die nenie Steiner mit 1. Januar In Kraft treten, wie dies auch vor gesehen Ist. ' Uli.,«««»« Zeichnet Nationalanleihe!

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 3 von 10
Datum: 30.01.1924
Umfang: 10
, da auch in der offenen Ge meinde Großbezieher, z. B. Hotels, von der Steuer getroffen werden. Die Stadt hat nun die Wahl zwischen drei Möglichkeiten', entweder Einhebung in Eigenregie oder Steuerverpach tung oder Abfindung mit den Geschäftsleuten. - Eigenregie erfordert einen umfangreichen Appa rat von Beamten und Angestellten. die Verpach tung kann zu den unangenehmsten Schikanen für die Steuerträger führen, die für beide Teile befriedigendste Lösung wäre die Abfindung.,und es besteht Aussicht, diese Lösung

über 100 q. Torf über 100 q. Im übrigen gelten folgende Zusätze: Füv Essig. Obstlvein (Zider) und anderen aus Früchten bereiteten Getränke find 60 Prozent, der für den Wein festgesetzten Steuer zu entrich ten. Ter Most und frische Trauben sind mit 90 bezw. 65 Prozent der für den Weilt festgesetzten Steuer besteuert. Die Besteuerung beschränkt sich jedoch aus detl Atost und auf die Trauben, welche in die Verkaufslokal« und anstoßenden Keller eingeführt werden. Für die frischen Trauben kann die Steuev

das Doppelte jener Steuer erreichen, welche fiiv den Wein bestimmt ist. Der Leps, Halbwein, das Essigwasser und der Herling (unreife Traubeff find mit der halben Weinsteuer belastet. Als Flasche wird der Inhalt eines Glasge- fäßes ansehen, welcher mehr als einen halben Liter bis zu einem Liter beträgt. Auf die gleichst Weife wird die Steuer für die alkoholischen Ge-

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 10
Datum: 27.03.1925
Umfang: 10
)- Wir haben diese neue, am 1. Jänner d. I. in Kraft ge tretene Steuer ausführlich im .Landsmann' vom 2. März besprochen und erläuten. Je doch waren damals noch einige Unklarheiten vorhanden, die nunmehr durch inzwischen er schienene Dekrete und Instruktionen zum größten Teile behoben sind. Die Berechnung des Einkommens aus Grundbesitz haben wir in der Nummer vom 4. März erläutert. Un klar war ferner noch die Fassionspflicht der privaten und der öffentlichen Angestellten. Heute geben wir einige Aufklärungen bezüg

selber: es ist jedoch jedenfalls zweck mässig. daß die Fafsionen der Angestellten einer Firma unter Einem abgegeben wer den. Au fatieren ist der in der Steuer- rolle von 1924 enthaltene Betrag, von welchem dann die gestatteten Abzüge ab zurechnen sind. Diese Abzüge sind folgende: Staatliche und Gemeindesteuern, welche der Angestellte zu tragen hat. Jährliche Zins zahlungen (wenn der Gläubiger den Zins- empfang fatiert hat), Pensions-, Kranken-, Unfall-, Alters-, Jnvaliditäts- und Lebens

- versicherungsprämien. Schließlich die Fami lien ab züge. Z, B. Roman Huber ist mit einem von der Firma satierien Monatsgehalt von 800 Lire angestellt (die nicht mit einem fixen Monats gehalt Beschäftigten sind nicht als steuer pflichtige Angestellte zu betrachten). Das Einkommen des Huber beträgt also WW Lire. Von diesem (in der Steüerrolle unter Kat. (? enthaltenen) Betrog kann H. nun beispielsweise abziehen: Einkomensteuer^) (12A, v. 9600 L.) 1152 L. Pensionsabzug für das Pensions- institut Trient 360

, daß in einigen Wochen im Verlag der Tyrolia eine Broschüre über die Einkommenergänzungssteuer ersche nen wird. Diese Broschüre stellt einen Band der deutschen Übersetzung des Buches des Steuer inspektors Cardelli „Vaäemecum ciei Lontribuenti alle imposte äirette' dar. Das Uebersetzungsrecht für dieses Buch Hit die Verlagsanstalt Tyrolia erworben. Die Ueber setzung selber erscheint in vier gesonderten und von Dr. Erich Mair eigens bearbeiteten Bänden, deren letzter die Einkommenergän zungssteuer

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 09.03.1923
Umfang: 4
die Bot schaft ein — Frankreich kompromittierendes Dokument in Händen hätte... Das dunkle Los der Italiener in Tunis. Auf Grund einer Reihe von Verordnun gen der Regierung in Tunis, hinsichtlich der Kriogsgcwinne haben sich die dort ansäßigen Italiener zur Wahrung ihrer nationalen In teressen an die „Loga Italiana' gewendet. Obschon die Italiener von jeder Kriegs gewinnsteuer nach der vorhergegangenen Befreiung der spanischen Staatsbürger von dieser Steuer ebenfalls als 'befreit zu betrach ten find

, hat die Regierung von Tunis den dort ansässigen Italienern nur eine Stun dung dieser Steuer zugegeben, gleichzeitig aber ihre Immobilien damit hypothetiert, zu großem Nachteil derselben, da sie auf diese Weise über ihre Güter nicht frei verfügen können. Die „Loga Italiana' ist sofort beim Ministerium des Aeußeren vorstellig gewor den und> verlangte dort eine energische Ak tion. damit diese Frage rasch und gründlich erledigt werde. Nach den zuletzt eingelau fenen Nachrichten scheint es, daß die Ange legenheit

hierzu bekannt, daß die Angelegenheit untersucht und die Schuldigen bestraft worden seien. Gleichzeitig warnt sie vor Exzessen nationalistischen Haders, die gegenwärtig nur schaden können. Italienisches Rotes kreuz. Nachdem die Steuer- und Verwaltungsangleichung der neuen mit den alten Provinzen zum Teile erfolgt ist, hat es das italienische Rote Kreuz für gunstig göfunden, auch «inen anderen Zweig seiner Tä tigkeit aus die neuen Provinzen auszudehnen, und zwar die Sammlung der Papierabfälle

deren Vor- und Nach teile verhandeln, weil bei diesen Verhandlunge' zu Tage treten würde, daß alle Argumente g«' ven die Bereinigung, vorgebracht bei der ,,gro' ßen Obermaiser Steuer- und WähleroersanM' lung', a-us Entstellungen über die Vermögens' und «Finanzlage der Stadt Meran gründen. Durch diese Entstellungen war es aber eben 8°' lungen, Stimmung zu machen und eine sog«' nannte Volksabstimmung zu inszenieren, welche jedoch keinen weiteren als rein privaten Charak ter besitzt. Die Berufung

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Der Burggräfler
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Seite 10 von 10
Datum: 23.12.1921
Umfang: 10
gemacht, daß mit dem demnächst zur Verlautbarung gelangenden kgl. Gesetzesdekrete vom 6. Dezember 1921 BL 4159 die bestehenden Vorschriften Über die Fahrtare für Kraftfahrzeuge jeder Art und für Motorboote einige Tarif-Abänderungen erfahren. Für die zum Privat gebrauch bestimmten Automobile ist eine 45prozentige bis 56prozentlge Ermäßigung der bestehenden Steuer vorgesehen. Auch für dle ausschließlich für den Remlsen- dienst, bezw. öffentlichen Platzdienst bestimmte Automobile, für dle organisierte

Taxis, für dle mit Pneuma bereiften Last-Automobile und AutobuS, sowie für Motorräder wurde eine besondere ennäßigte Besteuerung eingeführt. — Befrett von jeder Steuer find Automobile mit elek trischen Motoren inländischer Erzeugung. Eine besondere wichtige Neuerung besteht in der Berechtigung, öle betreffende Iahressteuer erst in dem Zeitpunkte, in welchem die Kraftfahrzeuge aus den Remisen weg in Verkehr treten, entrichten zu können, bezw. in der Fest setzung einer entsprechenden Ermäßigung

dieser Steuer je nachdem dieselbe im 2., im 3. oder im 4. Quartale des Jahres 1922 zur Entrichtung gelangt. Auch die Bestimmungen über die Uebertretungen der Fahrtaxe wurden einer entsprechenden Abänderung unterzogen, und in einzelnen Fällen dle betreffenden Strafen heruntergesetzt. Nähere Auskünfte können von den interessierten Parteien bei den betreffenden Steuer ämtern clngeholt werden. Sport. (Wintersport-Veranstaltungen in Süd- tirol.) Der Touring-Klub Jtallano. der das Gebier seiner großen Wintersport

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 12.07.1927
Umfang: 6
Turnveranstaltung in Trento. Genehmigung folgender Steuerlisten: Bieh- sleuer, erste Ergänzungsliste 1927, Miètwert- steuer idem, Gewerbe- und Verkausssteuer Er gänzungsliste 1924, 25, 26: Vierte Ergän zungsliste 1923 - 1926, erste Ergänzungs liste 1927, Dienstboten-, Klavier- und Bil lardsteuer. Erste Ergänzungsliste 1S27, zweite Ergänziingsliste 1926. Hundesteuer zweite Er- gänzungsliste 1926 und erste Ergänzungsliste 1927. Ernennung des Herrn Angelo Betta zum ^effektiven Vertreter der Gemeinde im Provin

der Pensions- und Für sorgebeiträge) aus einen niedrigeren Betrag als 25.000 Lire herabgesetzt wird, so muß die Ergänzungssteuer von den Zahlungsstellen di rekt abgezogen werden und nicht in den Steuer listen aus Namen der betreffenden Angestellten eingetragen werden. (Ausgenommen im Falle, daß dieselben es verlangen sollten.) Um eine doppelte Steuerentrichtung zu ver meiden, ist es also notwendig, daß sämtliche Beamte, die infolge der oberwähnten Reduzie rung in die Lage kommen, einen Gehalt unter 25.000

, daß in den Füllen, wo die Reduzierung der Teuerungszulage nicht als Folge hat, den Gehalt unter 25.000 Lire herab zusetzen (unter Abzug der Pensions- und Für sorgebeiträge), die E!ntr»gung in den Steuer listen für das ganze Triennium weiter auf recht bleiben muß und erst nach dem Ablauf des Trienniums können irgend welche Abänderun gen in den Eintragungen erfolgen. Die Bezirkssteuerämter werden jedenfalls den Interessenten mit näheren Aufklärungen in jeder Weise entgegenkommen. Aerzkliche Visite für die Sinder

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