ein ge- sctzlichcs Erbrecht zusteht, so werden alle Diejenige», welche hieraus aus was immer für einem Rechts- grunde Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, ihr Erbrecht binnen einem Jahre von dem unten ge setzten Tage an gerechnet, bei diesem Gerichte anzu bringen, widrigenfalls di>. verlassenschast, für welche inzwischen Herr D.-. Julius Wenter, Advoeat in Meran, als Verlassenschasts-Cnrator bestellt worden ist, mit Jenen, die sich erbserklärt und ihren Erbrechts' titel ausgewiesen haben, verhandelt