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Der Burggräfler
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Seite 9 von 16
Datum: 06.10.1906
Umfang: 16
, zu k. k. Haupt-Steuer-Amts-Kontrolloren: in der IX. Rangsklasse die Steuereinnehmer Leopold Scheel und Georg Keppel, dann den Steueramts-Kontrollor Nikolaus Täufer, zu k. k. Steuereinnehmern in der IX. Rangsklajse den Steuer-Amts-Offizial Erich Nagler und die Steuer-Amts-Kontrollore Rudolf Federspiel, Alois Fink, Otto Kutin und Renatus Velicogna, zu k. k. Steuer-Amts-Kontrolloren in der X Rangsklasse die Steuer-Amts-Ossiziale Josef Na giller, Ernst Lutterotti und Joses Hofsmann, zu k. k. Steuer-Amts

-Ofsizialen in der X. Rangsklasse die Steuer-Amts-Adjunkten Lorenz Lutterotti, Hugo Pvmaroli, Karl Kühler, Josef Sollreder, Alois Amoser, Franz Gutmann, Rudolf Wächter, Joses Dietrich und Hadrian Paoli, zu k. k. Steuer-Amts- Adjunkten in der IX. Rangsktasse den Rechnungs- Ilnteroffizier I. Klasse des k. k. Landesschützen-Re- gimentes Nr. I. Romulus Wenighofer, die provi sorischen Steuer-Amts-Adj unkten Albert Gober und Leone Maturi, den Feuerwerker des k. u. k. Festungs artillerieregimentes Kaiser

Nr. 1. Josef Nndlinger, die provisorischen Steuer-Amts-Adjunkten Hannibal Earejia, Ernst Marsonec und Josef Horinek, den Feuerwerker des k. u. k. Artilleriezeugs-Filial-Depots Alois Ortner, die provisorischen Steuer-Amts-Ad- junkten Sebastian 'Mitterer und August Alber. — Das k. k. Statthalterei - Präsidium hat dem prov. Straßeneinräumer Anton Schenk in Gelbenhaus, Gemeinde Villanders, die Ehrenmedaille für vierzig jährige treue Dienste zuerkannt. Trient, 1. Oktober. *) Der Pseudopriester Franz Renata

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 31.05.1898
Umfang: 8
von einer Capitalrentensteuer getroffen werden, von der inländischen Rentensteuer befreit sind (sofern nicht etwa aus Gründen der Reciprocität be sondere Bestimmungen getroffen werden müssen); dies gilt sowohl für die im Wege des Abzuges, als auch für die im Wege individueller Steuervorschreibungen erhobene Rentensteuer. Für letztere nmsS der Steuer pflichtige den Beweis durch Vorlage der bezüglichen Steuerdocumente erbringen; hingegen wird ersterer Ab zug bei den an der Wiener Börse notierten Effecten (ungarische Ostbahn

-StaatSschuldverschreibungen vom Jahre 1876, kroatisch-slavonische Hypothekar-Grnnd- ablösungS-Obligationen, Sperc. italienische Rente) als notorisch einem weiteren Nachweise nicht unterworfen; bei den anderen Effecten genügt die Vorweisung des die Abzugsclausel enthaltenden Coupons, eines officiellen Eursblattes oder einer Bestätigung durch ein hiezu compctenteS Organ der betreffenden Staatsverwaltung; soferne es sich nur um geringe Beträge handelt oder wesentliche Zweifel nicht bestehen, kann sich die Steuer behörde

, steuer pflichtig. 3. Als von einer ausländischen directen Bestenernng (abgesehen von der Personal-Einkommensteuer) betroffen, gelten auch solche Zinsen und Dividenden, bei denen nach dem ausländischen Gesetze der Schuldner (die Corporation, Gesellschaft) verpflichtet ist, die betreffende Steuer für den Gläubiger abzuziehen, ohne Rücksicht darauf, ob der betreffende Schuldner den ihm etwa zustehenden Regres» wirklich geltend macht oder nicht. Derartige Steuern sind z. B.: k) die ungarische

Capitalzinsen und Renten steuer; dem Abzüge dieser Steuer unterliegen die PriorUatS - Obligationen, hingegen nicht die Pjandbriefe; bezüglich letzterer vergleiche Punkt 4; d) die italienische Steuer von Einkünsten vom be-- bcweglichen Vermögen (Impvsta sui reülMi tU rievdeWa modilo) hinsichtlich der Zinsen auS kontrahierten Schulden und ausgegebenen Oblt- gationgn (incknsioe Pfandbriefen); o) die russische Capitalsrentenstcuer hinsichtlich der Einnahmen aus zinstragenden Papieren (StaatS- und'>Communal

-Wertpcchiercn'. Pfandbriefen, so wie Obligationen privater Institute aller Art), dann hinsichtlich der Eisenbahnactien. Da jedoch hinsichtlich aller aufgezählten Kategorien specielle Befreiungen vorkommen, obliegt es dem Steuer pflichtigen, der die Freilassung der bezüglichen Erträg nisse von der hierländigen Rentensteuer beansprucht, in entsprechender Weise (siehe oben Pnnkt 2) nach zuweisen, dass die Papiere, beziehungsweise Unterneh mungen in dem betreffenden Lande von der dortigen Steuer nicht befreit

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

- Steuer auf den Immobiliarbesitz eingeführt, dieser . Steuer dient zur Sicherstellung «Msen und der Amorliflerung obiger Anleihe, là. Steuer beträgt 3.50 Promille d« Jmmo- duAlvertes. Die Bemessung dieser Steuer erfolgt 'K die BezirksfteuerSià. inokN die Besitzer mm derzeit steuerfreien Im- find dieser Steuer unterworfen und Z« dlefem Zwecke innerhalb von SV Tagen zà.^lah diese» Dekrets bei dm zuständigen Kb!!» ' eine enWrechende Erklärung ein- Staatliche Borschüsse Das Emissionsinstitut

. Die Vor schüsse müssen von den Kreditinstituten direkt an die Steuerbehörde überwiesen werden, dle eine Empfangsbestätigung für die Behebung de» pro visorischen Anleihezertifikats ausstellt. Für alle obigen Kreditoperationen wlrd eine einmalige Slempelgebühr lm Betrag von einer Lira eingehoben. Die Zeichner der Anleihe können die Steuer auch mit diesen Anleihepapieren bezahlen. Die diesbezüglichen Modalitäten werden mit Dekret des Finanzministeriums noch bekanntgegeben. Aus diese Anleihepapiere

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 06.04.1898
Umfang: 8
Gemeinden Brixen Brnneck Cavalese Cles Jmst Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Kitzbühel Kufstein Landeck Vorsitzender Leopold Ratschiller, . k. k. Finanzrath Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- ii;s^ctor. MarcuK. F«iherr» ? v. Spiegelfeld, k. k.s ezirkshaupt- niann Johann v. Laschan, k.' k. Steuer-Ober- inspector Rudolf R. v.Ferrari, k. k. BezirkSksaupt mann Hieronym. Fontana, k. k. BezirkShaupt- maun Josef Burgauner, k. t. Steuer-Ober inspektor Georg Mairhoser, k. k. Steuer Ober inspektor

Dr. Christian Wittiug, k. k. Steuerinspektor KarlN.v.Lachnuillcr, k. k. BezirkShaupt- maiin Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspektor Matthäus Dauin, k. k. Bezirkshaupt- iuann Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath AloiS Leiß, k. k. Bezirkshaupt, mann Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspektor Stellvertreter, Franz Mäurer, k. k. Steurr-Ober-- iuspector Heiurich'Sligncr^ kc> k.' SteueramtS- ^ Official-. Franz Haindl, k/k. Steuer-Ober- inspkctor. , Josef Kaiser, k. k. Steucr^Ober« inspector Julius -Neuuiug

, . Stencrreferent.i Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspektor Ä!ax Wiargreiter, k. k. Fiu.-Rechn.- Official ^osef Zanotti, k. k. Steueraiiits- Official - Johann Schär, k. k. Sleueramts- Osfieial Bartlmä Nuepp, Sienerrefeut Peter Ateuestrina, k. k. SteueranitS-- Eontrolor Karl Andre, k. k. Finanzconeipift Karl Payr, k. k. Steuer-Ober- iuspector Dr. Franz Wille, k.k.Steueriuspector Franz Äietzler, k. k. Steuer-Ober- inspecto? DariuS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer Lienz Marins Gf. Attemö. k. k. Vezirkshaupt- niann

mann . Karl GaSperazzo, k. k. Steuerinspektor Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Ober inspcctor Noman Aiurr, k. k. Steuerinspektor sebast. Scharnagl, k. k. Steueriuspector Josef ?tiederwieser, k. k. Steuer-Ober inspektor Innsbruck, am 23.-März 1398. Dr. Saut er. Stellvertreter' Franz Haindl, f. k. Stcuer-Ober- inspcct^r Heinrich Koch,, Steuerreferent Johann Äiayr, k. k. Fiuauzconeipist Rafael Vicentini, k.k. Steurrinspector Josef Tonelli,.. ü k. Hauptsteuer- . einnehmer gerd.Schwaighofer k.k

. stenerinspector - Josef KisUc'r, k. k. SteuereiN' uehnier Josef Kaiser, k. k. Steuer Ober- inspector Josef Straffer, k. k. Steuerein nehmer Karl Praxmerer,, k. k. Sleucrein« nehmer Rupert Aiatt, k. 'k. Hauptsteuer- einnehmer Kundmachung. Der Marktgenieinde Dornbirn wurde die Bewilli gung..zur. Abhaltung eiucS Vieh- und Kränicrmarltcs am 6. December jeden JahrcS, beziehungsweise wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt, am nächstfolgen den Montag, ertheilt. Innsbruck, am 28. März 1898. K.- K.-Statthalterei

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 15.06.1898
Umfang: 8
der in Tirol bestehenden SchätznngS - Commissionen für die Veranlagung der Personal-Einkommensteuer. eingesendet werden. — Jedes solide Zlniioiiccn-Aurcau nimmt Annoi^i-n enigegc». aiiatlich V0 lr.; ^ stelltt»acii mit oiai.nncii inusjen rostfrei Tclcphon-')tr. 1:!',. SchätzungS- Bezirk Vorsitzender Stellvertreter Innsbruck sainmt Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Franz Maurer, k. k. Steuer-Ober- inspector Bozen mit GrieS und Zwölf- malgreien Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- infpeetor Heinrich

Aigner, k. k. SteueraintS- official Meran mitObermaiS UntermaiS und Grätsch Marcus Freiherr v. Spiegclfeld, k. k. BezirkShaupt- mauu Franz Haindl, k. k. Steuer-Ober- iuspector Tricnt Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Obcr- inspector Josef Kaiser, k. k. Steuer-Ober inspektor Ampezzo Rudolf R. v.Ferrari, k. k. Bezirkshaupt- maun Julius Renuing, Steuerreserent Borgo Hieronym. Fontana k. k. BezirlShanpt- maun Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspector Bozen mit Aus schluss obiger Gemeinden Josef Burgauner

, k. k. Steuer-Ober inspektor Aiax Margreiter, k. k. Fin.-Rechn.- Osficial Brixen Georg Mairhofer, k. k. Steuer-Ober- inspector Josef Zauotti, k. k. ^teneramts- Official Bruneck Dr. Christian Witting, k. k. Steneriuspector Johauu Schär, k. k. StelieranitS- Osficial C.walese 5!arlR v.Lachmuller, k. k. Bezirkshaupt- mann Bartlmä Nuepp, Steuerreserent CleS Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspector Pcter Aienestrina, k. k. Steueramts- Controlor Jmst Matthäus Daum, k. k. BezirkShanpt- mann Karl Andre, k.k

. Finanzconcipist «-i Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Karl Palr, k. k- Steuer-Ober- iuspector - Kitzbühel Alois Leiß, k. k. Bezirköhaupt- mann Dr. Franz Wille, k. k. Steuerinspector - Kufstein Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspector DarinS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer - Landeck Franz Metzler, k. k. Steuer-Ober inspector Gebhard Gmeiner, k. k. Steuerein nehmer Verzeichnis der Mitglieder nnd deren Stellvertreter der Personal-Einkommensteuer

, Kausmann iu Trieut Carlo Sembianli, k. k. Steuer-Eiiinchmer in Tricnt Jsidor Hamberger, Kaufiiiauu in Trient Baron Zllb. de Nnngg, k. k. Hofrath i. P. in Tricnt ^colari, k. k. Ob.-L.-G.-Nath i. P. in Trient Thcofrasto Dandrea, Wirt in Cortina Ernesto Gaspari, Privatier in Bigon- tina

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Südtiroler Heimat
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Seite 7 von 8
Datum: 01.02.1934
Umfang: 8
den (siehe Nr. 41). 39. Kursteuer (Imposta di eura). Jene Gemeinden, die als Kurorte ausdrücklich anerkannt sind., dürfen an Stelle der Ausenthaltsgebühr (Nr. 32) eine Kursteuer einheben/ die von allen Personen eingehoben werden darf., die sich zu Kur- oder Vergnügungszwecken in die betreffende Gemeinde begeben und dort sich durch mindestens fünf Tage aufhalten. Die Höhe der Steuer wird von den Gemeinden beschlossen und darf 30 Lire jährlich pro Person nicht übersteigen. Ne ben der Kursteuer

auf Handel und Gewerbe und freie Berufe (Imposta comunale industrie. commerci, arti e pro- fessioni). Jeder, der in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbebetrieb oder einen freien Beruf ausübt, für welchen er mit der Ricchezza-Mobile-Steuer besteuert ist, ist ver pflichtet, eine Gemeindeabgabe zu bezahlen, deren Höhe für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. B (Handel und Ge werbe) mit höchstens 3 Prozent und für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. Gl (freie Berufe) mit höchstens 2.4 Pro zent

des der Ricchezza-Mobile-Steuer zugrunde liegenden steuerpflichtigen Einkommens bemessen ist. 42. Patentsteuer (Patente). Diese Steuer trifft alle jene, die in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbe betrieb oder einen freien Beruf ausübeu, aber nicht der Ricchezza-Mobile-Steuer unterworfen find, sei es, daß ihr Fortsetzung. Gesamteinkommen 2000 Lire nicht übersteigt, so daß sie von der Riechezza Mobile noch nicht ersaßt sind oder Befreiung derselben aus anderen Gründen genießen. Die Steuer ist in sieben

im allgemeinen direkt von den Konsumsteuerämtern eingehoben wird,, kann der Steuerpächter auch die Einhebung dieser Steuer übernehmen und z.B. die Auffindungssummen gleichzeitig mit den Steuerzetteln in Vorschreibung bringen. 46. bis 48. find für besondere Gemeindeabgaben Vorbe halten. 50. Flußregulierungsumlagen auf die Grundsteuer (Soo- rimposta fluviale terreni). Diese wird für die vom Staate ausgeführten Flußverbauungen auf Grund besonderer Er mächtigung eingehoben

'. Auch der Licht bildner-Wettbewerb (Preise bis 8 2000.—) wird viele veranlassen, sich vom Verlag A. Holzhausens Rachs.. Wien, 7., Kandlgasse 19-21, ein Probeheft kommen zu lassen. Im Verlage C. Barth, Wien, 1., Heßgasse 7. ist soeben „Das ABC des Steuerträgers', (Preis 3 Schilling) eine instruktive Arbeit aus der Feder des Bücherrevisors B i ck, erschienen. Es ist ein lerikonartiger Behelf, der auf dem gedrängten Raum von 111 Seiten in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Steuer fragen des Alltags

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 11.01.1858
Umfang: 6
—5K folgende Bestiiiiinungen zur allgemeine» Richtsclmur bekannt geinaciit: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wolmt. »nd liier eine» oder mekrrre Hunde kalt, ifl verpflichte», jätnljcli eine» Betrag von zwei „ sven e l ch ö- »vätirnng iiir ieden ,7n>iv als Steuer zu den Ge- meinbebetn fiiissen zu entriciuen. 2. 55ür das Iadr l^5>^ ifl d ese Steuer für alle Jene verfallen, welche sict, 8 Taqe nacl' Bekannt» wachung dieser Verordnuiig noch im Befltze eines Hundes befinden. 3. Jedes B> flper von Hnndeit

ist verr'fl chtet. die sen Besty bti der an'gestellleii .Nomm ssion a»z >zei- gen, den Hund vorz»fii>'reii, und die Steuer so.>l«lch zu be«nk>>rn. ^ür d.io Jalir i85si wiid qlei'.tis.ills der Tkirrar;t Josef Becher die Zlnfnahme der An» zeifie nnd die Srene^betiebnog besorgen. Es hat für dieses Jan die Slnzciaung der Hunde und die Steuerzahlung v o »i i l. k. Ä?. bis ein schließlich SO. k. M. Jänner IL5^ Vorniiitags von 9 biö 11 Uhr und Nachmiltaas von? bis 4 Uhr im Fleischbankgebände zu ebener

E,de riickiväris a»> Znn (äußere Treppe neben dem Scbmirdhause) zu geschehen. Am SamSta^e den >6. und Sonniage den 17. k. M. Jänner Heroen aber keine Hninrlpnngcn an- genoninirn. 4. Wer nach dieser stllacuieiuen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1V5S sich einen Hnnv einstellt, bat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolg te? Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu cinricbten. 5. Von der Steuer sind rinli'g und allein junge Hunde bis znm

Alter von 4 Monaten befreit. . 6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Parlhei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung giltiq, nud ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letztern sind abgesondert mit 6 kr. C. M. zu vergiuen. 7. Wer die oben beschriebene» Anmeldungen und Steuerzal'lungcn unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, fcden Hund, welcher nach Ver lauf der obig'il

Aiüneldnngsfristcn nicht mit dem übrrgebenen Zeichen verseben, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiege» worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strasverhaiidliing veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil dxr eingebrachten Strafe als Anzeiqegebühr. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnthshalber nicht eingebracht wer de» könn?», werde» vom Abdecker über Austrag deö

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 26.03.1890
Umfang: 8
«nd Gelder werdm fraoro erbeten, Mannfcripte nicht zurückgestellt. — JnsertionS'Gebühr für die öspaltige Petitzeile oder deren Raum S kr. für ein-, 7 kr. für zwei- und S kr. für dreimalige Einrückung. Bei großer» Jnsertiouen entsprechender Rabatt. — Znr Beantwortn»,, eventueller Anfragen wird die betreffende Freimarke erbeten. M 25. Bozen, Mittwoch, 26. Miirz 18S0. XXIX. Jahrg. Bom Reichsrathe. Keffio«. 376. Sitzung. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Steuer- AusschusseS Über die Anträge

, werden immer schwer empfunden, abgesehen von allem andern. Dieses Gesetz wurde in Tirol eingeführt zu einer Zeit, wo Tirol mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, welche in den Jahren 1882, 1885, 1888 und 1889 Millionen Gulden Schaden brachten. Der Um stand, daß die Bauart unserer Wohnhäuser wesentlich verschieden ist gegenüber der in anderen Provinzen, nämlich eine viel ausgedehntere, geräumigere und wohn lichere macht die neue Steuer bei uns so drückend. Die im ß.5 beantragte Aenderung

nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung fand nach der Anzahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, betrug hiefür zu entrichtende Steuer 340 fl. Das werde nun durch die Streichung des erwähnten Alinea deS §> 5 allerdings gebessert und diese Besserung anerkenne kr gerne als eine wesentliche, wenigstens für einen Theil der Gebäudebesitzer. Aber das in Bezug auf die Leer- stehungen Gebotene genüge und entspreche durchaus mcht. --- Der Redner geht

nun auf eine Besprechung beS Principes der Hausklassensteuer ein und erinnert, aß man bei Einführung dieser Steuer ursprünglich km den Nutzungswerth treffen wollte, welchen Gesichts punkt man aber immer mehr aus dem Auge verloren habe. Im Weiteren zählt Redner jene von den Tirolern geforderten Punkte auf, welche in der Vorlage gar eine Berücksichtigung gefunden haben. Diese Forder ungen begründet er mit Berufung aus Schäffle und yrbach und bespricht hiebei insbesondere auch die JnnsLruaer Verhältnisse. Dann wirft

schwer rechtfertigen. Zum mindesten wird aber auch Derjenige, welcher der entgegengesetzten Ansicht beipflichtet, zugeben müssen, daß das Haus für den Bauer nicht den Charakter eines Ertragsobjectes hat. Das Haus als solches wirft dem Bauer keinen Heller Gewinn ab; im Gegentheile! Die Steuer also, die man auf das BauernhauS legt, kann nicht vom Hausertrage, der nicht existirt, sondern muß vom Guts ertrage, vom Einkommen, das die Landwirthschast ab wirft, bestritten werden. Die Steuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 12
Datum: 04.09.1909
Umfang: 12
. Wenn diese Verhetzung auch weiterhin in dem Maße fortschreitet wie jetzt, muß sie zur Unterbindung eines jeden Fremdenverkehres führen. Den Schaden davon hat dann nur die bodenständige Bevölkerung. WelcheAusstchten bestehen für die sogenannten „LuXussteuern^. Wenn die Staatskassen leer sind, tauchen zu Len Zeilen der größten Not immer wieder Vorschläge zur Einhebung von „Luxussteuern' auf, um eben so schnell von der Tagesordnung zu verschwinden. Die „LuruSsteuern' verfolgen den Zweck, die Steuer last

Erträgnisse liesern. In Oesterreich wollte man längst eine Automobil- und Fahrr.-.d- steuer einführen, stieß jedoch dabei auf oie größten Hindernisse; nur Salzburg hebt gegenwärtig eine Automobilsteuer ein, deren Einhebung aber keinem weiteren Kronlande gestatte: wird, um nicht einer Rüchssteuer hinderlich zu sein. Bon ausländischen Staaten haben Frankreich, Italien und einige deutsche Bundesstaaten eine Fahrradsteuer; die Näder der Arbeiter und der Geschäftswelt sind jedoch von dieser Steuer frei

. In Frankreich trägt diese Steuer drei bis vier Millionen Franks, in Italien rreivieltel Millionen. Eine Automobilsteuer gidi es in Deuijcu- land und Frankreich. Engl.ind, Italien, HoU-.nd, Frankreich heben auch cin: Steuer für LuruSpferce, Frankreick auck eine solche 'ür Luxuswagen in mehreren Abstufungen ein, die znzols Millionen Fran.'S einbringt. Auch eine Steuer für das Halten von Dienstboten besteht in Frankceick. In Oeüericich wurde auch schon eine Steuer für Minera>w>.n:r, Badeorte, eine Fenster

, Klavierfteuer und cei^eick ', vorgeschlagen. Geiecht erscheint un? vor allein eine Antouiobilsteuer, da gerade für die verniögliche-'. Kreise der Automobilfrhrer die Reichs-, ^andes^ und Äezirksstraßen in besonder- gutem Zustande erhalt'.! werden müssen, also schon deswegen eine ausgiebige Steuer angezeigt ist. Auch für (Ibanipaanerwein und überhaupt für alle feinen ausländischen Weine sollt: eine ausgiebigere „Besteuerung' als bisher tuichgisühn wenden. Wer Ehampagner n.,d leine Rheni- Bissel- und ^panie

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 01.06.1850
Umfang: 4
und mit Griiebmigung deö Herrn Statt- dalters wird auf den Besitz Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für^dlc Bedürfnisse der Stadtqemeinde zn vcrwe«» den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Rcichswälirung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfnisseii zu entrichten

. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diese» Besitz bei der aufgestellten Kommisston anzuzeigen, den Hnnd vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr lLSg wird der Tiiier- - arzt Jos. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcucrbchcbung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der' Haindc und die Sten erbezahlu

Uebernahme des Hundes die An zeige zn machen und die Steuer zn entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein sunge Hunde bis zum Alter von j Monate» befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkte» Hnnde angehängt werde» muß; die Kosten des letztere» sind abgesondert zn vergüten. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldnng und Versteuerung der Hunde jedes mal

besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt iu ciue Strafe des dreifachen Betrages der Stener. Der Abdecker wird beauftragt, jedenHun d, welcher nach Verlauf obiger Anmclduugssristc» nicht mit dem übergeben?» Zeiclien versebe» und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwie gen worden ist, zum Kommissär zn stelle», wel cher die magisiratliche Strafverhandlnng veran laßt. Dem Abdecker gebübrt bei Straffällen der dritte Tbeil

der Strafe als Anzcigegebnbr. g. Die Hunde jener Parteien, weiche die Steuer- oder Strafcbezablniig verweigern, oder von wel chen diese Beträge armuthsbalber nicht ciiigebra-lit werde» können, sollen über Anstrag dcS Magi strats vom Abdecker vertilgt werdr». 10. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver» Wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fabren deS Wuthausbrnchcö bleiben »ngeändert in Wirksamkeit. Vom Stadtmagistrate Jnnebrii-k am 20. Mai >850. II r. v. Klcbelsberg, Bürgermeister. igenz

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 08.03.1895
Umfang: 8
ergebenst bit- lln, von einer Gleichstellung derselben mit den lediglich von der Absicht auf Gewinn geleiteten Actiengesell- schasten rücksichtlich der Besteuerung Umgang zu nehmen und die Steuern der Sparcassen mit Rücksicht auf den Humanitären Charakter in mäßiger uud billiger Weise zu bemessen. Nach dem Entwürfe des SteuerausfchusseS würden die Sparcassen getroffen: von der Er wer bste uer, 1>) von der Rentensteuer. Anbelangend die Erwerb steuer , können die Spar cassen billigerweise nicht vergangen

, dass sie von jeder Steuerleistung befreit werden, dieselben glauben jedoch be rechtigten Anspruch erheben zu können, dass sie als huma nitäre Anstalten nicht den ErwerbSgesellschaftcn gleich gestellt und mit 10°/o des Reinerträgnisses besteuert weiden. Der Steuerauschuss hat nun wohl die Re gierungsvorlage dahin geändert, dass für die Spar cassen uiit kleineren Reinerträgnissen die 10°/gtige Steuer bis auf 5°/g herabgemindert wird; allein die gefertigten Sparcassen glauben kein unberechtigtes Ver

Ergebnis handelt. Was nun die Rentensteuer anbelangt, so ist dieselbe wohl nicht eine Besteuerung der Sparcassen, sondern nur eine Besteuerung der Einleger. Da jedoch .die Perception dieser Steuer den Sparcassen aufge bürdet wird, da der SteuerauSschuss für die Einlagen verschiedener Anstalten einen verschiedenen Steuerfuß normiert hat und daher die größeren Sparkassen zwingt, um konkurrenzfähig mit den kleineren zu werden, auf 4L0 die Rückvergütung der Steuer zu verzichten, so bildet

auch die Rentensteuer eine indirecte Besteuerung der Sparcassen. Diese indirccte Besteuerung der Spar cassen trifft dieselbe um so schwerer, da ihre Concur- renzanstalten — die Postsparkassen — von der Ren tensteuer befreit wurden und da die Sparcassen durch die ihnen anserlcgte Perception der Steuer ohnehin dnrch die unabweisliche Blamlenvermehrung hart ge troffen werden. Die Rentensteuer entspricht überdies dadurch, dass sie sämmtliche Einlagen ohne Unterschied der Höhe trifft, nicht den Bcstimmuugcu deS Z 125

uud 155, woruach Bezüge von jährlich nicht mehr als 300 fl. resp. 600 fl. von der Zahlung jeder Renten steuer frei fein sollen. Es wäre daher für die Staats verwaltung confequent und nur gerecht, wenn dieselbe die Einlagen in die Sparcassen, gleich den Postspar kassen Einlagen, von jeder Rentensteuer freilassen wollte. Wenn jedoch die Befreiung der Sparkasse-Einlagen von der Rentensteuer dem Principe der neuen Steuergesetze widersprechen sollte und daher unzulässig wäre, so glauben die gefertigten

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 26.09.1931
Umfang: 8
, abends im großen Kursaale bei Restauration das beliebte Meraner Dauernquartett mit lustigen Volkslie dern und Jodlern hören unter Mitwirkung der bestbetannten Algunder Musikkapelle in Burg- gräslertracht. Eintritt in den Saal Lire 5.— und Steuer; nummerierte Galeriesitze 4 Lire und Steiler; Galerie-Eintritt 3 Lire und Steuer. Die Eröffnung des Großen Traubenfestes erfolgt Sonntag, den 4. Oktober; v Uhr srül)-. Tncireveiile der Vereins-Kapelle und der Oberinaiser-Kapelle. Um 10 Uhr vormittags zeigen

auf der Promenade. Hm großen Saale: Trachtenball auf der Alm. Qbermaiser- Dorfmusik, Sennhütte usw. Um 11 Uhr Aus zeichnung der 10 schönsten Paare durch Obst- und Weinspenden, ferner Einzelspenden an j« fünf der nettesten Mädeln und Burschen in Tracht. Einlritls-Preise: An Sonntagen bei jeder Veranstaltung 2 L inklusive Steuer, für Trachten 1 Lira einschließ lich Steuer. An Wochentagen abends 1 Lira einschließlich Steiler, für Trachten frei. Eintritt zum Almtanz: 1 Lira einschließlich Steuer. Zu den beiden

Trachtenbällen am Sonntag, den 4., und Samstag, den 11. Oktober, 2 Lire einschließlich Steuer, heimische Trachten 1 Lira einschließlich Steuer. Uon?ert às Rurvrc^eàrZ Programm kür keute. Lemsstsx vormittsrss von Il'lZ bis lZ l5 1. Rossini: Aschenbrödel. Ouverture 2.Verdi: Nigoletto. Phantasie 3. Lanner: Die Romantiker. Walser 4. Strauß: Der Zigeunerbaron. Ouverture 5. Lehar: Las Land des Lächeliis. Phantasie 1 »7 » , 'r. anteilizll, äem Im dri8eurAe8àA-t »ei-rior lek! sock DamenlzT^z'eQUKA. ^°knet°''^ vnrzz

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 17.03.1923
Umfang: 6
Samstag, den 17. März ISS». .INeraver AeUvvg'. Seite 5 für alle übrigen Seifenarten 20 Lire per 10V Kilo. - Bemerkenswert ist hierbei, daß Seifen mit glatten Flächen unv einem mehr als 2M Kubikzentimeter betragenden Raum inhalt und wenn fie außer der Firmamarke keinerlei Einkerbung auf der Oberfläche auf weisen, nicht als Toiletteseifen betrachtet wenden. Für die Herstellung von Lauge und Waschmehl beträgt die Steuer 1v Lire per 1VV Kilo und darf dieselbe nicht mehr nls 25 Prozent fette Säuren

enthalten, da sie sonst der Äeisensteuer unterliegen. 5)in- sichilich des Steuersatzes tritt derselbe eben falls am 12. März in Kraft, während die übrigen Verfügungen innerhalb 3 Monaten Anwendung finden. Di e Steuer für Trauben- und Malzzucker uiÄ andere Auckerarten wird durch Anhang ? >öes Dekretes geregelt und die betreffenden 12 Gesetze mif unser Gebiet ausgedehnt. Der Steuersatz hierfür tritt ebenfalls mit 12. Mäm in Kraft. Die Steuer für Essigsäure wird mit Anhang 0 durch Ausdehnung

der be treffenden acht Gesetze in unserem Gebiete eingeführt. Nach den diesbezüglichen Ge setzen beträgt die Steuer 50 Lire per 100 Kilo bei reiner Essigsäure bis 10 Prozent; 160 Lire von 10 bis 30 Prozent: 250 Lire von 30 bis 50 Prozent; 355 Lixe von 50 bis 70 Prozent; 460 Lire von 70 bis 90 Prozent: 500 Lire von 90 bis 98 Prozent und 600 L. von 98 bis 100 Prozent. Bei der Einfuhr aus dem Auslande wird zugleich mit dem SIZl.Ml'5 <KNQcl.lOK-QUcl.l.c> WßMWDW-EW Einfuhrzoll die der Fabritationssteuer gleichhohe

die diesbezüglichen 6 Gesetze auf unser Gebiet Anwendung. Laut Artikel 3 dieses Anhanges tritt dasselbe aber erst an dein vom Finanzminister mit eigenem De kret zu bestimmenden Tage'in Kraft. Die Steuer für Gas beträgt bei Erzeugung aus anderen Stoffen als mineralischen Oelen und zu ganz oder nur teilweisen Beleuch- tungszwecken 3 Cts. per Kubikmeter, 2 Cts. per Kubikmeter f. Beheizungszwecke, 12 Cts. per Kubikmeter, wenn es aus mineralischen Oelen erzeugt -und zu Beleuchtunaszwecken verwendet wird und 8 Cts. per

Kubikmeter, wenn dieses aus mineralischen Oelen erzeugt und zu Be,Heizungszwecken benützt wird. Die Steuer für elektrische Kraft beträft 1 Cent, per Hektowattstunde, sowohl bei Bcheizunas- als bei Beleuchtunaszwecken. Die Steuer ist vom Produzenten zu leisten, doch kann die selbe auf den Konsumenten abgewälzt wer den. Geld- und Devisenmarkt- (Eigenberichte der Spar- und Vorschiißfasse für Handel und Gewerbe, Meran.) Zürich. Schluszkurse vom 16. März: > 0745 . Brüssel Fahrnis- Versteigerung. Im Konkurse

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 08.10.1879
Umfang: 4
13 fl. 7V kr. VerjAneäeae». (Eine geradezu unglaubliche Zteuergeschichte) aus Un garn erzählt Kalt EötvSs im .Egyetertes' : „In einem kleinen Bakonyer Dorfe lebte ein armer Greißler; der ge stimmte Vorralh seines Ladens war ungefähr fünfzig Gul den werth. Außerdem besaß er ein Häuschen, das er für dreihundert Gulden gekauft, und weil man davon nicht leben kann, war er gleichzeitig Kellner bei dem Dorfwirthe. Es war die Zeit der Steuervorschreibung für das kaufende Jahr gekommen. Die Steuer» Commission

hatte ein Mit glied. welches behauptete, daß man dem Gesetze zufolge Jedermann eine beliebig hohe Steuer vorschreiben könne, ohne daß man dagegen eine gesetzliche Remedur zu finden vermöchte. Die anderen Steuerbeamten bezweifelten die Richiigkeit dieser Behauptung. Das erwähnte Mitglied bot eine Wette an. die angenommen wurde. Das Com- missionsmitglied ersah sich den armen Greißler als Opfer; er imputirte ihm, daß er ein jährliches Einkommen von zehntausend Gulden besitze und so erhielt er eine JahreS- steuer

von 1702 fl. 56 kr. vorgeschrieben. Die Reclama» tions Commission des Comitats. an welche sich der kreiße ler gewrndet hatte, reducirte die Steuer um 1600 fl. Der Steuer Jnipector rccurrirte aber gegen den Beschluß der Reclnmations Commission. Während dies geschah, war das erste Halbjahr abgelaufen und der arme Greißler erhielt einen Mahnzettel, welchem zufolge er, nachdem er bereits 51 fl. gezahlt, sich beeilen solle, den Rest von 799 fl. 23 kr. zu bezahlen, ansonst er exequirt

würde. Und weil der arme Greißler nicht zahlen kann, wird sein gesammter beweglicher und unbeweglicher Besitz exequirt — wegen einer halbjährigen Steuer. Der Greißler wird von einer unheilbareil. tödtliöen Krankheit befallen. Sline Gattin läßt ihn vom behördlichen Arzte untersuchen und kommt mit dem Zeugnisse desselben nach Pest, wo sie ihre bittere Klage der Steuerverwaltung vorbringt. Der Beamte, der an der Spitze derselben steht, ist ein ehrli cher, guter Beamter, der ein menschliches Herz im Busen hat. Er erbarmt

sich der armen Frau, ordnet beim Steuer« Jnspector eine Umersuchung an. fordert die Iu'endung der Acten, erklärt aber gleichzeitig, daß es nicht in seiner Macht stehe, die Exccution zu sistire», weil dies das Gesetz und die gesetzliche Praxis nicht gestatten; das Gesetz aber ist heilig.' Äeu«sts jloß. Wien, 6. October. Der „Osten' und die „Montags. Revue' betonen beide die vollständige Spontaneität des Rücktrittes des Fürsten Carlos Auersperg vom Präsidium des Herrenhauses. Die „Montags'Reyue' ironisirt

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 10.10.1940
Umfang: 4
Ausdehnung des Systems der Zahlung der allgemeinen Einnahmesteuer sur Harz- Hältiges Bauholz ist die einmalige Ent richtung der Steuer festgesetzt worden. Was das Holz betrifft, was bereits von Schlägerungen der Wälder bei Großiften und Kleinhändlern vorhanden ist, d. h. daß der Uebergang am 10. August bereits vollzogen war, so gilt die Behandlung, die im Abkommen vorgesehen ist. Der Verkauf oder die Ueberlafsung von Waldschlägen, die mit oder ohne Kon trakt, welcher der Registrierung unterlag

, vorgenommen wurde, für welche aber nicht die ausgemachten Zahlungen erfolgt sind, unterliegen der einmaligen Steuer von 6 Prozent. Nach Art. 1 des Abkommens beträgt die E'nnahmensteuer auf Bauholz, sowohl inländischer Produktion als auch bei der Einfuhr aus dem Auslande, 6'/, des durchschnittlichen Marktpreises. In diejer 6'/«igen Steuer sind alle späteren Umsätze in Bauholz inbegriffen, so daß die Steuer also nur einmal, bei der Schlägs- rung oder bei der Einfuhr des Holzes, zu entrichten

beim Ver kauf oder auch einzelner harzhältiger Bäume vom Besitzer des Waldes selbst oder durch andere Personen. Die Steuer wild gleichzeitig mit der Registergebühr bei Vorlage des Kaufvertages beim Regi- teramte entrichtet. Daraus ergibt sich, daß die Registergebühr sür den Kaufver trag in der Einnahmensteuer nicht schon inbegriffen ist. Jede Schägerung von Bauholz muß bei dem für den Verkäufsort zuständigen Re fchaften, wenn sie die Verkäufer des Hol zes find; von den Käufern des Holzes

der Provinzkorporationsräte richtigzustellen. Die Einnahmensteuer geht zur Gänze zu Lasten des Käufers oder des Pächters von Holzschlägerungen. Wenn die Schlä- gerung durch den Besitzer des Waldes selbst erfolgt, so ist die Einnahmensteuer vom Käufer des geschlagenen Holzes zu entrichten. Die Zahlung der Einnahmen steuer hat gleichzeitig mit der Registerge bühr inr Falle von zu registrierenden Kaufverträgen, ansonsten bei der Anmel dung der àhlèigerung oder des Kaufes von Bauholz zu geschehen. Bei Schläge rungen in gewissen Zeitabständen

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 09.04.1898
Umfang: 8
ernannt. .-..ßrveuuungm. Der Finanzminister ernanllte zu Vorsitzenden bezw. Vorsitzenden-Szellyertretern der Schätzungskommissionen . sür die Personaleinkommensteuer folgende Herren, von deuen der erstgenannte immer als Vorsitzender, der zweite als dessen Stellvertreter zn betrachten ist: für die Stadt Innsbruck sammt Willen: Leopold Rätschiller, k. k. Finanzrath; Franz Maurer, k- k. Steuer-Oberinspektors - Für die Stadt Bozen mit Grics und Zwolfmalgreien: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- wspeyör

; Heinrich Aigne:> t. k. Steueramts-Offizial. Für Meräi» mit Obermais, Untermais und Grätsch: Markus Freiherr v. Spiegelfeld, k. k. Bezirkshauptmann; Franz Haindl, ^ k. Steuer-Oberinspektor. - Für den Bezirk Ampezzo: Rudolf V ^Ferräri ,^'k. Bezirkshaup^mann; Julius Nenning, Aeuerreferent. Für den Bezirk Bozen mit Ausschluß obiger Gemeinden: Josef Burgauner, k.k. Steuer Oberinspektor; Max Margreiter, k. k. Finanz-Rechnungs-Offizial. Für den Bezirk Brixep: Georg Mayrhofer, k. k. Steuer- Oberinspektor

; Josef Aanotti, k. k.. .Steueramts-Offizial Für den Bezirk Bruneck: ^r. Christion Witting, k. k» Steuennspektor; Johann Schär, ^ ks Hteueramts-Offizial. Für , den, Bezirk Jmst: Matthias ^aum, Z. k. . Bezirkshstuptmann; Karl Andre, k. k. Finanz- Mzipist. Für Zey. Bezirk Jnnsbruck mit Ausschluß von Wilten: Leopold RatZchlller, k. k. Finanzrath ; Karl Payr, k.k. Steuer- ^beriuspektor. - Für den Bezirk Kttzbühel: Alois Leiß, k. k. Mpkshäuptmann; .Dr, Franz Wille, k. k. Steuerinspektor. Mr den Bezirk

Kufstein : Dr. Johann Torggler, k. k. Steuer- ^bennspekLor, Darius Schwarz, k. k. Steuereinnehmer. Für ben Bezirk Laudeck:^ Franz Metzler, k. k. Steuer -Oberinspektor; ^ebhard. .Gmeiner, k. ^ Steuereinnehmer. Für den Bezirk M-, Marius Graf. Attems, k. k. Bezirkshauptmann ; Hugo Mnanzkönzipift.. Für den Bezirk Meran nnt Ausschluß obiger Gemeinden: Markus Freiherr v. Spiegelfeld, k. k. Bezirkshauptmann; Franz Haindl, k. k. Steuer^OberinsPektor. Für den Bezirk Reutte : Alois Hafner, k. k. Bezirkshäüptmann

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Volksbote
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Seite 5 von 12
Datum: 01.10.1931
Umfang: 12
LnviUBrlAM Ile HunWeim nachberResorm-erGemein-efinanzen Die Einhebung dieser Steuer ist für alle Gemeinden vorgeschrieben und sie trifft alle Hunde ohne Ausnahme, von wem immer und zu welchem Zweck immer sie gehalten werden. Für die Berechnung der Höhe der Steuer werden die Hunde in drei Klassen eingeteilt: 1. Luxus, oder Liebhaberhunde, deren Jahressteuer 150 Lire beträgt: 2. Jagdhunde und Wachhunde, die zu Rassen gehören, die erfahrungsgemäß für solche Zwecke verwendet werden, sowie all

« anderen Hunde, die nicht zur 3. Gruppe ge hören: 50 Lire jährlich: 3. Hunde, die ausschließlich zum Schutze landwirtschaftlicher Gebäude oder Herden oder zum Handel mit Hunden gehalten wer den. Für diese beträgt die Steuer 15 Lire. Die Einreihung der Jagdhunde in die zweite Klasse ist davon abhängig, daß der Eigentümer des Hundes im Besitze eines Waffenpasses ist, andernfalls werden auch die Jagdhunde als Luxushunde besteuert. Bon der Steuer befreit sind nur di« Hunde, die ausschließlich zur Begleitung

und seine Adresse und die Art und die Kennzeichen des Hundes an geben. Die Anmeldung ist auch bei Hunden zu machen, die von der Steuer befreit sind. Wenn ein Hund nicht angemeldet ist, so nimmt das Gesetz bezüglich der Bestrafung an, daß er dem Familienoberhaupte gehört, wobei aber der Gegenbeweis gestattet ist. > Die Steuer ist vom nächsten Quartal an, nachdem der Besitz des Hundes begonnen hat, zu bezahlen. Wenn ein Hund im Laufe des Jahres zugrunde geht, hat der Eigentümer das Recht, gegen Rückstellung

der Hunde marke vom nächsten Quartale nach Anmel dung des Verlustes den Rückersatz der Steuer zu verlangen. Wenn jemand einen Hund er wirbt, der in der betreffenden Gemeinde schon besteuert wurde, oder wenn jemand «inen zugrunde gegangenen Hund durch einen der gleichen Klasse ersetzt, braucht er keine neue Steuer zu bezahlen. Damen-Mäntel * In- und Ausland-Modelle ln größter Answahl bei e ' It Mi Solzano Pfarrplatz. Nr. 2 xsssssaaMamsi Ser Rosenkranz Drei Bilder aus der Weltgeschichte

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 20.04.1918
Umfang: 8
der neuen deutschen Steuer- Vorlagen wird auszugsweise mitgeteilt: 1. Das Branntweinmonöpol. Aller er zeugter Branntwein ist an die Monopslverwaltnng Abzuliefern. Das neu-zu errichtende Monopolamt besteht aus der Verwaltnngsabteilung und der Ge schäftsabteilung. Letztere M die bisherige Spiritus zentrale. Die Verkaufspreise sind so festzusetzen, daß dem Reiche nach Abzug aller Kosten eine Rein einnahme von 800 Mark für den Hektoliter ver bleibt. 2. Die Bierstener. Die Biersteuer be destet den Uebergang

zur Fabrikatsteuer, unter-Ein führung der Kontingieruug. ' Die Steuersätze sind je nach der.Größe der Brauerei von 10 bis 12^ Mark für des Hektoliter gestaffelt. Die W e i n- fte uer.wirb gleichfalls neu aufgebaut und beträgt 20 Prozent 'vom Werte. Sie ssll 105 Millionen Mark liefern. 'Dazu kommt ndch eine Erhöhung der Sch aumweinsteuer mit einem Betrage von 20 Millionen Mark, eine Steuer von Mineral- w äs s ern ^und künstlich bereiteten Getränken mit Millionen Mark und eine Erhöhung der Zölle für Tee, Kaffee

unter< anderem Pressetelegramme. Die Fernsprechgebühren werden um 10°/o er höht. V.Gesetz über die Kriegssteuer der Ge sellschaften. Dieses Gesetz setzt für das vierte Kriegs geschäftsjahr eine Abgabe vonF60°/<> des Mehrge winnes fest.- Die Abgabensätze ^mäßigen' sich jedoch staffelmäßig um 10°/o bMHH je nach der Höhe des Mehrgewinnes und her HKhe ber Dividende. Das achte und nemäe Besetz betreffen die Aenderung des ReichsstemvälMetzes und des, Wech selstempelgesetzes. 10. Um s a tz st e u e r g e setz. ' Der Steuer

un terliegen nicht nur die Waren, sondern jauch die Leistungen. Die bisherigen Befreiungen deSWaren- umsatzstmergesetzes bleiben erhalten.Die -Steuer beträgt fünf vom Tausend. ^ Außerdem wurden mit einer besonderen-L u- xussteuer belegt: > Edelmetalle und Edelsteine, Kunstwerke, > Antiquitäten, - photographische ^Hand apparate, Flügel, Klaviere, Harmonien und mecha nische ' Spielwerke, Handwaffen, Motorfahrzeuge für Land und Wasser, Teppiche/'Pelzwerk. - Der Steuersatz beträgt für Edelmetalle nnd

Edelsteine 20°/o für die übrigen Gegenstände 10^ im> Werte. 11^ Eine ganz neue Maßregel zielt dahin ab, zu verhindern, daß'Vermögen durch Fortschaffuug von Vermögen in das Ausland der Steuer ent zogen werden. Wer in das Ausland auswan dert, hat noch durch fünf Jahre die Steuer zu entrichten und muß vor der Abwanderung 2V Prozent seines Vermögens als Sicherheit leisten. Wer die Steuer hinterzieht, verliert mit Frau und Kindern die Staatsbürgerschaft. 12. Der Bierzoll. Der Bierzoll wird erhöht: In Gefäßen

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