ein Beamter hieher koiiimen wird, um den Dienst aufzunehmen, somit der Zeitpunkt herannaht, in dem der GewerbeförderungS^ienst der Kammer ins Leben treten soll, so ist e- nun Sache der Kammer, mit Rücksicht auf diesen Umstand hiefür ein Statut auszuarbeiten. Aufgabe dieses Instituts ist die Unter stützung jener Aclion, welche die Negierung seit Jahren eingeleitet und durch den GewerbefördernngS-Beirath weiter ausgestaltet hat, nämlich die Erhöhung der tech nischen Leistungsfähigkeit der Gewerbe
, diese Action in den Pro vinzen von Wien aus zu leiten und durchzuführen. So hat die Handels- und Gewerbekammer in Prag dortselbst ein technologisches Gewerbemnseum, die Kam mer in Reichenberg ein Gewerbeförderungs-Jnstitut errichtet, welche beide im December 1893 eröffnet wurden, während das von der Handels- und Gewerbe kammer in Lemberg projectierte technologische Gewerbe muscum demnächst eröffnet werden wird. Auch die hiesige Kammer beabsichtigt bekanntlich
hat, dass für diesen Dienst ein Statut ausgearbeitet werde, so ist es nothwendig, dass dieses Statut möglichst bald vor gelegt werde. Die Gewerbesection hat das Reichenberger Statut in allen Punkten durchberathen und empfiehlt dasselbe in abgeänderter Form der Kamnicr zur Annahme, die auch mit Einstimmigkeit erfolgt. Die Kammer erklärt sich auch mit dem Entwürfe des Dienstvertrages einverstanden, welcher mit dem vom k. k. Handelsministerium entsendeten Beamten ab geschlossen werden soll. Darnach
verbleibt derselbe im Status des Handelsministeriums und rückt dort auch allmählich vor, während die Bezahlung seines Gehaltes der Kamnicr obliegt, welche zu diesem Zwecke die ihr von der Regierung bewilligte Subvention ver wendet. Die Kammer schlägt hierauf folgende Herren zu fachmännischen Laienrichtern beim hiesigen k. k. Landes gerichte vor: Aus dem Handelsstand: Emil Molinari, Eckart v. Schumacher, Fritz Heigl, Joses Proxauf, Oskar Reiß, Anton v. Guggenbcrg, Gedeon v. Hibler und Franz Menz
. — Aus dem Kreise der Handels angestellten: Hugo Kürzl, Josef Gheri und Heinrich v. Wörndle. Mit Rücksicht ayf die stetjßf Zupahme der vo», jetzigen Kammerpcrsonale nicht mehr zu bewältigenden Arbeiten beschließt die Kammer über Antrag des Prä sidiums, es sei an der Handels- und Gewerbekammer in Innsbruck die Stelle eines EonceptSpraktikanten zu systemisieren. Derselbe soll ein Adjutum von 1400 k erhalten, im Falle zufriedenstellender Dienstleistung nach Ablauf eines Jahres in die X. RangSclasse