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Volksblatt
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Seite 5 von 14
Datum: 21.09.1892
Umfang: 14
zu I haben, daß der Alpensegen ein Gebrauch der katholischen I Kirche sei, er habe denselben für einen localen, aus der I vorchristlichen Zeit stammenden Gebrauch gehalten, k Hinsichtlich der Anklage des Curaten Huber erklärt V der Angeklagte, daß insofern der Artikel Ehrenrühriges I enthalte, er bei der Hauptverhandlung den Wahrheits- I beweis führen wolle. Der Angeklagte hat zu diesem g Zwecke 20 Anschuldigungspunkte zu beweisen versucht, welche dann den Gegenstand der verschiedenen Zeugen vernehmungen (es sind 26 Zeugen

Huber entschieden in Abrede. Im Laufe des Beweis verfahrens bestätigen auch mehrere Zeugen, daß die Kinder vom Curaten gut behandelt wurden, daß er ihnen sogar Prämien geben wollte, welche sie aber trotzig zurückwiesen mit dem Bemerken, es werde ihnen schon die Mutter Bücher kaufen. Der Lehrer Mühlsteiger bestätigt, daß eS eine leere Erfindung sei, daß er wegen des Curaten Riffian verlassen mußte. Dies sei wegen des zu kleinen Gehaltes geschehen. Zeugin AnnaSchassler sagt, es sei nicht richtig

, Curat Huber habe die Zeugin beein flussen wollen. Es stellt sich jedoch heraus, daß Herr Curat Huber geglaubt hatte, die Schaffler habe in der Voruntersuchung den AusjrH bestätigt, Mühlsteiger durch tüchtiges Schimpfen den Aufenthalt in Riffian zu verleiden. In Folge dessen ermähnte der Curat die Zeugin brieflich, bei der Hauptverhandlung die Wahrheit zu sagen. Der Zeuge Josef Kofler beklagt sich, daß der Curat sich in seine Angelegenheiten einmische, indem er seine Wirthshausbesuche beanständet

habe. Der Curat Huber erklärt, daß Kofler leichtsinnig sei, und daß er nur über Austrag der Mutter des Kofler gehandelt habe. Der Zeuge Jofef Schmiedhammer, ein alter, vorzüglich beleumundeter Mann, sagt, der Curat stifte nicht Unfrieden, fondern Frieden in den Familien; wenn der Curat nicht wäre, gingen „ein Theil Familien' ganz zu Grunde, die Riffiauer könnten sich keinen besseren Seelsorger wünschen. Auf den Vorhalt des Präsidenten, daß eS aber doch auch solche zu geben scheine, bei denen der Herr Curat

nicht beliebt sei, sagt der Zeuge: Den „gar Gabichen' ist unser Herrgott auch nicht recht. Der Zeuge Mathias Oettl, ein ausgezeichnet beleumundeter Manu, sagt ungefähr dasselbe. Cooperator Anton Kößler wird ebenfalls über die Anschuldigungspunkte vernommen; er bezeichnet dieselben insgesammt als grundlos uud spricht mit großer Ver ehrung über die musterhafte seelsorgliche Thätigkeit seines früheren Curaten Anton Huber. Ganz besonders wird durch ihn die Wirksamkeit des Curaten auf der Kanzel

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 12
Datum: 08.11.1902
Umfang: 12
1888 verblieb. Um diese Zeit im ungeheilten Zu stande aus der Irrenanstalt entlassen, wurde Magdalena Huber dem Höggenhofbefitzer Barnabas Stricker in Martell in Pflege gegeben, wofür die Gemeinde aufkam. Ende Oktober v. I. übergab BarnabaS Stricker den Höggenhof seinem Sohne Hermann Stricker und mit diesem auch die Verpflegung der noch immer irrsinnigen Magdalena Huber. Im Laufe des heurigen Sommers verbreitete sich das Gerücht, daß die irrsinnige Huber von Hermann Stricker und dessen jungen Frau

sehr schlecht gehalten werde, und tatsächlich fand der Gemeindevorsteher von Martell, der am 3. September d. I. in Begleitung des Gendarmeriewachtmeisters aus Schlanders sich persönlich auf dem Höggenhof begab, um nach der irrsinnigen Huber zu sehen, diese ganz i wahrlost und herabgekommen in einer vor Schmutz starrenden Kammer vor, so daß er dem Hofbesitzer Hermann Stricker den Auftrag erteilte, die Kammer sofort reinigen zu lassen, er werde sich am nächsten Tage von der Ausführung feines Auftrages

über zeugen. Dieser weitere Besuch wurde jedoch durch den in der Nacht vom 3. auf den 4. September d. I. eingetretenen Tod der Magdalena Huber überflüssig gemacht! Die Obduktion der Leiche, sowie die Aus sagen zweier Bediensteten am Höggenhof ergaben ein derart, die Eheleute Hermann und Katharina Stricker belastendes Resultat,^.daß die k. k. Staats anwaltschaft Bozen gegen dieselben die Anklage wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens erhob, weil durch ihr Verschulden und gänzliche Vernach

lässigung der Pflege der irrsinnigen Huber deren vorzeitiger Tod eingetreten sei. Der in dieser Sache .beim hiesigen Kreisgerichte stattgefundenen Haupt verhandlung wurden zwei ärztliche Sachverständige beigezogen, und nachdem dieselben übereinstimmend ihr wohlbegründetes Gutachten dahin abgaben, daß sich eine exakte Reinlichkeit bei solchen Kranken, wie die verstorbene Irrsinnige, keineswegs in einem Irrenhause und noch weniger in einem Bauernhause Maria. 1. Pinterelli Santo, d. Augustin, Maurer

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 26.02.1908
Umfang: 8
der Stadt Meran eine Flugschrift in vielen hundert Exemplaren unter den hiesigen Wählern verteilt. Wissenschaftlich ist diese Flugschrift gar wenig „fortschrittlich', noch weniger aber klug gehalten. Sie ist offenbar für ein Publikum abgefaßt, das wenig denkt. So z.B. wird in dem Gespräche „zwischen zwei Perlaggern' den jeweiligen Lehrern Tirols nicht sehr geschmeichelt. Der „Schullehrer Huber' muß sich seines niedrigen Bildungsniveaus so recht bewußt sein, denn er sagt u. a.: „Dekan Glatz

wird nicht das wollen, was am meisten not tut, daß nämlich die Kinder ordentliche (so?) Lehrer erhalten und etwas Ordentliches lernen.' Und später sagt der Lehrer: „Er (Dr. Huber) weiß auch, daß man den Bauern und Gewerbeleuten Lehrer geben muß, die selbst was gelernt haben.' Damit sind wir Kon servativen vollkommen einverstanden! Weiter ver langt dann die „sortschrittliche' Partei „Hebung der Lehrerbildung'. Ganz einverstanden auch wir. Aber aus allen diesen Aussprüchen geht klar hervor, daß der heutige Lehrer zu wenig gebildet

ist und zu wenig leistet. Diese Ansicht haben wir Konserva tiven doch nicht von unseren Lehrern. Das tut aber nichts zur Sache. Für dieses Kompliment sind Lehrer in Stadt und Land noch dankbar, schreiten zur Wahlurne und geben dem liberalen Kandidaten Dr. Huber ihre Stimme. „Mehr Licht!' (Goethe.) Weiter werden im „fortschrittlichen' Wahlaufruf „10 Gebote' für die christlich-sozialen Abgeord neten und Führer Tirols gegeben, in denen die Handlungsweise dieser Herren ohne Pardon charak terisiert

ist. Meran, 24. Februar. Die Landtagswahl vom 21. d. M. hat in Meran große Überraschungen gebracht, indem der freisinnige Wahlwerber Doktor Sebastian Huber einen Vorsprung von 289 Stim men gegen Msgr. Dekan Glatz errang. Dies wurde zum Teile durch eine skrupellose Agitation des Freisinns erreicht, welche aber auch gerichtliche Nachspiele haben dürfte. Im Wahllokale, ja selbst kurz vor Schluß der Wahlhandlung wurden noch zahlreiche Legitimationen ausgestellt an Personen, die in der Wählerliste

nicht aufschienen. Daß da auch Unberufene zum Wahlrecht kommen können, ist leicht denkbar. Uebrigens ist man auf Seite des Freisinnes mit dem Erfolge nicht zufrieden, denn man hatte mit dem Siege Dr. Hubers gerechnet. Während Msgr. Glatz sein Wahlrecht nicht aus übte, erschien Dr. Huber zur allgemeinen Verblüf fung an der Urne und gab drei Stimmen ab: für sich, die Kurvorstehung und als Vollmachtträger. Das entlockte selbst seinen intimsten Freunden ein bedenkliches Kopfschütteln, auf der Gegenseite löste

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 14
Datum: 11.06.1902
Umfang: 14
Weise vergeudete. Die erste Schuldfrage, die auf Diebstahl aus einem dcrsperrtcn Raume, jedoch an einem 300 fl. nicht übersteigenden Betrage lautete, wurde einstimmig bejaht und der Angeklagte zu 8 Monaten schweren Kerkers mit je einem Fasttag im Monat und Ersatz an den Beschädigten verurthcilt. Von der Ueber- tretung der Landstreicherei wurde Gritsch einstimmig freigesprochen. — Am 6. Juni Hauptverhandlung gegen den Notariatscandidaten Ernst Huber, 39 Jahre alt, zuständig nach Voran (Steiermark

), zu letzt in Rcutte, angeklagt des Verbrechens des Be truges, wodurch er der Philomena Kapcllcr in Reuttc einen Schaden von 2113 Kronen zufügte. Der Beschuldigte leugnet die betrügerische Absicht und will das veruntreute Geld als Darlehen ange sehen haben und später zurückzahlen. Nachdem Huber bereits im Jahre 189? in Graz, als er, des Verbrechens der Amtsveruntreuung (1400 fl.) angeklagt, wegen ärztlich constaticrter geistiger Ab normität und Sinncsverwirrung zur Zeit der That, der Vcrurthcilung

entgangen war, machte der Ver theidiger wiederum diesen Strafausschließungsgrund geltend. Die Gcrichtsärzte Pros. Mahr und Pros. Jpsen erklärten jedoch Huber für unbcdigt zurech nungsfähig und strafrechtlich verantwortlich. Die Geschworenen bejahten einstimmig die auf Betrug lautende Hauptfrage und verneinten die Zusatzfrage wegen Sinnesverwirrung. Der Angeklagte, der, ohne dass die geringste Deckung vorhanden oder zu hoffen war, eine Schuldenlast von ungefähr 40.000 Kronen anhäufte, wurde

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