zu I haben, daß der Alpensegen ein Gebrauch der katholischen I Kirche sei, er habe denselben für einen localen, aus der I vorchristlichen Zeit stammenden Gebrauch gehalten, k Hinsichtlich der Anklage des Curaten Huber erklärt V der Angeklagte, daß insofern der Artikel Ehrenrühriges I enthalte, er bei der Hauptverhandlung den Wahrheits- I beweis führen wolle. Der Angeklagte hat zu diesem g Zwecke 20 Anschuldigungspunkte zu beweisen versucht, welche dann den Gegenstand der verschiedenen Zeugen vernehmungen (es sind 26 Zeugen
Huber entschieden in Abrede. Im Laufe des Beweis verfahrens bestätigen auch mehrere Zeugen, daß die Kinder vom Curaten gut behandelt wurden, daß er ihnen sogar Prämien geben wollte, welche sie aber trotzig zurückwiesen mit dem Bemerken, es werde ihnen schon die Mutter Bücher kaufen. Der Lehrer Mühlsteiger bestätigt, daß eS eine leere Erfindung sei, daß er wegen des Curaten Riffian verlassen mußte. Dies sei wegen des zu kleinen Gehaltes geschehen. Zeugin AnnaSchassler sagt, es sei nicht richtig
, Curat Huber habe die Zeugin beein flussen wollen. Es stellt sich jedoch heraus, daß Herr Curat Huber geglaubt hatte, die Schaffler habe in der Voruntersuchung den AusjrH bestätigt, Mühlsteiger durch tüchtiges Schimpfen den Aufenthalt in Riffian zu verleiden. In Folge dessen ermähnte der Curat die Zeugin brieflich, bei der Hauptverhandlung die Wahrheit zu sagen. Der Zeuge Josef Kofler beklagt sich, daß der Curat sich in seine Angelegenheiten einmische, indem er seine Wirthshausbesuche beanständet
habe. Der Curat Huber erklärt, daß Kofler leichtsinnig sei, und daß er nur über Austrag der Mutter des Kofler gehandelt habe. Der Zeuge Jofef Schmiedhammer, ein alter, vorzüglich beleumundeter Mann, sagt, der Curat stifte nicht Unfrieden, fondern Frieden in den Familien; wenn der Curat nicht wäre, gingen „ein Theil Familien' ganz zu Grunde, die Riffiauer könnten sich keinen besseren Seelsorger wünschen. Auf den Vorhalt des Präsidenten, daß eS aber doch auch solche zu geben scheine, bei denen der Herr Curat
nicht beliebt sei, sagt der Zeuge: Den „gar Gabichen' ist unser Herrgott auch nicht recht. Der Zeuge Mathias Oettl, ein ausgezeichnet beleumundeter Manu, sagt ungefähr dasselbe. Cooperator Anton Kößler wird ebenfalls über die Anschuldigungspunkte vernommen; er bezeichnet dieselben insgesammt als grundlos uud spricht mit großer Ver ehrung über die musterhafte seelsorgliche Thätigkeit seines früheren Curaten Anton Huber. Ganz besonders wird durch ihn die Wirksamkeit des Curaten auf der Kanzel