, so würde dann die Militär-Ver waltung in der Lage sein, sie bei künftigen Liefe rungen besonders zu berücksichtigen, und mich mehr, jährige Kontrakte zu bewilligen 2. Jeder Offerent muß die Quantitäten, welche er im Jahre 1864 vom l. Februar bis Ende Dezem ber 1364 liefern will, bei Tüchern, Schafwollstoffen für Aermelleibel, Leinwanden und Zwilchen, dann Kalikots, weiße und grane, Hallina, dunkelblauen Wollstoff zu Blousen, grünen Rasch- und brannrs Kuniatztuch per Wiener Elle, bei Ober-, Pfundsoh len-, Brandsohlen
entfallenden Liesernngswerthes entweder an eine Mon- lurS-Kommission oder an eine der bestehenden KriegS- kassen, mit Ausnahme der Wiener, zu erlege», und der darüber erhaltene Depositenschsin abgesondert von dem Liefcrungs-Offerte unter einem eigenen Kouvert einzusenden, da das Offert bis znr kommissioncllen Eröffnung an eine mbestirnmten Tage liegen bleibt, während das Vadinm sogleich der einstweiligen Amts handlung unterzogen werden muß. Ju jedem Offerte ist übrigeuS genau ersichtlich
folgend« Be« stimmttilgcli: ». Von Moiitnrstücheru können weiße, graume- lirte, hechtgraue, lichtblaue, dunkelgrüne, dnnkel- brannc und grapprothe Tücher, das Slück im Durch schnitte zn 20 (Zwanzig) Wiener Ellen gerechnet, offerirt werden. ES ist den Lieferungsunternehmeru freigestellt, eine, mehrere oder alle der genannten Tnchgattunge» zu offeriren. Die sämmtlichen Farbe- und melirte» Tücher müs sen schwendn,,gsfrei, I V,6 Wiener Eile» breit, schon in der Wolle gefärbt, »nd znm Beweise
, das in der Regel 2l1 Ellen hakten soll, muß, wenn es 6/4 oder 1^/,» Ellen breit m t halbzollbrei ten Seiten- und Querleisten eingeliefert, wird, zwi- f.i en 18^/a und 21V» Wiener Pfund, mit Ei» Zoll breiten Seiten- und Querleisten a^er zwischen 19'/-, und 22'/s Wiener Pfund schwer sein, wobei bemerkt wird, daß für die Ein/halb Zoll breiten Leisten V» bis N/g, uud-für die Einen Zoll breiten Leisten 1'/, bis 2^/, Wiener Pfund gerechnet werden. Stücke nnt-r dem Minimalgewichte werden gar
nicht, und jene, welche das Marimalgewicht über schreiten, nur dann, jedoch ohne Vergüiung für das Mehrgewicht angenommen, wenn sie nebst dem hö heren Gewillte doch vollkommen qualitätmäßr'g und nickt von zu grober Wolle erzeugt sind. d. Die Echafwollstoffe für Aermelleibel, deren Farbe» mit den Färb n der. Waffenröcke^ bei den Fiißirupxeii übereinstimmen, müssen ?/, Wiener El len breit, von echter unverfälschter Schafwolle er zeugt, von feinem und gleichem Gespunste und im Gewebe mit Circaßbiiiduiig dicht und gleichmäßig gearbeitet