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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 252 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
de Sunenburch officialis prefate d. abbadisse', in einer vom Ì. Mai 1383 ein „Heinrich von Rös Richter in Enbergs und Nicla der Jud, Richter ze Sunburch 1 ). Damit er scheint also die Ausbildung von zwei besonderen Gerichten für die beiden wichtigsten Besitzgruppen des Stiftes vollzogen, die in der urbariellen Verwaltung um 1300 bereits als zwei gesonderte Ämter — „Am.pt in Ennebergs' und „Ämpt des Landes' eingerichtet waren, das eine im Seitentale des Enneberg und das andere im Haupttale oder, wie man kurz

sagte, im Lande in der nächsten Umgebung des Stiftes 2 ). Für das letztere Amt und Gericht kommt seit dem 16. Jh. die Bezeichnung Hofgericht, auch Hof- und Lehengericht Sonnenburg auf, das von einem ebenso titulierten Richter und Gerichtsschreiber, beide von der Äbtissin direkt hiezu ernannt, verwaltet wurde 3 ). „Hofgericht' hat dasselbe zu besagen wie bei andern Gerichten, welche aus Grundheirschait und Immunität erwachsen waren, während der Ausdruck Lehengericht ebenfalls die baurechtliche

Landeshoheit der Grafen von Tirol ein. Wie das bereits oben besprochene Immunitätsprivileg von angeblich 1120, das aber erst im 13. Jh. geschrieben worden ist, für diese Zeit angibt und wie es auch 1 ) IStA. Stift Sonnenburg Urk. „Nikiaus der Jude unser Richter daselben', d. i. in Sonnen burg, wird auch 1387 erwähnt, Arch, A. Adige 16 S. 108. a ) Siehe das Urbar von 1320, AöG. Bd. 40 S. 7 u. 61. 8 ) IStA. Stift Sonnenburg Akten VI, 1. Die Namen dieser Hofrichter von 1550—1770 sind: Hier. Sulzner, Frana

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