Konferenz auch die Reg lung der gegenseitigen Schuldverhältnisse zwischen- Zusammenbruch bereits zu RW« bestanden, in Lire, und zwar 56.8 Lire für 100 Kronen zu erfüllen verpflichtet seien. Da es aber ber italien- Regierung klar ist. daß bei den wirtschaftlichen Berhälrnissen Oesterreichs die Aro- nenforderungen zu diesem Umrechmmgssatz in Lire ge gen österr. Schuldner zum Großteil uneinbringlich wären, beabsichtigt sie, durch gegenseitige Vereinbarungen eine Lösung zu suchen, welche errnöglicht
, daß die italienische^ Gläubiger Lire bekommen, die österreichischen Schuldner aber nur Kronen zu bezahle« hätten und umgekehrt. Diese Möglichkeit läßt sich zweckmäßig nur durch Einführung eines Clearing m irgendeiner Form er zielen- Während die österr. Regierung bisher der Re gelung der gegenseitigen Schuldverhältnisse durch eiu Clea ring aus verschiedenen Gründen abhold war, dürste sie jetzt mehr dazu neige«, das von der italien- Regierung vorgeschlagene Clearing. anzunehmen, wenn gewisse Be dingungen hiefür
u«d' Südtirolern, soweit se aus' ä^M'iAat« und^ Generals der Jnfanter«Und dessen vor dem Zusammenbruche herrühcen, Gegenstand der Ber- !F‘ ist öer ^ xaü S ^ e * öme 0tm ^.schurtichxnchaler-Helm- handlungen bilden. Die Grundlage bildet der Art. 271 ^ des Friedensvertragcs, welcher in seiner unklaren Fas- (Todesfälle.) Ge,lern verschied infolge schlagan- su«g zwei einander cntg'geug setzte Meinungen, von de- «fEes in Bozen Herr-Alois Ranzr, gewesener Spechfler- nen die eine seitens der österr. Regierung
, die andere > meister, -Oberkommandant der Feuerwehr Bozen, Ehren- seitens der italien. Regierung vertreten wird, aufkom- 'obmann des Feuerwehrbezirksverbandes Bozen, im Mer men ließ. Während nach österreichischer Auffassung der zvon 77 Jahren. — Am 19. ds. starb am Ritten Herr Artikel 271 ein Ueberbleibsel aus her ersten Redaktion Joses Wiedenhoser, Buchnerbauer, rm Alter von 70 des Friedensvertragcs darstellt, der in dieser Form aus redaktionellem Versehen stehen blieb und für die Rege lung der gegenseitig
.'n Schuldvechältnisie, well widersin nig, keine Grundlage bilde« könne, steht die italienisch»: Regierung auf dem Standpunkt, daß dieser ^ Artikel die Regelung der geg zeitigen Schuldverhältnisse zwischen Oesterreich und Neu-Jtalien rneritorisch in der Weise regele, daß die österreichischen Schuldner an Südtiroler Gläubiger und umgekehrt die Südtiroler Schuldner an österreichische Gläubiger die Schulden, welche vor dem , Jahren. j (Mai lander Paßkurier.) Der Kurier fährt zwecks Besorgung von Paßvisa